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Nur für "Reader"-Apps

Nur auf Antrag: Apples gönnerhafte Link-Erlaubnis

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12 Kommentare 12

Im Herbst des vergangenen Jahres, kurz nachdem sich die japanische Wettbewerbsbehörde JFTC genauer mit dem App-Store-Regelwerk Apples auseinandergesetzt und Cupertino dazu aufgefordert hatte in Sachen Abonnements noch mal nachzubessern, lies sich Apple auf ein Zugeständnis an die Wettbewerbshüter ein. Wie der Konzern damals verkündete, werde man eine Möglichkeit für die Entwickler-Community schaffen, aus App-Store-Applikationen heraus auf die eigenen Online-Auftritte zu linken. Dies hatte Apple bis dahin stets unterbunden.

Nach dem Download funktionslos

Im Fokus der Apple-Ankündigung standen damals sogenannte „Reader“-Apps, also Anwendungen die als leere Hülle lediglich der Wiedergabe von Content-Inhalten dienen. Die Netflix-App etwa, Spotify oder die Prime Video App. Deren Entwickler durften im App Store zwar Abonnements verkaufen und eine Umsatzbeteiligung an Apple abführen, dürfen Anwendern ohne bestehenden Account aber nicht verraten, dass die Abos auch außerhalb des App Stores abgeschlossen werden können und wo genau es zur eigenen Webseite geht. Auch dann nicht, wenn keine In-App-Abos offeriert werden, die App nach dem Download also komplett funktionslos ist.

Ein strenges Link-Verbot, das Apple mit der September-Ankündigung zu entschärfen versuchte. Jetzt hat Cupertino konkretisiert was genau man sich für die Anbieter der betroffenen „Reader“-Apps ausgedacht hat – und die Lösung klingt nach einem schlechten Witz.

Link Erlaubnis

Um Anspruchsberechtigung ersuchen

Anbieter von „Reader“-Apps dürfen ab sofort um eine Anspruchsberechtigung ersuchen die, sollte Apple dem Antrag stattgeben, den Link auf eine Webseite gestattet, auf der Nutzer der App einen Account anlegen können. Allerdings gibt es die Link-Erlaubnis nur, wenn die Apps  selbst (wie Netflix) keine In-App-Käufe anbieten, sondern einen bereits bestehenden Zugang zur Nutzung des Angebotes voraussetzen.

Ebenfalls ausgenommen von der Link-Erlaubnis sind Apps die „Echtzeit-Dienste von Mensch zu Mensch ermöglichen“. Apple nennt hier Nachhilfeunterricht, medizinische Beratung, Immobilienbesichtigungen oder Fitnesstraining als Beispiele. Bei diesen will man fortan kräftig mitverdienen, ein Link auf die eigene Webseite ist in diesen Fällen auch mit Antrag  nach wie vor nicht zulässig.

31. Mrz 2022 um 07:28 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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    12 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • So macht man Geld! Appel ist die moderne Mafia und das ohne dabei Federn lassen
    müssen. Ich hoffe das das man endlich dieses Mafiöse Geschäftsgebaren unterbindet.
    Der Kunde ist keine Melkkuh!

  • Apple klammert sich aber auch an den letzten Cent, bis es denen mal alles um die Ohren fliegt, weil die Aufsichten sich vergackeiert fühlen.

    • Scheint ja höchsterfolgreich zu sein. Warum also etwas ändern? Die Silicon Valley Mentalität ist doch mittlerweile genau das: Bilde schnellstmöglich ein Monopol, und sei den Behörden 3 Schritte voraus, indem du dreist deine Ideen umsetzt. Bis die etwas regulieren können, ist es längst zu spät.

      • Man sollte auch sehen wie man denn
        so „höchst erfolgreich“ geworden ist..

        Ansonsten fliegt einem „höchst erfolgreich“ auch schell um die Ohren.

    • Du siehst aber Apple & Google sind hier die Schlaftabletten?

  • Was ist an der Lösung ein schlechter Witz? Finde ich genau richtig wie es in den Screenshots beschrieben wird. Die Leute, die sich jetzt über Apples Hartnäckigkeit aufregen, sind die Ersten, die sich später wieder aufregen, weil irgendwelche Apps außerhalb des Apps Stores bezahlt wurden und nicht erstattet werden können bzw. die Leute abgezockt wurden. Selbst schuld. Klar verdient Apple ordentlich mit aber das ist für den Kunden und die Nutzererfahrung auch oft genug besser.

    • Ja, ich stimme dir zu, der Hinweis ist ok. Und es gibt Leute, die haben ihre Abos nicht so im Griff.

      Aber: Darum geht es gar nicht.
      Lies die beiden letzten Absätze unter „Um Anspruchsberechtigung ersuchen“
      Wenn du den Inhalt verstanden hast, kennst du den schlechten Witz.

  • Das Apple in dem Fall darauf hinweist, das man nicht mehr die AppStore-Mechanismen benutzt, finde völlig in Ordnung. Bisher konnte man erwarten, das man Apples Zahlungsabwicklung und Aboverwaltung nutzt, wenn man in einer App ein Abo abschliesst. Gerade bei Abos ist das oft ein großer Vorteil. Apple macht es sehr einfach, Abos auch wieder loszuwerden. Anbieter von Abos machen aber meist genau das Gegenteil. Mit dem Hinweis, den Apple nun einblendet, kann man als Nutzer eine informierte Entscheidung treffen.

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