Gericht in NRW: Polizei muss zwischen iPhone und iPod unterscheiden
iPhone und iPod, sind trotzt der modellabhängig ähnlichen Bauformen im Straßenverkehr zu unterscheiden. Zu diesem Schluss ist das Amtsgericht Waldbröl jetzt in einem Bußgeldverfahren gekommen. Verhandelt wurde zwar ein Handyverstoß, gestritten wurde jedoch über die Frage, ob ein iPod ähnlich wie ein Mobiltelefon einzuordnen sei. Die wichtige Grundsatzentscheidung: „Geräte wie ein iPod, mit denen man nur über eine Internetverbindung ... →