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Oberlandesgericht Köln: Klage gegen Tagesschau-App abgewiesen

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28 Kommentare 28

Wir gratulieren dem OLG Köln zu seiner überfälligen Entscheidung, die von den deutschen Zeitungsverlegern angestrengte Klage gegen die Tagesschau-App abzuweisen.

Die iOS-Applikation der „Tagesschau“, dies bestätigte eine Sprecherin des OLG Köln jetzt, ist nach Meinung der Richter ein zulässiges Medienangebot.
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Mit seinem heutigem Urteil hat der für Wettbewerbssachen zuständige 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln die vom BDZV angestrengte Klage gegen die „Tagesschau-App“ vom Tisch gewischt, gleichzeitig aber auch den Weg für eine Revision am Bundesgerichtshof freigemacht.

Die Zusammenfassung des vorerst wohl finalen Urteils, haben wir unten zum Nachlesen hinterlegt und hoffen, dass sich der mehrere Jahre andauernde Streit – ifun.de berichtete – jetzt endlich zu den Akten legen lässt.

Die Klägerinnen, insgesamt 11 Zeitungsverlage, nahmen die ARD und den NDR auf Unterlassung der weiteren Verbreitung der „Tagesschau-App“ in Anspruch. Das Landgericht Köln hatte der Klage in erster Instanz stattgegeben mit der Begründung, dass die App in ihrer konkreten Ausgestaltung gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstoße. Hiergegen haben die ARD und der NDR Berufung eingelegt, der nun stattgegeben wurde.

Die Kläger hatten argumentiert, die Tagesschau-App unterscheide sich von dem Angebot im Online-Portal tagesschau.de, welches vom Rundfunkrat beschlossen und seitens der Niedersächsischen Staatskanzlei freigegeben worden war. Das Angebot der Tagesschau-App sei presseähnlich ausgestaltet und verstoße daher gegen § 11 d) Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 des Rundfunkstaatsvertrages.

Bereits in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat am 8. November 2013 hatten die Richter erkennen lassen, dass sie sich dieser Auffassung nicht anschließen wollen. Vielmehr sei das Angebot der Tagesschau-App lediglich eine mobile Übertragungsform des Online-Angebots tagesschau.de und mit diesem inhaltlich deckungsgleich. Die App sei damit von dem im Jahr 2010 durchgeführten Drei-Stufen-Test und der anschließenden Freigabe des Konzepts durch die Niedersächsische Staatskanzlei gleichfalls umfasst. Die Freigabe sei eine verbindliche Feststellung der Konformität des Medienangebots mit den Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrages. Der Senat als Wettbewerbsgericht sei an die rechtliche Bewertung der mit der Prüfung des Telemedienkonzepts befassten Institutionen gebunden. Gegenstand dieser Prüfung sei ausdrücklich auch die Presseähnlichkeit des Angebots gewesen; diese sei aber wegen des Einsatzes medientypischer Gestaltungselemente, wie Bewegtbildern, Audios, interaktiven Modulen, verschiedenen Formen von Bild-, Text- und Tonkombinationen sowie der dynamischen Aktualisierung der Inhalte insgesamt nicht als presseähnlich eingestuft worden. Dieselbe Frage könne daher vom Senat weder hinsichtlich des Gesamtkonzepts noch hinsichtlich seiner tagesaktuellen Umsetzung nicht noch einmal geprüft werden, da eine anderweitige Bewertung durch die Wettbewerbsgerichte die im Drei-Stufen-Test getroffenen Bewertungen in Frage stellen und letztlich dazu führen würde, dass das durchlaufene Prüfverfahren im Ergebnis wirkungslos wäre.

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20. Dez 2013 um 13:23 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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    • Endlich? Zeitungsverlage investieren Millionen für ihre Internetauftritte und müssen dann ihre Arbeit „verschenken“, da ARD und ZDF alles gratis anbieten. Finanziert werden deren Presse-Spiele mit Zwangsgebühren. Na herzlichen Dank! Die sollen Fernsehn machen und Presse der Presse überlassen… Video & Audio sind okay, aber keine Texte.

      • TV guck‘ ich nicht, aber Gebühren zahle ich dennoch. Mit der Tagesschau habe ich dann wenigstens einen Gegenwert. Deshalb gefällt mir das Urteil.

      • Nö. Nach wie vor lesen Menschen Zeitung, sogar kostenpflichtig. Was sich verändert hat, ist die Konkurrenzsituation durch das Internet insgesamt, auf die traditionelle Medien erst sehr spät reagierten. Allmählich probieren sie verschiedene Angebotsformen aus, gut so.
        So, wie das staatliche Fernsehen zunächst wie gelähmt auf das Privatfernsehen reagiert hatte (zunächst mit Restriktionsforderungen, inzwischen kommen sie gut zurecht), reagierten dann die Verlage mit Restriktionsforderungen, aber auch sie werden einen Weg finden. ;)

      • Na das ist ein besonders cleveres Argument, Audio und Video von Text abzugrenzen.
        Schon mal dran gedacht, dass es sich inhaltlich um gesprochenen Text handelt? In Deutschland hat es nie Stummfernsehen gegeben.
        Und per Internet Inhalte zu verbreiten, ist nicht begriffsnotwendig das exklusive Recht von „Presse“.

      • So ist es.

      • Kann ich nur zustimmen. Das Angebot der öffentlich-rechtlichen geht bereits über eine Publikation von Grundinformationen hinaus. Diese driften immer mehr zu Unterhaltungskanälen, so zeigen z.B. ARD und ZDF normale Hollywoodfilme und das natürlich werbefrei. Wenn das keine Konkurrenz zu den Privaten darstellt, weiß ich auch nicht mehr. GEZ ist m.M.n. absolut überholt.

    • Ist doch wurscht, ob richtig oder falsch, der Fehler liegt ja nicht bei ARD und ZDF, sondern im Gebührenmodel und der Zwangssteuer. Die beiden machen das, weil sie die Möglichkeit haben, wie es jeder tun würde, wenn er könnte. Gib EON das Geld um kostenlosen Strom anzubieten – und sie werden es tun ! Es ist dann an RWE & Co., voraus zu denken und Mehrwert zu bieten. Im TV Bereich haben es die „Privaten“ auch geschafft. Ich mach mir da keine Sorgen. Aber es ist immer einfach zu sagen, die bösen anderen. Nicht schimpfen, sondern denken, das bringt Inovationen und einen voran ! Apple z. B. war ein Pionier mit einem teuren iPhone, einzig Samsung hat es geschafft, dran zu bleiben. Der Rest schrieb rote Zahlen. Ich will damit sagen, DENKT wie es Samsung getan hat !

  • Wie man das Urteil richtig finden kann istir schleierhaft.
    Obwohl es viele Alternativen am Markt gibt muss der Staat ein per Zwangsgebür finanziertes Angebot an den Markt bringen welches die Preise kaputt macht.
    Das soetwas auch noch erlaubt wird ist ein deutliches Zeichen dass wir auf dem Weg in den Sozialismus sind. 240 Wuro werde ich jedes Jahr gezwungen zu zahlen für Programme die ich nicht will.

    Einfach nur traurig.

  • Wenn Nachrichten noch Nachrichten wären. Die Nachrichten zeigen zur 95% die selben sinnlosen Beiträge. Wo ist der Journalismus hin, wo jeder selbst „geforscht“ hat? In heutigen Nachrichten werden die wichtigsten (Welt-)Themen ausgelassen. Traurig aber wahr!

  • Ich nutze die Tagesschau-App nicht. Möchte aber dennoch mal die Frage in den Raum stellen, ob die Zeitungsverlage vielleicht selber schuld sind. Die Berliner Morgenpost habe ich zum Beispiel als App (gratis für Print-Abonnementen) und was ich da immer so erlebe, wundert mich nicht, warum Leute auf „kostenfreie“ Apps zurückgreifen. Schlechte Nutzerführung, langsam, schlechtes Schriftbild, eigentlich nur nen PDF-Dokument mit Zoom. Wenn die gute Produkte auf dem Markt hätten, könnte ich den Einwand verstehen. So aber nicht. Und bitte jetzt nicht kommen und sagen, wenn mer Nutzer die Print-Apps nutzen würden, würden die auch verbessert. So nicht. Ich möchte gleich Qualität!

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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