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Philips-Aktionen: Personalisierte Tasche zum Bluetooth-Speaker und Hue-Testangebot

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18 Kommentare 18

Bluetooth-Lautsprecher gibt’s wie Sand am Meer, und selbstverständlich lässt es sich auch Philips nicht nehmen, dieses Segment mit eigenen Produkten zu bespielen. Neuestes Mitglied dieser Familie ist der BT6000B/12. Keine Frage, es gibt Bluetooth-Speaker mit einprägsameren Produktbezeichnungen, aber abgesehen davon macht der Lautsprecher durchaus einen guten Eindruck.

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Dem zylinderförmigen Speaker ist es zunächst einmal egal, ob er vertikal oder horizontal aufgestellt wird. Philips verspricht dank 360°-Sound gleichbleibende Audioqualität. Für ausreichend Leistung sorgen jeweils zwei gegenüberliegende Lautsprechertreiber und Bassstrahler mit einer Gesamtleistung von 12 Watt. Wir hatten kürzlich Gelegenheit, das Ding zu hören und der Lautsprecher konnte die wenigen Minuten „Testzeit“ dazu nutzen, einen durchaus guten Eindruck bei uns zu hinterlassen.

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Philips hat den Lautsprecher gezielt für den mobilen Einsatz konzipiert. Der integrierte Akku erlaubt bis zu acht Stunden Nutzung ohne Steckdose, zudem ist das Gerät nach IPX4 gegen Spritzwasser geschützt. Zuspieler können entweder drahtlos per Bluetooth oder NFC sowie über ein Miniklinkekabel verbunden werden.

Der reguläre Preis für den Lautsprecher liegt bei 99 Euro, aktuell besteht im Rahmen einer Sonderaktion die Möglichkeit, kostenlos eine nach eigenem Geschmack gestaltete Transporttasche für den Lautsprecher zu erhalten.

Philips Hue 30 Tage lang testen

Und weil wir gerade bei Philips und Sonderaktionen sind: Der Hersteller bietet momentan auch die Möglichkeit, Hue-Produkte 30 Tage lang zu testen und bei Nichtgefallen den Kaufpreis rückerstattet zu bekommen. Weitere Infos zu dieser Aktion findet ihr hier bei Philips.

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Dieser Artikel enthält Affiliate-Links. Wer darüber einkauft unterstützt uns mit einem Teil des unveränderten Kaufpreises. Was ist das?
29. Jul 2015 um 13:54 Uhr von chris Fehler gefunden?


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    18 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Die Testaktion ist unnötig, da bei Amazon zB eh 30 Tage rückgaberecht besteht. Sollte vielleicht auch erwähnt werden… ;-)

    • Es ist ein Unterschied, ob du 30 Tage lang testen darfst, so als wenn es dein Eigentum wäre, oder ob du lediglich 30 Tage lang den Kaufvertrag rückgängig machen kannst unter den Bedingungen, dass du lediglich die Prüfungen vornehmen darfst, die du auch im Ladengeschäft machen könntest.
      Außerdem führen alle großen Online-Versandhändler schwarze Listen mit Personen, die zuviel zurück senden. Das sollte man sich zweimal überlegen, ob man es riskieren möchte auf einer solchen Liste zu landen.
      Wenn du hingegen vom Hersteller dein Geld zurück bekommst, ist der Händler erstmal raus aus der Geschichte.
      Von daher gesehen ist die Aktion keineswegs unnötig. Außerdem sorgt sie für zusätzliche Aufmerksamkeit, wie dieser Artikel hier beweist.

    • Und manchmal schreibt Amazon dann eine Mail und fragt nach, warum man relativ viel zurück schickt… Ob alles in Ordnung sei ;)

      • Dann stehst du kurz vor der schwarzen Liste! Wenn du bisher viel Umsatz gemacht hast, hast du diesen Warnschuss bekommen.
        Andere werden sofort nicht mehr beliefert. Der Händler darf das, schließlich darf er sich aussuchen, mit wem er Verträge schließt.
        Ich finde das auch in Ordnung, weil die Kosten für die Missbraucher ja von allen anderen Kunden mitfinanziert werden müssen.

  • Habe ihn testweise gehört. Na ja. Ich bleibe bei BOSE SL MINI II auch wenn etwas teurer.

  • Amazon schreibt: „Sie können sämtliche Produkte aus den Amazon-Shops innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Ware an Amazon.de zur Erstattung zurücksenden, sofern die Ware vollständig ist und sich in ungebrauchtem und unbeschädigtem Zustand befindet.“

    Nun stellt sich mir die Frage: Was ist UNGEBRAUCHT? Für mich ist ungebraucht, wenn die Verpackung nicht geöffnet wurde und Amazon somit den zurückgesendeten Artikel als „neu“ weiterverkaufen kann.

  • Was soll denn ungebraucht sonst bedeuten? Als das Die Ware unbenutzt und ungeöffnet zurück gesendet werden darf. Leider setzen die online Händler nicht konsequenter um

    • Naja, die hier angegebenen 30 Tage sind ja eh von Amazon „freiwillig“ gewährleistet.
      Gesetzlich stehen einem 14 Tage zu, in denen man das Produkt so in Augenschein nehmen darf, wie es beim Einzelhändler um die Ecke auch möglich wäre.
      Das heißt um Umkehrschluss: Hab ich die Sendung von Amazon ausgepackt und getestet und sie sagt mir nicht zu, dann muss die innerhalb von 14 Tagen zurück. Will ich von Amazons freiwilliger 30-tägiger RücknahmeGARANTIE Gebrauch machen, darf ich die Verpackung nicht öffnen.

      • Natürlich darf man die Verpackung öffnen! es gab noch nie Probleme innerhalb der 30 Tage mit dem zurücksenden einer Sendung bei mir. Eine der vorgegebenen Antworten für die Rücksendung bei Amazon ist zum Beispiel: der Artikel war für den vorgesehenen Zweck nicht nutzbar… und wie bekommt man das raus wenn man die Verpackung nicht öffnet und nicht versucht ob der Artikel für den Zweck geht. andere Gründe sind zum Beispiel: nicht gefallen …. wie soll ich das an einem in einem Karton eingepackten Artikel sehen? Klar, ich kann durch den Karton gucken …

        Amazon nimmt in den ersten 30 Tagen alles zurück ohne wenn und aber ohne irgendwelche Einschränkungen so denn man sich an die Regeln von Fairness und Anstand hält. Wer jetzt fragen muss wie diese Regelung aussehen der besser bei keiner Firma etwas bestellen

    • Wenn ungebraucht = ungeöffnet (Orginalverpackung) bedeutet, wieso soll ich dann ein Produkt zurückschicken? Wenn ich es noch nicht geöffnet habe, kann ich ja auch nicht beurteilen, ob es mit passt oder ob es ein Defekt hat etc…

      • Die 30-Tage RücknahmeGARANTIE von Amazon ist für den Fall, dass ich ein Geschenk für den Geburtstag der Schwägerin in 3 Wochen bestelle und sie dann sagt, dass sie die DVD oder das Bügeleisen schon hat.

  • Jedes Jahr ab Mitte November erweitert Amazon seine 30-tägige Rücknahmegarantie auf „vom Kaufdatum bis Ende Januar“, und deckt somit den Fall von missfallenden Weihnachtsgeschenken ab. Das heißt nicht, dass man einen im November bestellten Fernseher nun bis Ende Januar benutzen kann. Man kann ihn im November bestellen und ungeöffnet bis Ende Januar im Flur stehen lassen.

  • Lohnen sich die Hue Lichter für den Preis?

    Habe ich noch nie gehört, dass Amazon Kunden aussperrt bzw. nicht mehr beliefert………

    • doch, aber die letzten Fälle scheinen schon mehr als ein Jahr her zu sein. Die „Regel“ ist dies also nicht. Und wohl auch wirklich nur wenn die Rücksendungen wirklich extrem sind. Ich gehe auch von aus dass dies erst bei Rücksendungen weit über den privat üblichen Gebrauch gemacht wird. Und bestimmt auch je nach Zustand der Ware etc.

  • Ich finde manche Philips-Geräte im Laden ja ganz nett. Aber ich hatte in den letzten Jahren fünf Philipszeile, die alle kurz nach Ablauf der Garantie kaputt waren: Zwei Fernseher, einen Festplattenrekorder und zwei Radio-CD-Geräte. Hatte ich einfach nur Pech, oder haben andere hier auch so schlechte Erfahrungen mit Philips gemacht?! Ich mache inzwischen einen großen Bogen um die Marke, trotz oftmals wirklich überzeugender Geräte.

  • Die Marke ist wirklich unterirdisch…ein defekter kopfhörer – keine Ersatzteile. Ein wirklich teurer Fernseher – zwei Jahre alt. Software immer noch schwach bis sinnig.

    Meide Philips zukünftig.

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