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App Store AGB in der Kritik: Verbraucherzentralen klagen gegen Google und Apple

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26 Kommentare 26

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hat heute ein rechtliches Vorgehen gegen Apples Software-Kaufhaus angekündigt und Klage gegen die App Store-Angebote aus Cupertino und Mountain View eingereicht.
Nach Angaben des VZBV würden Unternehmen wie Google und Apple bei ihrem weltweiten Agieren deutsche Verbraucherschutzvorschriften zu oft ignorieren.

Die AGB seien unverständlich, zweideutig und zu lang formuliert:

Nach Auffassung des VZBV sind weite Abschnitte der Nutzungsbestimmungen der „Betreiber von App-Vertriebsportalen“ rechtswidrig. Nicht nur das Impressum würde im Webauftritt der Anbieter häufig fehlen, die Vertragsbedingungen seien zu lang und würden die Verbraucher in vielen Klauseln benachteiligten.

[…] iTunes wollte selbst entscheiden, ob der Verbraucher bei Nichtleistung Ansprüche geltend machen kann, und beschränkte eventuelle Ansprüche auf Neulieferung beziehungsweise Erstattung des Preises. Microsoft und Nokia behielten sich vor, Inhalte beziehungsweise den Zugriff zum Dienst nach eigenem Gutdünken zu beschränken. Samsung machte die Haftung unter anderem von einem erheblichen Mangel abhängig. […] Gegenüber Google und iTunes hat der VZBV Klage erhoben.

Apples in Deutschland gültige Bestimmungen

  • Link – Verkaufsbedingungen des iTunes Stores, des Mac App Stores, des App Stores und des iBookstores
  • Link – Nutzungsbedingungen des Mac App Stores, des App Stores und des iBookstores
  • Link – Nutzungsbedingungen des iTunes Stores
  • Link – Datenschutzrichtlinie
  • Link – Game Center
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20. Aug 2012 um 15:30 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Prima. Und wenn ihr mich noch vor der buchpreisbindung schützt, bin ich vollends begeistert

    • Fahr doch einfach in ein Land, wo niemand für seine Arbeit bezahlt wird. Da gibt es dann bestimmt auch kostenlose Bücher. *kopfschüttel*

      • Ich empfehle vor dem Posten einmal das Gehirn einzuschalten. Dann kommt auch nicht so ein geistiger Durchfall bei raus. Was xtian meint ist die Buchpreisbindung, nicht das Bücher generell Geld kosten. Die Buchpreisbindung sorgt dafür, dass Bücher hierzulande selbst als eBooks unverschämt teuer sind – mit welcher Rechtfertigung?

        Du bist aber ein typisches Beispiel für jene, die einfach nicht verstehen, dass das Forderungen nach der Überarbeitung des Urheberrechts nicht zur Abschaffung dessen führen.

      • Sargon

        Wir brauchen mehr Wirtschaftsweisen wie dich. Lachanfall oder Heulkrampf? Bei derartigem Hirnfraß kann ich mich immer schlecht entscheiden

    • Auch Apple hat 2 Jahre Gewährleistung. Man braucht im zweiten Jahr nur einen Gutachter, der einem assistiert, dass der Defekt schon im ausgelieferten Gerät vorlag.
      Also ganz normal nach deutschem Recht.

    • Du hast ganz normal 2 Jahre Gewährleistung bei deinem Händler (nicht beim Hersteller, außer es ist natürlich die selbe Firma). Allerdings wie gesetzlich vorgeschrieben mit einer Beweislastumkehr nach 6 Monaten.

      Apple hat 1 Jahr Garantie, dies ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und nirgends vorgeschrieben.

      Dass es die Leute nie kapieren werden…

  • Na, meinen Respekt ham die Jungs und Mädels ja verdient^^ wer sich die AGB wirklich komplett durchliest, an den Selbstmordgedanken vorbeigerutscht ist und jetzt noch seelisch in der Lage ist nen Anwalt zu beauftragen.
    Da kann ich nur sagen: Glückwunsch! Echt mal, kein Normaler Mensch ließt sich die ganzen AGB durch, das kann man Zeitlich doch gar net schaffen :-/ stimmte den Leuten da also voll und ganz zu.
    Wenn die AGB kurz und knapp formuliert sind (und ja, das geht wirklich) ist es ja was anderes, aber Apple hats hier klar übertrieben^^ (bei google: kp, hab nix mit dem Play Store am hut^^).

  • Hatte jemand schonmal wirklich ein Problem mit etwas, was in den AGB steht? also ich nicht…

  • Ich höre nur noch Klagen, streiken…nervt das nich wen?

  • Ich hatte es so verstanden, dass die digitalen Bücher nicht teurer sein dürfen als die Buchdrucke…

  • Versucht doch heute mal einen Shop zu betreiben mit „einfachen“ AGB, da haste nach zwei mal Augenzwinkern drei Abmahnungen von geldgeilen Anwälten am Hals!!

  • Völlig richtig, dass der VZBV sich den AGBs annimmt und ggf. sogar klagt. Als Kunde möchte ich wissen, zu welchen Bedingungen ich etwas gekauft habe. Dies ist besonders dann wichtig, wenn die Ware defekt ist. Das sich Apple und Andere h

  • Hallo
    Ich finde es unverschämt, dass ich für die Aktualisierung. meiner bereits gekauften Apps auch noch diese neue AGB akzeptieren muss.
    Da muss ich mir überlegen, ob ich auch zukünftig mich der Willkür von Apple ausliefern muss.
    Vielleicht installiere ich nun doch noch ein jailbreak

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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