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ARD und ZDF prüfen Reaktion

Ohne Zustimmung: Joyn integriert Öffi-Mediatheken von ARD und ZDF

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Die Streaming-Plattform Joyn, die zum Medienkonzern ProSiebenSat.1 gehört, bietet seit Kurzem Inhalte aus den Mediatheken von ARD und ZDF direkt auf ihrer Plattform an. Eine offizielle Zustimmung der öffentlich-rechtlichen Sender liegt dazu nicht vor. Während ProSiebenSat.1 von einer „Testphase“ spricht, prüfen die betroffenen Rundfunkanstalten ihre weiteren Schritte.

Joyn

Joyn: Kommerzieller Anbieter greift auf Öffi-Mediatheken zu

Wie das Fachportal Cable!vision Europe zuerst berichtete, sind die Inhalte über eigene Unterseiten auf Joyn erreichbar. Anders als bei den kürzlich bekannt gegebenen Lizenzvereinbarungen mit ARD Plus und ZDF Studios handelt es sich dabei nicht um eigens lizensierte Programme, sondern um Sendungen, die ursprünglich für die Mediatheken der Sender bereitgestellt wurden.

Ein Sprecher der ARD erklärte, dass es keine Abstimmung zu dieser Testphase gebe. Auch das ZDF kündigte eine Prüfung der Situation an.

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ProSiebenSat.1 spricht von Beta-Test

ProSiebenSat.1 bezeichnet die Einbindung als „vorläufiges Beta-Testing“. Das Unternehmen erklärt, es wolle gemeinsam mit den öffentlich-rechtlichen Sendern erarbeiten, wie deren Mediathekeninhalte technisch in das Joyn-Angebot integriert werden könnten. Ob für diesen Schritt eine Zustimmung eingeholt wurde, ließ der Konzern offen.

Erst Ende Januar hatte ProSiebenSat.1 eine Kooperation mit ARD Plus und ZDF Studios bekannt gegeben. Diese Vereinbarungen beziehen sich auf kommerzielle Inhalte, die von den Tochterfirmen der Sender vermarktet werden. Die aktuelle Testphase zur Integration der Mediatheken war in den offiziellen Ankündigungen nicht erwähnt.

Nun bleibt abzuwarten, wie ARD und ZDF auf das offenbar eigenmächtige Vorgehen Joyns reagieren werden. Unter joyn.de/ard und joyn.de/zdf sind die Inhalte zur Stunde nach wie vor abrufbar.

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11. Feb. 2025 um 17:18 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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    11 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Rechtlich ist es ohne Zustimmung des Rechteinhabers ein Problem. Soweit dafür aber kein Geld genommen wird, sollten die ÖR zustimmen, denn letztlich hat jeder Haushalte die Inhalte über den Rundfunkbeitrag bereits bezahlt. In der App auf die Fremdinhalte hinweisen und gut ist es.

    • Könnten auch Personen darauf zugreifen, die den Rundfunkbeitrag nicht bezahlt haben? …und was ist mit Österreicher:innen?

      • Das können diese Personen jetzt auch schon.
        VIA Homepage oder den eigenen Apps.
        Der Punkt macht also keinen Unterschied.

    • Wenn die aber auf deren Seite Werbung einblenden oder in der App vorher Werbung einblenden, bevor ich die Sendung sehen darf, geht das gar nicht. Es kann ja wohl nicht sein, dass die privaten auf dieser Art und Weise mit den Inhalten der öffentlich-rechtlichen noch Geld verdienen.

    • Für mehrfache Ausstrahlung oder auf anderen Plattformen liegen die Rechte möglicherweise NICHT bei den ÖR-Sendern.

      Man zahlt mit dem Rundfunkbeitrag eben nicht die produzierten Beiträge und Filme.

    • Dann möchte ich aber auch von der ARD-Mediathek auf Inhalte von Joyn zugreifen. Die habe ich schließlich auch bezahlt …. über meinen Produktekonsum beim Einkaufen !! Da ist das Geld nämlich auch mit drin !!

  • Interessant ist auch das dort Folgen sind welche in der Mediathek nicht mehr online sind

  • Müsste der Entwickler fragen, wenn ich mir den Stream eigenständig (rein)konfigurieren kann (m3u)?

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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