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Patentstreit mit Qualcomm

Richter geben grünes Licht für iPhone-Verkaufsverbot in Deutschland

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Das Landgericht München gibt dem Chip-Hersteller Qualcomm im Patentstreit mit Apple Recht. Die Folge könnte ein Verkaufsverbot für mehrere iPhone-Modelle in Deutschland sein. Die Richter räumen Qualcomm die Möglichkeit ein, den Verkauf der iPhone-Generationen 7, und 7 Plus, 8 und 8 Plus sowie des iPhone X zu stoppen und bereits verkaufte Geräte zurückrufen zu lassen.

Iphone X

Um das Verkaufsverbot durchzusetzen, muss Qualcomm allerdings 668 Millionen Euro als Sicherheitsleistung hinterlegen, zudem hat Apple die Möglichkeit, das noch nicht rechtskräftige Urteil anzufechten. Die Sicherheitsleistung ist für den Fall gedacht, dass eine höhere Instanz Apple Recht gibt und der iPhone-Hersteller dann wiederum wirtschaftlichen Schaden aus dem Verkaufsverbot geltend machen kann.

Vor dem Landgericht München sind mehrere Patentklagen von Qualcomm gegen Apple anhängig. Die aktuelle Entscheidung gründe auf einer Patentverletzung im Zusammenhang mit einem für die Stromversorgung elektrischer Verstärker zuständigen Bauteils. Apple muss, sofern das Urteil rechtskräftig wird, darüber hinaus auch Schadensersatzleistungen in noch nicht festgelegter Höhe an Qualcomm leisten.

Mit dem Gerichtsentscheid punktet Qualcomm auf einer weiteren Etappe in der Serie der Rechtsstreits zwischen beiden Unternehmen. Apple muss sich bereits in China mit einer ähnlichen Entscheidung herumschlagen. Dies war unter anderem der Grund für das vergangene Woche veröffentlichte Update auf iOS 12.1.2.

Via Reuters

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20. Dez 2018 um 16:36 Uhr von chris Fehler gefunden?


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  • Jetzt wird’s spannend. „Rückruf“… Als ob Käufer das Gerät wieder abgeben würden :D

  • Was für ein Schwachsinn, wirklich! als ob die dass durchsetzten…

  • Wer gibt denn dann sein iPhone zurück??? Den will ich sehen, oder werden die dann alle fergesperrt? :D

  • „Die Richter räumen Qualcomm die Möglichkeit ein, den Verkauf der iPhone-Generationen 7, und 7 Plus, 8 und 8 Plus sowie des iPhone X zu stoppen und bereits verkaufte Geräte zurückrufen zu lassen.

    Was bedeutet dies, wenn das Urteil rechtskräftig werden würde?
    Apple schreibt alle Käufer der Geräte an und will die Geräte zurück und man bekommt das Geld wieder, oder wie?

    Und nein, ich will dies nicht ausnutzen. Mich interessiert es einfach.

  • Eventl. blöde Frage: Bedeutet dies etwa,dass Apple mein iP 8+ zurück fordern soll/muss und ich bekomme das Geld zurück… Falls ja: damaliger Preis oder Restwert?

    • Das wird dann wie bei den Automobilkonzernen derzeit laufen. Wirst gebeten ein neues Xs zu kaufen und kannst dein altes gegen ein paar Euro in Zahlung geben.

      Wäre aber wirklich mal interessant zu wissen, wie so etwas dann ablaufen würde.

  • wie genau kann man sich das denn vorstellen wenn die Geräte zurückgerufen werden? Bekomme ich dann den Zeitwert des Telefons oder denn Ursprungspreis erstattet?

  • Klingt ziemlich hart wenn ein Rückruf durchgesetzt wird. Aber das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen das es soweit kommt. Da wird sich schon vorher geeignet €$£

  •  ut paucis dicam

    Alles das gekaufte Gerät abgeben….? und dann bekommen alle ein SE oder 5/6 er als Austausch? Ich glaube wohl, es geht langsam los!
    Gute Nacht Apple!

    • Du weißt schon, dass das Gericht Apple dazu verdonnert hat? Und das es hierzu noch eine weitere Instanz geben wird, die final entscheidet, was passiert? Also mal durchatmen und den Aluhut ausziehen.

  • Wäre doch super … iPhone X zurück, Geld zurück, neues Xs kaufen :-)

  • Freue mich schon, wenn die Polizei mit einem Durchsuchungsbefehl vor der Türe steht und mein iPhone konfiszieren möchte

    • Ja bei Rückrufaktionen wird in der Regel ja die Polizei auch eingesetzt.
      „Rücken Sie sofort das Basic Müsli mit Rosinen raus oder wir brechen die Tür auf! Es können sich laut Hersteller in der von Ihnen gekauften Charge Plastikreste befinden!“
      Naja man kennts ja.

  • Omg, was soll der mist? mein X bekommt keiner…

    …es sei denn, es gibt nen atequaten ersatz (aktuelles gerät).

  • Ach die können mein 8er dann gerne gegen ein XR tauschen :D

  • Eine Rückabwicklung eines Kaufvertrages läuft üblicherweise so ab:
    Gerät zurück – Geld zurück
    Allerdings müsste man sich ggf. eine Nutzung anrechnen lassen. Auch Verschlechterungen des Kaufgegenstandes, die über eine übliche Nutzung hinaus gehen, müssten wohl in Abzug gebracht werden. Displaybruchschäden usw.
    Darüber könnte man im Einzelfall herrlich streiten.
    Deswegen wird Apple es keinesfalls so weit kommen lassen.

  • Im schlimmsten Fall tauscht Apple die betreffenden Geräte gegen die neuen XS oder XR ein :-D

  • Alice O'Melleth

    Diese Patenttrolle sind echt eine Zumutung für den freien Markt und die Forschung! Also mein iPhone 7 lass ich mir ersatzlos garantiert nicht nehmen!

    • Qualcomm und Patenttroll? Dann ist Apple erst recht einer. Qualcomm entwickelt ganz schon was. Die meisten Top-Androids setzen auf einen Chip von Qualcomm. Da steckt Know-How drin. Nicht so trollige Klagen wie „Slide to unlock“ und abgerundete Ecken…

  • Apple bekommt es von allen Seiten zu spüren.

    Kunden, Aktien, Patente, Herstellung, Qualität, …

  • Da bin ich ja jetzt froh, dass ich immer noch ein iPhone 6 benutze und so keine Gefahr laufe, in absehbarer Zeit auf richterliche Anordnung ohne Handy dazustehen.

  • Ach das Thema Verkaufsverbot hatten wir in den letzten neun Jahren schon x Mal. Eh nicht… Alle bleiben cool. ;)

  • Gerade bei Focus… Apple nimmt die Geräte aus den Apple stores in Deutschland… über Mobilfunkanbieter weiterhin verfügbar und käuflich…

  • Leute, sind hier echt so viele Honks unterwegs?
    „Ich lass mir mein iPhone nicht nehmen…“

    Niemand nimmt euch irgendwas!

    Am Ende bedeutet es nur, dass Apple die nicht verkaufen durfte und einen FREIWILLIGEN Rückruf starten muss.
    Man also sein Gerät zu Apple bringen kann und den vollen Preis bekommt.
    Eigentlich sehr verlockend für den Kunden.

    Unter Umständen darf Apple dann eben mehr Strafe zahlen, für die Geräte die nicht zurück kommen.
    Aber das steht in den Sternen.
    Wir werden es sehen

    • So würde es wohl laufen. Für Apple wäre der Rückruf schon VERPFLICHTEND, aber ob der Kunde dem uneingeschränkt folgen würde, wohl fraglich… Es wird aber wohl kaum soweit kommen. Der Imageschaden für Apple, mal von dem was sonst so gerade nicht rund läuft, wäre schon beträchtlich.

      • @Sven: Da muss ich zustimmen, diese Panik bei allen ist absolut lächerlich. :-) Aber auch sehr amüsant wie dumm die Menschen doch sind und einfach mal sinnlos kommentieren statt sich mal Gedanken zu machen.

        Blablabla Image Schaden… Samsung wird trotz explodierender Akkus immer noch gekauft… Der Mensch vergisst so etwas ganz schnell wieder und vor allem dann wenn Apple es geschickt macht und einfach ein XS als Ersatz raus gibt. Und in dem Fall verkaufen sie sich denk ich dann als Opfer das „nichts falsch gemacht hat“.

  • Apple könnte sich mit einem heimlichen Update die betroffenen Modelle lahmlegen. Dann geht es ganz schnell mit dem Rückruf. Schon mal darüber nachgedacht?

    • Dann würde auf Apple die StA warten – von wegen Sachbeschädigung, Datenbeschädigung, evtl. Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (wenn das betreffende Telephon gewerblich genutzt wird), usw., usw. .

      Für so einen Fall drohte für die Verantwortlichen härteste Strafen, bis hin zu Knast, womöglich ohne Bewährung. …

  • Wird wahrscheinlich wenn es einen Rückruf geben sollte, zu einem kleinen Preis geschehen es gibt einen Kulanzzeitraum und danach werden die betroffenen Geräte per Software Update außer Betrieb genommen, wie bei Samsung damals.

  • Dann soll Apple die betroffenen Geräte gegen die aktuellen nicht-so-gut-laufenden Geräte austauschen, gerne auch gegen einen kleinen Aufpreis.

  • Als ich noch bei Samsung tätig war gab es die Rückrufaktion mit dem Note 7. Wer sein Gerät nicht zurückgeben wollte konnte damit auch nicht mehr telefonieren. Alle IMEI Nummern der Note 7 Reihe wurden weltweit gesperrt. Mal sehen ob Apple ähnlich vorgehen muss, wenn Qualcomm sich durchsetzt.

  • Wurden die Probleme nicht mit iOS 12 gelöst?
    Also würde es sich theoretisch nur um Geräte mit iOS 11 handeln und man könnte alle betroffenen Geräte auf iOS 12 Flashen.
    Ich meine zumindest die Tage sowas irgendwo gelegten zu haben

  • Das wäre ja der Horror.
    Wie ich schon oft geschrieben hab mag ich die neuen Modelle nicht.
    Und ich bin immer noch Fan des Touch ID. Und des Homebutton.

    Na erst mal abwarten. Und wenn nicht bekommt mein altes 6s ein neuen Akku und dann muss ich eben damit leben.

  • Das Samsung Note 7 wurde aus Sicherheitsgründen vom Markt genommen. Da steckten keine Patentstreitigkeiten dahinter. Von daher war es schlicht notwendig, dafür zu sorgen, dass sämtliche Geräte dieser Marke nicht mehr funktionsfähig gemacht wurden.

    In dem Streit in München geht es um Streitigkeiten rund um funktionsfähige Telefone.

    Nach US-Recht sind Sachverhalte viel früher vom Patentrecht gedeckt als in Europa, was dort patentiert werden kann, hat hier noch keine Notwendige Schöpfungshöhe erreicht. Dafür ist das deutsche Patentrecht für Patentinhaber attraktiver. Deswegen verklagen sich hier Apple und Qualcomm.

    Im Patentrecht bei so komplexen Produkten wie ein Handy auch der Grundsatz des Fair Use. Das bedeutet, ein betroffenes Patent darf nicht durch zu hohe Lizenzforderungen unnötig teuer sein.

    Wenn also Qualcomm wegen eines kleinen Patentrechts eine große Gebühr verlangt, weil sie bei Apple viel Geld vermuten, dann kann das rechtswidrig sein.

    Aber das wird nicht vor den Gerichten der ersten Instanz entschieden.

  • Mein Chef wollte als neues Diensthandy das iPhone 7 für mich bestellen. Leider muss er mir jetzt ein iPhone XS Max mit 512GB bestellen. Dank iFun kann ich ihn jetzt entsprechend informieren.

  • Es geht ja nicht nur um Gebühren sondern auch um die Rechtmäßigkeit dieser.

    Man überlege sich: Ich kaufe bei einem Halbleiterhersteller ein komplexteres Bauteil für eine meiner elektronischen Schaltung.

    Der Hersteller dieses ICs benutzt Techniken eines Patentinhabers (z.B. Spannungsregelkreise). Der Hersteller des Bausteins zahlt nun dafür Gebühren an den Patentinhaber, damit er diese Funktionen nutzen kann.

    Indirekt wird diese Gebühr natürlich auf den Kaufpreis für mich umgelegt und ich zahle ihn anteilig mit.

    Jetzt baue ich meinen Fluxkompensator und verkaufe ihn auf dem Markt.

    Obwohl das Bauteil im Gerät durch den Hersteller gegenüber dem Patentinhaber bereits lizenziert wurde und ich den Anteil dieser Summe dem Hersteller bereits bezahlt habe, will nun der Patenthersteller auch von mir eine Lizenzgebühr, die aber bereits schon entrichtet wurde.

    Und das zu einem Preis der nicht angebracht ist, weil es sich beim „Regelschaltkreis“ um eine triviale Sache handelt, die oft auch in anderen Chips verbaut wurde und inzwischen „state of the art“ ist.

    Dagegegen wettern nun nicht nur Apple sondern viele andere Endgerätehersteller, weil man mehrfach zur Kasse gebeten wird und es sich eben nicht um schöpferisch besondern ausprägsame „Erfindungen“ handelt – sagen die Geschröpften …

    ich für meinen Teil baue den Regelkreis nun diskret selber mit eigenen Ideen in eigene Chips … gut, die sind aus Paprika und schmecken salzig, aber ich verletze keine Patente außer die auf Stapelchips mit Paprikageschmack :) Und da zahle ich nur kleine Gebühren an meinen Lebensmittelhändler!

    • Ab hier widersprichst du dir: Obwohl das Bauteil im …
      Du hast mit der Lizenz das Recht, das gekaufte Bauteil zu verwenden und weiterzuverkaufen.
      Du hast kein Recht, das gekaufte Bauteil selber zu produzieren und zu verwenden, wenn du damit das lizenzierte geistige Eigentum (Patent) verletztst, weil du die Idee (Bauteilkonstruktion) nachmachst.
      Ob der Lizenzpreis zu hoch ist oder nicht, sei dahingestellt. Das Patent ist vergeben und wird entweder verletzt oder lizenziert. Wenn man sich wehren will, dann sollen sich die Leidenden zusammenschliessen und die Patentvergabe anfechten.
      Wenn jemand die auf die Idee einer trivialen Sache kommt und diese patentiert, warum sind nicht schon andere auf diese einfache Idee gekommen?
      Mehrfach zur Kasse kommen sie nur, weil sie ein Bauteil lizenziert haben, die Lizenzmenge nicht aufgebraucht haben und für ihre eigene Produktion auch Lizenz zahlen sollen. Ja, dann muss man doppelt zahlen. Wenn du die alte Wohnung noch nicht abgeben willst, auch wenn du bereits in der neuen wohnst, dann bezahlst du auch für beide die Miete. Aber es spielt keine Rolle, in welcher du dann deine Chips geniesst :)

  • 85% Qualcomm sind Streubesitz, einfach die Bude kaufen und dann komplett das Geld rausziehen und den Laden danach verramschen, da würde man dann bei Apple lachen. Ist zwar asozial, aber eben der „Markt“ würde es zulassen.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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