Falsche Ware sorgt für Unmut
Vermeintliches Sphero Mini Schnäppchen bei Otto: Finger weg!
Am Sonntag hatten wir unsere Eindrücke des neuen Sphero Mini mit euch geteilt, woraufhin ihr uns in den Kommentaren auf ein Angebot von Otto.de hingewiesen habt. Das Versandhaus hat den iOS gesteuerten Ball zum unschlagbaren Preis von 9,99€ angeboten. Lediglich ein Fünftel der unverbindlichen Preisempfehlung von 49,95€.
Seit Donnerstag verschickt Otto.de die Versandbestätigungen und mittlerweile sind die ersten Pakete eingetroffen. Allerdings befinden sich in den Päckchen offenbar nicht die bestellten Sphero Minis, sondern Billigkopfhörer der Marke „Puro“. Auffällig sind die fast deckungsgleichen Artikelnummern der Bestellung und auf den Kopfhörern. In diesem Beispiel zusätzlich auffällig: Schwarze Kopfhörer, auf denen die Produktfarbe „green“ angegeben wird.
Ebenso findet sich auf der Produktseite auf Otto.de ein kleines Puro Logo, das restliche Bildmaterial stammt jedoch von Sphero und die Artikelbeschreibung gehört ebenfalls zu den Sphero Minis. Bei dem Versandhändler muss also einiges schief gelaufen sein.
Auf eine Antwort von Otto.de warten wir noch. Der Fehler selbst ist offensichtlich noch nicht behoben, denn mittlerweile werden die Artikel erneut als lieferbar angezeigt – nach wie vor zum Preis von 9,99€. Wir raten euch jedoch ausdrücklich vom Kauf ab.
Wer gerne einen der coolen Bälle kaufen möchte, ist bei anderen Händlern deutlich besser aufgehoben. Auch wenn ihr dann den realistischeren Preis von knapp 60€ zahlen müsst, erhaltet ihr dort zumindest das Produkt, welches ihr bestellt habt.
Aber kommt mit Versand nicht ein Kaufvertrag zustande?!? Das würde doch bedeuten die müssten auf jeden Fall die Bälle nachliefern, oder?
Das frage ich mich auch ?
Lies dir die AGBs durch.
AGB.
Erklärungsirrtum §119 BGB würde ich sagen
Für den Händler gilt aber nicht das BGB sondern das HGB
Warum sollte für den Verkäufer nicht das BGB gelten? :DD ganz klarer Erklärungsirrtum, eventuell schicken sie trotzdem Bälle aus kulanz
Falsch – das BGB gilt für jeden in Deutschland. Unter Kaufleuten gilt zusätzlich das HGB
So ein Schwachsinn!!! Leute, hört auf euch einzubilden Juristen zu sein nur weil ihr von früh bis spät RTL guckt!
Also, das wäre ja noch schöner. Erklärungsirrtum §119 BGB. Dann wäre bei uns der Teufel los bei Handelsgeschäften. Richtig erklärt, es gilt HGB, weil Kaufleute…
Stell Dir mal vor was bei ebay los wäre, wenn es das so einfach ginge. Die Rechtssprechung und Gesetze gibt es schon länger als ihr lebt und auf die Idee sind schon mehr gekommen. Daher ist das wasserdicht in der Gesetzgebung.
Nö… nur eine der Parteien ist Kaufmann. Also gilt sowohl HGB als auch BGB. Aber 119 bgb auf der Seite des Verkäufers war wohl in der Tat falsch von mir vermutet…
Ich studiere Jura im 5. Semester. Es ist wohl ein Erklärungsirrtum nach §119 BGB. Die Hölle ist deswegen nicht los, weil Otto zumindest für Vertrauensschaden haftbar ist.
Laut BGB kommt ein Kaufvertrag mit der Bestellbestätigung zustande.
Mit Sicherheit nicht haha
Ein Kaufvertrag kommt auf jeden Fall zu Stande, wenn ein sofortzahlungsmittel genutzt wurde(PayPal, Sofortüberweisung..) Bei Kauf auf Rechnung u.s.w kann in den agb angegeben werden, dass der Vertrag erst mit Bestätigung zu Stande kommt. So sieht es aus, und da kann man als verkäufer auch nichts dran drehen!
It‘s a trap! ;D man könnte ja fast Absicht unterstellen- alle Zeichen sprechen dafür das es das Produkt ist – in Wirklichkeit steht dann aber auch ausdrücklich ein anderer Produktname darauf- sieht für mich nach einer fiesen verkaufsmasche aus…
Glaube nicht dass Otto es nötig hat eine „fiese Verkaufsmasche“ anzuwenden. Denke es handelt sich einfach um einen EDV Fehler…
Otto verschickt knappe 300.000 Pakete täglich, da kann sowas mal passieren, zusammenhängend mit einem EDV Fehler.
Bei einem windigen Händler aus Hintertupfingen hätte man auf den Gedanken kommen können, aber hier ist das ja doch eher unwahrscheinlich. ;) Da ist wohl wirklich einiges durcheinander geraten.
So ein Quatsch. Otto macht doch mit der Aktion keinen Gewinn, sondern Verlust. Imageschaden noch nicht eingerechnet.
Denke es handelt sich einfach um einen EDV Fehler…
Das ist menschliches Versagen ! Falsch eingegeben – Gepatzt beim Einpflegen eines neuen Artikels. Ursache bestimmt ein unterbezahlter, unterqualifizierter Mitarbeiter.
Die Kostensparintiative zu sehr nach unten geschraubt. Das rächt sich jetzt mit Schadenersatzansprüchen.
Übrigens gilt immer noch Angebot und Annahme – wg. weiter oben…..
Nach meiner Erfahrung ist Otto nicht viel besser als der besagte Händler aus Hinterdupfingen…
Eigentlich schon.
Hab mal von ähnlichem bei OTTO oder Quelle gehört.
Dort war für 1-3h ein TV für 300Eur statt 3000Eur ausgepriesen
Die haben den Fehler bemerkt und alle Bestellungen storniert.
Einer der mit Kreditkarte bezahlt hatte hat geklagt und Recht bekommen.
Der Kaufvertrag war laut aussage vom Gericht damals für alle Gültig die ein Zahlungsmittel verwendet haben was sofort gültig ist (Kreditkarte, PayPal usw.) Alle die per Überweisung oder Rechnung bezahlt und das Geld noch nicht angekommen ist haben wurden storniert da der Kaufvertrag noch nicht rechtskräftig war.
Man kann nur einen pro Kunde bestellen. Auf Rechnung bestellen und dann mal schauen. Hat denn jemand schon den echten Sphero mini erhalten?
Schon ausverkauft
Ich habe eben mal mit dem Support gechattet. Der erste Kundenberater hat mich direkt an einen zweiten Kundenberater weitergeleitet. Auf meine Bemerkung, dass das beschriebene Produkt gar nicht existiere (weil es keinen solchen Roboter von Puro gibt), meinte er nur „Wenn Sie das sagen“. Er sei nur für technische Fragen zuständig und könne mir hier nicht weiterhelfen.
Für mich hört sich das erst mal nach „Geiz ist Geil“ an. Etwas dass 1/6 dessen kostet, als es woanders kostet?
des weiteren: Da ist eindeutig was faul dran. Es sei denn, es gäbe einen Ausverkauf. Sorry, das ist eindeutig ein Fehler, oder etwas kriminelles. es ist ja anscheinend nicht „vereinzelt“. Wenn es mehrere Käufer betrifft: Zusammentun. Nur dann passiert was. Sonst regt sich hier nichts. Der erste Schritt ist sogar eine Stellungnahme von iFun über die News, wie hier geschehen. Aber ich denke, es reicht nicht so zurückhaltend wie im Text ;)
Ein Fall für RTL …
das ist ein Fall für Ayman Abdalla und Galileo Mystery….
OTTO ist eh ein Laden sondergleichen. Kauft mal Elektronik-Geräte dort. Sind i. d. R. gebraucht. Freundin hat sich einen Airfryer bestellt, dass Teil ist so zerkratzt, als ob der mit einem Mikrofaser abgewaschen wurde. Selbst Fettreste sind noch zu sehen.
Und das ist bisher bei fast allen bestellten Geräten der Fall gewesen (also Gebrauchsspuren). Hatte mal einen TV bestellt, der bereits 800 Betriebsminuten aufwies. Laut OTTO lag das an der Qualitätssicherung, die JEDES Gerät durchlaufen würde. Haha
Außerdem, wenn man einen Defekt o. ä. hat, verweisen die IMMER an den Hersteller.
Und woran liegt das? Weil mittlerweile nahezu jeder einfach mal bestellt, auspackt, ausprobiert und nach 2 Wochen zurück gibt. Was soll mit den ganzen Sachen passieren? Amazon macht das nicht anders, die haben sogar eine Dienstleistung für Hersteller, dass die Sachen neu verpackt werden. Und das wird dann als neu verkauft, nicht als Warehouse Deal.
Welcher Otto kauft schon bei OTTO.
Du lieber Himmel ! Otto hat einen Artikel mehrfach falsch angeboten. Auch ich habe wie viele den Artikel bestellt, aber noch nicht erhalten. An alle Hobbyjuristen ubd völlig Ahnungslosen: Erst mal schlau machen und dann posten. Oder anders ausgedrückt: Wenn mann schon keien Ahnung hat: Klappe halten. Kaufverträge sind grundlegen im BGB geregelt. Daneben gibt es diverse Lex specialis ( Fernabsatzgestwz, AGBG etc…) Diese konkretisieren das BGB. Der Kaufvertrag ist wirksam durch Antrag, Annahme, Bezahlung und Versand. Bisher hat mir gegenüber die Firma Otto keinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Wenn die Firma mir nun einen falschen Artikel sendet, werde ich Nacherfüllung durch Neulieferung beantragen. Spätestens dann kann die Firma Otto den Kauf wegen Irrtum rückabwickeln. Ansonsten steht sie leider in der Pflicht. Der Roboterball war eindeutig als solcher beschrieben. Ob auf der Abbildung ein Puro Logo zu finden ist, ist dabei sekundär. Es zählt in diesem Fall die sehr ausführlich Produktbeschreibung. Als Kunde habe ich das Recht auf Mangelfreiheit der Ware. Die Abweichung des Ist-Produktes von der zugesicherten Eigenschaft stellt somit einen Mangel dar. Diesen muss der Händler heilen.
Und bevor sich hier mal wieder die RTL II Zuschauer mit unsinnigen Kommentaren melden. Es gibt auch sehr gute mittels google findbare, rechtlich einwandfreie Erklärungen zum Thema. Ich warte ab bis ggf der Srtikel falsch geliefert ist und gehe dann weiter vor. Danke auch an iFun für den Hinweis zum Thema.
Korrekt. Meines Erachtens trifft hier einfach BGB §434 Absatz 3 zu („Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.“). Damit würde ich dein Vorgehen ebenfalls als beste Lösung ansehen. Auch wenn ich kein Jurist bin und damit keine besondere Expertise diesbezüglich vorweisen kann :)
Ich finde eigentlich die beste Lösung: wenn man weiß dass es ein Fehler war, stornieren oder zurücksenden und fertig, anstatt auf seinem Recht rumzureiten.
Wie oft sind Händler kulant wenn sie durch Kunden beschädigte Sachen zurück bekommen usw… da kann man das doch auch mal von anderer Seite erwarten.
Es kann auch gar kein Sachmangel vorliegen, wenn überhaupt nicht erfüllt wurde. Falschlieferung = Peius. Somit hat man den Anspruch auf Lieferung des Artikels. Verkäufer kann sich drauf Unmöglichkeit berufen, was dann einen Schadensersatzanspruch nach sich ziehen kann.
So viel zu den 5. Semester Studies und den Hobby Juristen.
@daemon: Ehm ja, wenn der Verkäufer einen Peius liefert, treffen doch BGB §434 und §437 zu.
@iGon: Wieso auf seinem Recht herumreiten? Der Antrag auf Neulieferung ist doch völlig legitim. Über eine Rückabwicklung wegen Irrtum kann der Händler dann doch immer noch anstreben.
Der Einwand mit der Kulanz von Händlern gegenüber Kunden, die von ihnen beschädigte Ware zurückschicken, ist hingegen etwas schwach. Das klingt so als sollten vernünftige Kunden sich moralisch dazu verpflichtet fühlen ihre eigenen Rechte mit Füßen zu treten um die Fehltritte weniger sozial eingestellter Individuen in der Statistik zu schönen.
Oben schreibt ihr 49,95 und unten dann knapp 60€ also 59,90 ?
Die unverbindliche Preisempfehlung vom Hersteller beträgt 49,95€. Dabei handelt es sich jedoch nur um einen Richtwert für die Händler. Und die verkaufen den Sphero Mini aktuell alle für rund 10€ mehr als die UVP. Entschuldige bitte die Verwirrung :)
Nach dem ich einen Fernseher bei Otto günstig gekauft, aber nie erhalten habe – war wohl ein Fehler im Shop – musste ich meiner Anzahlung 6 Monate hinterher rennen.
Ich habe mein Account bei Otto löschen lassen und werde da nie wieder etwas bestellen. Echt schlechter Service.
Media Markt hatte ein paar Wochen später den gleichen Fehler im Shop und prompt geliefert!
Bei Otto hat man ein Rückgaberecht, zurück senden und nichts ist geschehen!
Du hast bei solchen Geschäften im Internet fast immer 14 Tage Widerrufsrecht. Da gibt es nur sehr wenige Ausnahmen. Für Elektroartikel gilt das aber ziemlich sicher. Muss der Händler (wenn er in Deutschland ansässig ist) immer auf der Webseite ausweisen.
Man hat immer ein mindestens 14 Tägiges Widerrufsrecht im onlinehandel(Fernabsatz). Der Verkäufer kann freiwillig ein längeres Widerrufsrecht einräumen. Das steht aber alles in der Widerrufsbelehrung. Es sein denn, der Artikel wird individuell gefertigt oder es handelt sich um verderbliche bzw. Versiegelte Ware. Was vor einer Weile dazu kam, ist dass der Verkäufer die Rücksendekosten dem Käufer über helfen kann. Das steht dann aber auch so in der Widerrufsbelehrung.
Bei Otto läuft so einiges schief zurzeit. Erst vir kurzem wieder bei uns. Couchtisch bestellt. eher geliefert als angekündigt, aaaaber komplett falscher Tisch. Zur Abholung wurde dann ein Paketdienst beauftragt(Tisch wurde mit der Spedition geliefert). Der Paketbote hatte seine liebe Not das Ding in sein Auto zu bekommen.
Der richtige Tisch lässt weiter auf sich warten weil er neu bestellt werden muss und somit die Lieferzeit von vorne beginnt.
Nachdem was man so mitbekommt und wir schon erlebt haben würde mich nicht wundern wenn irgendwann mal die Meldung zu lesen ist, dass Otto pleite ist.
Wir werden die Sphero Minis wohl nicht bekommen:
https://www.paloubis.com/2015/02/lg-muenchen-haendler-muss-sich-an-offensichtlich-falscher-preisauszeichnung-nicht-festhalten-lassen/
Das Problem ist jedoch in diesem konkreten Fall offenbar kein fehlerhaft ausgezeichneter Preis, sondern falsch beworbene Ware. Da gibt es für den Händler sicherlich auch Möglichkeiten vom Kaufvertrag zurückzutreten, aber der von dir verlinkte Artikel trifft inhaltlich allerdings nicht zu.
Am heutigen Tage wurde mir von Otto mitgeteilt, dass es zu einer Lieferverzögerung kommt. Die bestellten Sphero Roboterbälle sollen binnen Wochenfrist geliefert werden ! Es bleibt spannend!!!
Schau mal auf der Otto Website nach Deiner Bestellung.
Die ist nämlich einfach so verschwunden…
Heute kam dann das erwartete Schreiben des Otto Vorstandes: man habe irrtümlich den falschen Artikel beworben und fechte daher den Kaufvertrag an. Dazu kann ich nur sagen: Otto ist in diesem Falle ein Fail ! Der Artikel war über eine Woche auf der Website zu finden. Briefe zur Lieferung wurden verschickt, da von einem Versehen zu reden ist gelinde gesagt eine Unverschämtheit.
OTTO find ich schlecht…..