Telekom bietet „HotSpot Plug’n’Play“ für Geschäftskunden an
Telekom-Geschäftskunden, die ihren Kunden einen unkomplizierten, kostenlosen und Login-freien WLAN-Zugang anbieten möchten, können zukünftig auf das „HotSpot Plug’n’Play„-Angebot des Netzbetreibers setzen.
Die neue Geschäftskunden-Offerte des Bonner Anbieters richtet sich an Arztpraxen, Friseure, Autohäuser und Cafés, die ihre Besucher mit einem Online-Zugang versorgen möchten und setzt einen bestehenden Telekom-Breitbandanschluss mit mindestens 16 Mbit/s voraus. Ist dieser vorhanden, kann der „HotSpot Plug’n’Play“ für 19,95€ pro Monat (netto, versteht sich) gebucht werden und versorgt die Räume anschließend mit einem drahtlosen Gastnetzwerk für die anwesenden Kunden.
Geschäfte, die die neue Option buchen, werden von der Telekom mit einem Cisco Access Point ausgerüstet, der über eine separate IP-Adresse verfügt und sich beim Erstanschluss automatisch konfigurieren soll:
Schließen Sie die Hardware einfach am Router an – alles andere geht von selbst. Der Cisco Access Point konfiguriert sich vollautomatisch, meldet sich bei der TelekomCloud an und bringt Ihre Gäste sofort, schnell und sicher ins Internet. […] Der Datenverkehr des Nutzers läuft getrennt von dem des Anschlussinhabers. Das heißt, es besteht kein Risiko durch die Nutzung Dritter. Um das WLAN zu nutzen, starten die Gäste ohne aufwendiges Log-in-Verfahren über die im Browser erscheinende Telekom-Webseite.
Für das Endgerät berechnet der Netzbetreiber zusätzlich 149€ (netto) und gibt eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten an.
Warum nicht einfach WLAN TO GO oder wie das heißt im Router aktivieren, was auch einen separates WLAN aufbaut?
Weil das dann dem Anschlußinhaber zugerechnet wird.
Weil bei Wlan2go der Kunde zahlen müsste, bzw. auch Wlan2go Nutzer sein muss. Also nix kostenloser Hotspot für Kunden.
Das stimmt nicht, das Volumen wird dem Anschussinhaber nicht zugerechnet
Es geht hier darum, dass die Störerhaftung des Betreibers bei der Telekom liegt und nicht beim Anbieter; tolles Angebot
Das wird doch aber bei WLAN TO GO auch so geregelt, also das die Telekom verantwortlich ist
WLAN TO GO ist nur für Telekom-Festnetzkunden oder gegen Bezahlung möglich. Bei dem Angebot geht es darum jedem Kunden einen KOSTENLOSEN Zugang zu ermöglichen.
Ja, das habe ich schon verstanden. Aber das hat ja nichts mit dem zu tun, was Georg hier angesprochen hat.
Einfach einen Freifunk Wlan Router aufstellen und gut ist.
Gast LAN per VPN anonymisieren reicht denke ich auch und kommt billiger.
WLAN TO GO geht nur mit einem Speedport-Router bei dem die Antenne eingebaut ist.
Beim „HotSpot Plug’n’Play„-Angebot gekommst Du einen Accesspoint der mit einem Ethernet-Kabel an beliebiger Stelle verbaut werden kann. (z.B. in der Decke). So kannst Du den Versorgungsbereich des WLAN individuell gestalten. Zudem ist der Internetzugang bei „HotSpot Plug’n’Play„ für alle User kostenfrei.
Naja, wenn ihr genau lesen würdet steht dort: … für ihre Geschäftskunden … WLAN-GO ist ein Privatkundenangebot! Und in beiden Fällen wird der Kunde weder mit Datenvolumen noch mit rechtlichen Schritten belegt, wenn über diesen WLAN-GO oder Hot Spot Plug illegal etwas passiert.
Über den Zugang kann die mietende Firma bestimmen oder ist es dann ein kostenpflichtiger T-Mobile Hotspot mit den üblichen Zugangsdaten des rosa-roten Unternehmens?
Nennt sich Freifunk.
Kostet einmalig 18€ Brutto.
Ausstattung mit einem 841n von TP-Link.
Keine Störerhaftung(!) aufgrund von VPN-Tunnel und somit auch eigener IP.
Hallo Leute,
es ist immer nervig, wie Menschen in Foren alles mögliche zerreden. Statt dessen könnten sie mit ein paar Fakten Superinfos posten.
WLAN to go = nur mit einem Speedport W724V realisierbar. Ist eine kostenlose Option für alle, die mindestens einen DSL3000 Anschluß der Telekom haben. Es wird ein zweites WLAN aufgebaut, das wiederum von WLAN to go Nutzern genutzt werden kann, oder von Nutzern, die eine HotSpot Flatrate bei der Telekom gebucht haben. Bandbreite wird zu Gunsten des Anschlußinhabers für den Fremdnutzer reduziert, wenn Bedarf vorhanden ist. Beide Netzwerke sind voneinander getrennt. Der Nutzer kann also auch nicht in das WLAN to go Netzwerk schauen und sehen, was alle anderen da so über seine Leitung machen. Störerhaftung liegt für das WLAN to go bei dem jeweiligen Fremdnutzer, da er sich mit seinen eigenen Daten einwählt. Und auch das hat NICHTS mit Hotspot, oder FreeWLAN zu tun.
Wie gesagt, es ist eine kostenlose Option für den DSL-Anschluß, für das keine weitere Hardware nötig ist.
Hotspot to go = Ein kleiner Accesspoint, der fertig vorkonfiguriert ist und sich verschlüsselt und völlig unabhängig vom Betreiber des DSL-Anschlusses über einen x-beliebigen Router des Kunden an einem zentralen Telekom-WLAN-Server anmeldet. Empfohlene Bandbreite mindestens 16.000, besser 50.000. Damit liegt die Störerhaftung zu 100% bei Telekom. Die Nutzung ist unverschlüsselt und für jederman kostenlos. Das Hotspot to go WLAN wird unabhängig vom Betreiber-WLAN des DSL-Anschlusses betrieben. Die Nutzung ist 100% kostenfrei. Ber Betreiber (meistens ein Gastwirt, oder Hotelier) zahlt für den Router einmalig 149,-€ und 19,95€/Monat. Das kann er sich dann wiederum über seinen Umsatz hereinholen, der besser ist, als ohne Hotspot.
Fazit: Beide Systeme splitten einen DSL-Anschluß auf. Und beide Systeme bieten Fremdnutzern Zugang zum eigenen Internet ohne die Störerhaftung für den Anschlußinhaber.
Was besser ist, gegenüber Freifunk, muß jeder für sich entscheiden.
Ich würde immer einen größeren Bruder in der Hinterhand haben wollen.