Bundesnetzagentur zu StreamOn: Vertragsbestandteile unzulässig
Wie angekündigt hat sich die Bundesnetzagentur in den vergangenen Monaten mit den neuen StreamOn-Tarifen der Telekom auseinandergesetzt und hat nun ein erstes Zwischenfazit gezogen, in dem die Bundesbehörde Vertragsbestandteile der Zubuchoptionen bemängelt und teils sogar für unzulässig erklärt hat. Bevor wird uns den Details widmen, muss grundsätzlich folgendes festgehalten werden: Die Untersuchungen der Bundesnetzagentur sind noch nicht abgeschlossen. Zum aktuellen Sachstand ... →