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419.000 Euro für die Bundeskasse

Nichtnutzungsgebühr: Urteil gegen mobilcom-debitel bestätigt

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Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat in einem Berufungsverfahren bestätigt, dass die zeitweise vom Provider mobilcom-debitel verlangten „Nichtnutzungsgebühr“ in Höhe von 4,95 Euro unzulässig war. Die somit rechtswidrig erzielten Gewinne in Höhe von 419.000 Euro müssen an die Staatskasse abgeführt werden.

Mobilcom Debite Symbolbild

mobilcom-debitel hatte eine Strafgebühr von 4,95 Euro von Kunden verlangt, die über drei Monate hinweg ihr Handy weder für einen Anruf noch für eine SMS nutzten. Diese Strafzahlung wurde zusätzlich zum monatlichen Paketpreis berechnet.

Der Sachverhalt kommt euch bekannt vor? Gut möglich: Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte den Provider bereits im Jahr 2011 deswegen abgemahnt, das Verfahren zieht sich seit dem dahin.

mobilcom-debitel hatte behauptet, ohne die Nichtnutzungsgebühr wäre im Tarif eine Kostenunterdeckung entstanden und wollte diese vom Gewinn abziehen. Denn wenn das Unternehmen gewusst hätte, dass die Gebühr unzulässig ist, hätte es den Tarif anders kalkuliert und die Unterdeckung zum Beispiel durch eine höhere Grundgebühr vermieden.

Das Urteil über die Strafzahlung wurde bereits vor exakt einem Jahr gefällt, mobilcom-debitel zeigte mit dem Richterspruch allerdings nicht einverstanden und ging in Berufung. Auch das nun vom Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht gefällte Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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24. Jul 2018 um 11:42 Uhr von chris Fehler gefunden?


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  • An die Staatskasse? Wie wär es mit Rückerstattung an den Kunden?

  • D.h. das Unternehmen hat rechtswidrig an Kunden verdient und führt dies nicht an die Kunden zurück, sondern geht an den Staat?

  • Werden Betroffene aktiv entschädigt oder muss sich da jeder selbst drum kümmern?

    • Wenn nicht gerade noch ein offener Fall vorliegt, werden Betroffene aufgrund von Fristen wohl eher nicht entschädigt – das ganze liegt ja nun schon etliche Jahre zurück.

      • OdD, damit Fristen zu laufen beginnen, bedarf es meines Wissens nach eines entsprechenden Auslösegrundes, hier wohl in Form entsprechender Information der betroffenen Kundschaft. Dieser wurde vorliegend, lt. Gerichtsurteil, von mobilcom-debitel eine rechtlich unwirksame Nichtnutzungsgebühr auferlegt.
        Mithin wurden die betroffenen Kunden frühestens mit Erlaß dieser Entscheidung über diesen Tatbestand unterrichtet (also heute, bzw. aktuell), entsprechende Verjährungsfristen könnten also frühestens erst heute, bzw. aktuell, zu laufen beginnen.
        Meines Erachtens könnten (und sollten) die betroffenen Kunden daher entsprechende Erstattungsansprüche ab sofort an mobilcom-debitel anmelden, ungeachtet von Rechtsmitteln dieser Firma in diesem Fall.

  • Wer bei denen Kunde ist dem ist doch eh nicht zu helfen. Wie lange hatten die seinerzeit eine Deaktivierungsgebühr verlangt? Das war noch zu DM-Zeiten.
    Drecksladen.

  • Mir hat Klarmobil (die gehören auch zu Mobilcom-Debitel) nach mehreren Jahren plötzlich 2 € abgebucht. Das sollte dann monatlich erfolgen und stand so in den AGB. Aber man hätte „großzügig“ über Jahre auf diese Nichtnutzungsgebühr verzichtet. Ich wusste nicht mal mehr meine alte Nummer. Das Geld wurde dann nach Widerspruch zurückgebucht. War aber gar nicht so einfach, denn damit man überhaupt verbunden wurde, wollte man meine Nummer.
    Warum geht das Geld nicht an die Kunden zurück oder zumindest an eine gemeinnützige Organisation?

  • Verbraucherschutz in Deutschland … mehr Verarsche geht kaum…. siehe Dieselfahrzeuge. Das hier ist nicht viel besser und man erinnere sich nur an den Blitzerskandal in NRW

  • Und die Kosten der Verbraucherzentrale im Zusammenhang mit der Klage darf auch der Steuerzahler zahlen. Bekommt da eigentlich irgendwer Provision für?

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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