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Werbeblocker und BILD: Landgericht Hamburg nickt Einstweilige Verfügung ab

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48 Kommentare 48

Bereits am vergangenen Mittwoch hatte sich angekündigt, was das Landgericht Hamburg nun in Schriftform gegossen hat: Das rechtliche Vorgehen der BILD, gegen die Veröffentlichung von Adblock-Anleitungen und Filterlisten, mit denen sich das Angebot des Boulevard-Blattes werbefrei konsumieren lässt, ist statthaft.

BILD

So hat das Landgericht Hamburg dem Ersuchen der BILD GmbH, eine Einstweilige Verfügung gegen den Adblock-Anbieter der Eyeo GmbH zu erwirken, stattgegeben und akzeptiert damit die Argumentation der Klägerin.

Die BILD hatte ihre Adblocker-Blockade – ifun.de berichtete – als Kopierschutz klassifiziert und den Einsatz von Adblockern mit der hierzulande strafbaren Umgehung eben jener verglichen.

Die Antragstellerin hat glaubhaft gemacht, die auf ihrer Internetseite abrufbaren urheberrechtlich geschützten Werke und Leistungen für Internetnutzer nur unter der Bedingung öffentlich zugänglich zu machen, dass diese ein bezahlpflichtiges Abonnement abschließen oder aber die auf der Seite „www.bild.de“ geschaltete Werbung abrufen.

Um Internetnutzer, die den Abruf der Werbung auf der Internetseite „www.bild.de“ mit einer Software (sog. Adblock-Software) zu unterdrücken versuchen, von der Nutzung auszuschließen, hat die Antragstellerin seit dem 13.10.2015 eine Softwareverschlüsselung eingeführt, die einen Aufruf ihrer Internetseite bei Verwendung einer Adblock-Software durch den Nutzer unterbindet.

Damit ist es der Eyeo GmbH nun untersagt, Filterlisten für ihren auch für iOS erhältlichen Adblocker zu vertreiben, „die eine Umgehung der Softwareverschlüsselung der Webseite www.bild.de ermöglichen“.

In der Branche wird das Verfahren, dessen Streitwert auf 100.000 Euro festgesetzt wurde, stark kritisiert. So äußerte sich unter anderem Thomas Stadtler, Fachanwalt für IT- Recht und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in der Kanzlei Alavi Frösner Stadler, und merkt an:

Wenn man die Hürde derart niedrig ansetzt wie das Landgericht Hamburg, wird sich kaum mehr nachvollziehbar begründen lassen, weshalb nicht auch die Blockade von Pop-Up-Fenstern oder die Blockade von Websites die Cookies einsetzen, Unterlassungsansprüche gegen den Browserhersteller auslösen sollten.

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26. Okt 2015 um 10:59 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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    48 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • ist zwar ein Drecksblatt, aber wer es „lesen“ möchte, soll entweder zahlen, oder Werbeeinblendungen akzeptieren.
    Mir hängt diese „alles umme“ Mitnehme-Haltung so dermaßen zum Hals raus…

    iFun hat ja auch Banner und ab und draufzuklicken supportet diese Seite…

      • worum gehts denn?
        Bild wehrt sich halt. Na und? Würde ich auch…
        Stell dir vor, da arbeiten Menschen, die Gehälter beziehen und auch wenn die Werbung unfassbar nervig ist, so finanziert sie doch auch..

        Jetzt kurz mal nach rechts rüber schauen, da siehst du auch Werbung

    • Die Asylanten wollen doch auch alles für umsonst, wieder wird man hier zum Rassist, wenn man es als deutscher ebenso gratis nutzen möchte.

      • War das jetzt Dein Schrei nach Liebe?

      • @Legovogel: Ne, DU bist kein Rassist – nur ein „Legovogel“!

        Und von einem „Legovogel“ sollte man „geistig“ halt nicht sooo viel erwarten… Aber für die Evolution kannst Du ja nix!

      • Was denn jetzt: Wollen Asylanten alles umsonst, oder wollen die hier arbeiten und dir deinen Arbeitsplatz wegnehmen? Ich komme da immer durcheinander. Und wieso wirst du zum Rassisten, wenn du „es“ gratis nutzen möchtest? Und was ist „es“? Bild.de? Da kann ich dich beruhigen: Bild.de können Flüchtlinge und du gleichermaßen gratis nutzen.

    • Auf meinem Rechner gilt mein Hausrecht. Dort heißt es wie bei Mails: Werbung verboten. Egal ob Mails oder auf Webseiten. Bei Mails regst Dich ja auch nicht auf.

      Werbung im Web bedeutet zudem Tracking und Sicherheitsprobleme:
      http://www.heise.de/newsticker.....53882.html

      Sorry, mit dem Sumpf möchte ich nichts zu tun haben. Entweder suchen sich Seitenbetreiber ein seriöses Geschäftsmodell oder gehen eben unter. Weder finanziere ich (Akku, Datenmenge, Sicherheitsprobleme, Tracking) deren Leben, noch lasse ich mir wegen Werbung „aus dem Haus gehen“ (also ins Internet) verbieten, nur weil fast überall Werbung aufblinkt.

      • Tja… Dann musst du wohl in Zukunft mit der Hälfte des Internets auskommen.

        Mal schauen ob diese Haltung auch noch Bestand hat wenn Facebook etc auch solche Maßnahmen ergreift.

      • ja, das ist das richtige Stichwort: Hausrecht. Du bist derjenige, der mit seinem Browser auf Servern unterwegs ist, auf denen andere ihre „Homepage“ haben. Deswegen reden diese dann ja von „Besuchern“, ergo: liegt das Hausrecht und damit auch die „Hausordnung“ bei den Seitenbetreibern.

        Aber wenn Du keine nach-verfolgbaren Spuren im Internet hinterlassen möchtest: unterbinde doch einfach das Sender der ip Deines Rechners. Dann weiß zwar auch keiner mehr, wo die angeforderten Daten hinsollen, aber das soll ja nicht unser Problem sein.

  • Sowas passiert, wenn Leute Entscheidungen treffen müssen zu Dingen, zu denen sie nur ungenügend Ahnung haben….

  • Entscheidungen der Gerichte haben weder mit Verstand noch mit Gerechtigkeit zu tun.

    Wir brauchen dringend eine umfangreiche Justizreform sowie auch eine Strafrechtlichen Tatbestand für Richter welche Fehlurteile fällen und bisher keinerlei Verantwortung tragen.

  • Sorry, aber das ist halbwegs zum Thema bezüglich Werbung und eurer App.
    Wann kommt das Update nun? Vor 2 1/2 Wochen wurde gesagt, dass man noch den Kommentar Fehler ausbessern wollte und dass das Update in den nächsten Tagen kommt. Bis jetzt leider immer noch nix und auch auf eurer Seite bzw. Twitter finde ich dazu von euch nix :(

  • Kann einer die „Softwareverschlüsselung“ von Bild erklären?

    • Es handelt sich lt. SemperVideo um ein JavaScript das die Existenz eines AdBlockers abfragt. JavaScript hat die Eigenschaft im Gegensatz zu PHP auf dem Client ausgeführt zu werden. Die Filterlisten sorgen entweder dafür, dass dieses script nicht ausgeführt wird oder einen falschen Ausgabewert erzeugt:“kein AdBlocker da“ (so genau kenn ich den speziellen Fall nicht)

      Rechtlich halte ich diese Einstweilige Verfügung, als auch die in den Abmahnungen erhobenen Vorwürfe für nichtig, da nicht auf diesen Fall anwendbar.

      Ein derart banales JavaScript genießt keinen Urheberrechtsschutz.
      Es obliegt jedem selbst ein geladenes Script auszuführen.
      Wenn ich dem Bild-Server mittels Ausgabewert erkläre keinen AdBlocker zu nutzen, obwohl ich einen nutze und der Server mir das glaubt, dann ist das nicht mein Problem.
      Es gibt kein Gesetz, geladene Scripte korrekt aus zu führen.

      Das JavaScript stellt als solchen keinen wirksamen Kopierschutz dar, denn die Seite wird ja weiterhin als HTML in Klartext ausgeliefert.

      Das Problem ist, welcher Richter kennt schon die Funktionsweise von AdBlockern, JavaScript & Client-Server-Kommunikation.

      • Endlich noch jemand, der sich ein bischen mit der Technik auskennt.
        Ich kann es nur immer wieder sagen:
        Javascript aus -> Bild.de ohne Werbung und Adblocker-Meldung.
        Von einer Softwareverschlüsselung oder einem auch nur ansatzweise „wirksamen Kopierschutz“ kann man da einfach aus technischer Sicht nicht reden!

      • Danke für die Erklärung! Sowas hatte ich mir schon gedacht.

      • Das ist rechtsirrig: Das Gesetz schützt den Kopierschutzmechanismus als solchen, ohne zu unterscheiden, ob er wirksam oder gar dilettantisch ist. Das war bei Disketten/CD/DVD nicht anders. Da hat man auch technisch unaufwändig Abfragen unterbunden, aber das darf man halt nicht…
        Allerdings ist fraglich, ob dieser Schutz nicht rechtsmissbräuchlich beansprucht wird, wenn man als Petent Kopien eines geistigen Werks (bei Bild muss man an dieser Stelle husten :) gleichzeitig ausliefert, ohne das dies medium- oder vertriebsimmanent ist. Mit anderen Worten: Wenn Bild seinen Content simultan zum sog. „Kopierschutz“ ausliefert, dürfen sie nicht meckern, dass Kopien ermöglicht werden. Das tun sie selbst ohne Zutun des Nachfragers.
        Es ist rechtsfehlerfrei, eine solche Detailprüfung dem Hauptsacheverfahren vorzubehalten. Die Eyeo GmbH soll Widerspruch einreichen oder Anordnung der Klageerhebung beantragen, vgl. §§ 924ff ZPO.

      • Zu ergänzen ist:
        Bevor man das Richterkollegium leichtsinnigerweise als technisch unkundig sieht und gerade das LG Hamburg ist bei solchen Fällen eines der profiliertesten, sollte bedacht werden, dass im Zivilrecht der Grundsatz gilt, dass nur über den parteiseitig vorgetragenen Streitstoff entschieden wird und das Gericht nicht von selbst vollumfänglich den Sachverhalt ermittelt. Technische und tatsächliche Details müssen die Parteien schon selbst vortragen und was nicht bestritten wird, gilt als zugestanden.
        Hintergrund ist die Privatautonomie: Das ist ein Streit zwischen 2 Privaten ohne Allgemeingeltung und es liegt in ihrer freien Disposition, wie weit sich die Entscheidung sachlich erstreckt.
        Ohne den Prozessstoff zu kennen, sollte man sich keine Kritik erlauben.

  • Es ist ja „nur“ eine Einstweilige Verfügung! Also noch nicht in Stein gemeißelt. Wenn dann mal Urteile vorliegen, vielleicht von Richtern, die mehr Ahnung von der Materie haben und vielleicht nicht am Sitz der Springer Presse residieren, dann sehen wir mal weiter.

  • Oh Gott…wer BILD liest, hat ganz andere Probleme…
    Die Seite würde ich nicht mal besuchen, wenn ich pro Aufruf 10 Cent bekomme.

  • Landgericht Hamburg.. Gratulation zum Eingeständnis absoluter Inkompetenz. Weiter gehts zum OLG..

    Das passiert wenn Richter ihre Bildung aus der BILD beziehen..

  • Giuseppe Marcone. Wer danach googelt wird feststellen, dass es kein lächerlicheres Urteil mehr geben kann.

  • Bedeutet das nicht im Umkehrschluss, dass ich als Bild-Abonnent einen Ad-Blocker nutzen dürfte? Oder, wird mir als Abonent die Werbung ausgeblendet? Sicherlich auch nicht…

  • BILD Hamburg
    Landgericht Hamburg

    :-/ soviel zu unabhängiger und kompetenter Justiz

    Mein Respekt vor deutschen Gerichten ist seit Jahrzehnten am schwinden … und das zu Recht.

    Zum Glück gibt es noch ein paar wenige Ausnahmen aber die können den Trend leider auch nicht aufhalten

    • @andi25252: Rechts-Fachleute, die eine eigene Behauptung dadurch „untermauern“, dass sie sich SELBST (!) „Recht geben“, stehen den Lesern der hier im Mittelpunkt stehenden Zeitung i.d.R. sehr viel näher, als man sich das als vernunftbegabtes Wesen wünschen möchte… :(

  • Das ist noch kein Urteil, sondern nur die Zulassung einer Einstweiligen Verfügung. Das heißt nur „Der Einspruch von Bild ist zumindest soweit gerechtfertigt, dass man nochmal darüber sprechen muss“. Wie das dann ausgeht, steht auf einem anderen Blatt.

    Trotzdem: Auch ich finde diese Entscheidung bereits mehr als fragwürdig. Das die Gesetzsprechnung in unserem Land zu allen IT Themen bestenfalls fragwürdig ist, ist ja auch keine Neuigkeit mehr. Leider.

  • LG / OLG Hamburg… mehr braucht man eigentlich gar nicht wissen. Die sind ja schon hinlänglich bekannt für deren fragwürdige „Urteile“.
    Schon vor ein paar Jahren mit ihren unfaßbaren Urteilen zugunsten der Musik-Abmahnmafia.

  • Mal völlig unabhängig davon, dass das jetzt nur mal das Abnicken der einteiligen Verfügung war, die keinerlei Rechtsanspruch hat. Aber wenn ich mal die Seite Bi!d.dä öffne, dann blendet Ghostery mir bis zu 38 verschiedene Tracker ein die einfach mit geladen werden. Ob ich nun will, oder nicht. Ich bestimme immer noch was auf meinem Rechner kommt. Am Telefon werden ungefragte Werbeanrufe nicht gestattet und sind sogar Abmahn- bzw im Wiederholungsfall Schadensersatzwürdig. Auf dem Rechner muss ich das aber hinnehmen? Zumal der Inhalt der Tracking-Cookies nicht immer nachzuvollziehen ist in Hinblick auf die Sicherheit. Man kann da einiges unterbringen was man nicht haben möchte.

    Ich hoffe das jemand gegen diese einteilige Verfügung angeht und dann auch noch vor einem ordentlichen Gericht besteht.

    • Korrekt. Selbst ohne adblocker und nur mit ghostery wird man falsch erkannt. Den Schund will man eigentlich auch garnicht konsumieren. Aber es könnte weitreichende Folgen für die gesamte Branche haben.
      Wie du schon sagtest, es werden ungewollt trackingcookies auf meiner Platte abgelegt, denen ich nicht zugestimmt habe. Normalerweise ist das schon ein „Eingriff in ein fremdes Computersystem“. Wer mahnt denn nun die Webseiten ab, die das ungefragt machen durch ihre Werbung?

  • Ich halte das für eine lächerliche Einseitigkeit des Hamburger Gerichts, das in seiner Tradition verharrt, Unternehmen vor Verbrauchern zu schützen statt umgekehrt. Um so grotesker wird das Ganze, wenn die Zeitschrift ComputerBild aus dem gleichen Haus Werbeblocker vorstellt und empfiehlt. Ich frage mich, warum man den Herren Volljuristen das nicht unter die Nase gehalten hat. Für mich sind die Hamburger Urteile eine nimmer endende Zumutung.

  • Was war zuerst da. Werbung oder AdBlocker?
    Sowas kommt von sowas. Nix gegen Werbung. Aber die übertreibens halt. Nicht mal unbedingt die Bild. Aber viele andere Seiten. Vemehrt die Mediatheken der Privaten. Das nimmt so überhand mit der Webeeinblendung.

  • Einfach die App und sämtliche Favoriten zu dieser und den zugehörigen Publikationen löschen. Die Menschen können ohne BILD leben, die BILD aber nicht ohne Leser. Als kleine Randnotiz: ich habe ein aktives BILD Plus Abonnement (weil halt), und selbst die Plus Kunden sollen gezwungen werden, den Adblocker zu deaktivieren oder ein weiteres, wenn auch kostenfreies („gesponsert von Napster“) Abo abzuschliessen. Kann mir noch mal einer kurz die Argumentation zu diesem Thema erläutern? Ich habe es einfach so gemacht, wie im ersten Satz beschrieben.

  • Wie komme ich für meine Arbeit an Geld?
    Ich lasse mal die inhaltliche Qualität in diesem Fall von Bild und SZ beiseite.
    Bei Bild.de werde ich aufgefordert, Skripte zuzulassen, nachdem ich Bild.de ein Skript erlaubt habe, werde ich nicht nur aufgefordert, den Adblocker zu deaktivieren, sondern erhalte auch das Angebot, für einen bestimmten Betrag täglich oder monatlich die Zahl der Anzeigen zu vermindern. Wie es mit den Trackern aussieht, habe ich nicht weiter erforscht.
    Bei der Süddeutschen gibt es auch Interesse, an zahlende Kundschaft zu kommen. Es wird hier nicht über den Einsatz von von Adblockern gemeckert, sondern im Artikelbereich lese ich den Hinweis, dass ich in dieser Woche schon 9 von 10 möglichen Artikeln in dieser Woche gelesen habe.
    Ähnliches geschieht auch bei der New York Times. Eine begrenzte Zahl von Artikeln ist pro Woche oder Tag zugänglich.
    Der Stil von SZ und NYT ist mir sympathischer als der von BILD.

  • Ich finds gut, dass sie die Bild-Seite „sperren“, wenn Ad-Blocker aktiv ist
    Bin ausversehen, durch einen Fremdlink auf Bild.de gelandet und konnte ohne Schmierblatt Unterstützung die Seite wieder verlassen!

    Gibt genug Seiten, die man mit aktivem AD-Blocker nicht richtig oder garnicht benutzen kann. Ist also nichts neues. Nur die Einstweilige Verfügung find ich hart. Springer Verlag halt!

  • Ich finde das die Bild Anwälte wieder einen Richter ohne IT Sachverstand gefunden haben der ein fragwürdiges Urteil getroffen hat !

    Wir betreuen mehrere große wie auch kleinere IT Systeme und eine Contentfilterung per UTM , Proxy sind essentiell notwendig und alltäglich um Netzwerke abzusichern. Dabei spielt es keine Rolle welche Art der gefilterte und geblockte Content hat. Sollte ein Gericht der Einschätzung der Bildzeitung folgen ist eine Contentfilterung strafbar ! Solch ein Teil halte ich für sehr fragwürdig !!

  • Urteil? Was für ein Urteil? Hier wurde lediglich einer einstweiligen Verfügung stattgegeben.

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