„Recht auf Vergessenwerden“: Google löscht jede zweite Anfrage
Das Statistik-Portal Statista hat die von Google ausgegebenen Zahlen zur Nutzung des „Recht auf Vergessenwerdens“ aufgedröselt und informiert über die Erfolgsaussichten persönlicher Lösch-Anträge.
Googles mobiles Löschantragsformular
Insgesamt hat Google demnach 1.037.999 URLs, für die Nutzer einen Lösch-Antrag gestellt hatten, gemäß dem europäischen Datenschutzrecht geprüft und sich anschließend immerhin zu entscheiden 41 Prozent auch tatsächlich zu entfernen.
Deutsche Nutzer zeichneten für 187.091 einzelne Lösch-Anträge verantwortlich – aus den Suchergebnissen entfernt wurden jedoch nur rund 90.000.
Google reagiert mit den Löschungen auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das Einzelpersonen die Beantragung der „Entfernung aus den Suchergebnissen gemäß Europäischem Datenschutzrecht“ einräumt.
Konkret wurde per Gerichtsurteil beschieden, dass Google Nutzern die Möglichkeit einräumen muss, bestimmte personenbezogene Suchergebnisse entfernen zu lassen. Voraussetzung hierfür ist allerdings die Tatsache, dass diese Ergebnisse „in Anbetracht aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der verstrichenen Zeit, den Zwecken, für die sie verarbeitet worden sind, nicht entsprechen, dafür nicht oder nicht mehr erheblich sind oder darüber hinausgehen“
Solltet ihr über namenspezifische Suchergebnisse stolpern, die ihr lieber nicht mehr im Netz finden würdet, könnt ihr dieses Google-Formular zur Antragstellung besuchen.
(Direkt-Link)
die Firma Google hat noch nie im Leben irgendwas gelöscht. Der Eintrag ist aus dem betreffenden Land oder Region nur nicht mehr Sichtbar. das ist löschen für die, unter löschen verstehen die was total anderes.
Quelle? Nachweis? Hast du ein Ergebnis, welches in Deutschland „gelöscht“ über eine ausländische Anfrage aber noch angezeigt wird?
Quelle habe ich so spontan keine, aber die Aussage stimmt. Spinnen wir das ganze mal weiter: Die Suchanfragen werden weltweit gelöscht. Das Ergebnis: Staaten, welche gerne mit Zensur arbeiten (z.B. China) hätten dann auch die Möglichkeit, Sucheinträge weltweit entfernen zu lassen. Von daher ist es gut von Google, sich wirklich nur im Rahmen des Urteils zu halten und nicht darüber hinaus.
krass hätte gedacht das sind viel weniger.
Das Schlimme ist ja, dass sich niemand Gedanken darüber macht wie schwachsinnig das alles eigentlich ist. Denn es werden ja lediglich die Einträge aus den Suchergebnissen, nicht aber die entsprechende Seite selbst gelöscht! Übertragen wir das mal if den Straßenverkehr wäre das vergleichbar damit in Hannover alle Verkehrsschilder, die auf Berlin hinweisen abzunehmen. Verschwindet Berlin deshalb? Nein! Und aus anderen Städten finde ich es auch noch, weil da ja die Schilder noch hängen. Das bedeutet wieder übertragen auf das Internet ich brauche nur eine andere Suchmaschine nehmen oder gar direkt auf der entsprechenden Seite suchen wo die Informationen stehen und sehe wieder alle Ergebnisse.
Noch viel schlimmer finde ich, dass durch dieses Gesetz sogar das Recht eingeräumt wird nachweislich korrekte Informationen löschen zu lassen…
Dem ist nichts hinzuzufügen. Leider nicht das einzige schwachsinnige Urteil vom europäischen Gerichtshof in Bezug auf digitale Medien.
In deinem Beispiel kommt man aber bei weitem nicht so leicht nach Berlin. Im Übrigen muss man für die Zielwebsite den verantwortlichen Website-Betreiber kontaktieren, damit hat ja Google nichts mehr zu tun!
Another Street View.
Sicherlich hast du teilweise Recht. Gelöscht wird nur der Link nicht aber die Quelle.
Jedoch gilt das Gesetz soweit ich weiß nur für Einzelpersonen.
China braucht eh kein Google um Dinge nicht anzeigen zu lassen die die nicht wollen.
Es ist nicht Sinn des Urteils, die Quelle zu löschen sondern nur den Google-Suchlink. Das hilft auch erstmal.