Bundesnetzagentur: Neue Vorgaben zum Zahlen per Handyrechnung
Zum Monatsanfang sind die von der Bundesnetzagentur festgelegten, neuen Vorgaben zum Bezahlen von Abonnements und Einzelkäufen über die Mobilfunkrechnung in Kraft getreten. Die neuen Regeln schreiben Mobilfunkunternehmen vor, dass Dienstleistungen von Drittanbietern nur abgerechnet werden dürfen, wenn: eine technische Umleitung erfolgt, bei der ein Kunde für den Bezahlvorgang einer Drittanbieterleistung von der Internetseite des Drittanbieters auf eine ... →