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SIM darf keine Zusatzkosten verursachen

OLG Frankfurt: Pauschale Gebühren für Ersatz-SIM-Karten unzulässig

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Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat entschieden, dass Mobilfunkanbieter nicht generell eine Gebühr für den Austausch von SIM-Karten erheben dürfen. Anlass für das Urteil war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die Drillisch Online GmbH, konkret gegen die Marke simplytel. Laut Preisliste des Unternehmens sollten Kunden 14,95 Euro für den Erhalt einer Ersatz-SIM-Karte zahlen – ohne Ausnahmefälle. Das OLG Frankfurt sah hierin eine unzulässige Benachteiligung der Kundschaft.

SIM darf keine Zusatzkosten verursachen

Wie das jetzt veröffentlichte Gerichtsurteil unmissverständlich klarstellt, ist es Mobilfunkanbietern nicht erlaubt, für den Austausch einer SIM-Karte pauschal Geld zu verlangen, wenn Kunden diesen nicht selbst verursacht haben. Dies betrifft etwa defekte Karten oder solche, die vom Anbieter aus betrieblichen Gründen ausgetauscht werden. Das Gericht stellte klar, dass Mobilfunkunternehmen verpflichtet sind, ihren Vertragskunden jederzeit eine funktionierende SIM-Karte bereitzustellen – ohne zusätzliche Kosten.

Die Klausel der Drillisch Online GmbH war laut Gericht zu weit gefasst und hätte selbst dann Gebühren erhoben, wenn der Anbieter die SIM-Karte aus technischen Gründen austauscht. Dies sah das OLG als Verstoß gegen die Pflicht des Unternehmens, die Funktionsfähigkeit seiner Produkte zu gewährleisten, ohne den Aufwand auf die zahlenden Kunden abzuwälzen.

Revision vor dem Bundesgerichtshof zugelassen

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Falls hat das OLG Frankfurt die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Das Ergebnis des Verfahrens könnte weitreichende Folgen für die gesamte Mobilfunkbranche haben. Andere Anbieter, die ähnliche Klauseln in ihren Verträgen führen, müssten diese ebenfalls anpassen, um rechtlichen Anforderungen zu genügen. Mobilfunkkunden sollten künftig genau prüfen, ob Gebühren für Ersatzkarten rechtmäßig erhoben werden.

01. Okt 2024 um 07:24 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Juhu! Vor kurzem erst mit Blau-de gestritten. Ich hatte auf das „Urteil“ von damals gepocht. Dort musste ein Kunde die SIM wechseln da er ein Hardware Defekt hatte. Die Kosten für die Verhandlungen etc. waren viel teuerer und nicht im Verhältnis mit dem Preis der E-SIM.
    So hatte der Provider dann aus Kulanz gehandelt.

    Kurz gesagt bei mir hat sich Blau.de weiterhin gesträubt. Habe dann gekündigt. Aber es gibt kaum Anbieter die eine SIM kostenlos austauschen.

    Bin gespannt wie es weitergeht.

    • Defekte SIMs werden bei Vodafone generell kostenlos getauscht.

    • Die Billiganbieter müssen eben irgendwo zusätzlichen Umsatz generieren. Wenn es bei den SIM-Karten in Zukunft nicht mehr geht, wird es an anderer Stelle Preisaufschläge geben.

      • So wirds kommen, aber das begreift ja keiner, besonders nicht bei den selbsternannten Verbraucherschützern. Vor vielen Jahren als es nich echte Grundgebühren und Verbindungsentgelte gab, gabs zwar auch in den AGBs Gebühren für Ersatzsimkarten oder einen Rufnummerntausch, aber da wurde das immer sehr kulant gehandhabt, bei eplus hatte der Verkäufer im Shop schon ausreichend Rechte um eine Karte als Defekt zu deklarieren und einen Tausch so kostenfrei zu machen. Aber heute? Bei 10 Euro Flats ist halt jeder zusätzliche Aufwand (Simkarten sind nicht umsonst und etwas arbeit klebt auch immer dran) schon an der Grenze der Wirtschaftlichkeit – und wenn ehrlich, wenn ich meinen Autoschlüssel verliere interessiert es auch keine Verbraucherschützer, uach ein Defekt nach ein paar Jahren hilft da nicht – zumal defekte auch mutwillig und unsichtbar herbeigeführt werden können …aber ja die Kommunikationskonzerne sind und bleiben das beliebteste Ziel im Verbraucherschutz, und wenn man den Kommunikationskonzernen vors Schienenbein treten möchte gint es da auch durchaus besser und sinnvollere Themen anzuprangern …!!!

      • Deinem Autohersteller zahlst Du keine monatliche Gebühr zur Nutzung des Schlüssels. Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich. Hier redet auch keiner von einer verlorenen SIM Karte. Wenn Dein Schlüssel herunterfällt und kaputt geht erwartet sicherlich auch keiner einen kostenlosen Ersatz. Wenn eine Karte in Dein Smartphone eingebaut ist und ohne äußere Einwirkung nicht mehr funktioniert oder aus technischen Gründen getauscht werden muss findest Du das also legitim das als Kunde zu bezahlen? Merkwürdige Einstellung wenn man einen Vertrag mit einem Anbieter hat bei dem bereits Grundgebühren usw. bezahlt.

  • Drillisch ist eh‘ ein Räuberladen. Die sollen einfach die Austausch“gebühr“ auf Fälle beschränken, in denen der Kunde den Austausch zu verantworten hat und gut ist. Etwas anderes kommt auch vor dem Bachs nicht raus.

  • Jetzt müsste man meiner Meinung nach noch verbieten, dass Anbieter einmalige 20€ für das Aktivieren einer eSIM verlangen dürfen.

    • Diese Gebühr hält mich klar davon ab, bei der Telekom eine Multi SIM zu bestellen (die ja auch noch einmal gesondert 4,95 € im Monat kostet)

      • Ja, mich auch! Hätte ich gerne für meine Watch, verstehe aber nicht, wieso ich da noch einmal 5 Euro extra jeden Monat abdrücken soll, obwohl es ja kein extra Volumen oder sonstiges gibt, sondern 1:1 über den bestehenden Vertrag läuft. Vielleicht kann und mag das jemand erklären?!

      • Multi SIM ist ja noch mal eine ganze andere Geschichte und ein Service, der halt Geld kostet. Du kannst mit einem weiteren Gerät ohne neuen Vertrag dein Datenvolumen / Telefonie nutzen. 5€ empfinde ich da auch noch total in Ordnung. Ich habe im Monat mehrmals den Fall, dass ich ohne iPhone unterwegs bin und nur über die Watch erreichbar bin. Das alleine sind mir die 5€ im Monat mehr als Wert. Ich kann aber auch jeden verstehen, der das nicht zahlen mag.

        Die Telekom erhebt übrigens gar keine Gebühren, wenn man seine SIM Karten tauschen möchte. Klar, man zahlt dort unterm strich im Monat auch etwas mehr als bei Drillisch & Co.

      • Du kannst Dein ohnehin vorhandenes und bezahltes Volumen nutzen, korrekt. Und dafür zahlst man extra. Es gab Zeiten da war das gratis. Eine einmalige Gebühr dafür wäre vollkommen ausreichend. Da gehe ich lieber über Hotspot wenn auch etwas weniger komfortabel.

  • Ich bin bei WinSim was zu Drillisch gehört. Ich habe dort auch gezahlt. Muss man nun aktiv werden die Gebühr zurück zu fordern oder ist der Anbieter verpflichtet jegliche Gebühren dahingehend zurück zu zahlen? Welche Erfahrung habt ihr mit Drillisch generell so? Ich überlege zu wechseln.

  • Laßt doch das Urteil erstmal rechtskräftig werden, bevor hier zu „Wechselorgien“ der Anbieter geraten wird.

  • hab heute auch die Ersatzkarte für 14,95 in Rechnung gestellt bekommen, werde jetzt direkt zu o2 wechseln, zum gleichen monatlichen Preis mit mehr Datenvolumen

    • Damit das hier nicht falsch verstanden wird: Das Gericht hat nicht entschieden, dass Ersatzkarten grundsätzlich kostenlos ausgegeben und aktiviert werden müssen. Es hat lediglich entschieden, dass die Klausel der Drillisch Online GmbH zu weit gefasst war, denn Drillisch hätte selbst dann Gebühren erhoben, wenn sie selbst die SIM-Karte aus technischen Gründen ausgetauscht hätten.

  • Ich hoffe wirklich sehr dass das Urteil auch rechtskräftig wird! Das wäre wirklich hervorragend!

  • Ich habe nun zum zweiten Mal durch Gerätetausch auf neues iPhone bei Maxxim (Drillisch) meine 14,95 € bezahlt!
    Es ist nur meine Dual SIM die ich selten nutze, aber auf die ich nicht verzichten möchte! Sie ist grundsätzlich kostenlos (also ohne Gebühren pro Monat).
    Und der Tausch dauert auch – geht per Post!

  • Das wird Vodafone aber gar nicht schmecken. Die nehmen da gern den einen oder anderen Euro. VF ne Ersatzkarte mal eben 5 Euro.

  • Peter Obermeier

    Hier jubeln zu viele, oder?
    Wie ich das lese ist der Austausch künftig nur dann kostenlos, wenn der Anbieter von sich aus die Karte wechselt, das ist bei mir aber noch nie passiert.
    Habe gerade bei PremiumSIM (Drillisch) eine eSIM Multicard bestellt und dachte kurz es sei jetzt kostenlos, aber ist doch nicht.

  • „Dies sah das OLG als Verstoß gegen die Pflicht des Unternehmens, die Funktionsfähigkeit seiner Produkte zu gewährleisten, ohne den Aufwand auf die zahlenden Kunden abzuwälzen.“

    Wird noch spannend mit Geräten, wo die Software zuerst gratis ist und später dann in Abo-Modelle umgewandelt werden. (natürlich aus Kostengründen… Server… bla…)

  • cool, meine Bank verlangt auch 15€ für den Austausch der Bankkarte. Dürfte damit ja dann auch hinfällig werden.

  • Endlich. Hat mich bei drillisch extrem gestört.
    Bin jetzt bei congstar und hier ist der eSIM-Tausch kostenlos.

  • „Funktionsfähigkeit der Produkte gewährleisten“
    Könnte SONOS daraufhin auch mal geprüft werden?

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