iphone-ticker.de — Alles zum iPhone. Seit 2007. 38 839 Artikel

"Mit Durchsuchungsbefehl"

US-Behörden zwingen iPhone-Besitzer zur Face-ID-Entsperrung

Artikel auf Mastodon teilen.
76 Kommentare 76

In den USA wurde jetzt der erste Fall bekannt, in dem Strafverfolgungsbehörden einen iPhone-Besitzer gezwungen haben, das Gerät mittels Face ID zu entsperren. Das Ganze geschah im Rahmen einer Hausdurchsuchung im Zusammenhang mit dem Besitz von Kinderpornografie.

Face Id Apple

Die Untersuchungsbeamten forderten den Besitzer eines iPhone X einem Bericht des Magazins Forbes zufolge mit Verweis auf ihren Durchsuchungsbeschluss dazu auf, auf das iPhone zu blicken, um das Gerät per Face ID zu entsperren. Der Verdächtige leistete dieser Aufforderung offenbar auch ohne Widerstand Folge und ermöglichte es den Beamten so, seine Chats und die Fotosammlung zu durchstöbern. Auf diese Weise konnte den Behörden zufolge belastendes Material zutage gefördert werden.

Dennoch konnten die Behörden offenbar die gefunden Daten offenbar nicht in vollem Umfang sichern. So hat Apples „eingeschränkter USB-Modus“ genannter Sicherungsmechanismus gegen den unbefugten Zugriff auf iOS-Geräte über eine USB-Verbindung wohl gegriffen und eine Datenübertragung auf die Rechner der Ermittler verhindert.

Über die Rechtmäßigkeit solcher Zugriffe herrscht geteilte Meinung. Die Strafverfolgungsbehörden versuchen die iPhone-Sperre unabhängig vom Einverständnis der Nutzer mittels Hilfsmitteln wie der Graykey-Box zu umgehen.

Dieser Artikel enthält Affiliate-Links. Wer darüber einkauft unterstützt uns mit einem Teil des unveränderten Kaufpreises. Was ist das?
01. Okt 2018 um 13:41 Uhr von chris Fehler gefunden?


    Zum Absenden des Formulars muss Google reCAPTCHA geladen werden.
    Google reCAPTCHA Datenschutzerklärung

    Google reCAPTCHA laden

    76 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • An der Stelle natürlich gerechtfertigt nach meiner bescheidenen subjektiven Meinung aber eine Funktion wie 3x schnell blinzeln für eine Passworteingabe ist mit direkt in den Sinn gekommen :)

  • Zwar bin ich in diesem Fall natürlich klar auf der Seite der Behörden. Aber er hätte theoretisch auch einfach kurz Lauter-Taste + Standby gedrückt halten können. Danach geht eine Entsperrung nur noch per Code.

  • Einfach 5 mal auf die Seitentaste klicken und die Sache ist erledigt. Ich hab zwar nichts zu verbergen aber ich würde den Behörden niemals Zugriff auf mein iPhone gewähren…

    • Hab es im Büro grad mal getestet und mich sehr erschrocken :-D

      Bei mir will mein Gerät einen Notruf absetzen uns startet einen ich glaube 5 sekündigen Countdown. Das ganze wird von einem sehr lauten Ton begleitet.

      • Ja, das ist richtig. Führt aber auch zur beschriebenen Deaktivierung von Touch ID

      • Ja dafür ist die Funktion auch gedacht….Die Notruf Funktion gibt’s ja schon ne weile. Netter Nebeneffekt ist halt, das FaceID oder TouchID deaktiviert werden und eine Codeeingabe erforderlich ist :D

      • Einstellungen > Notruf SOS > Automatischer Anruf
        um diesen abzuschalten, falls du diesen nicht automatisch absetzen möchtest.

      • @Nimo, ich finde, eine Hausdurchsuchung ist schon ein Notruf wert ;)

    • Californiasun86

      Irgendwie ist deine Aussage widersprüchlich. Wenn du nichts zu verbergen hast und wie in dem Fall nicht irgendeine Behörde auf dein Handy gucken will, sondern die Justiz und hier auch noch eine schriftliche Aufforderung und Genehmigung vorliegt (Durchsuchungsbefehl), dann macht es Sinn dem auch Folge zu leisten. Ansonsten hast du eben doch was zu verbergen …

      • Jeder hat etwas zu verbergen. Seine Privatsphäre.

      • Nein. Muss nicht sein. Wieso sollte ich dir oder jemanden alles zeigen wenn ich es nicht muss – selbst wenn – nichts zu verbergen habe? Wo ist da die Logik?

      • Kommt auf die Behörden bzw. das Land an. Etwas „Unrechtes“ zu verbergen ist leider noch lange nicht in jedem Land das Gleiche.

      • Das ist eines der dümmsten Argumente zu dem Thema. Das ist gleichzusetzen mit: Mir ist Meinungsfreiheit egal weil ich im Moment nichts zu sagen habe. Denk mal drüber nach.

      • Befehle gibt es nur bei der BW. Das Teil nennt sich Anordnung, weil es ein Richter anordnet und nicht befiehlt. ;-)

      • @Ute 01.10.2018, 15:15 Uhr: Kurz und treffend ausgedrückt, Ute. Stimme Dir hier vollkommen zu!

      • Es gibt viele Gründe, warum man es nicht sollte. Mal abgesehen davon, dass du hier Dinge sagst, die dich nicht beurteilen kannst:
        – bezog sich der Untersuchungsbeschluss auch auf das Telefon?
        – hätte die Freischaltung durch Zwang erfolgen müssen
        – Warum muss man seine Unschuld beweisen?
        – Du kennst nicht alle Gesetze und die Urteilsfähigkeit der Beamten. Da werden aus erotischen Bildern schnell mal „Pornos“.
        – Vielleicht kassiert er dann dein Handy als Beweismaterial ein, weil zufällig irgendwo auf den Bildern Joints geraucht werden. Oder über 5 Ecken kennst du einen „gefährlichen“ Pakistan (wahlloses Beispiel), der wiederum über 5 Eckene einen Extremisten kennt.

    • Auch in Deutschland gab es schon die Diskussion ob eine Anordnung zum auflegen des Fingers einer Aussage gegen sich selbst entspricht. Bis jetzt hatten wir in Deutschland eben nur noch keinen Fall mit einem iPhone X und FaceID

  • Da hilft fünffaches Drücken der Standby-Taste. Im Anschluss lässt sich das iPhone nur durch Eingabe des Codes wieder entsperren, wozu man ja schlecht gezwungen werden kann.

  • Genau dieses Szenario habe ich vorausgesehen.
    PIN Cod schützt da eben doch besser vor so etwas.

  • Naja hier wohl zu recht aber wenn man schlau ist hält man einfach für zwei Sekunden Leiser und die Sperrtaste und schon funktioniert Face ID nicht mehr… und den Code hat man sicher auch vergessen… ;)

  • Wie weit darf denn Behördliche Gewalt gehen? Die erhöhte Sicherheit wenn man nicht aufs Display guckt funktioniert auch ganz gut. Fingerabdruck ist klar, die darf man ja auch so abnehmen, aber man kann ja auch nicht mit normalen Mitteln gezwungen werden aufs iPhone zu schauen.

    • Schon vergessen, das die auch Fotos machen? Biometrische Daten darf die Polizei auch ohne Zustimmung erheben. Entsperren von TouchID oder FaceID gehören dazu.

      Wer was zu verbergen hat, sollte sich schon mehr anstrengen. Steganographie z.B.

      • ja genau, und das in belastenden Bildern

      • Blödsinn. Klar dürfen die Fotos machen, aber auf welcher Grundlage solltest du zur Mithilfe bei den Ermittlungen gezwungen werden?
        Und nein. Entsperren von TouchID ist in Deutschland eben nicht vom Gesetz gedeckt.

        Aber hier hat er es ja „freiwillig“ getan.

  • Absolut richtig so.
    Wenn ein Durchsuchungsbescheid vorliegt, dann gehört das Smartphone dazu.
    Somit muss auch der Code eingegeben werden, damit die Behörden zugreifen können.

    • Der Code nicht. Dieser ist Dein geistiges Eigentum.
      Finger auflegen und mit der Gesicht entsperren kann angeordnet und gegen Deinen Willen ausgeführt werden.

      • Da hätte ich gerne mal eine verbindliche Rechtsnorm zu. In Deutschland gilt immer noch in du Bio pro Rio. Bei Durchsuchungen kann natürlich alles beschlagnahmt werden, dann liegt es aber an den Strafverfolgungsbehörden, was sie daraus machen. Bei dem neuen Polizei Durchsetzungsgesetz würde ja ein Anfangsverdacht ausreichen.

      • In dubio pro reo, meintest du das?

      • Autokorrektur nennt sich das. ;-)

    • Der Code ist unter Umständen so was wie belastende Beweise. Niemand kann gezwungen werden sich selber zu belasten.

      • Außerdem kann ja niemand sicher sagen, ob du deinen Code nicht vergessen hast. Und dich zwingen, einen Code einzugeben, den du nicht weißt, ist eher schwierig.

    • Recht und Unrecht ist leider nicht in jedem Land gleich! Oft kommen Menschen bereits für Dinge, die bei uns „Meinungsfreiheit“ heißen in anderen Ländern schon ins Gefängnis. Und da sollte das Individuum vor geschützt werden. In dem vorliegenden Fall, zumindest wenn man den Ausführungen der Behörde Glauben schenken darf, ist es mal „positiv“ gelaufen.

      • Bei „uns“ gibt es keine „Meinungsfreiheit“.
        Es sitzen unzählige Menschen deswegen in „deutschen“ Gefängnissen.

        Wobei das entscheidende ja ist, ob die Wahrheit ausgesprochen werden darf und nicht ob jemand eine Meinung hat. Der Wahrheit ist die Meinung nämlich egal. Wahrheit ist!

      • Ach der Jim mal wieder… Wer sitzt den so wegen seiner „Meinung“ im Gefängnis? Du kannst uns da sicherlich aufklären.

    • Markus, ich weise Dich darauf hin, daß ein Durchsuchungsbescheid zwar die Behörden dazu berechtigt, die Räumlichkeiten des Betroffenen (Verdächtigen) zu durchsuchen, nicht jedoch den Betroffenen (Verdächtigen) dazu zwingt, den Behörden bei der Durchsuchung der eigenen Räumlichkeiten/Habseligkeiten (auch noch aktiv) behilflich zu sein. …

  • Sebastian Voigt

    Also ich finde es richtig so. Wenn der Dursuchungsbefehl vorhanden ist, dann für alles, was zum Beschuldigten gehört. Und da gehört auch das iPhone etc. dazu. Bei Laptops oder dergleichen macht doch auch keiner so einen Aufstand.

    Der Dursuchungsbefehl existiert doch nicht um sonst.

    • Das iPhone wird nicht nur in Rechtsstaaten genutzt und hilft oft Menschen, die schützenswert sind, ihre Meinung (-sfreiheit) zu verbreiten. In diesen Ländern ist ein Durchsuchungsbefehl fast wie ein Todesurteil.

      • Den brauchst du das nicht zu erzählen, so ein Apple Fanatiker versteht dass ja eh nicht. Es ist eine Schande das Apple die Touch ID einfach gestrichen hat. Bei FaceID ist man garnicht mehr in der Lage sich davor zu drücken.

      • Bei TouchID kommst du genauso wenig drum rum.

    • Wir sind nicht bei der BW, wo es Befehle gibt und die ohne Widerspruch umzusetzen sind. Bei der Anordnung darf man auch kritisch sein und nachfragen. ;-)

    • Is klar und wenn es technisch möglich ist darf man auch Gedanken lesen!!?? Am besten noch Precrime

    • Nichts umsonst ist ein Durchsuchungsbefehl normalerweise beschränkt. Wenn also nach deinem Auto mit Beule gesucht wird, darfst du nicht gezwungen werden, dein Telefon zu durchsuchen und ggf. zu kopieren. Inkl. aller Chats, Kontakte, Fotos, Notizen.

      Klar, hier weiß man inzwischen, dass es illegales Material auf dem Telefon gab und es den richtigen getroffen hat. Aber normalerweise weiß man das vorher nicht.

  • Bitte keine weiteren Halbwahrheiten in den Kommentaren zwecks erzwungener Code-/Pineingabe verbreiten! Bei dem einen lässt sich 5x hintereinander die Standbytaste drücken, bei anderen ist es die Lauter-/Leiser- und die Standbytaste usw. – das kommt sowohl auf das genutzte iPhone als auch auf die entsprechende Einstellung an.

  • Einfach 5 mal den ON Button drücken, danach benötigt man den Code. Den würde ich in der schwierigen Situation dann nicht wissen. Das Leben ist so einfach.

  • Der Kerl gehört natürlich bestraft.. Aber was für ein scheiß Face ID ist sieht man spätestens jetzt. wer hat die Zeit fünfmal irgendein Tastenkombination zu drücken um FaceID zu verhindern. Wenn diese Funktion nicht mit Apple und den Behörden abgesprochen ist fresse ich ein Besen.

  • Bei dem Thema sollte Strafverfolgung vor Recht gelten, meine Meinung. Das ist Terror in sexualisierten Form.

      • So ein Quatsch, lese erstmal den Text bevor Du Dich äußerst:

        Das Ganze geschah im Rahmen einer Hausdurchsuchung im Zusammenhang mit dem Besitz von Kinderpornografie.

        Also der Besitz ist doch Anhaltspunkt genug und solche Leute sollten durchleuchtet werden. Kein „normaler“ Mensch kommt in solche Kreise wenn er das nicht will und schon von vornherein sich dagegen abgeneigt zeigt.

        3x Pfui und kein weiteres Kommentar mehr von meiner Seite diesbezüglich, es ist alles gesagt.

    • ChuckD, wenn Strafverfolgung vor Recht gehen soll, dann wird es bald kein Recht mehr geben!

      Keine Strafe ohne Gesetz!

      Im übertragenen Sinne ist das, was Du hier forderst, ChuckD, das Löschen von Feuer mittels von Benzin. …

      • Wir sind schon weiter, es gab schon den Tatbestand des Besitzes von Kinderpornografie, dann wurde durchsucht und natürlich auch dort, wo sich digitale Bilder und weitere Beweise finden lassen.

        Schon mal erlebt das eine Hausdurchsuchung abgeblasen wurde, weil der Hauseigentümer behauptet er hätte keine Ahnung wo der Schlüssel liegt?

        Außerdem hat er den entsperren der iPhones zugestimmt insofern sollte es ja auch kein gewaltsamer Eingriff gewesen sein.

        Habt ihr überhaupt schon mal an die Opfer solcher Taten gedacht, bevor ihr euch generell vor solche Leute stellt und meint ihr müsstet sie durch euer komisches Rechtsempfinden schützen?

        Bei einem ermittelten Täter sollten alle Register der Strafverfolgung gezogen werden dürfen, besonders bei solchen Taten, denn sie haben sich selbst als nicht gesellschaftsfähig erwiesen.

      • Sag mal gehts noch?
        Sind wir hier in der Türkei oder was?
        Nach deinen Aussagen würdest du auch Folter als angemessene Methode erachten um einen TatVERDÄCHTIGEN zu überführen?
        Kann man nur hoffen das du mal nickt unter irgend einen Verdacht gerätst.

      • @OliverH 02.10.2018, 17:03 Uhr: Bei Dir, OliverH, scheint es definitiv nicht mehr zu gehen!: hättest Du meinen Kommentar auch nur annähernd richtig gelesen, wäre Dir von Anfang an bewußt gewesen, daß ich vorliegend der Forderung „Strafverfolgung sollte vor Recht gehen“ eine fundierte Absage erteilte!

        Was Du mir hier unterstellst -das Ja zur Überführung eines Tatverdächtigen mit illegalen Mitteln, eben „egal, wie“-, ist ebenso aus der Luft gegriffen, wie an Chuzpe nicht mehr zu überbieten, OliverH!

        Ich hoffe -für Dich!-, daß Dir DAS nun klar wird, OliverH – der Krug geht solange zum Brunnen, bis er bricht! …

      • @ChuckD 02.10.2018, 15:26 Uhr.

        1. Es geht (mir) hier nicht um den Verzicht auf Beweisführung/Abblasen von Untersuchungen, usw., ChuckD, sondern um die Klärung von Zuständigkeiten diesbezüglich, ChuckD.

        2. Der Betroffene hat dem Entsperren des iPhones nicht zugestimmt, denn er ist hierzu gezwungen worden. LIES DOCH MAL NUR DIE ÜBERSCHRIFT dieses Artikels!

        3. Auch, wenn Dir das nicht passen sollte, ChuckD: nicht nur Opfer und Täter unterliegen Recht und Gesetz, sondern auch anzuwendende (Ermittlungs-) Methoden.

        4. Wer 3. außer acht läßt/ablehnt, stellt somit das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit als solches infrage.

        W.Z.Z.W. !!!!!

      • Also zu 1: Bei der Beweissicherung geht es auch darum, Beweise zu sichern bevor sie zerstört werden. Da ist Gefahr in Verzug und einer Hausdurchsuchubg bereits richterlich zugestimmt, also alles bereits legitimiert.

        Zu 2: Er wurde aufgefordert und er halbes gemacht, wo ist da der Zwang außerhalb der „Formulierung“ in der Überschrift? Ich denke man sollte mehr als die Überschrift lesen.

        Zu 3: Ja und in diesem Fall Amerikanischen Recht. Und das ist wie man im Fall Murat Kurnaz sieht ja überall auf der Welt anwendbar und steht in Fällen der nationalen Sicherheit über allem. Und was sollte über allem stehen? Die Sicherheit und Unversehrtheit der Bevölkerung und unserer Kinder. Wie schon geschrieben halte ich Kindesmissbrauch für sexualisierten Terror.

        Kann man anders sehen, ich tue es aber so.

        Über die Verwendbarkeit der gesicherten Beweismittel entscheidet sowieso später ein Richter, ich habe mich auch nie gegen die Gewaltenteilung ausgesprochen.

        Hier wird sehr viel angenommen und reininterpretiert, für mich schon erschreckend was hier für eine Rechtsauffassung herrscht.

      • @ChuckD 03.10.2018, 10:03 Uhr:

        Also zu Deiner Kommentierung von meinem 1.: Die Frage, welche ich mit 1. aufgeworfen hatte, war nicht die Legitimation der Hausdurchsuchung/Beweissicherung, sondern die Tatsache, daß der Betroffene selber nicht an der Beweissicherung (gegen ihn selber) mitzuwirken verpflichtet ist/verpflichtet werden kann. (Richtig) Lesen hilft, ChuckD.

        Zu Deiner Kommentierung von meinem 2.: Zwang ist nicht zwangsläufig physikalisch, sondern z. B. auch psychologisch möglich, und vorliegend sogar denkbar, ChuckD. Denn vorliegend stand -lt. Bericht- eine Hausdurchsuchung mit mehreren Untersuchungsbeamten an – von einer Anwesenheit von Strafverteidigern u. dgl. des Betroffenen ist hingegen nichts bekannt/zu lesen.

        Hierin, ChuckD, liegt der Zwang, Überschrift und Inhalt sind diesbezüglich stimmig, ohne Wenn und Aber.

        Zu Deiner Kommentierung von meinem 3.: Pakistan und die USA sind nicht die „ganze Welt“, ChuckD. Hier ist amerikanisches Recht jedenfalls nicht anwendbar, was sich z. B. am rechtlichen Nichtselbstbelastungsprivileg des Beschuldigten zeigt, weiteres Beispiel: hierzulande muß, anders als in den USA, nicht der Beklagte nachweisen, daß er unschuldig ist, sondern der Klageführende die Schuld des Beklagten nachweisen.

        Die nationale Sicherheit kann (meines Erachtens) kein Deckmantel für die Übergehung des Rechtsstaatsprinzip eines Rechtsstaats (wie unserer z. B.) darstellen, ChuckD – die zwingende Konsequenz hiervon wäre die Aushebelung der (rechts-) staatlichen Daseinsberechtigung – zum Nachlesen meiner bereits getätigten Ausführungen!

        Die richterliche Entscheidungsbefugnis über die letztliche Verwendbarkeit der Beweismittel ändert grundsätzlich hieran auch nichts, ChuckD, weil zu diesem Zeitpunkt das Kind bereits im Brunnen ist, bzw. das Rechtsstaatsprinzip bereits Schaden genommen haben könnte, oder bereits hat.

        Deine Rechtsauffassung, ChuckD, erschreckt mich.

        Ich wiederhole also noch einmal an dieser Stelle: W.Z.Z.W.

  • Hallo ifun.de-Team
    Irgendwie gefällt mir die Illustration für Face-id in dem Artikel nicht…
    Zum einen ist das Bild für den Bericht kein Mehrwert, und zum anderen finde ich es seltsam, in einem Artikel im indirekten Zusammenhang mit Kinderpornografie ein Symbolbild mit einem Farbigen recht prominent im Artikel zu verwenden.
    Ich denke nicht, dass Ihr sowas wirklich nötig habt.
    Gruss
    Laurin

    • Der Gedanke kam mir auch. Ist zwar als Symbolbild gedacht, wirkt aber ein bisschen wie Framing.

    • Na ja, jeder iphone Besitzer kennt das Bild, es dient nur für das wieder erkennen von FaceID. Mehr ist mir auch nicht in den Sinn gekommen. Es ist doch egal ob schwarz oder weiß?! Und jetzt überall darauf zu achten das da ja keine farbigen verwendet werden…. Ist auch der falsche Weg. Einfach alles etwas entspannter sehen, es sind nicht immer alle gleich die Bösen. Mfg

    • Und wenn er Chinese ist oder Weißer, dann beschweren wir uns darüber? Ich sehe es eindeutig als Illustration der Funktion FaceID und klarerweise hat das Bild mit der Straftat direkt nichts zu tun.

    Redet mit. Seid nett zueinander!

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    ifun.de ist das dienstälteste europäische Onlineportal rund um Apples Lifestyle-Produkte.
    Wir informieren täglich über Aktuelles und Interessantes aus der Welt rund um iPhone, iPad, Mac und sonstige Dinge, die uns gefallen.
    Insgesamt haben wir 38839 Artikel in den vergangenen 6322 Tagen veröffentlicht. Und es werden täglich mehr.
    ifun.de — Love it or leave it   ·   Copyright © 2024 aketo GmbH   ·   Impressum   ·   Cookie Einstellungen   ·   Datenschutz   ·   Safari-Push aketo GmbH Powered by SysEleven