Telekom droht Zwangsgeld: 200.000 Euro für StreamOn
Der Gerichtsentscheid in der Causa StreamOn ist vor genau einer Woche gefallen. Damals stellte das Verwaltungsgericht Köln fest: Die Zubuchoption ist rechtswidrig und harmoniert nicht mit den europäischen Vorschriften zu Roaming und Netzneutralität. Problematisch sei vor allem die Videodrossel, die die Auflösung von Bewegtbildinhalten reduziert und die Tatsache, dass die Telekom den Datenverkehr ihrer StreamOn-Kunden im Inland anders als im europäischen ... →