Mitarbeiter müssen Datenbank prüfen
Warum erst jetzt? Kein Apple-Service mehr für geklaute iPhones
Apple wird als gestohlen oder abhanden gekommen gekennzeichnete iPhone-Modelle fortan nicht mehr für Reparatur- und Service-Arbeiten annehmen und die Geräte auch von Selbstzahler-Reparaturen ausschließen. Dies geht aus neuen Handlungsanweisungen hervor, die Apple in einem internen Mitarbeiter-Memo unter dem hauseigenen Service-Personal ausgegeben hat.
Nach Angaben des Bloggers Joe Rossignol, dem eine Kopie der Handlungsanweisungen vorliegt, verweist Apple demnach auf die global eingesetzte GSMA Device Registry, in der Netzbetreiber, Strafverfolgungsbehörden, Handelspartner und Fertigungsbetriebe die individuellen Identifikationsnummern ausgewählter Geräte eintragen können, die etwa aus Werken oder Lagern von Handelspartnern gestohlen wurden, bei Überfällen abhanden gekommen sind oder für betrügerische Zwecke genutzt wurden.
Unklar ist, ob Apple zwischen den möglichen Gründen die eine Eintragung im „GSMA Device Registry“ zur Folge haben können unterscheiden, oder die lediglich auf das Vorhandensein der Geräte-IMEI überprüfen wird.
Unklar ist, warum Apple die Abfrage der „GSMA Device Registry“ erst jetzt mit in den Ablauf der Standard-Reparaturannahme mit aufgenommen hat. Laut Rossignol soll der Schritt die Anzahl der gestohlenen Geräte reduzieren, die für Service-Eingriffe in eine Apple-Filiale oder zu einem autorisierten Service-Partner des Unternehmens gebracht werden.
Aktivierungssperre greift schon jetzt
Schon jetzt lassen sich gestohlene Geräte nicht auf Werkseinstellungen zurücksetzen und können nicht von Apple repariert werden, wenn das Gerät mit einer Aktivierungssperre versehen ist. Diese ist grundsätzlich an den zur Installation genutzten iCloud-Account gebunden und muss vor dem Verkauf, dem Reparatur-Austausch oder auch dem Trade-In eines gebrauchten iPhones manuell entfernt werden.
Kurbelt aber auch zusätzlich den Umsatz von Apple an, da sie dann mehr neue Geräte absetzen können – also (wie meist bei Apple) nicht ganz uneigennützig.
Hab im Urlaub in AT vor Jahren ein iPhone 5 64 GB in einem Bachlauf eines Wasserspielplatzes gefunden. Damals das aktuelle Modell. Zum dortigen Fundbüro gebracht und ein Jahr später erhalten. Zu meinem Erstaunen hat es beim Laden sogar noch reagiert, aber nach und nach den Geist aufgegeben. Hab’s dann im Apple Store tauschen lassen, was demnach jetzt nicht mehr gehen würde, da das Gerät (gekauft in Dubai) im Apple System als gestohlen oder verloren vermerkt war. Durch die Fundanzeige war der Eintrag für Apple aber unerheblich und ich der (neue) rechtmäßige Eigentümer …
So ist die rechtliche Lage ja auch, wird das Gerät nach einer bestimmten Zeit nicht abgeholt bist du der rechtmäßige Besitzer.
Hast du denn überhaupt verstanden was er geschrieben hat??? Er meint ja, dass Apple egal ist denn es ist als gestohlen / verloren gemeldet…
Wenn die demnächst ernst machen mit dem iPhone Aboservice macht dieser Schritt schon Sinn.
Was ist denn das für ein Gelaber. Ich habe bei Apple an der Genius Bar gearbeitet. Wenn das Gerät als gestohlen gemeldet wurde, dann ging da 0,0 und man durfte es auch nicht entsperren
Evtl. Regionale Unterschiede als Guidelines?
Ich denke auch das hier gefährliches Halbwissen im Artikel verbreitet wird. In der Praxis wurde es noch nie gemacht.
Jetzt geht es aber zu Nullkommagarnicht
;)
Hey Janosch, war das sicher vorher auch so mit der GSMA Device Registry?
Ich kenne nur das Verweigern der Reparatur o.ä. beim Markieren als „gestohlen“ unter icloud.com.
Stimmt. Solange die „iPhone suche“ bzw. „Aktivierungssperre“ aktiviert ist, lässt das System das auslösen einer Reparatur erst gar nicht zu.
Dies ist weltweit seit iOS 7 der Fall.
Janosch arbeitet jetzt nicht mehr an der Genius Bar :-p
@Janosch, was bedeutet „man durfte es nicht entsperren“? Ich dachte der Apple-Support KANN Geräte gar nicht entsperren?
Oder meintest du zurücksetzen?
Apple kann alles. Tun sie aber offiziell nicht. Auch Bilder aus einem gesperrten iPhone können gezogen werden, auch wenn sie hier wieder behaupten, dass ginge nicht.
Daher immer das iPhone vor dem einsenden zu Apple alle Daten löschen, aber mit dem iCloud Konto verknüpft lassen.
Ich würde das ganze sogar ausweiten und generell bei Reparaturen o.ä., auch außerhalb von Apple, das iPhone komplett zurücksetzen und die Konto-Verknüpfung aktiviert lassen.
Würde nicht sagen, dass man damit zu 100 % sicher ist, aber ich habe jedenfalls kein gutes Gefühl, einer fremden Person mein Gerät einfach so zu überlassen.
Gab in der Vergangenheit schon genug Möglichkeiten, den Passcode zu umgehen, auch für Laien.. glaube das war in der iOS 7-Zeit, wo eine Bekannte ziemlich blöd gestaunt hat, dass ich in 30 Sekunden in ihrem iPhone war. :D
Aber anscheinend gibt es doch noch Möglichkeiten gestohlene iPhone zu nutzen. Sonst würden die ja nicht immer noch geklaut werden.
Dem Freund meines Sohnes ist es letzte Woche gestohlen worden. Seine Mutter hat es über ihres gleichen gesperrt.
Mein Gedanke war auch, was bringt so ein Gerät dann noch???
Die Ersatzteile sind noch viel wert
Es geht wahrscheinlich in erster Linie um die Geräte (die verpackt) aus den Läden etc. gestohlen werden.
Die heutzutage in Nutzung geklaute Geräte dienen sehr häufig als Ersatzteilspender wie z.B. das Display (>200€ iPhone XS Max).
Es gibt immer noch faule Leute die das iPhone nicht so schützen. In meinem Freundes/Bekanntenkreis ist das trotz meiner Mahnungen auch immer noch so. Selbst diejenigen die nicht wissen wie man das iPhone „sichert“ sind zu faul sich das von mir zeigen zu lassen. Dabei ist auch eine Person der ein gerade neues iPhone schon gestohlen wurde.
Naja ist doch trotzdem noch gut an „Dumme“ zu verkaufen. Mit oder ohne
Sperre. Wenn der Preis stimmt, werden Leute blind und greifen zu
Ich vermute als Ersatzteillager.
Ich freue mich schon auf die ersten „das ist das Tele meiner Lebensgefährtin gewesen“-Meldungen ;)
Und wo liegt die Leiche?
xD
Gibt der Apple Mitarbeiter das Gerät wieder zurück wenn das iPhone in der Datenbank ist?
„Schon jetzt lassen sich gestohlene Geräte nicht auf Werkseinstellungen zurücksetzen … , wenn das Gerät mit einer Aktivierungssperre versehen ist.“
Das stimmt nicht ganz. Im DFU Modus lassen sich iPhones auch dann auf Werkseinstellungen zurücksetzen. Nur eine anschließende Neuaktivierung funktioniert nicht – aber „nur löschen“ geht.
Sinnvoll wäre es , das man ein gestohlenes Gerät noch abschalten kann ohne die Code Eingabe für das Freischalten des Bildschirm . Dann wäre das Gerät schneller auffindbar . Vor Allem mit der Kombination das Menü zum Deaktvieren der Mobilfunkverbindung und des WLAN . Egal ob ne sim Karte eingelegt ist oder nicht . Über eine Kombination Ortung nach Diebstahl könnte Apple eine Daten SIM aktivieren die die Ortung erleichtert . Denke das kennt man bei Apple , aber es ist nicht in deren Sinn …. denn Apple will nur verkaufen verkaufen und verkaufen .
…. NICHT ABSCHALTEN KANN SORRY …
Ich habe vor einigen Jahren im telefonischen Support für Apple gearbeitet. Für Anrufe, bei denen ein iPhone als gestohlen oder gefunden gemeldet wurde, gab es die Anweisung, den Vorfall nicht weiter zu dokumentieren, sondern lediglich anzumerken: „We could not assist the customer, but referred him to the local authorities“ (oder so ähnlich) – besonders ärgerlich, wenn ein ehrlicher Finder ein gefundenes Gerät zurückgeben wollte. Das hatte u.a. Datenschutzgründe, und Apple wollte sich mit dem Thema nicht belasten (und mag ja auch den Umsatz erhöht haben …)
Naja, andererseits wäre es auch ein deutlicher Mehraufwand, das Gerät dann einschicken zu lassen, den Besitzer über das iCloud-Konto ausfindig zu machen und das Gerät zurückzuschicken. Dann kann es ja noch sein, dass die Adresse gar nicht stimmt oder nicht mehr aktuell ist usw…
Als mir damals mein Handy im Bus geklaut wurde, war mein erster Gedanke schon mal nicht, den Hersteller des Geräts anzurufen… hab mich beim Busunternehmen gemeldet, falls es doch verloren wurde und / oder dort abgegeben worden wäre, hab mich noch beim Fundbüro kundig gemacht und danach Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei erstattet. Hab es dann auch sechs Wochen später wieder bekommen, obwohl die Polizei meinte, die Chancen würden gegen Null stehen.
Off-Topic: Beim Orten des Geräts hat die Polizei gemeint, sie hätten keine Rechtsgrundlage für eine Konfrontation der Person, da keine Gefahr im Verzug bestehen würde und eine Ortung des gestohlenen Geräts kein Beweis für ein Diebstahl sei? lol! Das Handy wurde dann übrigens sechs Wochen später abgegeben, mit dem Hinweis, es sei auf dem Boden gefunden worden…