OLG Köln urteilt gegen Telekom
Verbraucherzentrale geht erfolgreich gegen Werbeanrufe nach Vertragsende vor
Das Urteil (PDF) des Oberlandesgericht Köln ist zwar noch nicht rechtskräftig, dürfte jedoch eine Signalwirkung haben, über die sich nicht nur Kunden der Telekom freuen werden.
So hat das OLG Köln nun die Einwilligungserklärung über die Nutzung von Vertragsdaten für Werbenachrichten oder -anrufe zur „individuellen Kundenberatung“ nach Vertragsende untersagt.
Vorangegangen war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die Deutsche Telekom, die den Umfang der „individuellen Kundenberatung“ scharf kritisierte.
Beim Abschluss eines Telefonvertrags auf der Webseite der Telekom Deutschland GmbH konnten Verbraucher per Klick in die Nutzung ihrer Vertragsdaten zur „individuellen Kundenberatung“ bis zum Ende des auf die Kündigung folgenden Kalenderjahres einwilligen. Das Unternehmen wollte seine ehemaligen Kunden über neue Angebote und Services per E-Mail, Telefon, SMS oder MMS informieren und beraten. Ein späterer Widerruf war jederzeit möglich.
Unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern
Trotz der angebotenen Widerrufsoption sah der vzbv in der Klausel eine unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern, weil sie mehrere Werbekanäle in nur einer Einwilligungserklärung zusammenfasse und die Kontaktaufnahme für einen „unzumutbar langen Zeitraum nach Vertragsende“ erlaube.
Nach Ansicht des OLG Köln verstößt die Werbebefugnis gegen das Verbot belästigender Werbung. Im ungünstigsten Fall müssen ehemalige Telekom-Kunden hier auch noch knapp 2 Jahre nach ihrer Kündigung mit Werbeanrufen rechnen.
Das OLG Köln hat allerdings nicht geklärt, ob für die verschiedenen Werbekanäle jeweils eine gesonderte Einwilligung eingeholt werden muss. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles hat das Gericht die Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen.
Der Staat verbietet also anderen MICH anzurufen.
Erbärmlicher geht es ha nicht.
Wenn man sagt du Firma xy das hat keinen Sinn mehr,du kannst/willst mir ehh nix bieten,ok.
Aber das der Staat oder diese Leute vom Verbrauchergängelungsservice,klagen um einem Unternehmen zu verbieten,mich anzurufen ist wirklich die höhe.
NIEMAND hat das Rech,direkt oder indirekt einer Firma oder einer Person in meinem Namen,
vorschriften zu machen,ob,wann,wie sie mich anrufen dürfen.
Zwar nur knapp am Inhalt vorbei, aber das Thema trotzdem verfehlt.
Du kannst gerne und jederzeit deine Einwilligung für Anrufe von wem auch immer erteilen. Es gibt da draußen ja nicht nur Abzocker und Quälgeister.
Was für eine verquere Argumentation. Du willst also einen Freifahrtschein zur unerbeteten Belästigung von Personen durch Firmen, mit denen man mal ein Vertragsverhältnis hatte.
Ich will keine Anrufe von Mobilfunkanbietern, Versicherungen, Pay-TV-Stationen etc. und ihren angeschlossenen Call Centern, die mir regelmäßig ihre Sülze runterbeten, wie toll sie sind und wie sehr sie mich vermissen, ganz gleich wie oft ich mitgeteilt habe, dass ich kein Interesse mehr habe. Danke für diesen Verbraucherschutz!
@Stefan: scheinst wohl selbst davon Nutzen zu haben? Dieser unaufgeforderte Callcenter Terror ist das Lästigste, was das digitale Zeitalter mit sich brachte.
Wenn mich was interessiert, dann frage ICH nach und niemand hat das Recht mich ständig zu bedrängen, oder gar zu nötigen
Das Verbraucherschutz ist schon sehr wichtig. Und so wie es aussieht, haben die sehr wohl das Recht gegen belästigende Werbung vorzugehen. Ich finde das gut.
Und an anderer Stelle nach dem Staat schreien und dass dieser einen nicht besser schützt. Ich liebe solche Menschen.
Der Staat braucht mi h nicht zu schützen,denn ich bin intelligent.
Wenn mich leute nerven,dann stelle ich mein telefon halt schlicht so ein,das nur leute die in meinem Telefonbuch stehenmich anrufen können.
Wer nicht angerufen werden will,der veröffentlich seine Teoefonnummer eben einfach nicht.
3 Rufnummer 2 Leitungen,
bekommt man bei ner 50er leitung schon hiterhergeworfen.
Wenn man natürlich meint,das ALLES über eine Telefonnumer,eine e-mail und sowieso alles über internet laufen muss,
sind anrufe von der Telekom das geringste Problemß
Wirklich sehr intelligent sich Belästigungen durch Unterdrückung anstatt Untersagung vom Leib zu halten!
Don’t feed the troll
http://www.frustfrei-lernen.de.....trich.html
Stell deine Telefonnummer ins Netz ( hier z.b.) und schreib drunter, dass jeder aber auch Firma dich anrufen darf.
Ansonsten lass den geschriebenen Quatsch
An wen richtet sich die Aussage?
Sollte man schon mal dazu schreiben.
Ich gebe dir aber recht,wer seine telefonnummer jedem hinz und kunz gibt,der darf sich natürlich nocht beschweren,wenn er ständig angerufen wird.
Aber der Disskussionskultur wegen,sag bitte an wen sich deine aussage konkret richtet.
Na, dann rate mal, du bist ja soooooo intelligent. Zumindest hast du das über dich geschrieben :-D
@Stefan: na, dreimal darfste raten, dürfte dir nicht schwer fallen, wie du betont hast, bist du ja soooo intelligent…
:-D
gib mal deine Nummer ICH möchte DICH gerne anrufen..
Der staatliche Eingriff hat ja auch bei sonstigen Werbeanrufen toll funktioniert. Sie haben anonyme Anrufe verboten und jetzt erscheinen halt dubiose Nummern auf dem Display. Die Zahl der Anrufe hat sich bei uns danach eher erhöht.
Hast du eine Ahnung was der Staat alles darf… ;-)
Es geht doch darum, dass sie dich nicht mehr Anrufen dürfen obwohl du ihnen gesagt hast, dass sie es nicht dürfen!
Wo ist bitte dein Problem dabei?
>konnten Verbraucher per Klick in die Nutzung ihrer Vertragsdaten zur „individuellen Kundenberatung“ bis zum Ende des auf die Kündigung folgenden Kalenderjahres einwilligen.
Ich zitiere es nochmal,weil es keiner der kommentatoren gelesen hat.
Die Leute haben von sich aus gesagt,das sie das wollen,also lasst die kommentare das hier leute vor ungewollten werbeanrufen geschützt werden.
Deswegen hat auch kein Verbraucher geklagt,
die haben ja entweder zugestimmt,und waren damit einverstanden,
oder sie haben nicht zugestimmt,und waren davon auch nie betroffen.
Die kunden wollten also angerufen werden,und ein gericht hat diese Bürger jetzzt illegal entmündigt.
Nochmal:
„Trotz der angebotenen Widerrufsoption sah der vzbv in der Klausel eine unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern, weil sie mehrere Werbekanäle in nur einer Einwilligungserklärung zusammenfasse und die Kontaktaufnahme für einen „unzumutbar langen Zeitraum nach Vertragsende“ erlaube.“
Kannst Du ja gern anders sehen, aber das Gericht hat dieser Argumentation zugestimmt.
Trotzdem schwach.
Da gibts die Option jeder Zeit die Anrufe/Mails/SMS zu stoppen und es wird sich beschwert dass man nach nicht mal einem Jahr (außer man kündigt zum 01.01.) automatisch aus der Werbeliste fliegt.
Da kenne ich firmen die keine automatische Löschung haben, dagegen sollte man was machen. Einfach übertrieben.
Wer zu blöd ist, den Hacken zu entfernen (hab grad mal im Kundencentet geschaut, das ist echt nicht schwer zu finden), der hats verdient am ende des Jahres automatisch gelöscht zu werden.
Sky macht es anderes herum. Die rufen dich an lassen ein, zweimal klingel und legen auf, in der Hoffnung du rufst zurück. Dann dürfen Sie dich bequatschen;-))) Du ruftst ja an
Korrekte Entscheidung.