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Rechtliche Bestandsaufnahme: Blitzer-Warner auf dem iPhone

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91 Kommentare 91

Blitzer-Warnmeldungen sind heutzutage nicht nur fester Bestandteil fast jeder Navi-Applikation im AppStore, mit blitzer.de, RadAlert und POI-Warner (hier in den News) bieten sich in Apples Software-Kaufhaus auch zahlreiche Einzelanwendungen an, die ausschließlich vor Radarfallen warnen.

In seinem Artikel „Wenn das Handy vor dem Blitzer warnt“ hat sich Rechtsanwalt Udo Vetter nun den rechtlichen Implikationen iOS-kompatibler Blitzer-Apps und der Definition des Begriffs „betriebsbereit“ gewidmet. Ein Lese-Tipp.

Die große Frage ist, ob die App vielleicht schon als “betriebsbereit” gilt, bloß weil sie auf dem Mobiltelefon installiert ist. […] Wird man während der Fahrt mit einer laufenden Blitzer-App erwischt, droht im schlimmsten Fall die Beschlagnahme und Vernichtung des Mobiltelefons. Für Radarwarner haben mehrere Gerichte bereits bestätigt, dass die Geräte eingezogen werden dürfen. Gleiches gilt auch für mobile Navigationssysteme mit zusätzlicher Blitzerwarnsoftware. Bei Smartphones wird die Justiz da wohl nicht plötzlich milde werden. […] Das Verwarnungsgeld beträgt mindestens 75 Euro Bußgeld. Außerdem bringt der Spaß vier Punkte in Flensburg.

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19. Aug 2011 um 13:42 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Naja, n Einzug wirkt doch übertrieben, betrachtet man die Nutzungsbandreite eines smartphones. Wäre rechtlich aber wohl nicht relevant, also bleibt nur eins, sich nicht erwischen zu lassen. 

    • Oder sich einfach an geltede Geschwindigkeitslimits zu halten. Wie wärs damit?

      • Wenn geltende Limits immer sinnvoll wären würde ich ja nichts sagen, aber wenn mich auf der A9 mal wieder das Verkehrsleitsystem auf 100 beschränkt wegen „Sicht“ obwohl ich im Hintergrund die150 km entfernten Alpen im strahlenden Sonnenlicht sehe, dann kann mich diese Beschränkung mal sowas von!

        Außerdem: ist schon mal jemand aufgefallen, dass praktisch NIE in der Zone 30 vor dem Kindergarten kontrolliert wird, wo es einen Grund gäbe, aber laufend auf der übersichtlichen Umgehungsstraße, die völlig sinnlos auf 60 beschränkt ist? Bei den Blitzern gehts doch nicht um Sicherheit, sondern nur um Abzocke‘

      • @Marc
        Richtig!
        Blitzer sind fast immer nur zum Geld eintreiben da.

    • Ich stell mir gerade vor wie man erwischt wird.
      Guten Tag ich bin Polizist, darf ich mal Ihren Navi und Smart Phone mit IOS auf GeschwindigkeitswarnApps durchsuchen ? Aber Natürlich Herr Polizist, haben Sie einen Duchsuchungsbefehl ?
      Sorry mal ganz ehrlich, wer ist hier schon verknackt worden, viel schlimmer finde ich diese Deppen die den Verkehr behindern die ein Handy am Ohr haben weils zur Freisprecheinrichtung wohl nicht gereicht hat.

      • Die Polizei darf das Gerät auch ohne Durchsuchungsbefehl o.ä. beschlagnahmen. Von daher macht es keinen Sinn bei der Verkehrskontrolle eine entsprechende „Untersuchung“ des Geräts abzulehnen… dadurch wirds nur schlimmer.

      • Einfach angepasst mit Zeit fahren, man gewinnt auf 20 km vieleicht 2 min. vielleicht 5 min., aber immer mit Risiko im Nacken ….

      • @Andi: nein, darf sie nicht! Fernmeldegeheimnis!

  • Der §23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung besagt “Dem Führer eines Kraftfahrzeugs ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige [im Sinn einer vorherigen Warnung, Anm.] vorn Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).” Der amtliche Bußgeldkatalog sieht dafür einen Regelsatz von 75 Euro vor plus vier Punkten in Flensburg. Sollte der Verkehrsteilnehmer mehrfach auffallen, kann die Geldbuße verdoppelt werden.

    Zunächst haben wir uns an mehrere Rechtsanwälte gewandt. Der erste war der Meinung, dass ein Blitzer- oder Radarwarner im Navi aufgrund dieses Paragraphen verboten sei. Der zweite meinte, dass dieser Paragraph auf Navigationsgeräte mit eingebautem Blitzerwarner gerade nicht zutreffen würde, weil das Navi ein Navi wäre und nicht in erster Linie ein Gerät zur Anzeige von Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen. Der dritte wollte sich gar nicht erst festlegen und lieber abwarten, bis es zu diesem Thema eine höchstrichterliche Gerichtsentscheidung geben würde.

    Bis heute ist kein Fall in Deutschland bekannt, wo die Polizei einem Autofahrer wegen des Gebrauchs eines Navigationsgeräts mit installiertem und aktivem Blitzerwarner ein Bußgeld und die vier Punkte verhängt hat. Und es ist nicht mal ein Fall bekannt, dass die Polizei ein Navi auf installierte Blitzdatenbanken geprüft hat.

    Wenn so etwas passiert, sollte der betroffene Autofahrer sofort dagegen klagen. Das angerufene Gericht wird sich dann damit auseinandersetzen, ob ein Navi mit Radarwarner ein Gerät ist, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen, oder ob es sich dabei nur um eine Nebenfunktion handelt.

    Die Hersteller wiegen sich momentan in Sicherheit, denn fast alle bieten vorinstallierte oder kostenlos nachladbare Blitzerwarner zumindest für ihre höherwertigen Geräte an. Der eine oder andere Hersteller wirbt sogar recht aggressiv mit dieser Eigenschaft.

    Rechtlich bewegt man sich in einer Grauzone, weil der angesprochene § 23 Abs. 1b der Straßenverkehrsordnung aus nicht nachvollziehbaren Gründen sehr schwammig formuliert ist. Würde anstelle des oben zitierten Textes etwas stehen wie beispielsweise “das dafür bestimmt ist oder das unter anderem die Funktion bietet”, wären Navis mit eingebautem Radarwarner hierzulande definitiv verboten. Das ist aber nicht der Fall, und deswegen sind reißerische Pauschalaussagen wie “Blitzerwarner im Navi sind verboten” unseriös. Exakt so antwortete uns auch das “Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz”: “Die Unsicherheit bei den Navis mit Zusatzfunktionen [ob sie verboten sind, Anm.] entsteht daraus, dass ein Gerät nach der StVO dazu bestimmt sein muss, Radaranlagen anzuzeigen. Bei einem isolierten Radarwarngerät, dessen einzige Funktion ja das Anzeigen von Radaranlagen ist, ist das einfach festzustellen. Bei Kombigeräten, die die Warnfunktion nur als Extra und nicht als Hauptfunktion haben, ist die Frage allerdings schwieriger zu beantworten.”

    Leider schließt sich auch der ADAC einmal jährlich zur Saure-Gurken-Zeit der allgemeinen Schlagzeilen- und Panikmache an und warnt vor dem Gebrauch von Navis mit Blitzerwarner. Weil es der ADAC sagt, wird es schon stimmen, denken sich dann die meisten Zeitungen und verbreiten die nicht belegbare Aussage weiter. Der zweitgrößte deutsche Automobilclub, der AvD, ist übrigens anderer Meinung als der ADAC.

    • Wie schnell hast du das denn geschrieben? Push kam doch erst vor einer Minute.

      • Copy und Paste würde ich sagen ;)

      • Jap, der hat das schon seit zwei Jahren auf seinem iPhone unter notizen gespeichert und zeigt das jedem Polizisten ;) ne aber mal im ernst, wenn ein navi eine solche Software drauf hat (egal ob smartphone oder normales navi) ist es ein elektronisches gerät was vor Blitzern warnen kann und (in den meisten Fällen auch macht) also entspricht es der geräteklasse aus dem Paragraph und deshalb würdest du später noch auf den Gerichtskosten sitzen bleiben. Deshalb machts doch ganz einfach, nur da schnell fahren wo ihr wisst das kein blitzer steht und ansonsten Augen auf.

      • Oder ganz einfach ans Tempo halten. Wie wäre es damit?

      • Oh man.. du bist wohl ’nen ganz braver, was? Schon gewusst, dass 8/10 Blitzern nicht an den gefährlichsten Stellen oder denen, mit dem höchsten Verkehrsaufkommen stehen, nein, sondern da, wo am meisten Kasse gemacht werden kann. Das ist bewiesen!

      • und trotzdem musst Du da nicht zu schnell fahren!

    • Wenn wir einen anderen Punkt zu Gesicht ziehen den der die Rundfunkgebühren rechtfertigt indem selbst ein Fernseher ohne Empfangsteil zur Nutzung von Rundfunkinhalten UMGEBAUT werden kann und somit auch Gebührenpflichtig ist müsste die Polizei mir jederzeit mein iPhone abnehmen dürfen, denn ich könnte das App ja jederzeit runterladen…

      • Haha. Genau das hab ich eben auch gedacht. :D

      • Hehe, genau wie mit der Vergewaltigung der Ehefrau. Der GEZtapo-Scherge könnte ja…

      • Die Rundfunkgebühren bezahlst DU FREIWILLIG!
        Keiner wird laut Gesetz gezwungen. Kann bzw. darf auch nicht. Außerdem steht das alles schön in dem Vertrag, den du für die Monatliche Abbuchung unterschrieben hast. Und zwar ist der Geltungsbereich falsch. Das erste, was ich jetzt an deiner stelle tuen würde ist den Vertrag zu kündigen.
        Oder halt FREIWILLIG dein Geld aus der Tasche ziehen lassen.

        Schönen Tag noch.

      • @Uzer: kündigen wäre ja schön und gut, nur wie? per Fax, Post etc. kommt auf das erste Schreiben zurück das es Unglaube würdig wäre und ich bezahlen muss sobald ich ein rundfunkfähiges Gerät besitze und dazu zählt auch der Fernseher der lediglich für DVD’s genutzt wird. Gekündigt wird dadurch nicht und auf alle weiteren Schreiben wird nicht reagiert. Ich habe es lediglich geschafft nur noch ein Radio zu bezahlen, wobei ich keinerlei Radio habe/höre/benutze. Das letzte mal bewusst Radio gehört habe ich in meiner Ausbildung weil alle Geräte geprüft und mit einem Aufkleber versehen werden mussten. Somit werde ich FREIWILLIG dazu genötigt zu zahlen da ich keine Chance habe rauszukommen. Liegt für mich nahe an gezwungen…

      • Also sry, aber GEZ loswerden ist Jet wirklich nicht schwer. Man drucke das Abmeldeformular aus und gebe an, dass man kein Rundfunkgerät mehr bereithält. Schreibe dazu einen Brief, dass man nach §… dieses Schreiben nicht als Antrag auf Abmeldung sondern als Abmeldung auffasst. Man werfe ihnen vorsorglich 10 weitere Paragraphen um die Ohren, die Dinge betreffen, die sie bei abmeldewillien bislang schon versucht haben, die besagen, dass dies nicht rechtmäßig bzw. strafbar ist. Dann kann man gleich noch aufs Bundesdatenschutzgesetz verweisen und die Löschung der gespeicherten Daten sowie eine entsprechende Bestätigung verlangen. Besagten Brief kann man selber schreiben (wenn man kann) oder im Internet vorformuliert besorgen, dann sollte man aber zumindest den Inhalt verstehen!
        Daraufhin kam von der GEZ nochmal eine Anfrage wo das Gerät denn hin sei, die ich mit „Ich halte kein Rundfunkgerät mehr bereit“ beantwortet habe. Bloß keine Begründungen, das schafft Angriffsfläche! Und natürlich gleich wieder darauf verweisen, dass man zu weitergehenden Auskünften nicht verpflichtet ist.
        So, dann weiß der GEZ-Haufen, dass mit dem Teilnehmer eher wenig Spaß zu haben ist und dass er weiß, was erlaubt ist und was nicht. Wenige Tage später kam die Abmeldebestätigung.

        Alles gar nicht so schwer!
        Ich rate übrigens auch von Internetvordrucken ab, wenn diese zwar versteht, eigene Anmerkungen im Sprachniveau negativ herausstechen…

    • Hmm, dann müssten ja auch die Radios eingezogen werden da mitlerweile jeder Sender irgendwelche Blitzer melden, wenn man es so genau nimmt.

      Karl

  • Interessantes Thema. Probiere seit einigen Tagen Blitzer.de und trapster aus.
    Schade, dass so eine app richtig Ärger bedeuten kann.
    Tomtom verlangt ja sogar Geld als inapp-Kauf für die Blitzer.

    • Navigon hat es meines Wissens nach zu diesem Jahr rausgenommen. letztes Jahr konnte man das auch noch als inApp kaufen.

      • Bei Navigon ist das seit Anfang an drin, und zwar als gratis-Feature, ohne In-App-Kauf (Optionen – Radar-Info). Kann man ein- und ausschalten bzw. komplett deinstallieren, ist aber standardmäßig drin und funktioniert gut. Bei meinem Renault mit ab Werk eingebautem Tomtom Navigationssystem ist übrigens auch eine Radarwarnfunktion mit dabei. Was macht der Polizist denn dann? Das komplette Auto deswegen beschlagnahmen und stillegen?

  • Naja der Herr Vetter ist alles andere als Seriös… Auch wenn er ab und zu mal recht haben könnte, wie in diesen Fall…

    • Gratuliere, für die Aussage über einen Anwalt der auf Mandanten angewiesen ist erfüllst du relativ klar den Tatbestand der Verleumdung, zumal noch ohne Begründung.

      • Dann kombiniere das mal mit der freien Meinungsäusserung und der Wichtigkeit dieses Beitrags. Wenn ich mir allerdings andere Anwälte angucke wie nur zum Beispiel mal die Kanzlei Waldorf die pro Monat 10.000 Abmahnungen rausschickt und das ihr Einkommensmodell ist, wobei manche Leute nichtmals einen Internetanschluss haben und für den Download von irgendwas abgemahnt werden sollte es erlaubt sein, seine Meinung kundzugeben.

      • Bitte schön… Es ist meine eigene Meinung… Schau dir doch seinen Blog an und mache dir bitte eine eigene…

  • Die Sache ist ganz einfach… Kein Polizist kommt auf die Idee bei einer Verkehrskontrolle in deinem Smartphone nach Blitzerwarnerapps zu suchen!
    Das ist mal wieder diese gewisse Unterschied zwischen Theorie und Praxis.

    • Wenn du mit 200 auf der Autobahn unterwegs bist wo eigentlich nur 100 angesagt ist und du 20m vor dem Blitzer ne Vollbremsung machst.
      Das ist sehr auffällig und kann dann schon zu na Kontrolle werden :P hatte ich mal, zum Glück hatte ich die app da grad nicht an und wusste einfach das da en Blitzer steht^^

      • Dich kann aber kein Polizist dazu zwingen deinen Entsperr Code einzugeben

      • Da Blitzerwarnungen auch im Radio durchgesagt werden und du auf die vor dir abbremsenden Autofahrer reagieren kannst, gibt es überhaupt keinen Grund des Verdachts.
        Außerdem, seit wann nimmt der Typ, der mit dem installierten Blitzer im Auto Zeitung lesend am Straßenrand parkt, die Verfolgung auf???

  • Nur 4 Punkte? So schaffe ich ja nie, einen Highscore zusammen zu bekommen.  Aber mal ernsthaft: hat jemand schon einmal erlebt, das ein Polizist die Einstellungen eines Navigationsgerätes/iphones geprüft hat???? Ich kenne leider persönlich niemanden, dem das passiert wäre.

  • Es gibt Radiosender, die vor mobilen Blitzern warnen. Demnach ist die Sicherstellung bzw. Beschlagahme des Autoradios rechtens, wenn ich gerade von einem Blitzer gehört habe und danach von der Polizei kontrolliert werde, überspitzt gesagt und gedacht;-)

    • Das ist ja der größte Quatsch, den ich je gehört habe. Es liegt in der Disposition der entsprechenden Behörden, entsprechende Warnungen im Radio zuzulassen und die Radiowarnungen ERHÖHEN die Verkehrssicherheit und vermindern sie nicht. Daher sind die Warnungen im Radio auch gestattet. Bei entsprechenden Vorrichtungen im Fzg (iPhone, Navi) ist dies aber gerade nicht so und in enger Gesetzesauslegung wäre das Gerät zu beschlagnahmen. Möglicherweise führen aber gerade Unkenntnis hinsichtlich Technik und Gesetz bei unseren Exekutivorganen zu einem anderen Ergebnis.

      • Ironie nicht bemerkt…

      • @Shadow: Wahrscheinlich ein Jurist. ;)

      • @beide: ne, einfach nur stures behandeln eines Themas mit Scheuklappen, wahrscheinlich Lehrer :D

      • Auf die Ironie gehe ich mal nicht ein, aber zu deiner Begründung: Wenn an den Stellen geblitzt wird wo ein Verkehrsrisiko vorhanden ist und ich dank eines Blitzer apps langsam fahre erhöht es in meinen Augen sehr wohl die Sicherheit. Da aber an lächerlichen Stellen geblitzt wird (Bundesstrasse 27km 70km/h dann kommt ein Schild 50 Blitzer in beide Richtungen und 100m dahinter wieder 12km 70… An der Stelle geht es schnurgeradeaus, es gibt kein Haus oder sonst etwas. Kein Fahrradweg, keine Brücke, keine Bäume nah am Strassenrand) ist die Nutzung eines Blitzerapps in meinen Augen einfach nur ein Verdienstausfall der Kommunen …

  • Ohne „Gefahr im Verzug“ oder richterlichen Anordnung schaut schonmal kein Polizist in meine Handy oder Navi. So geht’s doch schonmal los! Also wie will man das Kontrollieren?

    • Entweder du zeigst denen dein gerät oder es wird auf „verdacht illegaler Handlungen“ beschlagnahmt ;)

      • Am besten Sperrcode aktivieren. Dann ist es auch bei einer möglichen Beschlagnahme nicht ohne weiteres möglich den Tatbestand zu beweisen ;-)
        Man kann sich dann auf das Recht berufen sich nicht selbst belasten zu müssen.

      • einfach mit dem IPhone deiner Frau das iphone aus der Ferne löschen ;) Dann bekommste es gleich wieder, war ja nichts drauf LOL

  • Ja ne, is klar! Wie soll den der Verdacht enstehen? Wie gesagt, das kann man nicht kontrollieren. Die Polizisten dürfen bei einer Verkehrskontrolle „ohne Grund“ noch nicht mal in den Kofferraum schauen!

  • Was machen wir nur mit den „männlichen Blitzern“!? -)

  • Frage: Hat ein Polizist die General-Lizenz mein Smartphone zu durchsuchen? Ich meine nicht! Und wie soll ein Verdacht begründet werden? Nur weil ich Navigon benuzte? Ich denke nicht…!

  • Es ist doch ein utopie gesetzt ob ich ein Blitzer warner mit führe oder ob ich mit im netzt ein blatt papier ausdrucke und drau schaue wo Eun blitzer steht :))

  • tja man muss nem Polizisten weder zutritt zunseinem Auto gewähren noch zu seinem Handy. Sollten sies doch in die Finger bekommen bin ich bestimmt schneller bein fernlöschen wie die beim knacken meines Pins :) daher ,ir wurscht wie die Rechtslage is nachweisen wird es nie einer können

  • Die Tante in der Navigon-App warnt bei Blitzern immer mit „Gefahrenstelle!“ – Gefahr für’s Portemonaie. :D

    Wenn Blitzer wenigstens zur Verkehrssicherheit eingesetzt würden – ok. Aber mir scheint, es nutzt eher der Aufbesserung klammer kommunaler Kassen.

  • Unfassbar, was da für ein Wind gemacht wird.
    Wie wäre es denn einfach damit: Tempolimits einhalten und gerechtfertigte Bußgelder bezahlen?
    Rasen und drängeln wegen 5 Minuten Zeitgewinn ist einfach nur hirnrissig.

  • Also mein Navigon sagt mir nur „Achtung Gefahrenstelle“.
    Dass an dieser Gefahrenstelle dann durch Zufall noch ein Blitzer steht, dafür kann ich ja nix…
    Da soll mir mal einer in Grün (oder blau) was erzählen.

  • Sollte bei einer Kontrolle gerade die Software laufen und ein Blitzersymbol zu sehen sein, kann sehr wohl das Gerät eingezogen werden! Es darf jedoch nicht wie reine Radarwarner vor Ort zerstört werden. Vor ein paar Jahren war es schon verboten die Geschwindigkeitswarnung ein zu schalten, wurde dann aber gestattet. Es kommt immer auf euch an wie Ihr den Polizisten gegenüber auftretet.

    • Es ist verboten, die Geschwindigkeitswarnung einzuschalten?? Wieso dürfen dann die Autohersteller sowas ab Werk einbauen – bzw. z.B. BMW sogar direkt in die Windschutzscheibe projizieren??

      • Er schreibt ja vor ein paar Jahren. Vermutlich um den Verkehr zu beruhigen wie oben schon erwähnt. Wenn ich mit Navi fahre und es plärrt mich die ganze Zeit an ich soll doch bitte die Geschwindigkeitsbegrenzung beachten dann nehme ich auch den Fuß eher vom Gas als wenn es abgeschalten ist. Nur deshalb habe ich die Ansage überhaupt an.

  • Zählt mein Autoradio auch als Radarwarner, wenn im Radio die Blitzer durchgesagt werden?

  • Bei mir ist das iPhone in erster Linie ein Mobiltelefon. Und die StVo sagt ganz klar, dass ich beim Fahren kein Hnady benutzen darf. Insofern hat sich das erübrigt.

  • Mal ganz ehrlich . Wer gibt dem grünen das iPhone in die Hand ? Das ist mein Privatbesitz und da sind persönliche Daten drauf

  • @Detwanner, genau so ist es. Welcher Polizist hält mich an und sagt: „Verkehrskontrolle, Führerschein, Zulassung und iPhone bitte!“ Völlig absurt … Meine Gegenfrage wäre in diesem Fall: „Haben sie was getrunken Herr Jägermeister?“

  • Ich sag’s mal so: meine Navigon-App zeigt mir nur die „festen“ Blitzer an, die mobilen Blitzer dagegen nicht! Zu 50% bin ich also informiert darüber und zu den anderen 50% eben nicht, wo sich das Halten ans Tempolimit und Offenhalten der Augen erübrigt! So einfach ist das…. P.S.: man wird bei Erwerb eines Navis bzw. einer Navi-App darauf hingewiesen, dass der Fahrer für sein Verhalten etc. verantwortlich ist und nicht das Gerät oder die App. Allzeit gute Fahrt wünsche ich!

  • Mein Radio ( Blitzermeldungen )
    warnt mich auch. Was ist das?

  • Ja, klar: Mein Beifahrer, der alle Starenkästen kennt, wird verhaftet und mir wird das Gedächtnis gelöscht…

  • Die fest installierten sieht man doch fast immer, die mobilen, die dich mit solchen App’s nicht warnen zeigt es eh nicht an oder zu spät! Sinn macht es trotzdem-jeder Cent den sie für sowas nicht bekommen macht mir Freude!!! So langsam steht eh überall 70 und vor lauter Sicherheit werden wir alle total entmündigt. Und die Obrigkeit hat es geschafft, auf Landstraßen tuckern die Leute mit 60, wenn sie überholst bekommst auch noch Lichthupe.
    Es geht doch nur ums Geld-in den meisten Fällen!

  • Wusstet ihr eigentlich das ne Studie des ADAC belegt das Blitzer meist an den lukrativsten stellen stehen nicht an den gefährlichen mit Ausnahme der A8 vllt ;) ich denke eine Beschlagnahmung kann man rechtlich auf jeden Fall anfechten. Und ^^ja wie gesagt mein iPhone ist eher ferngeloscht als Vater Staat es als Beweis benutzen könnte :)

  • Was ne Aufregung. Is doch ganz einfach: Alles, was Radarstrahlen erkennt, ist verboten (Radarwarner). Kann weder mein iPhone noch mein Navi. Alles was dagegen nur auf eine Datenbank zugreift, ist erlaubt. Thats all. Lasst Euch von den Hobbyrechtsanwälten nix weismachen.

  • Wie ist das eigentlich, wenn ich auf meinem Autoradio einen Radiosender mit Flitzerblitzer höre? Das wäre doch auch ein technisches Gerät im Sinne des o.g. Paragraphen.

  • Wenn ein weit entfernt wohnender Bekannter mich besuchen möchte und ich ihm vor der Fahrt warne:
    „Achtung, am Ortseingang von XY steht ein Starenkasten, geh dort runter vom Gas“, ist das exakt das gleiche, wenn ein Navi oder Handy mich vor einem stationärem, ortsbekanntem Blitzer warnt.
    Im Gegensatz zu den mobilen, versteckt aufgebauten Blitzern haben die Stationären mehr einschüchternden, verkehrserziehenden Charakter.

  • :-) dann darf man Facebook verbieten :-) da zeigt mir die app auch die Blitzer an :-) zwar über die tageszeitung und lokalradios in meiner Freundesliste aber dass mach a keinen unterschied und Radio müssen’s ma a raus reissen und vernichten :) kommen ja a regelm.:-)

  • §23 Absatz 1b Straßenverkehrsordnung: “Dem Führer eines Kraftfahrzeugs ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

    Ich denke, der Gesetzgeber wird sich schon etwas dabei gedacht haben, die Formulierung „das dafür BESTIMMT ist“ zu verwenden, und nicht etwa ‚das dazu geeignet ist‘. Ein iPhone ist ein SmartPHONE, ist ein Telefon und vorrangig dafür bestimmt zu telefonieren und nicht um Verkehrsüberwachungen anzuzeigen. Da das iPhone zwar dafür geeignet, aber nicht dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen, wäre der Einzug des Gerätes unverhältnismäßig und daher m.E. unzulässig.

    Darüber hinaus ließe sich noch darüber streiten, wie der Gesetzgeber den Begriff ‚Anzeigen‘ von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen gemeint hat. Es besteht ein großer Unterschied zwischen einer technischen Einrichtung, die Radar- oder Laserstrahlen aktiv messen und diese unmittelbar anzeigen kann und einem Gerät, das bereits bekannte Messstellen der Verkehrsüberwachung allein aufgrund einer durch andere Personen übermittelten Geodaten-Positionierung anzeigt, wie z.B. auch ein Radio. Im ersten Fall liegt eine aktive Messung vor, im zweiten Fall lediglich eine passive Darstellung von Geodaten. Die Passivität könnte hier entscheidend sein, da lediglich eine Information und nicht die Messung als Solche angezeigt wird.

    Zugespitzt könnte man argumentieren, ein Radar- bzw. Laserwarngerät ist dazu bestimmt, Radar- oder Laserstrahlen zu messen und damit eine Verkehrsüberwachungsmaßnahme anzuzeigen, während ein Smartphone nur dazu geeignet ist, einen möglichen Aufenthaltsort einer Verkehrsüberwachungsmaßnahme darzustellen.

  • Hallo.

    Also ich sehe das wie folgt:

    Nehmen wir als Beispiel Blitzer.de die ich selber auf meinem Iphone verwende. Die Angaben dieser App werden von anderen Leute die diese App nutzen dort eingetragen. Sprich die Angaben können auch falsch sein. Und das sind sie leider sehr oft. Wenn man solche Apps verbieten tut dann müsste man auch den Radiofunkt verbieten der hier werden auch alle halbe Stunde Blitzer angesagt. Das ist für mich das selbe.

    Was verboten gehört sind in der Tat geräte die sich in den Plozei Funkt einbinden, Radarfallen störem oder diese und deren Standorte auslesen können. Aber das alles tut die App Blitzer.de nicht, sondern wird von Autofahrern für Autofahrer benutzt.

    Wenn ich das hier richtig rauslese, liegt es wohl im Ermessen der Beamten wie er handelt, aber mein Handy durchwühlen lassen würde ich die mit Sicherheit nicht!

  • Warum lassen wir uns in Deutschland für eine App kriminalisieren, die uns langsamer fahren lässt?
    Wir leben doch nicht in einer Diktatur!
    4 Punkte in Flensburg, sind die bescheuert?
    Wir müssten alle an unsere „Volksvertreter“ mailen, dieses dumme Gesetz abzuschaffen!
    Aber da sieht man wieder, dass die Blitzer nicht dazu da sind um langsamer zu fahren, sondern nur um Geld abzuzocken und um unbescholtene Autofahrer zu kriminalisieren!

  • IPhone mit Sperrcode versehen. Kein Polizist kann mich zwingen, den Code zu nennen, denn als Beschuldigter habe ich das Recht zu schweigen. Niemand muss sich selber belasten.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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