iphone-ticker.de — Alles zum iPhone. Seit 2007. 38 544 Artikel

Mit FYTA und RAINPOINT

Zur Cannabis-Freigabe: App-Überwachung und App-Bewässerung

Artikel auf Mastodon teilen.
66 Kommentare 66

Noch viermal schlafen, dann tritt das neue Cannabisgesetz am 1. April in Kraft und ermöglicht es Erwachsenen, für den persönlichen Gebrauch bis zu drei Cannabis-Pflanzen anzubauen.

Fyta App

Nachvollziehbar also, dass sich viele Unternehmen hier entsprechend vorbereiten. In Baumärkten werden erste Grow-Sets für den Balkon angeboten, bei Amazon gibt es zahlreiche Anzucht-Sets und -Bücher. die Cannabis-Interessierte abzuholen versuchen.

App-Überwachung in FYTA

Und auch in der Zubehör-Branche bereitet man sich auf das Inkrafttreten der Gesetzesnovelle im kommenden Monat vor. Die Anbieter des Pflanzen-Trackers Fyta etwa haben ein Update herausgegeben, das speziell für den Eigenanbau von Cannabis optimiert wurde und Cannabis Sativa nun in der Pflanzenauswahl verfügbar macht.

Mit dem neuen Feature der App können Nutzer Cannabis zu ihrem digitalen Garten hinzufügen und mit einem der FYTA-Sensoren verbinden. Im Rahmen des Onboardings gibt es dann eine Einführung, die wichtige Informationen zu Samentypen, den verschiedenen Wachstumsphasen und den optimalen Umgebungsbedingungen bietet.

Fyta Cannabis

Zusätzlich ist eine Altersverifizierung integriert, um den gesetzlichen Bestimmungen für den Cannabisanbau zu entsprechen.

Die Macher betonen besonders darauf zu achten, cannabisbezogene Informationen in der App nur reaktiv bereitzustellen. Nutzer müssen aktiv nach Cannabis suchen und durch das Hinzufügen der Pflanze zur eigenen Gartenbibliothek signalisieren, dass weiterführende Informationen gewünscht sind.

Keine Produkte gefunden.

App-Bewässerung mit RAINPOINT

Wer seine Pflanzen automatisiert überwacht, hat vielleicht auch Interesse daran, diese automatisch zu bewässern. Hier bieten sich die App-gesteuerten RainPoint-Systeme gerade mit einem 15 Prozent Coupon für nur noch 51 Euro an.

Die RAINPOINT-Systeme erlauben die Einstellung der Bewässerungsdauer von 20 Sekunden bis 30 Minuten und der Bewässerungshäufigkeit von 1 bis 24 Stunden beziehungsweise von 1 Tag bis 7 Tagen.

Keine Produkte gefunden.

Dieser Artikel enthält Affiliate-Links. Wer darüber einkauft unterstützt uns mit einem Teil des unveränderten Kaufpreises. Was ist das?
28. Mrz 2024 um 12:35 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


    Zum Absenden des Formulars muss Google reCAPTCHA geladen werden.
    Google reCAPTCHA Datenschutzerklärung

    Google reCAPTCHA laden

    66 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  •  ut paucis dicam

    vorab allen Kritikern: es gibt Verbraucher, die sich nicht regelmäßig die Birne zudröhnen wollen, sonder das Zeug als medizinische Hilfe benötigen. Daher ist es gut, dass es endlich Legalität gibt.

  • Ich habe 0 Ahnung davon. Was geben denn 3 Pflanzen her? Wie läuft die „Ernte“ ab? Wie viel geben 3 Pflanzen her? Funktioniert das bei der Sonne in Deutschland?

    PS: Ich kenne das dafür und dawider. Heutige Pflanzen sind hochgezüchtet und nicht vergleichbar mit dem 70/80er Zeug das sich „Mr. Nice“ Howard Marks (coole Autobiografie!) sich damals gegönnt hat.
    Ich glaube jemand der Fest im Leben steht (Arbeit usw.) und der sich Wochenende mal einen gönnt, da wird es kein Problem.

    Bei (vor allem Großstadt) Jugendlichen aus bildungsfernen Elternhäusern bzw. 18 jährigen…da könnte das nicht so gut laufen.

    Absolut Positiv: bekiffte sind nicht so nervig und aggressiv wie Betrunkene!!!

    Antworten moderated
  • Freue mich schon auf den Bubatz-Geruch an jeder Ecke ab April ^^

    • Und ich freue mich auf die leeren Straßen demnächst…
      Seitens StVO reicht schon der Nachweis von ein Milliardstel Gramm THC pro ml Blut aus. Wer mit einem Nanogramm THC pro Milliliter Blut im Straßenverkehr erwischt wird, muss mit dem Entzug des Führerscheins rechnen.
      Die akute Wirkung hält etwa zwei bis drei Stunden an. THC kann dann für gewöhnlich etwa bis zu fünf Stunden im Blut und bis zu zehn Stunden im Urin nachgewiesen werden. Bei wiederholtem Konsum können jedoch auch noch Tage oder sogar Wochen später Reste von THC und seiner Abbauprodukte nachgewiesen werden.

    • Freue mich nicht darauf.
      Heute ist auch ein neuer Grenzwert von 3,5 festgelegt worden

  • Knknzffrrchhhtkrszt
  • Ich muss es einfach erwähnen, aber Canabis ist kein Brokoli!

    … Hopfen übrigens auch nicht

  • Einfach mal leben und lassen… Bei mir ist es auch schon Ewigkeiten her und ich würde heute wohl nicht mehr kiffen…

  • Es ist schlimm genug was der Alkohol anrichtet und als ersten Schritt würde ich mir den sofortigen Werbestopp für Alkohol wünschen!

    Auszug Brief Bundesärztkammer an Bundestag:

    Cannabislegalisierung steht im Widerspruch zur internationalen Erkenntnislage
    und gefährdet die Gesundheit der jungen Generation
    Der Ständige Ausschuss der Europäischen Ärzte (CPME) hat in einer aktuellen, umfassenden
    Analyse der insgesamt vorliegenden wissenschaftlichen Evidenz aufgezeigt, dass eine
    Cannabislegalisierung die gravierenden gesundheitlichen Schäden durch diese Droge weiter
    verschlimmert. Die europäischen Ärzte warnen deswegen nachdrücklich vor weiteren
    Legalisierungsschritten in Europa (Policy CPME). Auch der Internationale
    Suchtstoffkontrollrat der Vereinten Nationen (INCB) warnt in seinem Jahresbericht 2022 vor
    einer Legalisierung von nichtmedizinischem Cannabis. Der Bericht zeigt auf, dass die
    Legalisierung von Cannabis zu höherem Konsum, insbesondere bei jungen Menschen, und zu
    einer geringeren Risikowahrnehmung führt. In Staaten, in denen Cannabis legalisiert wurde,
    haben cannabisbezogene Gesundheitsprobleme zugenommen (INCB Annual Report 2022).
    In Deutschland sind die Strukturen der Gesundheitsversorgung, gerade auch im Bereich der
    Kinder- und Jugendpsychiatrie, ebenso wie die Strukturen der Jugendhilfe, bereits jetzt mehr
    als überlastet. Es ist unverantwortlich, in dieser Lage weitere Gesundheitsschäden und
    Entwicklungsstörungen in Kauf zu nehmen, die gerade sozial benachteiligte junge Menschen
    betreffen werden.
    Der Kinder- und Jugendschutz wird nicht gestärkt
    Hinsichtlich des Kinder- und Jugendschutzes werden die im Gesetz formulierten Maßnahmen
    nicht dazu führen, dass Kinder und Jugendliche ausreichend geschützt werden. Die
    kleinteiligen und in der Praxis nicht umsetzbaren Maßnahmen sind bei Weitem nicht
    ausreichend und tragen somit nicht zu einer Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes
    bei. Vielmehr wird es zu einer Normalisierung von Cannabiskonsum in der Wahrnehmung
    von Kindern und Jugendlichen und zur Weiterreichung von Cannabis an Minderjährige
    kommen. Die eigens von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Studie „Effekte einer
    Cannabislegalisierung (ECaLe)“ hält fest, dass bei längerem Beobachtungszeitraum der
    Cannabiskonsum unter Jugendlichen in den US-Bundesstaaten mit legalem Cannabismarkt
    stärker angestiegen ist als andernorts. Alle Vorsätze, die Legalisierung mit einem
    bestmöglichen Jugendschutz zu verbinden, haben sich in vielen Legalisierungsländern als
    Illusion erwiesen.

    Antworten moderated
  • leider wird man dann wohl nicht mehr in In Innenstädten leben und arbeiten können. Die Junkies werden die Luft einfach nur noch damit zersetzen.. Naja dem Onlinehandel wird es freuen. Schade um die Fachberater… ist dann ein aussterbender Beruf. Keine Autos mehr in der Innenstadt und dann auch keine Kunden mehr die sich den Gestank haben wollen.

    Eine Zigarette riecht 3 meter und eine Tüte bestimmt 20 meter weit.

    • Die Junkies, ach wie nett.

      Alle die Alkohol konsumieren sind deiner Meinung nach dann auch Alkoholiker?

      Bis die eingebrannte Stigmatisierung in DE aufhört, wird es noch Jahre dauern.

      Deutschland ist halt Alkohol-Land. Hier hat ja auch keiner Probleme mit begleitetem trinken ab 14 und Bier/ Wein ab 16.

      Aber das böse Monster Cannabis :D

      • Wenn ein Alki vor mir läuft werde ich nicht besoffen.
        Aber geh mal mit deinen kleinen Kindern z.B. auf ein Fußballspiel und freu dich, dass sie passiv vollgedröhnt zurückkommen.

      • @Waldspecht. Und wenn du im Wohnzimmer furzt haben deine Kinder eine Methanvergiftung.

      • @Waldspecht

        Davon abgesehen, dass man gerade im freien nicht durch passives Rauchen „zugedröhnt“ wird, ist der Konsum auf Sportstätten und in deren Umgebung nach CanG verboten.

      • @Dashinger: Ich habe nichts gegen die Sache, sondern nur etwas dagegen, dass es auch im öffentlichen Raum erlaubt wird. Oder in Deinen Worten: Es macht dir im Kino auch kein Spaß, wenn der neben Dir alle 10 Sekunden einen tierisch fahren lässt ;-)

      • @Waldspecht. Naja hier ging es nicht um Akzeptanz sondern um die falsche Behauptung durch passives einatmen kinder zu cannabisieren. Und Akzeptanz hat keinen festen wert sondern ist bei jedem anders, ich störe mich nicht an körperfunktionen für die der Mensch nichts oder wenig kann. Ich muss aber in der Bahn akzeptieren dass jemand wie ein 5 stöckiges freudenhaus riecht. Auch der Geruch von „Cannabis for unisex“ hält jetzt einzug in die Gesellschaft und „sollte“ akzeptiert werden.

      • Einige sollte mal das Cannabislegalisierungsgesetz lesen. Darin steht wo das Rauchen des Stoffs verboten ist. (Z.b. in Behörden, Bahnhöfen, Busbahnhöfen, in den verkehrsmitteln selbst, öffentliche Stätten usw.

    • Wenn ich deine Aussage ernst nehme, muss ich herzhaft lachen. Wenn ich sie nicht ernst nehme, ebenso. Hahaha.

    • Naja… die Auflagen verbieten den Konsum in der Öffentlichkeit tagsüber in Fußgängerzonen, in der Nähe von Spiel- und Sportplätzen, Kindergärten, Schulen und co. Da hast du in großen Städten viele Sperrgebiete…

      Aber besoffene die ihr Bier verschütten, überall urinieren ist natürlich besser … cheers

    • Soweit ich das gelesen habe, wird Cannabis Konsum in Fußgängerzonen eh verboten bleiben! Also ganz ruhig!

      • Bis 20 Uhr, ja.

      • Dann surfen alle die im Handel arbeiten nach der Arbeit mit nem Joint in der Hand zum Bahnhof laufen. Hab ich schon vor 20 Jahren gemacht hat niemanden gestört

    • Hä, keine Autos? Sehe den Zusammenhang nicht, aber keine Autos in Städten würde ich schon begrüssen. Denkst du, dass ich das nur denke, weil ich ab und zu einen Joint rauche?

  • Ist das Gesetz doch schon Unterschreiben? Dachte, dass Sie das nicht wollte?

    Antworten moderated
  • Ich frage mich allerdings noch, wie es sich mit den Grenzwerten im Blut verhält. Es kann ja nicht sein dass jemand, der 2 Tage bevor er an einem Unfall beteiligt war geraucht hat eine Mitschuld bekommt.

    Partnerin (43)ist leider Cannabisabhängig.
    Deshalb passt schön auf. Kann mit Alkohol natürlich genauso passieren.

  • Wirklich spannend was die Kritiker hier vom Stapel lassen in einem Land in dem 2024 am Karfreitag tanzverbot herrscht.

  • Baut keine Sativa Sorten draußen an, dann klappts auch mit der Ernte ohne Apps usw.
    Das Zeug wächst wie Unkraut.

  • Yoooo Leude wie isses denn mit importieren aus NL? Müsste doch lässig von statten gehen wenn man mit 25 gr. inner Plastiktüde dem Beamten winken tut?!?

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    ifun.de ist das dienstälteste europäische Onlineportal rund um Apples Lifestyle-Produkte.
    Wir informieren täglich über Aktuelles und Interessantes aus der Welt rund um iPhone, iPad, Mac und sonstige Dinge, die uns gefallen.
    Insgesamt haben wir 38544 Artikel in den vergangenen 6275 Tagen veröffentlicht. Und es werden täglich mehr.
    ifun.de — Love it or leave it   ·   Copyright © 2024 aketo GmbH   ·   Impressum   ·   Cookie Einstellungen   ·   Datenschutz   ·   Safari-Push aketo GmbH Powered by SysEleven