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§ 201 StGB

Nicht einfach mitschneiden: Rechtliches zu verdeckten Gesprächsaufnahmen

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42 Kommentare 42

Udo Vetter, ein Düsseldorfer Fachanwalt für Strafrecht, hat die Causa Varoufakis zum Anlass genommen, auf die Zulässigkeit verdeckter Gesprächsmitschnitte einzugehen.

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Anders als bei der derzeit diskutierten Performance-Aktion der Aktivisten von „We Are Always Listening“ – die amerikanisch Bürgerrechtsgruppe hat zahlreiche Aufnahmegeräte an unterschiedlichen Orten in New York platziert um gegen die anhaltende Überwachung durch US-Geheimdienste zu protestieren – widmet sich Vetter explizit dem Einsatz von Mobiltelefonen.

So hatte der griechische Finanzminister Varoufakis am Wochenende eingeräumt, sein Handy mitunter für akustische Notizen eigener Vorträge und Gespräche zu nutzen, um so auch all jene Treffen archivieren zu können, zu denen keine Mitschriften existieren. Ein legitimer Vorgang?

Vetter verneint:

Bei uns schützt § 201 StGB vor der “Verletzung der Vertraulichkeit” des Wortes. Das bedeutet, auch ohne besondere vorherige Absicherung darf ich mich als Gesprächspartner darauf verlassen, dass mein Gegenüber ein nicht öffentliches Gespräch auch nicht mitschneidet. Das gilt im privaten wie im geschäftlichen Bereich. Das gilt für das persönliche Gespräch wie für Telefonate.

Die sich daraus ableitende Regel passt auf einen Bierdeckel: Ohne vorherige Ansage und das Einverständnis der anwesenden Gesprächspartner sind verdeckte Handy-Aufnahme grundsätzlich nicht zulässig. Ganz unabhängig davon ob diese weitergegeben bzw. veröffentlicht werden oder nicht. „Schon die Aufnahme selbst ist eine Straftat“ mahnt Vetter, „ihre Vertreitung dann möglicherweise eine weitere.“

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26. Mai 2015 um 11:47 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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    42 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Und warum werden wir abgehört und die Telefonate sicherlich auch archiviert? Dachte Paragraph 201 StGB schützt uns davor…

    • Weil diese Paragraphen für Leute wie uns gelten. Der Staat kann / darf Grundrechte einschränken (unter bestimmten Voraussetzungen, was diesen Eingriff wiederum einschränkt) – die Problematik besteht in der Kontrolle dieser Praktik; da klaffen ja hinterher immer beträchtliche Gedächtnislücken der Befragten in den Untersuchungsausschüssen.

      • Nicht nur der Staat. Callcenter fragen dich zwar ob du zu Schulungszwecken aufgenommen werden willst, selbst wenn du dann NEIN sagst wird eine Aufnahme gestartet und gespeichert für spätere Nachweiszwecke. Da ist es egal ob es ein Vertragsgespräch war oder eine Allgemeine Anfrage beim Provider oder sonstiges.

        Legt endlich ab eure Illusion von „Meine Wörter/Gedanken gehören mir“ und „Meine Daten sind sicher“. Dieses ganze IHR DÜRFT NICHT ÜBERWACHEN gilt nur für unsere stupiden privaten Belange. Unternehmen steigen da drüber und geben dann noch nen Feuchten drauf. Sie müssen sich nicht anmelden und sie müssen auch nichts ansagen. Sie tun es einfach und es juckt keinen, aber auch gar keinen wogegen sie verstoßen. Wenn sie erwischt werden, überdecken sie das ganze mit Geld oder Absprachen und alle sind still. Wenn hier ein QA von einem bekannten Unternehmen lesen würde worüber ihr euch aufregt, dann würde er sich hier einen Ast lachen mit welchen weltlichen Datenschutzproblemen ihr euch rumärgert. Geld steht über dem Recht, Geld ist Macht. Und das mehr den je…

  • Leider hindert dies während einer Polizeikontrolle einen Beweis aufzuzeichnen. Während die Polizisten zu zweit sind und somit auch mal Dinge behaupten können die so nicht richtig sind. Ich hasse die Polizei im übrigen keineswegs aber selbstverständlich gibt es dort schwarze scharfe!

    • 1.) hat Varoufakis selbst eingeräumt, mitgeschnitten zu haben; da helfen dann auch Spekulationen (!) wie „dürfte üblich sein“, etc. deines mit „Propagandaschau“ ganz richtig überschriebenen Blog-Links nicht weiter.
      2.) spielt das hier aber auch gar keine Rolle (merke: Aufhänger und Thema sind zwei verschiedene Dinge).

      Daher 3.) HIER geht es darum, ob Gespräche von M. Mustermann, dir und mir heimlich mitgeschnitten werden dürfen. Dürfen sie (ohne Wissen und Einwilligung des Gegenübers) NICHT, AUF GAR KEINEN FALL. Das zu betonen finde ich angesichts von Apps, die Tel.-Gespräche heimlich mitzuschneiden in der Lage sind, ziemlich wichtig: Der Mitschneidende macht sich damit strafbar!

  • Das Problem ist die Implizierung der Verdeckten Aufnahme. Dies ist aber nicht der Fall bei Varoufakis.

  • Niemand hindert euch an einem Mitschitt eine Gespräches, nur an einem verdeckten Mitschnitt.
    Also teilt euren Gesprächspartnern vor Beginn mit dass ihr das Gespräch aufzeichnet.
    Passt ihm das nicht, sollte er am Gespräch nicht teilnehmen. Sollte bei einer Polizeikontrolle die Zustimmung verweigert werden, haltet ihr einfach selbst die Klappe und macht nur Angagben zu eurer Person: Name, Alter, Wohnsitz.

    • Muss ich dann vor jedem Telefonat erst einmal sagen: Ich erlaube keinen Mitschnitt des Telefonats…dann kann die Behörde ja gleich abschalten. Wie ist das eigentlich beim Emailverkehr? Oder beim Surfen? Oder im Strassenverkehr mit denn Kameras? Oder demnächst beim Autofahren? Arghh…ich werde langsam paranoid :-)

    • Es bedarf der Zustimmung der Aufzeichnung. Nur die Ankündigung ist nicht ausreichend. Alle Teilnehmer der Unterhaltung müssen aktiv zustimmen

  • Liebe Nadine ;-)
    Hoffe du findest ab und an auch was schönes am Lebens!
    Etwas anderes als dieses Steinene Raumschiff haben wir nämlich nicht, also mache das Beste draus.
    Dieser Planet hat genügend Platz für doppelt so viel Menschen! Wir sollten uns aber nicht zu Mega

  • @Hubertus

    „Wenn ich etwas aufnehmen möchte, mache ich das und gut. Das hängt man ja nicht an die Glocke! “

    Mit einer solchen Aufnahme kannst du dann dein müdes Hirn unterstützen. Als Beweis, für was auch immer, wird es nicht zugelassen.

    “ Auf einer geraden Straße irgendwo im Nirgendwo, fahre ich auch über 100″

    Nun, wie immer im Leben kannst du sicher machen was du willst. Musst halt evtl. hinterher dafür gerade stehen.

  • Vor 3 Jhren es ich mal beim Arbeitsamt, was schon so der Horror ist. Ich habe aber die Angewohnheit, fast alles aufzuzeichnen was über Gespräche mit Freunden hinaus geht. Drum war auch mein Handy in der Tace am laufen wie die gute Dame meinte mich von oben herab zu behandeln. Ich habe vorher bei einer Bank gearbeitet und durfte mir dazu einige Sprüche anhören. Als ich den Vorgesetzten verlangte war die Klappe noch größer und als ich das Handy dann in dessen Beisein auspackte und die letzten 10 Minuten abgespielt hatte, befand sich die Dame in genau der selben Situation wie ich – Job weg. Es muss nicht immer vor ein Gericht gehen oder sonst wie etwas groß aufgebaust werden.

  • Gibt es eine App für Tonaufnahmen mit der Apple Watch? Oder wird das von Apple nicht erlaubt?

  • Das schützt nicht uns als „normalen“ Bürger einer Bananenrepublick sondern genau die Verbrecher die es eigentlich nicht schützen sollte. Korrupte Politiker, Staatsdiener und sonstige kriminelle.

    • @BjörnS
      ich würde zum Arzt oder besser zum Psychiater.

    • Deutschland = Bananenrepublik?
      .
      Verbrecher sind deiner Ansicht nach also:
      Korrupte Politiker, Staatsdiener und sonst. Kriminelle?
      Also ist jeder, der ein Vergehen begann, ein Verbecher?
      Dem ist aber nicht so: Par.12 StGB.
      .
      …Staatsdiener = Verbrecher?
      Demnach auch die Jungs vom Bauhof oder Straßenreinigung, Müllabfuhr oder der Polizist im Streifendienst?
      Die werden dir was pfeifen.
      Dein Niveau jedenfalls reicht nicht mal zum unteren Dienst.
      .
      Sowas von sich zu geben, wäre mir peinlich. Die Tatsache, dass du dich dennoch genötigt siehst sowas zu verlautbaren zeigt, dass das dein Ernst ist. Und das, ist der eigentliche Skandal.

    • Georg Gieringer

      In dieser Aussage steckt alles an Wahrheit. Behörden lügen und Betrügen. Daher ist es für sie nicht vorteilhaft,wenn ihre Lügen bewiesen werden können. Ich kann aus eigener erfahrung sprechen. Ein Mitarbeiter gab in dem betreffenden Fall zu : Wir kennen das Problem mit Herr B. aber wir können nichts machen. Nur wenige Augenblicke später behauptete die Vorgesetzte der Behörde ( LRA ) Wir haben überhaupt keine Probleme mit H.B. ( H. B ist Bezirksschornsteinfeger ) er ist doch überall so beliebt. Die meisten seiner Opfer sehen ihn lieber gehen als kommen. Kann einen Ordner voll Behördenschreiben vorlegen .

  • Und wenn schon, wenn man eine Strafanzeige wegen Körperverletzung stellt passiert auch nichts, also warum sollte es hier mit illegalem Abhören anders sein.
    Wie hier schon gesagt wurde, daß sind nur Verbote für den kleinen Mann, aber wer sich darüber hinwegsetzt hat auch nicht wirklich was zu fürchten „wegen mangelndem öffentlichen Interesse“ wie es die Staatsanwaltschaft immer so schön ausdrückt.

    • Georg Gieringer

      Ein öffentliches Interesse besteht nicht, wenn es sich um einen Behördenmitarbeiter oder Mitarbeiterin handelt. Wenn aber eine Verkäuferin eine Banane oder Orange aus dem Abfalleimer holt und isst, besteht plötzlich öffentliches Interesse. Vor einiger Zeit war des öfteren über solche Fälle in den Medien zu lesen und zu hören

    Redet mit. Seid nett zueinander!

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