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Nach Vorwurf der Kindesmisshandlung

USA: 6 Monate Knast für verschwiegenen iPhone-Passcode

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55 Kommentare 55

Während den rechtliche Status des iPhone-Passcodes und die Frage, ob dessen Herausgabe von Strafverfolgungsbehörden erzwungen werden darf, vor nicht all zu langer Zeit noch hitzig debattiert wurde, schaffen die ersten amerikanischen Gerichte nun Fakten.

Gericht

In Hollywood wurde ein 41-jähriger Mann, der sich vor dem Broward Circuit Court mit einer Anklage wegen möglicher Kindesmisshandlung konfrontiert, sah nun zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Die 180 Tage Gefängnis hängen jedoch nur mittelbar mit dem Vorwurf der Gewaltausübung gegen Schutzbefohlene zusammen. Abgestraft wurde der Angeklagte in erster Linie, da dieser den Passcode seines iPhones nicht offenlegen wollte.

[der Angeklagte] wurde im März wegen Vorwürfen verhaftet, seiner Tochter verletzt zu haben. Es folgte eine Anklage wegen Kindesmissbrauchs. Die ermittelnden Detektive gingen davon aus, dass sein Telefon Fotos von wiederholten Verletzungen des Kind enthält und wollten diese im Rahmen der Beweissicherung feststellen. Ein Richter des Broward Circuit Court genehmigte einen Durchsuchungsbeschluss für das iPhone des Angeklagten, dieser konnte jedoch nicht durchgeführt werden. Als ein Richter den Angeklagten daraufhin dazu aufforderte den Passcode zu übermitteln, funktionierte dieser nicht.

Zwar Argumentiert der Angeklagte im aktuellen Fall damit, sich nicht mehr an den Passcode seines iPhones erinnern zu können – das Detail ändert jedoch nichts an der Urteilsbegründung: Die 180 Tage wurden festgesetzt, da der Angeklagte den Strafverfolgern keinen Zugriff auf sein iPhone gewährte.

 

Zum Nachlesen:

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01. Jun 2017 um 18:10 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Straftat hin oder her. Sowas kann natürlich nur wieder in den USA passieren.
    Finde ich mehr als Abscheulich, was die amerikanischen Gerichte sich manchmal leiste …

    • Da kann man mal sehen, Staat darf alles machen und die Bauernherrschaft wird geknebelt. Keine Privatsphäre

    • Du hast recht: eine Gerichtsverfahren inkl. Beweissicherungsantrag und anschließendem Urteil gibts halt in den Vereinigten Staaten (und anderen Demokratien westlichen Zuschnitts), das sähe in China, Iran oder Nordkorea deutlich anders aus.
      (Aber Hauptsache mal in die Gegend gemockert, das ist in Richtung Amerika ja stets wohlfeil: Schon der Großpapa war da ganz Vorbild, hmm?)

      • Du mit deinen linken Kommentaren, man könnte meine Angie zahlt dir Geld dafür.

        Sein Handy, sein Passcode.
        Nur weil die Nazis von Richtern meinen sie hätten ein Recht darauf…
        Wenn es dir um die Kinder geht dann frage dich lieber warum pizzagate nicht weiterverfolgt wird.

        Im übrigen ist die USA keine Demokratie, vielleicht siehst du dir auf youtube mal den von dir genannten Opa an mit einer seiner Reden zum Thema Demokratie. Er hatte es im Gegensatz zu dir verstanden.

    • Unsere Gerichte sind natürlich deutlich besser. Hier jubeln nur die Täter und dessen Angehörige nach der Urteilsverkündung.

  • Niemand muss sich selbst belasten, das ist doch sogar ein Recht mit Verfassungsrang?

    • Ich denke aber nur was Aussagen betrifft, hier gibt es ein Durchsuchungsbefehl, das wäre genauso als ob du die Tür zuhause abschließt und sagst: Nö heute nicht, kommt morgen wieder. Ganz ehrlich, hätte der Typ kein Dreck am Stecken hätte er den Beamten die Fotos gezeigt und was Kindesmißhandlung angeht…….. da verstehe ich auch keinen Spaß.

      • Es ist eben NICHT dasselbe wie ein Durchsuchungsbeschluss. Bei dem muss ich als Beschuldigter nicht mitwirken, bzw. können sich die Untersuchungsorgane selbst Zutritt verschaffen. Ich muss die Tür nicht öffnen. Genau dasselbe gilt bei einem Telefon (oder jedem anderen Datenspeicher). Die Behörden können damit anstellen, was sie wollen, um Beweise zu sichern. Ich als Beschuldigter muss dabei nicht helfen!

      • Du siehst das falsch. Das ist vergleichbar mit einem Durchsuchungsbefehl, wo die Anordnung drin steht, dass du die Ermittler zum belastenden Material führen musst. Das ist aber die Aufgabe der Ermittlungsbehörden und wenn sie nichts finden, weil du es gut versteckt hast, ist das deren Problem und nicht deins.

        Davon abgesehen, vielleicht hat der Mann Nacktaufnahmen von sich selbst drauf und will nicht, dass diese irgendjemand sieht. Oder da sind sensible Geschäftsdaten drauf, die kein anderer in die Hand bekommen soll. Keine Ahnung. Das er Dreck am Strecken hat und sich belastendes Material auf dem iPhone befindet, ist nur eine Vermutung. Und so wie die Amis drauf sind, würde ich auch nicht meinen Passcode weitergeben wollen und ich habe definitiv kein Dreck am Stecken.

      • Sehe ich ähnlich: hier geht es um eine gerichtliche Anordnung in einem Strafverfahren, nicht um die Festschreibung der allgemeinen Aufgabe von Privatsphäre.
        Aber differenziertes Denken macht halt Mühe, während einfache Antworten gepaart mit Vorurteilen gerade Hochkonjunktur zu haben scheinen. :(

      • Sehe ich genauso – es gab einen rechtlich bewirkten Durchsuchungsbeschluss. Also alles im rechtsstaatlichem Rahmen.

      • Danke, jemand der es verstanden hat

      • Auch das wäre unschädlich. Solange du dich nicht aktiv widersetzt, können die dir da keinen strick draus drehen. Und das Nichtherausgeben eines Codes, der dich belastendes Material ans Licht bringen könnte, ist keinesfalls aktives Widersetzen. Im Übrigen muss man in den USA, soweit ich weiß, überhaupt nicht mit den Behörden kooperieren, dh wenn die es nicht hinkriegen, dein iPhone zu knacken – Pech gehabt. Darum bin ich mir auch recht sicher, dass das Urteil in der nächsten Instanz wieder aufgehoben wird.

  • Was ist wenn man den Code „vergessen“ hat?
    Was soll dann bestraft werden?

  • Unabhängig von dem ursprünglichen Fall:
    In Zukunft wird einfach jeder ‚Verdächtige‘ für 180 Tage eingesperrt, der nicht gesteht. Unabhängig davon, ob man die Tat nun begangen hat oder nicht.

  • passt zum Präsidenten. Vermutlich findet die Mehrheit der US Amerikaner das auch noch richtig.

  • Übles Land!schlimm. Recht nach Willkür der Gerichte. Staat als Verbrecher gg. Eigene Bürger.

  • Manchmal keimt in mir ein kleiner Hoffnungsschimmer, dass in diesem Land wenigstens die gebildete Bevölkerung einigermaßen normal ist, aber dann kommt ein Richter mit so einem Urteil daher und weg ist der Hoffnungsschimmer.

  • Welch ein Kauderwelch. Lest doch bitte mal vorher Korrektur.

  • So etwas gibt es in Deutschland ebenfalls. Wer sich weigert „Rundfunkgebühren“ freiwillig zu zahlen, wird für 6 Monate ins Gefängniss gesteckt. Das nennt man Erzwingungshaft.

    • Hmmm.. ich weigere mich in AT seit Jahren erfolgreich und wurde vor kurzen vom OGH sogar bestätigt.

      Ich habe einen TV. Ich habe Internet. Ich habe aber KEINEN TV Anbieter. Kann weder über Kabel, über Antenne noch über SAT den Rundfunk empfangen.

      Gesetzlich ist man auch nur dann in AT GIS-Gebührenpflichtig, wenn man Rundfunk empfangen kann.

      Unser GIS argumentierte damals mit einer Horde an Anwälten etc., dass der ORF sein Programm online auf ihrer Homepage als Videothek auch zur Verfügung stellt und ich darauf Zugriff hätte. Da dies jedoch aus technischer Sicht kein Rundfunk ist habe ich mich geweigert inkl. Androhung einer Klage auf Willkür und Nötigung, woraufhin mich niemand vom GIS je wieder kontaktiert hat.

      Vor 2 Jahren kam dann ein Beschluss vom OGH. Ein anderer Bürger wurde ebenfalls vom GIS in der selben Situation wegen der selben Sache belästigt und hat daraufhin geklagt (keine Einsicht vom GIS dass sie Trchnisch gesehen falsch liegen).

      Ergebnis: Der OGH hat gegen den GIS entschieden. Technisch ist ein Onlineportal eben kein Rundfunk und in unserem Gesetz zur GIS-Gebühr steht nun einmal, dass jeder in Österreich der ein für Rundfunk(!) Empfangsfähiges Gerät besitzt, zahlen muss.

      Wie du siehst: Man muss sich nicht alles gefallen lassen. Findige Bürger lesen sich das entsprechende Gesetz einfach durch, Analysieren jedes Wort davon, informieren sich und entscheiden einfach wo die Grenze per Definition gesetzt wird.

      Dafür braucht man weder JUS/JURA studieren (hab ich auch nicht) noch sonderlich intelligent sein. Man muss nur Mut haben.

      • Das ist ja eine nette Geschichte, hat aber nichts mit den Rundfunkgebühren in Deutschland oder gar dem Artikel zu tun.

  • Es gab ein Durchsuchungsbeschluss für das Telefon. Sei mal dahin gestellt das dies bei uns vermutlich im Moment nicht geht, ist es bei uns auch eine Straftat die Ausführung der straforgane mit einem dirchsuchungsbeschluss zu behindern.
    Wieviel Tage man dafür bei uns bekommt weiß ich nicht. Also bitte erst nachdenken. Es ging nicht darum das er sein Telefon nicht öffnen wollte und dann einfach so eine Strafe bekommen hat

    • Nein, ist es eben nicht! Man muss bei einem Durchsuchungsbefehl nicht mitwirken! Rein theoretisch kann man auch die Wohnung verlassen und ein bier trinken gehen wenn die einem die Bude durchsuchen! Vorrausgesetzt, es liegt nicht auch gleichzeitig ein Haftbefehl vor.. Wenn die nur einen Durschuchungsbeschluss haben, musst du garnichts machen.

      • @Markoi: Du hast es nur leider nicht verstanden. Wenn man das Beispiel aus dem Artikel auf den Durchsuchungsbefehl einer Wohnung übertragt wäre das nichts anderes, als das der oder diejenige einfach nicht die Tür aufmacht. Dann verschaffen sich die Polizisten auch zutritt…

  • Gering für die Staaten, hätte eher mit lebenslänglich, der Todesstrafe oder Arbeitslager gerechnet ;)

  • Wahrscheinlich Apple, die hätten Ihn an das Passwort/den Code erinnern müssen

  • Es ist schon interessant, wie Partei für einen Straftäter genommen wird. Da wird ein Kind Misshandelt und Euch alle interessiert nur, das dieser Dreckskerl für 6 Monate in den Knast geht. Es ist ein Rechtsstaat, wo die Polizei und Gericht, noch ein Gewicht hat und nicht wie hier in Deutschland noch verhöhnt wird. Ebenso haben solche Gerichte sich gegen den Presidenten gestellt, Einwanderungsverbot für Muslime. Es gibt einen Beschluss und dieser wird nicht ohne Grund erlassen, zweitens ging es um diesen Fall und nicht um eine Allgemeinheit. Für mich persönlich ist diese Anordnung vollkommen richtig und legitim.

  • Eher seltsam, dass er nicht Touch-ID verwendet und die ihm das Handy einfach an die fixierte Hand gehalten haben.

  • Der musste 6 monate in den knast, weil der unter Eid den falschen code heraus gegeben hat! das ist Meineid und bekanntlich strafbar!
    Hätte der direkt gesagt hab ich vergessen wär dem nix passiert! Vergessen ist nicht strafbar und das Gegenteil nicht zu beweisen!.
    Man ist ausserdem nicht dazu verpflichtet, bei seinem eigenen Strafprozess aktiv mitzuwirken! Genauso wenig ist man verpflichtet bei einer Hausdurchsuchung in irgendeiner Form mitzuwirken! Rein theoretisch könnte man denen sogar viel erfolg wünschen und sagen tschüss, ich geh zur Arbeit.

  • Tja, da steuern wir auch hin. „Ich habe ja nichts zu verbergen“.

  • Gibt es in Deutschland auch. Nennt sich Beugehaft. Gruß aus den USA!

  • Egal für was der Durchsuchungsbeschluss gilt, man musst nicht aktiv mitwirken in der Vollstreckung. Verantwortlich ist der Beschlussgeber und wenn er nicht die Mittel hat um alle Beweise zu finden die er dort vermutet muss er andere Methoden anwenden. Kann er keine Beweise sicherstellen oder forensisch hat er Pech gehabt. Allerdings muss man auch Tresore zb. öffnen. Verweigert man das ist das aktives Handeln gegen diesen Beschluss. Kosten die dann entstehen um diesen Tresor zu öffnen können dann auferlegt werden. Ob sich das auch auf ein Handy übertragen lässt?

  • Leute, es ist nicht richtig! Aber in dem Fall wahrscheinlich hat es den richtigen getroffen.

    Aber prinzipiell bin ich auch gegen diese Verfahrensweise.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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