Entwicklung genießt keine Priorität
Urheberschutz: Der Media Manager von ChatGPT verpasst seinen Start
OpenAI, das Unternehmen hinter dem beliebten KI-Chatbot ChatGPT, hatte im Mai ein Werkzeug namens „Media Manager“ angekündigt, das Urhebern und Webseitenbetreibern ermöglichen sollte, ihre Werke von der Nutzung in KI-Trainingsdaten auszuschließen. Geplant war die Einsatzbereitschaft zum Jahresanfang 2025. Doch auch sieben Monate später ist das Tool noch nicht verfügbar.
Laut OpenAI sollte der Media Manager urheberrechtlich geschützte Inhalte wie Texte, Bilder, Audio- und Videodateien erkennen und die zugehörigen Wünsche der jeweiligen Urheber berücksichtigen. Damit wollte das Unternehmen Kritikern entgegenkommen und rechtliche Konflikte vermeiden. Doch interne Quellen berichten, dass das Projekt keine Priorität gehabt habe. Auch aktuelle Informationen zum Entwicklungsstand fehlen.
Rechtliche Auseinandersetzungen und offene Fragen
OpenAI sieht sich seit längerem mit Klagen von Künstlern, Autoren und Medienunternehmen konfrontiert, die ihre Werke ohne Erlaubnis in KI-Trainingsdaten verwendet sehen. Kritiker bemängeln, dass bestehende Opt-out-Optionen des Unternehmens unzureichend seien.
Der Media Manager sollte Abhilfe schaffen, indem er Rechteinhabern bessere Kontrollmöglichkeiten bietet. Experten zweifeln jedoch an der technischen Umsetzbarkeit und sehen das Risiko, dass die Verantwortung für den Schutz von Inhalten einseitig auf die Urheber abgewälzt wird.
Zudem bleibe unklar, ob das Tool OpenAI vor rechtlichen Ansprüchen schützen könnte. Gerichte könnten entscheiden, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist.
- ChatGPT jetzt mit BILD und WELT: Axel Springer und OpenAI kooperieren
Zukunft des Tools ungewiss
Ob und wann der Media Manager erscheint, bleibt damit weiterhin offen. Sollte OpenAI in den laufenden Urheberrechtsprozessen erfolgreich sein, könnte das Tool an Bedeutung verlieren. Andernfalls müsste das Unternehmen möglicherweise nachbessern, um den Schutz geistigen Eigentums zu gewährleisten. Bislang setzt man ja bekanntlich auf Umsatzbeteiligungen für große Verlage.
„Geplant war die Einsatzbereitschaft zum Jahresanfang 2025. Doch auch sieben Monate später ist das Tool noch nicht verfügbar.“
Ähm, es ist jetzt noch nicht „sieben Monate nach Jahresbeginn 2025“.
bin ich sich drüber gestolpert, gemeint ist aber wohl:
„… hatte im Mai ein Werkzeug angekündigt, dass…“ und etwa sieben Monate später, nämlich jetzt Anfang 2025 ist noch nichts davon zu sehen.
Grob geschätzt aber schon!
Irgendwie läuft hier alles falsch.. dieser Seite bedarf es überhaupt nicht.
Wenn ich (also openAi & Co.) Urheber geschützte Inhalte haben möchte, habe ich gefälligst zu fragen ob ich darf und nicht umgekehrt.