419.000 Euro für die Bundeskasse
Nichtnutzungsgebühr: Urteil gegen mobilcom-debitel bestätigt
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat in einem Berufungsverfahren bestätigt, dass die zeitweise vom Provider mobilcom-debitel verlangten „Nichtnutzungsgebühr“ in Höhe von 4,95 Euro unzulässig war. Die somit rechtswidrig erzielten Gewinne in Höhe von 419.000 Euro müssen an die Staatskasse abgeführt werden.
mobilcom-debitel hatte eine Strafgebühr von 4,95 Euro von Kunden verlangt, die über drei Monate hinweg ihr Handy weder für einen Anruf noch für eine SMS nutzten. Diese Strafzahlung wurde zusätzlich zum monatlichen Paketpreis berechnet.
Der Sachverhalt kommt euch bekannt vor? Gut möglich: Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte den Provider bereits im Jahr 2011 deswegen abgemahnt, das Verfahren zieht sich seit dem dahin.
mobilcom-debitel hatte behauptet, ohne die Nichtnutzungsgebühr wäre im Tarif eine Kostenunterdeckung entstanden und wollte diese vom Gewinn abziehen. Denn wenn das Unternehmen gewusst hätte, dass die Gebühr unzulässig ist, hätte es den Tarif anders kalkuliert und die Unterdeckung zum Beispiel durch eine höhere Grundgebühr vermieden.
Das Urteil über die Strafzahlung wurde bereits vor exakt einem Jahr gefällt, mobilcom-debitel zeigte mit dem Richterspruch allerdings nicht einverstanden und ging in Berufung. Auch das nun vom Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht gefällte Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
An die Staatskasse? Wie wär es mit Rückerstattung an den Kunden?
Das würde wohl mehr kosten bzw vielfach schwierig.
Vermute ich auch und wäre dann ja auch Aufgabe von debitel.
Und „die Kunden“ sind ja auch „der“ Staat.
Habakuck, Geldschulden sind Bringschulden. Wie auch immer, und unabhängig von hiermit etwa verbundenen (Mehr-) Kosten. Die betroffenen Kunden könnten -und sollten- die 4,95 € von mobilcom-debitel zurückfordern. Nebst eventuell angefallenen -gesetzlichen- Zinsen.
Das habe ich mir auch grad gedacht.
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Das wird größtenteils verjährt sein.
Wenn da Dinge im Jahr 2010 (These) angefallen sind und seit 2011 ein Rechtsstreit dazu laeuft, ist da mit nichten etwas verjaehrt. Dann braucht man auch nicht klagen…
Sehe ich auch so. Das Geld gehört ja wohl den Kunden und nicht dem Staat.
Der Staat sieht das sicher anders. Und wir wissen doch beide wer hier den längeren Hebel hat…
Machts das besser? Ich zahl ne sondersteuer weil mein mobilfunkanbieter ein arschloch ist?
@iRolleder, am Ende entscheidet das Gericht. Und nicht der Staat, welcher, ebenso wie wir alle, der Rechtsordnung unterworfen ist.
Und die ehemaligen Kunden? Wie sollen die entschädigt werden?
Eigentlich müsste es sogar noch weiter gehen. Diesen Gewinn hatte somit Debitel ja nicht und somit sind darauf auch keine Steuern fällig. Heißt die Steuer muss der Staat an Debitel eigentlich zurück geben und Debitel das Geld an die Kunden.
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D.h. das Unternehmen hat rechtswidrig an Kunden verdient und führt dies nicht an die Kunden zurück, sondern geht an den Staat?
Werden Betroffene aktiv entschädigt oder muss sich da jeder selbst drum kümmern?
Wenn nicht gerade noch ein offener Fall vorliegt, werden Betroffene aufgrund von Fristen wohl eher nicht entschädigt – das ganze liegt ja nun schon etliche Jahre zurück.
OdD, damit Fristen zu laufen beginnen, bedarf es meines Wissens nach eines entsprechenden Auslösegrundes, hier wohl in Form entsprechender Information der betroffenen Kundschaft. Dieser wurde vorliegend, lt. Gerichtsurteil, von mobilcom-debitel eine rechtlich unwirksame Nichtnutzungsgebühr auferlegt.
Mithin wurden die betroffenen Kunden frühestens mit Erlaß dieser Entscheidung über diesen Tatbestand unterrichtet (also heute, bzw. aktuell), entsprechende Verjährungsfristen könnten also frühestens erst heute, bzw. aktuell, zu laufen beginnen.
Meines Erachtens könnten (und sollten) die betroffenen Kunden daher entsprechende Erstattungsansprüche ab sofort an mobilcom-debitel anmelden, ungeachtet von Rechtsmitteln dieser Firma in diesem Fall.
Das fragte ich mich auch…
Wer bei denen Kunde ist dem ist doch eh nicht zu helfen. Wie lange hatten die seinerzeit eine Deaktivierungsgebühr verlangt? Das war noch zu DM-Zeiten.
Drecksladen.
Mir hat Klarmobil (die gehören auch zu Mobilcom-Debitel) nach mehreren Jahren plötzlich 2 € abgebucht. Das sollte dann monatlich erfolgen und stand so in den AGB. Aber man hätte „großzügig“ über Jahre auf diese Nichtnutzungsgebühr verzichtet. Ich wusste nicht mal mehr meine alte Nummer. Das Geld wurde dann nach Widerspruch zurückgebucht. War aber gar nicht so einfach, denn damit man überhaupt verbunden wurde, wollte man meine Nummer.
Warum geht das Geld nicht an die Kunden zurück oder zumindest an eine gemeinnützige Organisation?
Weil der Staat Kohle braucht…
Es geht doch an eine gemeinnützige Organisation – den Staat :D
Der Staat ist doch gemeinnützig.
schau auf vzbv, dann weißt du warum
Verbraucherschutz in Deutschland … mehr Verarsche geht kaum…. siehe Dieselfahrzeuge. Das hier ist nicht viel besser und man erinnere sich nur an den Blitzerskandal in NRW
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Und die Kosten der Verbraucherzentrale im Zusammenhang mit der Klage darf auch der Steuerzahler zahlen. Bekommt da eigentlich irgendwer Provision für?