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Berufungen zurückgewiesen

Schlappe für Netflix und Spotify: Preiserhöhungsklauseln unwirksam

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Konzerne, die sich die Möglichkeit einräumen wollen, ihren Kunden von Zeit zu Zeit eine Preiserhöhung aufs Auge zu drücken, müssen sich auf diese entsprechend vorbereiten.

Netflix Spotify

Preiserhöhungen müssen in der Regel nicht nur gut begründet werden, auch die Möglichkeit, dass diese stattfinden können, sollte in den Nutzungsbedingungen der Unternehmen bereits vermerkt sein. Am besten nicht nur mit dem Satz „Vielleicht erhöhen wir von Zeit zu Zeit die Preise“, sondern unter Verweis auf konkrete Kriterien, die eine Preiserhöhung nach sich ziehen. Zudem müssen betroffene Kunden der Preiserhöhung zustimmen.

So in etwa, lassen sich die Ergebnisse der rechtlichen Auseinandersetzungen zusammenfassen, die Verbraucherschützer der deutschen Verbraucherzentralen in den zurückliegenden Monaten mit dem Musik-Streaming-Dienst Spotify und dem Videostreaming-Dienst Netflix erstritten haben. ifun.de berichtete:

Berufungen zurückgewiesen

Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband heute mitgeteilt hat, hat das Berliner Kammergericht nun für eine erneute Schlappe der beiden Streaming-Anbieter gesorgt und die Berufungen von Spotify und Netflix zurückgewiesen.

die zugehörigen Urteile und auch die vorangegangenen Urteile in beiden Fällen hat die Verbraucherzentrale jetzt veröffentlicht und bietet diese auf ihrem Server zum Download an.

PDF-Downloads

„Stärkung der Verbraucherrechte“

Jana Brockfeld, beim Verbraucherzentrale Bundesverband in der Rechtsdurchsetzung aktiv, wertet die Entscheidung des Kammergerichts als effektive Stärkung der Verbraucherrechte.

Brockfeld zufolge könnte das Urteil das Aus für einseitige Preiserhöhungen durch Streamingdienste in Deutschland bedeuten. Das Kammergericht Berlin habe eine Entscheidung im Interesse der Verbraucher getroffen und die Preisänderungsklauseln von Spotify und Netflix als klar rechtswidrig eingestuft.

Zukünftig gilt: Streaming-Dienste wie Netflix und Spotify müssen vor Preiserhöhung die Zustimmung ihrer Kunden einholen und dürfen die Preise nicht einseitig anpassen.

24. Nov 2023 um 17:21 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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    34 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Heißt das jetzt, dass die Preiserhöhungen unwirksam sind und die alten Preise weiter gelten?

  • Heißt im Umkehrschluss, dass Netflix wieder günstiger werden müsste?

  • In your Face!!! Ich werde langsam zu einem Fanboy der Verbraucherzentralen!!! :)

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  • Denn da Disney jetzt nicht lachend in den Keller geht zum Geld zählen! :-)

  • Apple kann sich da direkt mit anstellen. Die haben Apple One ja auch stillschweigend im Preis erhöht.

    Antworten moderated
    • Es wird vorher mitgeteilt, und auch begründet durch den deutlichen Zuwachs an Content bei Apple TV+ und Apple Arcade, was ja sogar durchaus nachvollziehbar ist. Ich verstehe den Sinn des Urteils nicht. Eine Begründung für ne Preiserhöhung gibt es immer, und was hab ich jetzt von dem tollen Urteil? Wenn ich der Preiserhöhung nicht zustimme muss ich kündigen, das kann ich auch jetzt schon. Viel Wind um gar nichts würde ich sagen.

      • Das ist einfach Anwendung des Rechts. Ihr würdet das schon anders finden, wenn die Vertragslaufzeit länger wäre und mittendrin die Preise erhöht werden. Dass das bei monatlicher Kündigung relativ „egal“ ist , macht das ja nicht zum rechtsfreien Raum.

      • Nein ist es nicht – in dem Fall riskierst du den höhren Betrag zu zahlen und im anderen Fall Apple ein Aboment zu verlieren bei nicht reagieren.

        Und in der Mail mit der Preiserhöhung wurde gar nichts begründet…

  • Riecht leider nach einer kurzfristigen Verstopfung der Abflussrohre.

  • das heißt im Umkehrschluss, die Preiserhöhungen finden trotzdem statt..wow

    • Es sei denn du kündigst, das geht auch jetzt schon. Verstehe auch nicht was mir dieses Urteil als Verbraucher jetzt bringt.

      • Was dir das Urteil bringt? Viele reagieren bei Preiserhöhungen aus Bequemlichkeit nicht. Wenn aber der Nutzer aktiv zur Zustimmung aufgefordert werden muss und weiterhin viele darauf nicht reagieren, kommt es zwangsweise zur Kündigung. Das kann für Streaminganbieter auch nach hinten los gehen, denn die haben auch kein Interesse daran, dass viele Kündigungen in ihrer Bilanz auftauchen. Könnte also auch langfristig zur Preisstabilität führen.

  • die scheiss abfrage kam jedes mal beim starten. hab immer ablehnen gedrückt einmal verdrückt. keine chance mehr oder ?

    Antworten moderated
  • Das heißt nur, dass man nicht erhöhen kann und dann drauf hinweisen sondern erst einen Zeitraum vorher ankündigen und begründen und dann darfst du zustimmen oder von deinem Sonderkündigungsrecht gebraucht machen. Das macht Apple so, Disney und Sky, deine Bank und wie sie alle heißen. Du kannst dann nur noch kündigen oder mehr zahlen. Aber die dürfen dir nicht einfach mehr abbuchen ohne dir eine Zeit lang eine Chance auf eine Reaktion zu geben, das ist der einzige Grund.

    Kommen wird es halt dann später.

  • Ich verstehe das Urteil ehrlich gesagt jetzt auch nicht, im Umkehrschluss werden die Preise doch sowieso teurer der Kunde muss im Endeeffekt sowieso zustimmen tut er das nicht wird ihm gekündigt und gut ist.

  • Und was hat der Kunde davon ? Netflix sagt ich muss die Preise erhöhen weil Strom teurer wird ist eine ausreichende Begrüßung.

    Netflix fragt darf ich sein Abo preis erhöhen ? Kunde sagt nein und Netflix antwortet mit der Kündigung des Kontos.

  • Ich war heute Mittag mit einem befreundeten Anwalt zu Tisch. Der sagt, dass alle seit Klageerhebung umgesetzten Preiserhöhungen dadurch nichtig sind, und auch zurückgezahlt werden müssen.
    Falls das nicht geschieht, kann die Verbraucherzentrale das in einem weiteren Verfahren durchsetzen.

    Der Anwalt hat aber was anderes weitaus wichtigeres gesagt:
    Bisher haben die einfach erhöht, der Kunde hat sich aufgeregt, aber er war in weit über 90% zu faul bzw. zu träge auch wirklich von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Genau darauf spekulieren Netflix und Co.
    Jetzt sieht es anders aus: Stimmt der Kunde nicht ausdrücklich zu, darf auch nicht erhöht werden, was dann wiederum die Kündigung seitens der Streamingdienste zur Folge hat. Sie werden durch das Urteil gezwungen, sich selber abzuschaffen sofern die Kunden nicht in größerer Menge zustimmen.

    Die von den Anbietern in so einem Fall oft verwendete Form der versteckten Zustimmung (versehentliches Ankreuzen etc…) dürfte aber ganz schnell von dem Gericht einkassiert werden, so dass eine ausdrückliche und explizite Zustimmung notwendig werden dürfte.

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