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"Durch Produktbilder getäuscht"

„Notch“ versteckt? iPhone-Käuferin klagt gegen Apple

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136 Kommentare 136

Eine amerikanische iPhone-Besitzern geht gerichtlich gegen Apple vor, weil das Unternehmen auf Produktbildern des iPhone XS und iPhone XS Max die „Notch“ genannte Aussparung an der Oberkante des Bildschirms verschleiert. Die Frau gibt an, sie sei als sie das Gerät vorbestellt habe davon ausgegangen, dass diese Einschränkung beim iPhone XS Max nicht vorhanden sei.

Iphone Xs Und Iphone Xr Apple Werbegrafik

Die Aussparung am oberen Rand des Bildschirms findet sich nicht nur bei aktuellen iPhone-Modellen, sondern auch bei mit randlosem Bildschirm ausgestatteten Smartphones von Mitbewerbern. Neben der Frontkamera finden hier verschiedene Sensoren Platz. Apple hat deren Existenz bei der Vorstellung des iPhone XS und auch auf den im Anschluss verwendeten Werbematerialien allerdings durch ein geschickt gewähltes Hintergrundbild verschleiert. Sicher nicht zufällig entsteht bei der grafischen Darstellung der Geräte wie beispielsweise hier der Eindruck, dass die „Notch“ bei den teureren iPhone-Modellen im Gegensatz zum iPhone XR nicht vorhanden ist.

In der Klageschrift wird zudem betont, dass die von Apple veröffentlichten Angaben zur Pixelzahl der Geräte falsch seien. So würden nicht nur die fehlenden Pixel in der Aussparung für die Sensoren mitgezählt, auch durch die abgerundeten Ecken des Bildschirms verkleinere sich die tatsächlich vorhandene Pixelzahl.

Die Klägerin strebt nun eine Sammelklage gegen Apple an. Deren Erfolgsaussichten werden unterschiedlich bewertet, in jedem Fall wird bis zu einem Gerichtsentscheid wohl einige Zeit vergehen.

Via 9to5Mac

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17. Dez 2018 um 10:14 Uhr von chris Fehler gefunden?


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  • Ooohhhh ‚muricaaaa

    Das Land der unbegrenzten Möglichkeiten…

    • Stimmt schon, aber wir sind auf dem besten Weg genau so bescheuert zu werden / werden zu müssen.
      Wenn man sich heute ein Gerät kauft ist irgendwo eine kleine Anleitung aber hauptsächlich ellenlange Warnhinweise für wirklich sämtliche Eventualitäten. Selbst bei einem T-Shirt hängt heute kein kleines Zettelchen mehr drin sondern ein halber Roman, oben und zusätzlich noch an der Seite.

      Auch bei uns zieht sich die Schlinge des Verordnungs- und Regulierungswahn immer weiter zu. Für jeden falschen Furz muss es heute einen geben der dafür verantwortlich gemacht werden kann. Früher lachte man über die Amis die Hunde in der Mikrowelle getrocknet haben, heute sind wir genauso bescheuert. Hirn einschalten ist nicht mehr Voraussetzung um durchs Leben zu kommen, sondern das Lesen der Warnhinweise in 120 Sprachen.

      In 10 – 20 Jahren sind wir auf dem exakt gleichen Entwicklungsstand wie die Amis heute.

    • Wobei das ja nicht ganz falsch ist.
      Wenn ich eine Dachgeschosswohnung vermiete, muss ich die Schrägen auch anders berechnen und kann nicht vom Grundriss ausgehen. Und wenn ich ein Display mit Aussparung habe, muss ich eben den Taschenrechner anwerfen und die Aussparung raus rechnen. So einfach ist das. Ob das eine Sammelklage rechtfertigt steht auf einem anderen Blatt, dennoch finde ich auch „all-screen display“ etwas komisch.

      • Das sind Marketing Begriffe und man müsste dann den gesamten Smartphone Markt verklagen, da das gängige Praxis ist. Die abgerundeten Kanten in den Galaxys werden auch voll miteinberechnet und die abgerundeten Ecken werden auch dazu gerechnet. Es gibt aber sehr wohl einen Verweis auf der iPhone Produktseite (eben um sich rechtlich abzusichern), dass das Display des X/Xs z.B. in der Realität kleiner als 5,8″ ist.

      • „Das iPhone Xs Display hat gerundete Ecken, die den Kurven des Designs folgen und sich innerhalb eines normalen Rechtecks befinden. Als Standardrechteck gemessen hat das Display eine Displaydiagonale von 5,85″ (14,86 cm). Der tatsächlich sichtbare Displaybereich ist kleiner.“

      • @Unai: daß das gängige Praxis sein soll/ist, ändert überhaupt nichts daran, daß das nicht in Ordnung ist, Unai.

        Deshalb gehört das, bzw. diese Praxis, in jedem Fall -angemessen!- bestraft.

      • Ja soll sie ruhig alle verklagen! Dieses Marketing Gelaber nervt und täuscht Kunden.

        Können sie gleich bei den Telefon/Internetanbieter weiter machen. Telekom: „beste Netz“ DE. BIS ZU… 300 MBit. Diesen Wert hab ich noch nie erreicht. Das haben die wahrscheinlich neben der Antenne, aber in der Stadt doch niemals. Alles Kundenverarsche. Ich finde das gut!

      • Der Unterschied ist, dass der Wohnraum DIN soundso berechnet wird, aber bei Displaygrössen gibts das ja nicht.

      • Durch die runden Ecken wird doch aber die Bildschirmdiagonale kleiner angegeben, als sie tatsächlich ist oder nicht? Spaß beiseite, ich sehe es einerseits genauso. Andererseits ist es aber für manche ein gefundenes fressen, Profit zu schlagen. Das lässt die amerikanische Justiz nun mal zu, dann nützt das Argument auch nicht, dass man die Geräte irgendwie ja auch vor dem Kauf in die Hand nehmen kann.

  • Ich habe immer häufiger das Gefühl, dass die Evolution in den USA rückwärts abläuft.

    • Ich empfehle die „Dokumentation“ Idiocracy zu dem Thema ;D

    • Ja, sie haben es von der Barbarei zur Dekadenz geschafft, ohne den Umweg über die Kultur. Deshalb hinken wir auch ein Jahrzehnt hinterher …

      • Ja, die „kulturlose Nation“, so tönte Schland schon vor 80 Jahren; und noch immer wird dieser Unsinn nachgeplappert, als könne man Kritik nicht auch anders äußern… lernt man in der Schule heute eigentlich gar nichts mehr?!

        Was Werbebild und Pixelzahl angeht, stimme ich @Phil unbedingt zu! Wenn Apple technologischen Vorsprung, z.B. einen Screen ohne Notch, vermarkten will, sollen sie das entwickeln, nicht vortäuschen! Verschleiernde Werbung ist ein NoGo und lässt Apple wirklich schlecht und erneut sehr unsympathisch aussehen. Ob das eine Sammelklage rechtfertigt, steht auf einem ganz anderen Blatt.

      • Weißt du warum das Bild so aussieht? Vielleicht wollten sie damit zeigen, wie gut der Schwarzwert beim Display ist und man keinen Unterschied zur Notch sieht?
        Wird ja immer wieder als Vergleich zum LCD vom XS genommen. Hätten sie täuschen wollen, wäre bei allen Bildern keine Notch zu sehen, aber bei einigen Bildern ist diese ja zu sehen.

    • Guck mal auf YouTube Deutschland. Ihr in Europa seid nicht besser.

    • Wieso rückwärts? Ich hätte es genauso gemacht, wenn unter Umständen genug Kohle bei der Klage rumkommt, dass ausgesorgt hat, hat der / die Kläger(in) alles richtig gemacht… auf die Idee, dass jemand deswegen klagen könnte, hätte Apple auch selbst kommen können…

  • Oh man die Ammis haben doch einen an der waffel! Srry aber selbst in der keynote ware die notch zu sehen auch unter der normale webseite war sie bei den einzelnen produltbildern zu sehen

  • wahrscheinlich möchte Sie 50 Mio. $ weil Sie jetzt nicht mehr schlafen kann, und sich nicht mehr aus dem Haus traut. unglaublich die Amis

  • Dann soll Sie das Gerät halt zurückgeben. Was erwartet Sie denn vor Gericht?

    Ich Klage ja auch nicht, dass ein BMW 3er im Prospekt 20″ Räder hat, aber Serie dann nur 17″.

    Die Amis werde ich wohl nie verstehen.

    • …was aber noch grundsätzlich etwas anderes ist. Hier wurde ja nichts dargestellt, was es nicht gibt. Genauso wurde nichts retuschiert, was vorhanden ist.

      • Es ist aber ein ungeschriebenes Gesetz, dass unter jeden Artikel, in dem Apple etwas negatives unterstellt wird (ob zurecht oder bescheuert, wie in diesem Fall), ein unpassender Autovergleich zur Verteidigung Apples gebracht wird.
        Andere Firmen sind bei solchen Werbebildern übrigens noch schlechter ;)

      • Dann kann sie die anderen Firmen ja direkt mit verklagen :D

      • In der Werbung/ im Prospekt sind die Autos immer sauber … ich dachte, dass BMW beim 3er das mittlerweile hinbekommen hätte.
        Ironie Tag bitte ergänzen, falls jemand das nicht verstehen möchte.

      • Wurde ja auch auf den Fotos von Apple auch nicht ! Es geht darum das die Frau einfach Geld generieren möchte und das auf eine nicht einleuchtende Art . Und interessant wie hier Kommentare gelöscht werden …

      • Was würde denn retuschiert?
        Das wird doch immer als do super angepriesen, dass der Schwarzwert des Displays keinen Unterschied zur Notch hat. Es zeigt nur das, was du siehst, wenn du einen dunklen Hintergrund hast.

    • mpeper, DU klagst vielleicht nicht wg. § 3 UWG -unlauterem Wettbewerb-; doch, wie Du hier sehen kannst, dafür andere …

  • Es gibt aber auch genug Material von Apple wo man die Notschreie eindeutig sieht.
    Wer beim Kauf sich nicht ausreichend erkundigt, hat selbst schuld.
    „Augen auf beim Autokauf!“
    Zumal sie spätestens mit dem Gerät in den Händen ein Rückgaberecht hat?
    Also ist die Klage nur mal wieder amerikanischer Quatsch…

  • Gabriel_Cologne

    Oh-Mann. Die Leute haben wirklich nichts besseres zu tun als sich über sowas aufzuregen. #Facepalm

    • Die ist nicht hohl, die versucht Kohle zu bekommen weil es geht

      • Die hat kein Risiko, das sind Beteiligungsprozesse. Der Anwalt bekommt 30% vom Erfolg, dafür berechnet er der Tante keinen Cent.

        Wäre das bei uns auch möglich, würde hier das gleiche passieren.

      • Das ist „bei uns“ inzwischen auch möglich. Nennt sich erfolgsabhängige Honorarvereinbarung. Allerdings wäre einer Klage, die sich auf mehr als Rückerstattung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Geräts richtet, wohl keinen Erfolg beschert. Und mit dem anteiligen Kaufpreis will sich wohl kein Rechtsanwalt zufriedengeben.

  • Wenn man in DE solche Klagen zulassen würde, würden hier auch eine ganze Menge auf den Zug aufspringen – ein bissle rumheulen, unheilbaren seelischen Schaden simulieren und dann nie wieder arbeiten müssen ;D

  • Und was wäre Dein sinnloser Kommentar, wenn ein Mann geklagt hätte?

    • Ich wusste bis gerade eben noch nicht mal, auf was der Begriff „Notch“ Bezug nimmt. Nach einer kurzen Google-Suche jedoch muss ich sagen, dass es absolut dumm ist, mit sowas nicht gerechnet zu haben.

      Nach der Logik müsste man z.B. ganz viele Amazon-Händler verklagen. Grund: Produkte, zu denen man nur ein einziges Bild findet und sonst im Internet absolut nichts finden kann. Man bestellt also auf gut Glück und schaut, ob es dem Produktfoto entspricht. Wie oft habe ich schon erlebt, dass es sehr davon abweicht. Da hätte man klagen können, wenn überhaupt. Einfacher: Zurückschicken oder je nach „Mangel“ bzw. Abweichung einfach akzeptieren und ruhig sein.

      Im Falle Apples ist das eine für mich nicht nachvollziehbare Logik. Es gibt Fotos von Dritten ohne Ende, Videos, man kann sich die Geräte im Laden anschauen… Zu sagen, man sei davon ausgegangen, das Gerät habe diese „Einschränkung“ nicht, zeigt nur, dass jene Klägerin beschränkt ist und entweder tatsächlich komplett dumm ist oder paradoxerweise denkt, sie sei schlau, weil sie von der Einschränkung wusste und trotzdem denkt, sie könne hiermit gut Geld machen.

      • Kleine Entschuldigung – der Kommentar von mir sollte separat losgeschickt werden. Da war ich wohl selber ein wenig dumm und habe deinen Ursprungskommentar übersehen oder das System hier spinnt ab und zu mal. Also einfach ignorieren :-)

  • Gibt es in den USA keine Art Widerrufsrecht im Online-Shop?

    Wenn es vor Ort gekauft wurde, hätte sie es ja schon im Laden gesehen.

  • Aber anhand der Produktbilder sieht man doch, das Apple den Notch selber scheiße findet

  • Is mir damals schon aufgefallen, dass das Hintergrundbild sehr geschickt ausgewählt wurde. In Amerika hätte man aber mit sowas rechnen müssen.

    • Mich wundert es, dass Apple die Notch selbst verschleiert, es App-Entwicklern aber in den App Richtlinien untersagt, mit dem Design der App die Notch „verschwinden“ zu lassen.

      • Ich glaube die wollte das OLED Display diesmal ein bisschen mehr hervorheben. Man würde die Notch in dem Fall ja wirklich nicht sehen.

      • Mich nicht. Bei Apple ist z.Z. dermaßen der Wurm drin, dass ich ernsthaft überlege, nach Jahrzehnten des Gebrauchs mich anderweitig umzusehen.

      • …mach mal: Gucken kostet ja nichts. ;-)

      • Ich habe als Zweitgerät aktuell ein Lenovo Moto G6 plus und frage mich ernsthaft, warum ich für Produkte von Apple so viel Geld ausgegeben habe. Klar nutze ich alleine wegen der Apple Watch mein iPhone, dennoch läuft das Motorola wie ne eins und alles funktioniert.

      • Dann ist das doch super für dich Stephan. Es soll jedoch auch andere Anwender geben, die andere Szenarien abbilden und denen ein Motorola G6+ absolut nicht ausreichen würde. Aber ja unter Vanilla Android gibt es einige die flüssig laufen. Das ist aber nicht für jeden das einzige Kriterium beim Smartphone Kauf.

  • Da sie es einfach zurückgeben kann, ist es mehr als lächerlich. Das wird hoffentlich auch ein Richter erkennen.

  • Die Smis klagen weil es dort geht. Und wenn du richtig argumentierst dann bekommst du auch für eine von der Reinigung versauten – „Lieblingshose“, – mehrere Millionen Dollar. Darum machen die das.
    Aber selbst wenn man sich dieses Produkt Bild hier, einmal genau anschaut, wird man feststellen das dort zumindest ein Lautsprecher Ausschnitt zu sehen ist und genau dort können keine Pixel sein, weil Loch im Glas…

    Denk mal drüber nach Mami…

  • Wie behämmert. Da wird doch nur spekuliert ob man etwas herausschlagen kann…

    In Deutschland:
    Gefällt nicht, 14 Tage Rückgaberecht (weil nicht im Laden gesehen), zurückschicken und das Rückgeld erhalten. > Ein ganz normaler Prozess halt :D

    • Apple bietet doch sogar 30 Tage Rückgabe. Ich habe mein X nach über 20 Tagen zurück gegeben. Ich dachte bis dahin, dass ich mich daran gewöhnen könnte.
      Aber auch in 14 Tagen sollte die Notch aufgefallen sein. Solche Klagen dienen eindeutig einem anderen Grund.

    • Naja, wenn aber die Chance besteht ein paar Mio. in $ abzugreifen, würdest auch du dein Gerät nicht einfach so zurückschicken – oder ;)

      • Auf welcher Grundlage sollen da ein paar Mio rausspringen?

        Es gab/gibt viele lächerliche Fälle aus Amerika, wie
        – Katze in der Mikrowelle
        -FaceTime/Videotelefonie wohl doch nicht so gut beim Autofahren, aber der hier hat ja nicht mal die geringste Grundlage.
        Was außer ihr Geld zurück sollte sie erhalten? Hat sie jetzt einen seelischen Schäden und kann dem Online-Shoppen nicht mehr vertrauen?

      • @Unai – sie wird sicher einen Anwalt finden, der einen Arzt kennt der dem Gericht glaubhaft versichern kann, dass seine Mandantin nun extrem unsicher ist was Onlinebestellungen angeht und dadurch in ihrer Lebensqualität dramatisch beeinträchtigt wird, da sie ja auch dem Land lebt und etc…

        …schließlich verdient ja neben der Klientin der Anwalt und der befreundete Arzt kräftig mit ;)

  • Die Notch ist nur auf dem einem Bild durch das Hintergrundbild „verschwunden“, auf allen anderen Bildern ist sie klar zu erkennen … hoffentlich hat sie keinen Erfolg vor Gericht.

  • Das ist das freie Amerika! Da kann man zwar blind und dumm sein, wenn sich dann aber die richtige Lücke auftut, kann man berühmt und reich werden.

  • Das ist jemand die zuviel Geld hat. Ich glaube schon dass Sie das wusste. Weil das iPhone X ja auch so eine Notch hatte. Man kanns ja mal probieren aber da wird Sie nur verlieren.

  • Sie hat aus meiner Sicht mit der Klage recht.
    Apple zeigt es nicht auf den Bildern und die Pixelanzahl stimmt nicht.
    Ob das ok ist kann man ruhig mal von einem Gericht klären lassen.
    Da helfen auch Aussagen von wegen „sieht man doch in der Keynote“ oder „14tägiges Rückgaberecht“ nichts, dass hat mit der Bewertung des Produktes nichts zu tun.

    • Auf den Produktbildern ist die Notch klar zu sehen, nur auf einem Bild nicht. Und das viel wichtigere. Welcher Schaden ist ihr denn entstanden?

      • Genau genommen: Betrug am Kunden.
        Apple bewirbt eine Pixelzahl, die das Gerät schlichtweg nicht hat.

      • Seltsam, dass die die meisten Kommentare darauf nicht eingehen. Da wird sich über die angebliche Dummheit der Klägerin, gar der „Amis“ generell echauffiert, jedoch wird die falsch angegebene Anzahl völlig ausgeblendet.
        Fällt wohl unter selektive Wahrnehmung.

      • Bei OLED kann man die genauen Pixel ja auch nur schätzen. Ist eben kein LCD!

      • Auf den Bildern ist es leider nicht überall zu sehen. Man kann ein iPhone auf der Webseite bestellen ohne je ein Bild gesehen zu haben auf dem die Notch zu sehen ist.

        Wir hier alle wissen das alles, aber es gibt viele die es nicht wissen und ob das ok ist kann das Gericht ja prüfen.

      • Ja, leider. Von den meisten sehr kurz gedacht.

  • Die Sache ist die, dass das Rechtssystem in Amerika nicht nur eine „Wiedergutmachung“ des entstandenen Schadens fordert, sondern auch einen Erziehungsaiftrag für die Unternehmen hat. Wenn also, wie in diesem Fall „Täuschung“ vorgeworfen wird, dann weiß das Gericht, wenn sie das iPhone lediglich gegen den Kaufpreis zurücknehmen müssen, wird diese Täuschung nicht enden und um diese Straftat in Zukunft zu verhindern, wird eben als Warnschuss eine enorme Summe für den Kläger verlangt damit sowas nicht noch mal vorkommt.
    In vielen Situationen sicherlich eine fragwürdige Sache, vor allem wenn es um Dinge geht die man mit logischem Menschenverstand umgehen kann. In manchen Situationen wünsche ich mir derartige Erziehungen von Unternehmen aber auch in Deutschland.

    • Dann sollte man vielleicht einführen, dass der Kläger in so einem Fall nur sein Geld zurückbekommt und die Strafzahlungen an irgendeine Organisation gezahlt werden müssen – quasi als Spende.

      Dann hätte man die Erziehungsmaßnahme für das Unternehmen trotzdem und eine einzelne könnte sich nicht so sehr daran bereichern.

  • Also der amerikanischen Bevölkerung kann man in Gänze sicherlich einen niedrigeren Bildungsstand unterstellen. Allerdings ist diese Klage m.E. schlicht im amerikanischen Gesetzes- und Schadenersatzumfeldes eine absolut clevere Geschichte.
    Den amerikanischen Gerichten ist durchaus zuzutrauen, dass sie für die Klägerin entscheiden. Die gute Frau ist somit sicherlich nicht als dumm zu beschreiben, sondern wird ggf. mit einer klugen Strategie und ein bisschen Sitzfleisch mit dieser Klage fürimmer aussorgen.
    Ich finds interessant und bin gespannt was dabei rauskommt.

    • @Jan
      „in Gänze“ sicherlich nicht. Da verallgemeinerst Du grob fahrlässig.

    • Die Vorurteile sind doch immer wieder faszinierend.
      Vergleich bitte mal die Ergebnisse der Pisa Studie. Da wirst du feststellen das wir nicht viel besser sind. Ganz im Gegenteil, bei Kernkompetenzen für den Beruf (Teamfähigkeit etc.) sind wir sogar wesentlich schlechter, was im Mittel bedeutet das sich beide Länder nichts groß tun. Dümmer oder einen schlechteren Bildungsstand haben die jedenfalls nichts und die meisten Elite-Unis sind auch dort und wenn du einmal im Urlaub in ein Krankenhaus musstest, weißt du was medizinisch heutzutage möglich ist.
      Richtig wäre eher das du nur mit „Geld“ ein gutes Leben dort hast. Geld brauchst du aber auch hier um überhaupt eine Chance auf gute Bildung zu habe. Kinder aus prekären Familien haben keine Aufstiegschancen.

    • Die Notch oder Das Notch aber niemals Der Notch. Als Regel: übersetze den Begriff – Kerbe – und setze den dazu passenden Artikel ein. Alternativ geht aber immer auch Das. So stimmt es zumindest laut Duden. Es heißt auch DER Display oder eben alternativ DAS DISPLAY aber niemals DIE Display. Dennoch muss man natürlich der Grammatik folgen. Beim Beispiel Notch ist das DER dann wieder in einem Satz wie folgt erlaubt: Der Schwarzwert DER NOTCH ist sehr beeindruckend.

  • Wenn auf einem Applewerbe Bild vorsätzlich der notch weg retouchiert ist kann man von Täuschung und somit Betrug sprechen. Völlig zu Recht die Klage.
    Besonders die unsägliche Wucher Firma Apple hat sich genau an Recht u. Gesetze zu halten!!! Gut dass gegen die vorgegangen wird.

    • Bitte um Erklärung wo Apple „Wucher“ betreibt!
      Wucher beinhaltet per Definition, dass sie einen überhöhten Preis verlangen und indem sie eine Notsituation ausnutzen!

      Mir ist jetzt irgendwie entfallen wo mir die bösen Apple MA auflauern mich mit ner Waffe bedrohen und mich zum Kauf zwingen… Bin eigentlich der Meinung das ich aus freien Stücken deren Produkte zu einem HOHEN Preis erwerbe…

  • Mal was anderes liebe Redaktion.
    Warum steht der letzte Kommentar eigentlich nicht oben? Eine umgekehrte Sortierfolge fände ich sinnvoll.

  • Ich find die Wahl dieser Hintergründe auch trügerisch und Notch-verschleiernd. Ernsthaft. Da sollte Apple definitiv mal eins auf die Finger kriegen.

  • Klage abweisen und Frau einsperren wegen unzumutbaren Aufwandes einer derart idiotischen Klage. Ganz davon abgesehen dass sie im wahren Leben sogar ein Rücksendemöglichkeit hat wenn es ne Bestellung war

  • Soll Apple einfach keine Pixelanzahl mehr angeben. Das interessiert eh nur die Technikbegeisterten die sich an solchen Zahlen erhitzen. Apple hält sich mit den technischen Angaben doch eh immer etwas bedeckt. Von daher: Weg damit!

    • Genau…einfach gar keine Angaben mehr machen…so geht man möglichen Klagen am besten aus dem Weg. Und du trinkst und isst am besten auch nichts mehr, die Gefahr ist sonst zu groß, dass du dich vielleicht mal verschluckst.

      • Markus hat schon recht. Die Pixelanzahl spielt keine Rolle mehr. Der Display ist scharf und es ist ja nicht so, dass du als Apple-Kunde vergleichst. Du würdest dir doch wegen der verbreiten Technik kein Android holen – Mal im Ernst jetzt. Wenn ich bedenke das ich bei Apple in 10 Jahren jetzt gut 15.000 € im App Store und bei iTunes für Software, Filme und eBooks gelassen habe. Da wechselt man doch nicht mehr das System. So etwas ist eine Entscheidung fürs Leben und gut ist. Und ist diese Entscheidung noch nicht getroffen (zB bei jungen Menschen wenn sie in ihren eigenen Hausstand ziehen) braucht es heute dennoch keine Pixelanzahl mehr. Die Bildschirme sind alle scharf genug und man kann sich im Laden immer überzeugen oder einen Artikel zurücksenden, kauft man online.

  • Ich sehe da keinen Betrug. Die Notch wurde nicht retuschiert. Das Hintergrundbiod zeigt eher, wie tief das Schwarz des OLED-Displays ist und genau so wird Apple sicher auch argumentieren. Die Notch befindet sich ja dort, wo sie zu sein hat, man erkennt sie nur nicht. Das ist kein Betrug am Kunden. Das mit den Pixeln ist eben so. Klar geben die es an, wie sie es angeben. Vielleicht scheint man dazu, das es sich um Länge und Breite handelt. Aber besser wäre es wohl, ganz auf eine solche Angaben zu verzichten.

  • M1rfälltgradnixein

    Das passiert wohl wenn man keinen Friseur hat, und auch sonst offensichtlich keine Hobbies oder Freundschaften pflegt. Einfach zu viel Zeit übrig in der man sich damit beschäftigt, den anderen das Leben möglichst schwer zu machen. Wenn ich sowas höre, bekomme ich Würgereiz.

  • U. a. ein klassischer Fall von unlauterem Wettbewerb. Hoffentlich, hoffentlich kracht es jetzt richtig !

    • Welcher Anbieter handhabt das anders? Beispiele bitte. Bei Google und Samsung werden sowohl die Notch (Google) und die abgerundeten, nicht verwendbaren Seitenränder genauso zur Fläche hinzugerechnet und auch die Pixelangaben beziehen sich immer auf das gesamte Rechteck. Außerdem steht auf der Apple Website klar und deutlich :“…der tatsächlich sichtbare Displaybereich ist kleiner.“. Das komplette Zitat hab ich weiter oben erwähnt. Und bevor hier irgendwas von „wenn also alle schummeln dann ist das okay?“ kommt, ja wenn auf einem Markt marktübliche Angaben getätigt werden ist das konform. Der Spritverbrauch eines Autos ist auch noch bei keinem Auto ansatzweise der tatsächliche Spritverbrauch gewesen und auch da gibt es lediglich den Vermerk „unter Laborbedingungen oder in Realität abweichend“.

      • Der Vergleich hinkt. Der Verbrauch eines Fahrzeugs hängt von vielen Bedingungen ab, Fahrweise, Witterung, Vereifung, Kraftstoff usw.
        Die Anzahl der Pixel variert jedoch nicht je nach Umständen.
        Aber um bei der Autoanalogie zu bleiben, ein Fahrzeug, das sagen wir mit zwei Liter Hubraum
        beworben wird, kann dann nicht 1,8 Liter haben, weil das halt so üblich ist, mehr anzugeben als tatsächlich vorhanden.

      • Okay das nicht aber dann bleibe ich auch bei deiner Analogie und frage, warum darf Mercedes dann seinen CLA 200 ( was früher für 2,0 Liter Hubraum stand) weiterhin verkaufen und vermarkten wobei manche Modelle je nach Motor dann tatsächlich 2,1 Liter und manche aber 1,6 Liter haben?

      • Ach und hinzuzufügen, beide Modelle heißen CLA 200, wohlgemerkt.

    • Eigentlich nicht. Apple bewirbt es sogar…

      Das iPhone XS Max Display hat gerundete Ecken, die den Kurven des Designs folgen und sich innerhalb eines normalen Rechtecks befinden. Als Standard­rechteck gemessen hat das Display eine Diagonale von 6,46″ (16,40 cm). Der tatsächlich sichtbare Displaybereich ist kleiner.

  • man gibt doch keine Quadratmillimeter an sondern die Höhe mal der Breite der darstellbaren Pixelreihen … für mich ist wichtig dass ich eben eine Hohe Auflösung habe und nicht wie viel Pixel ich in Summe habe …

  • Steht doch als fetter Hinweis auf der Apple Seite…

    Das iPhone XS Max Display hat gerundete Ecken, die den Kurven des Designs folgen und sich innerhalb eines normalen Rechtecks befinden. Als Standard­rechteck gemessen hat das Display eine Diagonale von 6,46″ (16,40 cm). Der tatsächlich sichtbare Displaybereich ist kleiner.

  • Ein super Beispiel wie in den USA mit Verbraucherrechten umgegangen wird. Ich finds klasse. Jeder VW Diesel Besitzer würde sich freuen, wenn er hier die gleichen Rechte wie in den USA hätte. Hier werden die Kunden doch von VW und Co verarscht und der Verkehrsminister macht fröhlich mit.

  • Ich finde es toll, wie hier von einer Person auf „die amis“ geschlossen wird. Wahnsinn. Ist die Fraktion dieser lustigen Partei mir dem roten Pfeil hier unterwegs?

    • Was bist du für ein Clown? Einer dieser dummen Gutmenschen?

      • Nö. Bin ganz gegen ubkontrollierte Zuwanderung und bezweifle, dass die Schätzchen irgendeinen Mehrwert bringen, aber meine Freundin ist Amerikanerin. Und mir geht euer Gemeckere auf den Sack. Und was bist du? Einer mit 3 Gehirnzellen, der nur beleidigen kann?

  • Also erst einmal gibt es in den USA keine gesetzliche Regelung bezgl. einem Widerruf wie bei uns. Zudem sind in den Staaten solche Klagen normale. Wie der Kaffee von Mcdonalds der der Klägerin einige Millionen eingebracht hat, weil
    nicht drauf stand: Vorsicht heiss. Seit dem steht es drauf. Bei uns wird alles über Regelungen und Gesetze geregelt. Bei uns denkt man weit voraus, in allen Bereichen. Das ist in den USS eben nicht der Fall. Dort wird erst etwas geändert oder eingeführt, sobald sich die ersten Menschen beschweren. Wie in der Medizin: Dort drüben werden Medikamente erst verboten, wenn es Schäden an menschen anrichtet. Bei uns werden Medikamente erst zugelassen, nachdem nachgegossen wurde, dass es keinen Schaden am menschen anrichtet.

  • Also es stimmt schon, dass Apple mit dem geschickt gewählten Wallpaper versucht hat den Notch zu verstecken. Aber selbst, wenn man sich im Vorfeld sonst gar nicht zum iPhone informiert hätte und vom Notch nichts wusste (was völlig unrealistisch ist), hätte man das Gerät doch kostenfrei zurückgeben können.

  • Recht hat die Frau! Eine Riesen Schreinerei von Apple!!!!!!

  • Das ist doch OK das hier geklagt wird.
    Ob es nun unbedingt eine Sammelklage sein muss, weiß ich nicht.
    Aber Größenangeben sollten schon stimmen. Das war ja schon bei den Röhrenfernsehern so, dass die Hersteller angeben mussten das der komplette Bildschirm nicht sichtbar ist.
    Heute sind es natürlich andere Gründe als damals, aber der Hinweis muss ein.

  • CaliforniaSun86

    Ja mei, dann gibt sie es halt wieder zurück, wenn es ihr nicht zusagt. Verstehe jetzt nicht wie man da jemanden (auch in USA) verklagen will/kann ??? Man wird ja nicht gezwungen es zu behalten, wenn ich sehe was mir ganz und gar nicht gefällt. Davon mal ab: Die Dame ist halt saudummdreist und versucht es halt mal … aber denke selbst in USA wird sie keinen Cent sehen.

  • Hoffentlich wird das abgeschmettert ! Soviel Dummheit gehört noch bestraft ! Wer sich ein phone für 1,2 K€ kauft der informiert sich doch VORHER !

  • Die Klägerin will Apple gar nicht richtig verklagen. Sie strebt einen Vergleich an, bei dem sie dieses iPhone und die nächst folgenden fünf Modelle kostenfrei erhält. Da ist die schon zufrieden.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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