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§23, Absatz 1b der Straßenverkehrs-Ordnung

Sind Blitzer-Apps verboten? ZDF WISO antwortet mit Jein

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55 Kommentare 55

Das ZDF-Verbrauchermagazin WISO hat sich in seiner Ausgabe vom 20. März 2017 kurz mit der Legalität sogenannter Blitzer-Apps auseinandergesetzt und versucht die Frage „Sind Blitzer-Apps verboten?“ mit Hilfe des Verkehrsrechtlers Kay Reese zu beantworten.

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Dass die Rechtslage hier nicht eindeutig geklärt ist, zeigt unter anderem die noch immer anhängige Verfassungsbeschwerde, die nach der Entscheidung in einer Bußgeldsache des Oberlandesgerichts Celle vom 3. November 2015 eingereicht wurde – ifun.de berichtete.

Reese verweist in seiner Bestandsaufnahme auf §23, Absatz 1b der Straßenverkehrs-Ordnung. Hier heißt es:

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

Ein Absatz, der in Bezug auf den Fahrzeugführer eindeutig ausfällt, allerdings nicht feststellt, wie sich ein möglicherweise anwesender Beifahrer zu verhalten hat.

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30. Mrz 2017 um 11:49 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Wo kann man die Halterung aus dem 2. Bild kaufen? Sieht spitze aus.

  • Im Grunde genommen, kann es niemand nachweisen, da es ja z.B. auch ein Blitzer.de Wallpaper gewesen sein könnte. Dann steht Aussage gg. Aussage.

    • Im Zweifel kann aber gemäß StPO das Gerät beschlagnahmt werden, dann ist nicht mehr nur „Aussage gegen Aussage“!

      • Klar, weil dies bei einem Code/TouchID geschützen Gerät so viel Sinn macht

        Außerdem ist es nicht so eindach bei einer Owi etwas zu beschlagnahmen, eher unmöglich.

      • Das ist nicht korrekt da ein Smartphone auch einen anderen Nutzen hat. Der Polizeibeamte kann lediglich verlangen, dass du die App vor seinen Augen löschst. Die Beschlagnahmung von Geräten die lediglich zur Warnung von Blitzern mitgeführt werden dürfen einkassiert werden!

    • Leider so nicht korrekt! Wenn der Polizeibeamte sagt, dass du es getan hast, zählt sein Wort mehr als deines …
      Ist mir leider schon so passiert …. der Beamte hat steif und fest behauptet, dass ich am Steuer telefoniert habe (obwohl er auf Nachfrage des Richters zugegeben hat, dass er in meinem Wagen kein Handy gesehen resp. gar nicht danach geschaut hat) …. daraufhin habe ich den Punkt kassiert …

      • Die Richter hier in Deutschland haben sowieso schon jede Glaubwürdigkeit bei mir verloren, auch wenn ich selbst noch nicht das Opfer eines solchen geworden bin. Mein Beileid hast du jedenfalls.

      • Danke! :-)

      • Das kann so gar nicht stimmen. Ein einzelner Polizist kann nicht einfach etwas aussagen ohne Beweise, und das wird dann vor Gericht anerkannt. Es muss immer ein 2. Polizist bestätigen können – was im Zweifel wohl auch so sein wird.

      • Richtig, sonst würde auch hier schon längst wie in den Staaten jeder Polizist alleine Streife fahren

      • Polizisten können auch physikalisch Unmögliches behaupten und man wird vom Richter verurteilt. Kann nur raten Strafantrag wegen Falschaussage zu stellen. Am besten noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Polizisten müssen mal wieder lernen, dass sie nicht über dem Gesetz stehen. Das geht aber nicht wenn keiner sie anzeigt.

  • Wie ich das sehe, im Gesetz ist ja die Rede von einem technischen Gerät, dass dafür bestimmt ist, diese Dinge anzuzeigen.

    Ist ein Smartphone dafür bestimmt? Ich würde sagen nein. Der Zweck eines Smartphones ist telefonieren, Nachrichten, Daten und Spiele. Es ist ja nicht speziell für eine Sache bestimmt.

    Ob man mit dieser Argumentation vor Gericht durchkäme glaube ich aber nicht.

  • Und was ist mit normalen Navis? also z.b. TomTom oder so. dort werden auch Geschwindikeit und Blitzer angezeigt.

  • Hmm… da gehen mir zwei Gedanken durch den Kopf…
    1. Das Smartphone ist ja nicht für diesen Zweck bestimmt
    2. Wenn man dem Smartphone unterstellt, dies zu sein, dann dürfte ich es als Fahrer also gar nicht erst „mitführen“?

    • Wobei auch noch zu klären wäre was denn genau „betriebsbereit“ meint.
      Müsste es nur gesperrt sein oder tatsächlich ausgeschaltet?
      Im Zweifel ist es für die Polizei doch ohnehin nicht nachweisbar. Wenn man angehalten wird, drückt man einfach auf den Powerbutton und ist bei aktivierten TouchID oder Passcode schon sicher.

      • Hüttner Ludwig

        Betriebsbereit heißt, leicht in Betrieb zu setzen – griffbereit, einschalten, App starten, würde ich daher bejahen, nicht aber, wenn keine entsprechende App installiert ist!

    • wer lesen kann: „… oder BETRIEBSBEREIT mitführen“ ;)

    • wie schon oben erwähnt:
      Aber in dem Moment, in dem die App läuft, ist es dafür bestimmt. Ein Smartphone ist ja eigentlich heutzutage gar kein Telefon mehr sondern ein Computer, der mehrere Dinge – u.a. auch telefonieren – kann.

  • Spannend ist in diesem Zusammenhang, dass Autoradios ebenfalls in diese Kategorie fallen müssten, weil Blitzer im Radio angesagt werden.

  • LEUTE : Vielleicht mal die Verkehrsregeln einhalten, dann ist diese Diskussion nicht mehr soooooo emotional !!

    • Hüttner Ludwig

      Sehe ich auch so – den Schrott braucht man nicht, wenn man anständig fährt und selbst die Augen offen hält! Zudem sind die Apps kein Garant, dass vor jedem Blitzer zuverlässig gewarnt wird und gleichzeitig sind evtl. noch Blitzer eingestellt, deren Messung bereits beendet, bzw. deren Standort geändert wurde …

    • Diese schwachsinnigen Geschwindigkeitsbeschränkungen? Da muss man ja über seinen eigenen Schatten springen!

      • Hüttner Ludwig

        Schwachsinnig ist eher, was für Auto’s, die eigentlich auf die Rennstrecke gehören, Strassenzulassungen bekommen! Dass die dann nicht zu den geltenden Verkehrsbeschränkungen passen, ist dann klar …

      • Was ist das denn für ein Unsinn?
        Selbst mit einem 40 PS Auto kann man eine massive Geschwindigkeitsüberschreitungen begehen.

    • Auf der A57 in Krefeld Richtung Köln: Dort ist aus Lärmschutzgründen durchgehend die Geschwindigkeit auf 100 km/h begrenzt. Eines Tages (ich wurde nicht geblitzt), war dort plötzlich aus vollkommen unerklärlichen Gründen 80 km/h. In genau diesem Bereich stand dann ein mobiler Blitzer. Danach war sofort wieder 100 km/h. Auch die Tage danach, bei gleichem Verkehrsaufkommen, war in genau diesem Teilabschnitt wieder 100 km/h, so wie sonst auch immer. Aber dieses Mal kein mobiler Blitzer. Das die Leute sich bei solchen Aktionen verarscht vorkommen und auf Blitzerwarner zurückgreifen, kann ich nur gut verstehen. Die Welt ist eben nicht nur schwarz und weiß.

      • Hüttner Ludwig

        Man kann die Schuld auch immer bei den anderen suchen – wenn beschildert war, hättest du eben die Augen aufmachen und entsprechend reagieren müssen!

        Außerdem hättest du auch die Möglichkeit gehabt, das ganze in Frage zu stellen und von einem Gericht prüfen zu lassen …

      • @Hüttner: Da ich, wie ich bereits in meinem Kommentar erwähnt habe, nicht geblitzt wurde, kann ich mir auch nicht von einem Gericht den Sinn und Zweck dieser „Verkehrsüberwachung“ erklären lassen. Und es tut mir Leid für dich, dass du die Dinge einfach hinnimmst und nicht auch zwischendurch mal den gesunden Menschenverstand einschaltest um solche Vorgehensweisen zu hinterfragen.

      • Alles Lemminge ;-))

  • Normale Navis oder feste Navis dürfen das in DE auch nicht. In anderen Ländern schon, weswegen diese Funktion auf manchen Geräten möglich ist. Könnte aber Wetten, dass vor der Benutzung oder im Handbuch ein Hinweis ist.

    • Auch in Navigon Europe wie in vielen Apps kann man einen Blitzerwarner dazukaufen. Und in der App wird davor gewarnt, dass sie in manchen Ländern wie DE nicht erlaubt sind. Warum sie in DE dennoch funktionieren kann nach dem Kauf, darüber wird geschwiegen. :)

    • In der Schweiz dürfen die Polizisten sogar im Gerät nachschauen, ob das aktiviert ist, wenn ich mich recht erinnere. In Deutschland muss man erwischt werden, bei Navigon blinkt es z.B. rot auf, im Dunkeln gut zu erkennen von aussen. Kann man das deaktivieren?

      • Wäre mir neu. Auch in der Schweiz darf die Polizei nicht alles. Und das ist mit Sicherheit noch weniger als in Deutschland. Dafür sind Sie aber meistens freundlich ;-))

  • Zudem zeigt zum Beispiel Navigon gar keine Verkehrsüberwachungsmaßnahmen an, sondern nur Gefahrenstellen…

  • zweimal nicht geblitzt ist günstiger als einmal erwischt zu werden.

  • Dann dürfte man auch kein Radio im Auto nutzen da dort ständig vor Blitzern gewarnt wird….

  • Genau das ist der eigentliche ein Knackpunkt, und gar nicht mal der Beifahrer:

    Der Gesetzgeber hatte damals Handys nicht auf den Schirm, sondern Geräte die aus ausschließlich dazu bestimmt sind, die klassischen alten Radarwarner also.

    Und ein Handy kann das zwar auch, bzw. auch nur mit spezieller Software, es ist aber ist per se eben sicher nicht dazu bestimmt.
    Bestimmt bedeutet: explizit für diesen Zweck gedacht und gebaut.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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