Nicht mit Spam verwechseln
Telekom-Mahnungen kommen jetzt per E-Mail
Die Telekom verschickt Zahlungserinnerungen und Mahnungen an Mobilfunkkunden künftig per E-Mail. Wer seine Mobilfunkrechnung nicht per Bankeinzug begleicht und mit der Bezahlung hier und da in Verzug gerät, muss dementsprechend zusätzliche Aufmerksamkeit walten lassen. Die ungewohnten E-Mails könnten zumindest zu Beginn fälschlicherweise für Spam gehalten werden.
Dessen ist sich auch die Telekom bewusst und gibt dann auch gleich ein paar Ratschläge mit Blick auf eine Authentizitätsprüfung mit:
Wie immer ist bei E-Mails natürlich auch hier Vorsicht geboten, um Kriminellen nicht auf den Leim zu gehen. Die erste Frage sollte sein: Habe ich vielleicht wirklich übersehen, meine fällige Mobilfunkrechnung zu begleichen? Könnt ihr das tatsächlich nicht ausschließen, achtet auf die Betreffzeile. Diese enthält bei Mahnungen der Telekom im Mobilfunkbereich immer folgende Angaben: Adresse: Musterstr. 11, Kundenkonto: 1234567890.
Die Telekom sieht diesen Schritt als zeitgemäße Umstellung, mit deren Hilfe der Versand nicht nur schneller, sondern auch umweltfreundlicher erfolgen kann. Bereits im Sommer wurde der Versand von Mahnungen für Festnetz-Privatkunden von Papier auf Digital umgestellt. Es ist in diesem Zusammenhang wohl auch kein Fehler zu prüfen, ob ihr bei der Telekom eine aktuelle E-Mail-Adresse hinterlegt habt.
Alles zu digitalisieren, naja. Hab mal den schlauen Spruch gehört: Das papierlose Büro ist genauso weit entfernt wie das papierlose Klo.
Klar gibt es das, aber ist halt nicht die Mehrheit
Vielleicht geht es nur darum den Kunden zu erinnern. Viele haben’s vielleicht nur vergessen und reagieren sofort. Wenn nichts passiert kommt bestimmt etwas schriftliches.
Um Kosten zu sparen, ist doch klar.
Natürlich ist es dann gleich auch Umweltfreundlicher – zumindest augenscheinlich.
„achtet auf die Betreffzeile. Diese enthält bei Mahnungen der Telekom im Mobilfunkbereich immer folgende Angaben: Adresse: Musterstr. 11, Kundenkonto: 1234567890“
Das ist ja gut, dass hier gleich die Tipps mit veröffentlicht werden wie die Spammachenschaften alles richtig formulieren damit man ihnen Glauben schenkt.
Stimmt. Aber an diese korrekten Daten zu kommen, ist für den „normalen“ Spamversender so gut wie unmöglich (-> Kd.-Kto-Nummer).
Wer kennt denn seine Kundennummer auswendig?
Gibt auch immer was zu meckern … Ich bin dankbar für den Tip.
Im Zweifel sollte man anrufen. Andererseits weiß man ja in der Regel das man nicht fristgerecht bezahlt hat!
Genau das dachte ich mir auch. Auch habe ich vor ca nem halben Jahr von der Telekom eine Warn-E-Mail bekommen, dass versucht wurde, meinen Anschluss anzugreifen. Da war ich mir auch unsicher ob das jetzt ne echte Mail ist oder nicht. Paar Tage drauf kam das nochmal schriftlich, somit war alles klar
… solange man nichts in der Mail anklickt oder irgendwelche Anhänge öffnet (was meines Wissens auch beides nicht erforderlich ist) …
Spams, die schon mal reale Namen, oder Kundendaten verwenden sind ja nicht gerade neu.
Mit dem Unterschied, dass die Daten bei der Telekom kundenbezogen und nicht fiktiv sind.
Also deiner Meinung nach sollte ein Unternehmen dem Kunden keinerlei Hinweise geben, wie ein Kommunikationsversuch seinerseits mit ebenjenem auszusehen hat? Is klar
Hier wäre eine rechtliche Einschätzung mal interessant. Mahnungen per eMail waren vor einiger Zeit rechtlich unwirksam. Hat sich die Gesetzgebung dahin gehend geändert ?
Die Telekom macht nichts in dieser Form was nicht rechtlich abgesichert ist
Scheint aber doch so. Es ist unverbindlich
Du glaubst sicherlich auch AGBs sind rechtlich nicht angreifbar, oder?
Ich habe nicht von AGB gesprochen. Es steht ja inzwischen auch in anderen Beiträgen, dass das rechtlich ok ist
Anmahnen darfst du auf jedem Weg. Die Mahnkosten darfst du aber nur berechnen, wenn die Mahnung per Post erfolgt ist. Entsprechende Mahnschritte wie Stilllegung des Anschlusses dürfen auch erst nach postalischer Mahnung erfolgen, und entsprechend eingehaltenen Fristen. Hierbei kann man eher von einer ersten Zahlungserinnerung sprechen.
Ein weiterer Rückschritt der Telekom: Mahnung per E-Mail… benennt den Titel dich gleich „[TUTORIAL] How to…“
Ich glaube kaum, dass der geneigte Kriminelle das nicht weiß….
Ich bin mir nicht sicher, ob das rechtlich bindend ist….
Ich sehe die nächste Spamwelle schon anrollen.
Sicher für die Telekom ein nachvollziehbarer Schritt. Allein die Kosten für Mahnbriefe dürften enorm sein. Rechtlich ok ist es auch. Aber im Endkunden-Geschäft dürfte es schwierig werden auf diesem Wege eine Forderung durchzusetzen. Vor allem vor dem Hintergrund der Phishing Problematik, von der die Telekom ja massiv betroffen ist, wird kaum jemand solche Aufforderungen für voll nehmen. Falls sie nicht gleich ungelesen im SpamFilter verschwinden.
Wenn es rechtlich OK ist ist das ein Problem des Kunden. Ich kenne viele Leute die es toll finden 12543 ungelesene Mails zu haben. Willkommen in der neuen digitalen Welt auch wenn sie viele überfordert.
Interessante These: Das heißt wenn ich sage ich habe keine Mahnung erhalten, muss ich dann nicht mehr zahlen ? Die offene Forderung verschwindet nicht und ich habe dennoch eine vertragliche Pflicht zu zahlen.
In DE gibt es nur die Pflicht einmal am Tag seinen Briefkasten sichten zu müssen. Ich habe keine eigene E-Mail-Adresse. Nutze, brauche ich mal eine, Wegwerfadressen.
Wenn du diese bei Vertragsabschlüssen angibst hast du jetzt vielleicht ein Problem und verstößt gf auch gegen die AGB.
Von dieser Pflicht habe ich nie gehört oder gelesen. Gehört diese Pflicht zu den allgemeinen Bürgerpflichten?
Einfach mal in die Kommentierung zu § 130 Abs. 1 S. 2 BGB gucken.
Gerne geschehen ;)
Ich glaube ihr verwechselt etwas: Richtig ist, dass wenn zum Beispiel ein Einwurfseinschreiben bei euch eingeworfen wird, gilt es als Zugestellt, sobald es im Briefkasten liegt. Schaut man dort erst nach 4 Tagen nach, so gilt trotzdem das Zustelldatum als Einwurfdatum. Die Richter sehen es als normal an, einmal am Tag in den Briefkasten zu schauen. Sprich man kann auch davon ausgehen, dass wenn ein Einschreiben am Freitag 17 Uhr eingeworfen wird, man erst am Montag in den Briefkasten schaut – somit ist hier der Montag als Empfangsdatum und Einwurfdatum anzusehen.
Ich glaube ihr verwechselt etwas: Richtig ist, dass wenn zum Beispiel ein Einwurfseinschreiben bei euch eingeworfen wird, gilt es als Zugestellt, sobald es im Briefkasten liegt. Schaut man dort erst nach 4 Tagen nach, so gilt trotzdem das Zustelldatum als Einwurfdatum. Die Richter sehen es als normal an, einmal am Tag in den Briefkasten zu schauen. Sprich man kann auch davon ausgehen, dass wenn ein Einschreiben am Freitag 17 Uhr eingeworfen wird, man erst am Montag in den Briefkasten schaut – somit ist hier der Montag als Empfangsdatum und Einwurfdatum anzusehen.
Die Richter sehen es nicht als normal an, dass man einmal am Tag in den Briefkasten schaut. Es ist ihnen sogar völlig egal. Wichtig ist, dass das Schriftstück in deinen persönlichen Empfangsbereich gelangt ist. Mehr ist nicht notwendig. Ob du da fünfmal am Tag nachschaust oder alle fünf Tage ist Ihnen egal.
Nein, falls du dich nur ein wenig mit dem deutschen Gesetz auskennen würdest, wüsstest du das. Viele Urteile werden auch gesetzesähnlich. Es ist in der Tat so, dass man verlangen kann, dass man einmal am Tag den Briefkasten leert. Auch, wenn du im Urlaub bist, schützt dich das nicht. Es ist ein Bevollmächtigter zu ernennen (BGH, 24.07.2000 – II ZB 22/99).
Die Pflicht gibt es so auch nicht. Guter Artikel hier
https://www.ferner-alsdorf.de/zivilrecht/verbraucherrecht__den-eigenen-briefkasten-muss-man-leeren__rechtsanwalt-alsdorf__2640/
Insofern interessant, ob die Regelung der Telekom tatsächlich Bestand hat, wenn es um eine gerichtliche Überprüfung der Wirksamkeit geht.
Verbreite doch nicht so ein Unwissen. Niemand ist in DE gesetzlich dazu verpflichtet tagtäglich in seinen Briefkasten zu schauen. Es gibt nur eine allgemeine Empfehlung im eigenen Interesse.
Was genau soll dein Beitrag bringen? Wenn du keine E-Mail Adresse hast dann hast du der Telekom wohl auch erst recht keine Adresse für den Rechnungs/Mahn-Versand gegeben. Dann kann sie es ja nur weiter per Post senden
Ich habe soviele Mahnungen im Spam da kommt es auf eine mehr auch nicht an.
Und findest du das geil? Sofern du echte Mahnungen meinst solltest du dich schämen auch noch damit rum zu prahlen
@Blecke, rechtlich gesehen muss die Telekom den Kunden in Verzug setzen, das geht nur gegen Niederlegung oder Einschreiben. eine Mail reicht da sicherlich nicht aus. Zahlungserinnerungen sind so sicherlich möglich aber rechtlich ohne Relevanz.
Ist die E-Mail verschlüsselt? Wie sichert sie sich gegen Spam? Signiert? Wie gibt es eine Empfangsbestätigung, falls es vor Gericht landet?
Deine Probleme möcht ich haben… Nicht!
Ich finde das einen sehr guten Einwand. Die Mailtechnologie ist dermassen veraltet, dass ich da auf keinen Fall solch wichtige Dokumente erhalten möchte. Jeder smtp Server dazwischen hat dann eine Kopie davon. Das möchte ich nicht.
Sind Mahnkosten per EMail nicht unzulässig?
Nur mal so, Mahnung per Mail (Mahngebühren z.B. 3 Euro) rechtens?
Keine Personalkosten dürfen verrechnet werden! Die Rechtsprechung erkennt wirklich nur die direkten Auslagen an, also Porto, Druckkosten etc. Personalkosten und der Aufwand für das Inkasso werden dem allgemeinen Geschäftsbetrieb zugeordnet und sind nicht einforderbar.
Für eine E-Mail-Mahnung entstehen keine direkten Kosten, daher dürfen auch keine Mahngebühren erhoben werden.
Dennoch ist eine Mahnung per E-Mail ebenso wirksam wie per Post, da keinerlei gesetzlichen Formerfordernisse bestehen.
Ich finde das Foto irritierend ;-)
Verstörend :D
Besser wäre bei Vertragsabschluss ein „Präferenzenmanagement“, bei dem man anhaken kann, wie man die Infos bekommen möchte: per Post, Mail, oder als SMS mit Link auf eine Landingpage.
Das stimmt wirklich, ich war bei der günstigeren Tochter, Congstar und habe alle Mahnungen immer per E-Mail gekriegt. Das war für mich mindestens genauso gut wie per Post. Ich mag briefe nicht sonderlich. sie Machen Müll und sind super umständlich. Als Spam kamen die bei mir nie wirklich an.