Telekom muss Kunden auf SIM-Lock hinweisen
Das Urteil ist eindeutig: Nach einer Beanstandung durch die Wettbewerbszentrale über irreführende Werbung der Telekom, muss der Bonner Ex-Monopolist das iPhone zukünftig mit einem expliziten Hinweis auf die Existenz einer SIM-Lock-Sperre bzw. eines Netlocks bewerben. Dies hat das Landgericht Bonn entschieden und eine einstweilige Verfügung ausgestellt, die die Telekom mittlerweile als verbindlich anerkannt hat. Rechtsanwalt Vetter schreibt : ... →