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Taxi Deutschland gegen MyTaxi: Verfahren um 50%-Rabatte zieht sich

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Der Streit zwischen der Taxi-Genossenschaft Taxi Deutschland und dem App-Anbieter MyTaxi – inzwischen eine Daimler-Tochter – wird sich noch bis in das nächste Jahr strecken. Ausschlaggebend hierfür ist eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt. Dieses hat im laufenden Hauptverfahren heute auf ein Urteil verzichtet und die Urteilsverkündung auf den 19. Januar vertagt.

taxi

Die Taxi-Genossenschaft wirft dem Daimler-Konzern vor, sich mit massiven Rabattaktionen Marktanteile am Taximarkt „erkauft“ zu haben. Im Sommer hatten die Macher der Mytaxi-App über einen Zeitraum von acht Wochen Fahrpreis-Rabatte von 50% ausgelobt, um potentielle Kunden so zur Nutzung der eigenen iPhone-Applikation zu bewegen.

Eine Vorgehen, dass die deutschen Taxizentralen scharf kritisiert haben:

700 Taxizentralen Deutschlands sind dadurch einem Verdrängungswettbewerb ausgeliefert. Sie arbeiten grundsätzlich genossenschaftlich, kostendeckend, ohne Gewinne. Sie können und dürfen gemäß PBefG keine Rabatte anbieten. Hat Mytaxi sie mit fortlaufenden Rabattaktionen erst einmal gegen die Wand gedrückt, können Verbraucher nur noch unter gewinnorientierten internationalen Großkonzernen wählen (Mytaxi ist eine 100-prozentige Daimler-Tochter). In einer solchen Welt sind fortlaufende Rabatte aber nicht auf Dauer, Wucherpreise zu Stoßzeiten folgen.

Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland, ist davon überzeugt im Januar Recht zu erhalten und spricht sich klar gegen den Einsatz von Rabatten aus. „Vermeintlich billige Taxifahrten gaukeln der Bevölkerung vor, Taxifahren könne billiger sein. Dabei wird der Rabatt von einem finanzstarken globalen Unternehmen subventioniert. “

Sobald das Landgericht Frankfurt die Frage geklärt hat, ob Rabatte auf behördlich festgelegte Taxitarife rechtswidrig sind, melden wir uns mit einem Update zum Verfahren.

So warb MyTaxi

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24. Nov 2015 um 12:12 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Was ist denn mit freier Marktwirtschaft? Planwirtschaft ist schon in der DDR gescheitert!

    • Langfristig wird auch der Taxi-Markt gebrochen. Gewisse Entwicklungen lassen sich nicht abhalten.

      Wenn es schnellere, bessere und kreativere Lösungsansätze (Bestellung, Ortung, Bewertung und Bezahlung per App) entwickelt werden, dann soll sich dies auch autonom durchsetzen sollen.

      Rabatt-Aktionen sind gängige Mittel um auf neue Services aufmerksam zu machen. Wal-Mart hatte es in Deutschland auch versucht durch heftige Reduzierungen von gewissen Produkten und ist dennoch gescheitert, weil langfristig der deutsche Markt zu kompetitiv gewesen ist. D.h. die Supermärkte waren schon effektiv aufgestellt. Wieso sollte sich Innovation getrieben durch Wettbewerb nicht auch auf Taxi-Unternehmen erstrecken?

      • Zudem haben Lizenzen die Intention einen einheitlichen Standard zu bieten (Sicherheit, Preis, Schutz der Vollzeit-Taxifahrer vor Über-Angebot, Ortskenntnisse etc.). Und viele dieser Voraussetzungen sind obsolet bzw. lassen sich durch die entwickelte Technologie ersetzen (GPS, Errechnung des Fahrpreises etc.). Diese Gedanken gelten aber eher Uber, weil bei myTaxi sich viele Taxi-Vereinigungen befinden, die von großen Genossenschaften ausgetreten sind; ist für den Kunden derzeit aber nicht zu unterscheidbar.

  • Meinung und Ahnung sind nicht das Gleiche. Das Taxi ist in Deutschland ein öffentliches Nahverkehrsmittel und somit den Tarifvorgaben des jeweiligen Gemeinde- / Stadtrates, bzw. Landkreises untergeordnet. Ist also so wie U-Bahn, Bus und Straßenbahn. Wäre mal auf die Gesichter derjenigen gespannt, welche hier von Planwirtschaft sprechen, wenn die tägliche Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit der Preislaune der sogenannten „freien Marktwirtschaft “ unterworfen wäre.

    • Naja, den Rabatt zahlt ja MyTaxi für den Kunden.

      Analog wäre das Beispiel von einem Händler, der Original Bustickets kauft und diese zum halben Preis weiterverkauft. Wieso sollte dies nicht erlaubt sein?

      • In manchen Staaten ist der (Weiter-)Verkauf von Tickets des Nahverkehrs sogar eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe geahndet wird (bzw. wurde, bspw. Georgia/USA). Der Endkäufer kann sich des Ursprungs der Fahrkarte nicht sicher sein (Fälschung, gestohlen, etc.) und wäre bei einer Kontrolle der Leidtragende. In Deutschland gab es kürzlich genau die Problematik mit einem Portal, das günstige Tickets der Bahn verkauft hat. Die Herkunft der Fahrscheine war allerdings scheinbar unklar… Frage beantwortet?

    • We von Ahnung spricht, sollte aber auch eine (eigene) haben. Das Taxi ist grundsätzlich NICHT Bestandteildes ÖPNV, ausser in den Fällen, in denen es das Angebot des ÖPNV ersetzt, ergänzt oder verdichtet. (Wortlaut PBefG). Und zu den Preislaunen von Bus und U-Bahn: nach den Buchstaben des Gesetzes sind die von den ÖPNV-Unternehmen festgelegten Preise der Genehmigungsbehörde nur mitzuteilen; Taxitarife hingegen werden von den örtlich zuständigen KJreisverwaltungsbehörden festgesetzt. Es hindert die Bus- und U-Bahn-Betreiber als „nur“ der Verwaltungsaufwand des Programmierens der Fahrscheinautomaten daran, Fahrpreise der Preislaune auszusetzen.

    • Mal abgesehen davon das ein Taxi in Deutschland nicht zum öffentlichen Nahverkehr gehört (dazu müsste es feste Strecken zu festen Zeiten geben) gibt es aber auch im öffentlichen Nahverkehr Rabatt Aktionen die fremd finanziert werden. Zum Beispiel bei der langen Nacht der Museen, der Wissenschaften und wie die langen Nächte sonst noch so heissen. Deswegen nimmt der Kunde noch lange nicht an das Bus fahren billiger sein könnte. Ich habe durchaus Verständnis für die Preisgestaltung einer Taxi Fahrt und ich beschwere mich nicht über die Preise. Trotzdem halte ich Rabatt Aktionen einzelner Gesellschaften durchaus für legitim. Soll sich Taxi Deutschland doch Werbepartner suchen die so eine Aktion Sponsoren. Klebt doch ohnehin auf den meisten Fahrzeugen irgendein Werbezeug drauf.

  • Es heißt „das Vorgehen“ und nicht „dass Vorgehen“, also umgestellt „ein Vorgehen, das“ und nicht „ein Vorgehen, dass“. Ich würde mir nicht die Mühe machen das hier zu schreiben, wenn dieser Fehler nicht in praktisch jedem Artikel auftauchen würde.
    Übrigens: die Fehlerquote würde rapide sinken, wenn ausschließlich „das“ anstatt „dass“ benutzt würde. Auch dort wo „dass“ richtig wäre, da es seltener auftritt und der Autor offenbar nicht weiß, wann was richtig ist.

  • +1 … zumal da auch noch steht: „Eine Vorgehen, dass“

    • Ja, das erste ist ja als Tippfehler zu erkennen und insofern kann man damit leben, auch wenn es weh tut es zu lesen ;-)

      Aber das mit dem „dass“ ist derart systematisch und dabei ist es so einfach ein „das“ als Artikel zu erkennen, auch wenn es mal hinter und nicht vor dem Wort steht, dass man nur hoffen kann, dass der Autor da irgendwann mal dahinter kommt.

  • Muss sagen ich sehe das ganze aus zwei Gesichtspunkten:

    1. Es steht hinter MyTaxi ein großes Unternehmen. Selbstständige Taxifahrer oder kleinere Taxiunternehmen haben keine Möglichkeit solche Rabatte zu geben (und es ist m.W. nach auch nicht zulässig) und ich finde hier sollte man aufpassen das es nicht zu einem Quasi-Monopol kommt.

    2. Als Kunde begrüße ich das ganze, ich würde mir sogar hier Uber wünschen. In den USA waren diese Fahren angenehmer, lustiger, informativer und günstiger als die Taxifahrten.

    • Na ja, wenn es keine Preisunterschiede geben darf wäre auch ein Monopol egal. Es ist überall in der Wirtschaft so das die grossen Kapital kräftigen Unternehmen nun einmal das Rennen machen. Die kleinen Unternehmen können da nur mit besonderem Service gegen halten. Ich vermisse die “ Tante Emma“ Läden auch hin und wieder. War alles persönlicher. Aber deswegen will ich für die Butter trotzdem nicht viel mehr Geld bezahlen.

      • Das ist ja genau die Doppelmoral an der viele leiden. Genau wie die Fleisch-Romantiker, die vom Rest der Welt fordern es Ihnen gleich zu tun und nur beim Bauern um die Ecke zu kaufen. Was glauben sie muss der Bauer machen wenn er sich einem Nachfrageanstieg um 1000% gegenüber sieht…?

  • Rabatte auf behördlich festgelegte Preise rechtswidrig…
    Seit zig Jahren Gang und Gäbe! Wird selbst von den Behörden so gehandhabt.
    Habe 25 Jahre nach sogenannten Hausmeisterverträgen im Sanitär- und Heizungsbau gearbeitet.
    Aus marktüblichen Preisen wurde ein Durchschnitt errechnet, der behördlich festgelegt, den Preis ergab, den der Handwerker (z. B. kompl. Austausch einer WC-Anlage) bekam, wenn er für eine Behörde arbeitet oder arbeiten will.
    REGELMÄSSIG wurden hierfür von der Behörde regelrecht ABGEBOTE (Pauschalrabatt auf alle Preise!) verlangt! Zum Schluss (ich konnte da schon lange nicht mehr mithalten, da 21 langjährige Mitarbeiter, alle über Tariflohn) lag das Abgebot im höheren zweistelligen Bereich!
    Die Argumentation der Betriebe: Schmeiß deine teuren Mitarbeiter raus, stell Billigkräfte aus Polen ein, oder nimm Langzeitarbeitslose (bereits nach einem 1/2 Jahr),
    Die werden vom Arbeitsamt mit 50 (!) Prozent bezuschusst. Danach schmeißt du die wieder raus und nimmst dir Neue!
    Muss man über dieses Land noch mehr sagen?

  • Wie weltfremd und übergebührlich behütet muss man all die Jahre residiert haben, um sich jetzt über Auslieferung dem Verdrängungswettbewerb zu beklagen. Als wäre der Oligopol eine Erfindung der letzten 12 Monate. Selbst der Schuster Anno 0 hatte reichlich Konkurrenz. Guten Morgen Alice, dein Wunderland war ein Traum.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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