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Nicht mit Spam verwechseln

Telekom-Mahnungen kommen jetzt per E-Mail

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48 Kommentare 48

Die Telekom verschickt Zahlungserinnerungen und Mahnungen an Mobilfunkkunden künftig per E-Mail. Wer seine Mobilfunkrechnung nicht per Bankeinzug begleicht und mit der Bezahlung hier und da in Verzug gerät, muss dementsprechend zusätzliche Aufmerksamkeit walten lassen. Die ungewohnten E-Mails könnten zumindest zu Beginn fälschlicherweise für Spam gehalten werden.

Telekom Mahnung E Mail

Dessen ist sich auch die Telekom bewusst und gibt dann auch gleich ein paar Ratschläge mit Blick auf eine Authentizitätsprüfung mit:

Wie immer ist bei E-Mails natürlich auch hier Vorsicht geboten, um Kriminellen nicht auf den Leim zu gehen. Die erste Frage sollte sein: Habe ich vielleicht wirklich übersehen, meine fällige Mobilfunkrechnung zu begleichen? Könnt ihr das tatsächlich nicht ausschließen, achtet auf die Betreffzeile. Diese enthält bei Mahnungen der Telekom im Mobilfunkbereich immer folgende Angaben: Adresse: Musterstr. 11, Kundenkonto: 1234567890.

Die Telekom sieht diesen Schritt als zeitgemäße Umstellung, mit deren Hilfe der Versand nicht nur schneller, sondern auch umweltfreundlicher erfolgen kann. Bereits im Sommer wurde der Versand von Mahnungen für Festnetz-Privatkunden von Papier auf Digital umgestellt. Es ist in diesem Zusammenhang wohl auch kein Fehler zu prüfen, ob ihr bei der Telekom eine aktuelle E-Mail-Adresse hinterlegt habt.

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05. Nov 2018 um 10:07 Uhr von chris Fehler gefunden?


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  • Alles zu digitalisieren, naja. Hab mal den schlauen Spruch gehört: Das papierlose Büro ist genauso weit entfernt wie das papierlose Klo.

    Klar gibt es das, aber ist halt nicht die Mehrheit

  • „achtet auf die Betreffzeile. Diese enthält bei Mahnungen der Telekom im Mobilfunkbereich immer folgende Angaben: Adresse: Musterstr. 11, Kundenkonto: 1234567890“

    Das ist ja gut, dass hier gleich die Tipps mit veröffentlicht werden wie die Spammachenschaften alles richtig formulieren damit man ihnen Glauben schenkt.

  • Hier wäre eine rechtliche Einschätzung mal interessant. Mahnungen per eMail waren vor einiger Zeit rechtlich unwirksam. Hat sich die Gesetzgebung dahin gehend geändert ?

  • Ein weiterer Rückschritt der Telekom: Mahnung per E-Mail… benennt den Titel dich gleich „[TUTORIAL] How to…“

  • Ich glaube kaum, dass der geneigte Kriminelle das nicht weiß….

  • Ich bin mir nicht sicher, ob das rechtlich bindend ist….

  • Sicher für die Telekom ein nachvollziehbarer Schritt. Allein die Kosten für Mahnbriefe dürften enorm sein. Rechtlich ok ist es auch. Aber im Endkunden-Geschäft dürfte es schwierig werden auf diesem Wege eine Forderung durchzusetzen. Vor allem vor dem Hintergrund der Phishing Problematik, von der die Telekom ja massiv betroffen ist, wird kaum jemand solche Aufforderungen für voll nehmen. Falls sie nicht gleich ungelesen im SpamFilter verschwinden.

    • Wenn es rechtlich OK ist ist das ein Problem des Kunden. Ich kenne viele Leute die es toll finden 12543 ungelesene Mails zu haben. Willkommen in der neuen digitalen Welt auch wenn sie viele überfordert.

    • Interessante These: Das heißt wenn ich sage ich habe keine Mahnung erhalten, muss ich dann nicht mehr zahlen ? Die offene Forderung verschwindet nicht und ich habe dennoch eine vertragliche Pflicht zu zahlen.

  • In DE gibt es nur die Pflicht einmal am Tag seinen Briefkasten sichten zu müssen. Ich habe keine eigene E-Mail-Adresse. Nutze, brauche ich mal eine, Wegwerfadressen.

    • Wenn du diese bei Vertragsabschlüssen angibst hast du jetzt vielleicht ein Problem und verstößt gf auch gegen die AGB.

    • Detlef-Dietrich

      Von dieser Pflicht habe ich nie gehört oder gelesen. Gehört diese Pflicht zu den allgemeinen Bürgerpflichten?

      • Einfach mal in die Kommentierung zu § 130 Abs. 1 S. 2 BGB gucken.
        Gerne geschehen ;)

      • Ich glaube ihr verwechselt etwas: Richtig ist, dass wenn zum Beispiel ein Einwurfseinschreiben bei euch eingeworfen wird, gilt es als Zugestellt, sobald es im Briefkasten liegt. Schaut man dort erst nach 4 Tagen nach, so gilt trotzdem das Zustelldatum als Einwurfdatum. Die Richter sehen es als normal an, einmal am Tag in den Briefkasten zu schauen. Sprich man kann auch davon ausgehen, dass wenn ein Einschreiben am Freitag 17 Uhr eingeworfen wird, man erst am Montag in den Briefkasten schaut – somit ist hier der Montag als Empfangsdatum und Einwurfdatum anzusehen.

      • Ich glaube ihr verwechselt etwas: Richtig ist, dass wenn zum Beispiel ein Einwurfseinschreiben bei euch eingeworfen wird, gilt es als Zugestellt, sobald es im Briefkasten liegt. Schaut man dort erst nach 4 Tagen nach, so gilt trotzdem das Zustelldatum als Einwurfdatum. Die Richter sehen es als normal an, einmal am Tag in den Briefkasten zu schauen. Sprich man kann auch davon ausgehen, dass wenn ein Einschreiben am Freitag 17 Uhr eingeworfen wird, man erst am Montag in den Briefkasten schaut – somit ist hier der Montag als Empfangsdatum und Einwurfdatum anzusehen.

      • Die Richter sehen es nicht als normal an, dass man einmal am Tag in den Briefkasten schaut. Es ist ihnen sogar völlig egal. Wichtig ist, dass das Schriftstück in deinen persönlichen Empfangsbereich gelangt ist. Mehr ist nicht notwendig. Ob du da fünfmal am Tag nachschaust oder alle fünf Tage ist Ihnen egal.

    • Nein, falls du dich nur ein wenig mit dem deutschen Gesetz auskennen würdest, wüsstest du das. Viele Urteile werden auch gesetzesähnlich. Es ist in der Tat so, dass man verlangen kann, dass man einmal am Tag den Briefkasten leert. Auch, wenn du im Urlaub bist, schützt dich das nicht. Es ist ein Bevollmächtigter zu ernennen (BGH, 24.07.2000 – II ZB 22/99).

    • Verbreite doch nicht so ein Unwissen. Niemand ist in DE gesetzlich dazu verpflichtet tagtäglich in seinen Briefkasten zu schauen. Es gibt nur eine allgemeine Empfehlung im eigenen Interesse.

    • Was genau soll dein Beitrag bringen? Wenn du keine E-Mail Adresse hast dann hast du der Telekom wohl auch erst recht keine Adresse für den Rechnungs/Mahn-Versand gegeben. Dann kann sie es ja nur weiter per Post senden

  • Ich habe soviele Mahnungen im Spam da kommt es auf eine mehr auch nicht an.

  • @Blecke, rechtlich gesehen muss die Telekom den Kunden in Verzug setzen, das geht nur gegen Niederlegung oder Einschreiben. eine Mail reicht da sicherlich nicht aus. Zahlungserinnerungen sind so sicherlich möglich aber rechtlich ohne Relevanz.

  • Ist die E-Mail verschlüsselt? Wie sichert sie sich gegen Spam? Signiert? Wie gibt es eine Empfangsbestätigung, falls es vor Gericht landet?

  • Nur mal so, Mahnung per Mail (Mahngebühren z.B. 3 Euro) rechtens?

    Keine Personalkosten dürfen verrechnet werden! Die Rechtsprechung erkennt wirklich nur die direkten Auslagen an, also Porto, Druckkosten etc. Personalkosten und der Aufwand für das Inkasso werden dem allgemeinen Geschäftsbetrieb zugeordnet und sind nicht einforderbar.

    Für eine E-Mail-Mahnung entstehen keine direkten Kosten, daher dürfen auch keine Mahngebühren erhoben werden.

    Dennoch ist eine Mahnung per E-Mail ebenso wirksam wie per Post, da keinerlei gesetzlichen Formerfordernisse bestehen.

  • Besser wäre bei Vertragsabschluss ein „Präferenzenmanagement“, bei dem man anhaken kann, wie man die Infos bekommen möchte: per Post, Mail, oder als SMS mit Link auf eine Landingpage.

  • Das stimmt wirklich, ich war bei der günstigeren Tochter, Congstar und habe alle Mahnungen immer per E-Mail gekriegt. Das war für mich mindestens genauso gut wie per Post. Ich mag briefe nicht sonderlich. sie Machen Müll und sind super umständlich. Als Spam kamen die bei mir nie wirklich an.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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