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Ab 1. Dezember

TKG-Novelle: Automatische Vertragsverlängerungen und teure Altverträge werden Geschichte

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53 Kommentare 53

Die am 1. Dezember in Kraft tretende Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bringt aus Verbrauchersicht eine ganze Reihe von wichtigen Verbesserungen. Neben dem Minderungs- und Kündigungsrecht bei zu geringer Bandbreite sind hier besonders auch die Neuerungen mit Blick auf die Laufzeit von Mobilfunk- und Festnetzverträgen zu erwähnen. Gegen den Widerstand von Anbieter-Lobby und CDU wurde nun endlich durchgesetzt, dass sich solche Verträge nach der anfänglichen Laufzeit nicht mehr automatisch über größere Zeiträume hinweg verlängern dürfen.

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Bild: John Schnobrich

Unterm Strich kommt ihr in Zukunft somit immer mit einer maximal einmonatigen Kündigungsfrist aus laufenden Verträgen heraus, wenn deren ursprüngliche Laufzeit abgegolten ist. Ihr müsst hier nicht mehr wie in der Vergangenheit nötig irgendwelche Fristen beachten, um nicht für ein weiteres Jahr gebunden zu sein. Diese automatischen Vertragsverlängerungen sind fortan tabu. Die Regelung gilt erfreulicherweise nicht nur für künftig abgeschlossene, sondern für alle und damit auch bereits laufende Verträge.

Anbieter müssen ihre Konditionen anpassen

Dies vor Augen, solltet ihr euch somit nicht von aktuellen Ankündigungen der Mobilfunk- und Festnetzanbieter ins Bockshorn jagen lassen. Beispielsweise rühmt sich O2 im Zusammenhang mit der aktuellen Überarbeitung seiner Laufzeittarife als Anbieter mit einem „besonders fairen und flexiblen Vertragsangebot“ und erweckt den Eindruck, man habe die Änderungen bei den Laufzeitverträgen durchweg aus freien Stücken vorgenommen.

Ebenfalls ab Dezember verlängern sich bestehende Laufzeitverträge nach Ende der regulären Vertragslaufzeit automatisch nur noch im Monatsrhythmus. Damit schafft O2 defacto die bisher übliche automatische Vertragsverlängerung von 12 Monaten ab

Automatische Info bei besseren Tarifen

Eine weitere willkommene Neuerung im Rahmen der TKG-Überarbeitung ist die Tatsache, dass Anbieter ihre Kunden künftig einmal jährlich über den für sie optimalen Tarif informieren müssen. Damit soll der Praxis, dass Kunden oft weiter für mittlerweile nicht mehr zeitgemäße und überteuerte Tarife bezahlen, weil sich niemand um die Optimierung kümmert, ein Riegel vorgeschoben werden.

Von Dezember man müssen die Anbieter ihre Kunden einmal im Jahr über den für sie auf Basis ihrer vertraglichen Nutzung optimalen Tarif und die entsprechenden Wechselmöglichkeiten informieren.

Eine übersichtliche Zusammenfassung all der im Rahmen der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) am 1. Dezember 2021 in Kraft tretenden Änderungen hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen veröffentlicht.

11. Nov 2021 um 10:42 Uhr von chris Fehler gefunden?


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    • Wahnsinn!

      Wie lange die TKs dagegen gekämpft haben und die Politik das dem Bürgern zugemutet haben. Solche Regelungen hätte es seit 20 Jahren schon geben können – als ob das gestern erst jemand erfunden hätte.

  • Das begrüße ich, fürchte aber das die Telekom keine „optimalen Tarife“ bereitstellen kann, da aus der Erfahrung heraus deren Tarife immer teurer werden und gut bedient eigentlich nur die sind, die in ihren alten Konditionen bleiben. So könnte der also eigentlich gute Effekt vielleicht im Nichts verpuffen.

    Aber trotzdem: Das ist super. Keine monatelangen Wartezeiten mehr, wenns was besseres gibt kann man schneller wechseln und das kann ordentlich Geld sparen.

    • Schnell wechseln ist relativ. 2 Jahre bist du auf jeden Fall gebunden. Erst danach kommt der switch zum monatlichen wechsel.

      • marius müller westerwelle

        Und das wahrscheinlich auch nur, wenn kein Endgerät subventioniert wird.

      • Zwei Jahre gebunden ist doch aber ok, wenn man sich 1. alles ausgerechnet hat und mit dem Ergebnis leben kann und 2. ein Gerät subventioniert wird. Nach 24 Monaten ist doch auch die Subventionierung durch.

    • Gut bedient ist immer der, der (früher rechtzeitig) und regelmäßig kündigt, da er dann im Normalfall ein Bindungsangebot erhält. Das sind bei der Telekom schonmal gern 10€ pro Monat und / oder Zusatzvolumen. Für andere Anbieter oder Discounter kann ich nicht sprechen.

  • Cool. Das hätte ich gerne auch für Versicherungen. Wenn man sich nicht selbst drum kümmern halten die einen die guten neuen Konditionen oft vor.

    • Deswegen muss man sich ja auch einmal im Jahr um „seine“ Verträge kümmern. Ansonsten verschenkt man evtl. viel Geld/Verbesserungen und schleppt schnell überfüssigen Balast mit sich rum.

      • Ja deshalb wäre es ja gut, wenn die Versicherungen sich gezwungen wäre. Einmal im Jahr Verbesserungen mitzuteilen

    • Das ist bei Versicherungen nicht so einfach möglich, da sie im Gegensatz zum Mobilfunk kein gleichbleibendes Nutzungsverhalten gibt und auch die Bedingungen manchmal komplex sind. Wenn dein Mobilfunkanbieter feststellt, dass du einen Vertrag 50 GB Datenvolumen hast, jedoch nur 1 GB verbraucht, kann er dir einen günstigeren Tarif anbieten. Eine Versicherung kann nicht sagen „Hey du hast in den letzten 3 Jahren keinen KFZ-Unfall gehabt, hier ist ein günstiges Angebot ohne Vollkasko-Versicherung.“

  • Blöd ist nur, dass die Bundesnetzagentur jetzt Ausnahmen dazu erlassen kann, dass das öffentliche Telekommunikationsnetz am passiven Netzabschlusspunkt endet. Damit wäre es Unternehmen theoretisch wieder möglich, eigene Modems o.Ä. vorzuschreiben.

    • Das hast du wohl missverstanden. Der passive Abschluss ist Voraussetzung dafür, dass der Provider eben nicht ein eigenes Modem vorschreiben kann.

      • Nein, aber vlt habe ich mich schlecht ausgedrückt. Aktuell ist es so, dass das Ende des öffentlichen Telekommunikationsnetzes am passiven Netzabschlusspunkt ist (§ 45d Abs. 1 TKG). Das war’s.
        Im neuen TKG kann die Bundesnetzagentur dazu Ausnahmen erlassen (§ 73 Abs. 2 TKG n.F.). Zwar soll dabei die Endgerätefreiheit gewahrt bleiben, aber das ist ja dann Sache der Definition. Zum Beispiel könnten dann die ISP, die Glasfaser anbieten, „zUr WaHrUnG dEr FuNkTiOnSfÄhIgKeIt DeS nEtZeS“ eigene Modems einsetzen, an die der Kunde dann sein eigenes Endgerät wie eine Fritzbox anschließen kann. Sprich man könnte zum Beispiel keine Fritzbox 5530 direkt an der Glasfaser betreiben, sondern nur per Ethernet über ein Modem des ISP. Und das wäre schlecht, wie ich finde.

  • Dann werden die meisten Verträge (ohne Gerät) wohl nur noch ohne Laufzeit Angebote. Finde ich top. Jedoch werden die Anbieter ganz sicher andere Quellen des Umsatzes finden, da dann ja quasi ständig gewechselt werden kann/darf.

  • Ich begrüße das alles sehr aber leider werden die Tarife immer teurer. Seit 5Jahren sogar die sim only Tarife … vorher waren selbst die Tarife mit Handy noch günstig …momentan kann man noch nicht mal seinen jetzigen „günstigeren“ Vertrag halten. Es wird weniger Leistung zu teueren Konditionen verkauft …

    • Guck Dir mal FUNK oder Freenet Flex an. Sofern du Paypal hast, könnte das interessant für Dich sein.

      Wir als Verbraucher müssen oft wechseln. Nur so bemühen sich die Anbieter gute Konditionen anzubieten.

  • Gerade gestern hat mein Nachbar erzählt, das er einen Brief von der Telekom erhalten hat, dass der 100k DSL Vertrag zum Preis seines 50k Vertrags verfügbar ist.
    Es scheint sich also tatsächlich etwas zu tun.

  • Hallo, weis jemand ob bei einem 2 Jahresvertrag der vor 3 Monaten automatisch um ein Jahr verlängert wurde, jetzt monatlich kündbar ist? Oder geht das nicht da er sich schon verlängert hat. Weil hier steht geht auch rückwirkend? Vielen Dank für eure Hilfe

  • Insgesamt wird es meines Erachtens dazu führen, dass die Anbieter zu Ende der Laufzeit durchaus auch mal bessere Angebote zur Verlängerung machen. Denn dadurch können sie den Kunden doch länger verpflichten. Oder sehe ich da was falsch?

  • Auf meiner Vodafone TV und Internet Rechnung für November ist es schon angepasst.
    Kündigungsfrist 30 Tage, jederzeit möglich.

  • Und beim Tarifwechsel ist man trotzdem bis zu zwei Jahre dabei…

  • Wäre mal ein Ende mit diesen irrwitzigen Versteigerungen der Frequenzversteigerung und keine Wahnsinnssubvention der Hardware, wären die Tarife um einiges günstiger.

  • Wäre schön wenn die EU auch bei den Verträgen was eine Flatrate angeht etc. mal mit eingreifen würde. In Deutschland stehen wir mit Mobilfunkverträgen im Preis-Leistungs-Verhältnis mit Abstand am schlechtesten da.
    Dann werden von der Telekom auch noch Verträge mit unlimitierten Datenvolumen angeboten die auf einmal im Netz dafür bei 100 Mbits gedrosselt sind

    Das ist einfach so unterirdisch

    • Das ist nicht nur unterirdisch, Xzsiut. Das ist m. E. der klassische Fall von unlauterem Wettbewerb iSv § 3 UWG.

      Du könntest das den Verbraucherschutzbehörden melden, dann bekommt die Telekom richtig Spaß – wetten? …

  • Das wird vor allem der Telekom überhaupt nicht schmecken.

    Wurde auch allerhöchste Zeit !

    Weiter so !!!!!!

  • Servus,
    Verstehe ich das jetzt richtig…
    Ich habe zwei Mobilfunkverträge, die jetzt im September nach 24 Monaten automatisch verlängert wurden, weil ich im Juni verpennt hatte diese mit der 3 monatigen Kundigungsfrist fristgerecht zu kündigen. Diese habe ich gestern (O2) im Kundenportal gekündigt, damit ich die 3 monatige Kündigungsfrist einhalte, zum 08.09.2022.
    Das heißt jetzt mit der Novelle zum 01.12.2021 schicke ich eine neue Kündigung raus (am 01.12.2021) mit der Kündigung zum 31.01.2022? Oder brauche ich die jetzt nicht nochmal neu kündigen auf Grund der Rechtslage und rufe einfach bei O2 an und berufe mich auf die Novelle?
    Grüße

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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