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Klage abgewiesen, Berufung angekündigt

Streit um SWR-App „Newszone“ geht in die nächste Runde

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23 Kommentare 23

Der Streit um die Newszone-App des SWR geht in die nächste Runde. Das Landgericht Stuttgart hat die im April eingereichte Klage der Zeitungsverleger abgelehnt.

Newszone

Die Newszone-App versteht sich als Nachrichten-Mix für die „Generation Z“, der insbesondere auf einfachen Zugang zu unterschiedlichen News-Bereichen und starke Individualisierbarkeit setzt. Die Inhalte stammen dabei im Wesentlichen von der Webseite des SWR-Senders „DasDing“.

Konflikt läuft seit 2022

Bereits nach dem Erscheinen der App wurde der SWR im März 2022 von 16 im süddeutschen Bereich angesiedelten Presseverlagshäusern abgemahnt, die in dem Angebot einen Verstoß gegen den Medienstaatsvertrag sehen. Die App sei als selbstständiges Telemedienangebot des SWR anzusehen und damit genehmigungspflichtig. Zudem seien die Inhalte aufgrund der in größerem Umfang enthaltenen Textberichterstattung als presseähnlich und somit gemäß dem Medienstaatsvertrag als unzulässig einzustufen. Der SWR hält hier dagegen, dass die App lediglich bereits vorhandene Inhalte wiedergibt und keinesfalls presseähnlich sei.

Die Stuttgarter Richter halten die Klage für unzulässig beziehungsweise unbegründet, merken dabei aber an, dass die grundlegenden Voraussetzungen und Grenzen der über das Rundfunkrecht definierten Marktzutrittsregelung nicht durch ein Landgericht, sondern ausschließlich durch ein Verwaltungsgericht überprüft werden können. Somit ist die jetzt gefällte Entscheidung keinesfalls endgültig.

Newszone App

Verleger sehen unrechtmäßige Konkurrenz

Der Bundesverband der Zeitungsverleger hat bereits angekündigt, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen. Man wolle die weiterhin offenen Rechtsfragen vom Oberlandesgericht Stuttgart als nächsthöhere Instanz klären lassen.

Die Presseverlage stören sich insbesondere auch daran, dass der SWR sein Angebot als kostenlos und werbefrei bewirbt. Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk sei Werbung innerhalb seiner Telemedienangebote generell verboten, somit sei dergleichen als irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten anzusehen und daher zu unterlassen.

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15. Nov 2024 um 10:20 Uhr von chris Fehler gefunden?


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  • Wenn die privaten Medienhäuser selbst bessere Arbeit leisten würden, statt Leser mit populistischen Clickbait-Überschriften auf mit Werbung, Hass und Hetze aufgeladene Artikel zu locken, bräuchten sie die Konkurrenz nicht zu fürchten.

    Und in einer Welt, in der die Mediatheken dank Klagen privater Medienhäuser die von uns allen bereits bezahlten Inhalte nicht unendlich lange unentgeltlich zur Verfügung stellen dürfen, sondern bezahlte Zusatzdienste Anbieten müssen (man denke auch auch die App des deutschen Wetterdienstes), ist es eben doch KEINE Selbstverständlichkeit, mit der hier geworben wird.

  • Patrik Seestern

    Der Medienstaatsvertrag wird eh sehr kreativ ausgelegt und diese ganzen Sender und Co. wachsen wie ein Krebsgeschwür und verschlingen mehr und mehr Euros. Das ganze ist auch schon lange nicht mehr zu reformieren, da dort zu viele an großzügig gefüllten Fleischtöpfen sitzen, während der Rest den Gürtel immer enger schnallen muss.

    Um aber noch eine daseinsberechtigung zu haben, breitet man sich mehr und mehr aus…

  • Warum darf ich die mit meinen GEZ Gebühren bezahlten Inhalte nicht unendlich einsehen und konsumieren?
    Gekaufte Zeitungen und Bücher muss ich ja auch nicht nach einer bestimmten Frist an die Verlage zurückgeben!
    Das ist alles so lächerlich..

  • Einfach nur lächerlich. Typisch Digitales Deutschland im Steinzeitalter.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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