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Mit neuen EU-Vorgaben konform

WhatsApp erhöht Mindestalter in Europa auf 16 Jahre

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30 Kommentare 30

Für die Nutzung von WhatsApp wird in den Ländern der Europäischen Union nun ein Mindestalter von 16 Jahren vorausgesetzt. Nachdem sich die Umstellung bereits im Vorfeld abgezeichnet hat, liegt nun auch die Bestätigung vor. Die Betreiber des Messengers haben ihre Nutzungsbedingungen entsprechend aktualisiert.

Smartphone Dp

Bilder: depositphotos.com

Mit dem Anheben des Mindestalters von 13 auf 16 Jahren für die Nutzung ihrer App erfüllen die Betreiber des Dienstes die Vorgaben der vom 25. Mai an gültigen neue europäischen Datenschutz-Grundverordnung. Laut dieser muss man, um sich mit der für die Nutzung des Messengers erforderlichen Datenverarbeitung einverstanden zu zeigen, mindestens 16 Jahre alt sein. Bei jüngeren Personen ist dergleichen sonst nur mit elterlichem Einverständnis rechtens.

WhatsApp hat das Mindestalter nur für die EU-Mitgliedsländer angehoben. In anderen Nutzungsräumen bleibt die vorherige Vorgabe mit mindestens 13 Jahren erhalten. Allerdings bleibt unklar, ob und in welcher Form die Einhaltung dieser Vorgaben geprüft wird bzw. überhaupt geprüft werden kann.

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25. Apr 2018 um 12:00 Uhr von chris Fehler gefunden?


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    30 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • sehr sinnvoll ^^ am besten man verbietet auch telefonieren, texten, internet surfen und dergleichen bis zu dem alter!

    • Wäre für eine gute Erziehung auch richtig. Früher ist man damit auch ausgekommen, ist noch vor die Tür gegangen und wusste noch was eine Klingel am Haus ist. Man hat sich in dem Alter noch mit Freunden getroffen und live unterhalten während man den Freund auch „riechen“ konnte, statt nur zu hören oder zu Texten.
      Aber vielleicht kennst du das nicht

      • Immer dieses früher hat man… meine güte die Welt dreht sich weiter… ;-)

      • Er hat schon Recht. Und klar dreht die Welt sich weiter, aber man bekommt den Eindruck, die Leute entwickeln sich rückwärts…

      • Kennst du meinen Kumpel von früher? Wäre froh gewesen es hätte eine geruchsneutrale Methode der Interaktion gegeben.

      • Immer diese autobiographische Bewertungen. Was war denn früher so toll und was ist heute schlechter? Als der Farbfernseher kam, brauchte man den auch nicht. Kein Haushalt, so war die Prognose, braucht einen Heimcomputer und die Teufelsmusik mit diesen Stromgitarren hatte es „früher“ auch nie gegeben.

        Es wird immer Leute geben, die die Gegenwart verteufeln. Aber früher… das war auch die Zeit, in der früher alles besser war. Es ist doch viel spannender, in der Gegenwart Lösungen zu suchen, anstatt alles mit „früher“ zu vergleichen.

        Und BTW: ich bin auch ein „alter Sack“, der ohne Handy aufgewachsen ist und seine Kumpels persönlich besucht hat. Ich weiß also, wovon du sprichst und bin trotzdem in der Gegenwart angekommen ;-)

  • Die Einhaltung wird überhaupt nicht überprüft. WhatsApp macht sich das an dieser Stelle leicht und fragt lediglich ab
    „16 Jahre ja/nein?“ Das wars…
    Dann kann man sich das auch sparen… :-D

  • somit muss man wohl auch für die familienfreigabe apps ab 16 freischalten…

  • Nicht mehr lange, und es kommt der „allgemeine Internetführerschein“!
    Was ich begrüßen würde.

  • Können Eltern bestraft werden, wenn ihr 12 Jähriges Kind wissentlich WhatsApp nutzt? Falls nicht, ist das Ganze derart sinnfrei, dass mir dazu nichts weiter einfällt.

  • 14-jähriger öffnet Porno-Webseite, Abfrage: „Sind Sie 18 Jahre alt?“
    14-jähriger drückt ja … fertig …

    Ist hier genau das Selbe. Total sinnfrei.

    • Anders geht es aber nicht und das ist das ist auch gut so. Oder willst du in einem eindeutig zugewiesenen Profil durchs Netz surfen, wo der Gegenüber direkt dein Alter etc. erfährt, oder dass du dich auf jeder Website erst registrieren musst?! Klar kann das auch immer ausgenutzt werden, aber hier liegt es eher an den Eltern dies zu überwachen.

  • Danke Europa. Dieser Datenschutzunsinn, der dann auch für viele Websites gelten wird, wird ettliche (Abmahn) Anwälte wieder reicher machen und dem Verbraucher nix bringen.

    • Absoluter Quatsch.
      Die Verordnung sagt lediglich, dass ein Unternehmen personenbezogene Daten (und dazu gehört die Telefonnummer) nur mit der Einverständniserklärung desjenigen speichern und verarbeiten (verwerten) darf. Alternativ bei unter 16 jährigen mit Erlaubnis der Eltern. Das ist absolut richtig so, denn WhatsApp will ja die Daten entsprechend verwerten.

      Überall wird über Big Brother gemeckert und nun wird mal etwas dagegen getan und dann ist es auch wieder eine Verschwörung.

    • Abmahnanwälte können hier nichts machen, weil es kein Opfer gibt, dem finanzieller Gewinn entgangen ist.

      • Ich meinte damit die entsprechende Erklärung, die verbindlich auf Websites untergebracht werden muß.
        Das resultiert beides aus der neuen Datenschutzverordnung.

  • wer kann das denn kontrollieren, ob jemand 13 oder 16 ist….

    • In der der Praxis kaum möglich. Die App könnte mit einer Altersfreigabe ab 16 im Store gekennzeichnet werden, aber dem ist noch nicht so, da WhatsApp diesbezüglich auch kein Interesse hat. Müssen sie wohl auch nicht, denn die App an sich bietet ja keinen Anlass, weshalb diese ein 13 jährige nicht laden können sollte, er darf sie nur nicht sinnvoll nutzen.
      Das ist wie mit einem Radarwarner, den man zwar besitzen, aber nicht benutzen darf.

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