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Nextbase Piqo: Kompakte Dashcam in zwei Qualitätsstufen

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17 Kommentare 17

Nextbase hat mit dem Modell Piqo eine neue Dashcam im Programm, die kleiner ist als alle bisher von dem Unternehmen vorgestellten Fahrzeugkameras ist. Das kompakte Format ermöglicht es, die Kamera dezent und wenig störend an der Windschutzscheibe zu platzieren.

Das Basismodell trägt den Namen Piqo 1K, zeichnet Video mit 1080p-HD-Qualität im Breitbildformat auf und wird für 119 Euro angeboten. Die bessere Variante mit 1440p nennt sich Piqo Pro 2K und hat 149,99 Euro auf dem Preisschild stehen.

Nextbase Piqo 2k

Über die normalen Dashcam-Funktionen hinaus verfügen die beiden Kameras über verschiedene Zusatzmodi. Beispielsweise können die Aufzeichnungen automatisch gestartet werden, wenn das parkende Fahrzeug angefahren wird oder einen festgelegten Bereich verlässt. Der sogenannte „Witness Mode Lite“ ermöglicht es, bei aktiver Bluetooth-Verbindung per Sprachsteuerung einen Notfallkontakt zu benachrichtigen. „Notfall SOS“ nennt sich eine Funktion, die bei einem schweren Unfall automatisch Rettungsdienste verständigt und dabei den aktuellen Standort überträgt – hier fallen allerdings zusätzliche Gebühren an.

Der Zugriff auf die gespeicherten Videos ist mithilfe der zugehörigen App Nextbase Connect über das lokale WLAN-Netz der Dashcam möglich. Die von der Kamera aufgezeichneten Videos werden automatisiert mit einem Zeitstempel und dem GPS-Standort versehen und können mithilfe der App bearbeitet, auf das iPhone heruntergeladen und geteilt werden.

Grundlegende Funktionen dauerhaft kostenfrei

Mit dem Kauf der Kamera stehen standardmäßig die folgenden, als „Solo-Abo“ bezeichneten kostenlosen Funktionen zur Verfügung:

  • Guardian Mode Lite
  • Witness Mode Lite
  • Sprachsteuerung
  • Smart Parking
  • Herunterladen und Teilen von Videos
  • 30-tägige Cloud-Speicherung

Als kostenpflichtige Erweiterung bietet Nextbase zum Preis von monatlich 2,99 Euro oder 29,99 Euro im Jahr an, die Cloud-Speicherung auf 180 Tage zu erweitern. Außerdem umfasst dieses Paket den Versand von „Notfall SOS“-Mitteilungen und eine Garantieverlängerung auf drei Jahre.

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‎MyNextbase Connect
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Developer: NEXTBASE UK
Price: Free
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30. Okt 2024 um 13:18 Uhr von chris Fehler gefunden?


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  • Wird sowas eigentlich mittlerweile vom Gericht anerkannt im Schadensfall?

    • Kurzform:

      Prinzipiell inzwischen ja.

      Je nach Dashcam-Funktion kann es aber eine Gegenanzeige geben, wegen Datenschutz/Persönlichkeitsrechte. Bei hohen Schäden lohnt es sich, bei kleineren eher nicht.

      100% konform sind Dashcams die sich regelmäßig selbst löschen und nur Unfallaufnahmen gespeichert bleiben.

      • Was genau meinst Du denn mit „je nach Dashcamfunktion“?
        Das eventuell nicht automatisch gelöscht wird, oder was Anderes?

      • Du musst die Kamera so einstellen, dass die Videos max 1 Minute haben (2 geht glaub ich max., aber dann sind die Dateien so gross, daher hab ich es auf 1 min eingestellt) und wenn die SD Karte voll ist alte Dateien überschrieben werden. Das ist aber bei Nextbase automatisch so eingestellt. Hab die 522, da klappt das sehr gut.

        Ich habe die Kamera primär zur Abschreckung.
        Wenn mir einer blöd kommt zeige ich auf die Kamera und weiße darauf hin, dass ich das vorbildliche Verhalten des Gegenübers auf Kamera habe und er mich mal…

    • Ja, wird anerkannt. Der Richter muß es als Beweismittel aber auch zulassen.
      Wenn man den Unfallgegner auf die Dashcam hinweist bzw. das Video der gegnerischen Versicherung vorlegt, kommt es oft erst garnicht zu einer Verhandlung.

    • Das kommt im Zweifel immer auf den Einzelfall an.
      Eine Dashcam darf nicht „permanente, anlasslose Aufzeichnung“ erstellen.
      Auch ist es verboten Aufnahmen zu verbreiten.
      Über die Zulassung g als Beweis entscheidet aber immer das Gericht.

      • Da liegt du leider falsch. Dashcams sind als Beweismittel vor Gericht zugelassen sofern sie über eine Loop-Aufnahme und einen G-Sensor verfügen.
        Die Loop-Aufnahme ist wichtig, dass die Videos nicht dauerhaft gespeichert werden und systemseitig automatisch wieder gelöscht / überschrieben werden. Der G-Sensor erkennt Ereignisse und sichert dann die Videos entsprechend. Dann ist alles datenschutzkonform, da dann von einer anlassbezogenen Speicherung spricht und diese sind erlaubt.

      • AustinPowersPensilPumpe

        Hat er doch geschrieben

  • Versicherungen haben da wenig Vorbehalte. Wenn sie Dashcam-Aufnahmen im Sinne ihres Versicherten haben können, nutzen sie die sehr gerne.

  • Ich hab selbst ein Dashcam im Auto und genau das hat uns im Schadensfall geholfen – jemand kam aus einer parklücke und hat uns touchiert. Natürlich hat er alles abgestritten und behauptet, dass er stand und wir ihn gerammt haben. Dashcam wurde anstandslos angenommen und wir bekamen den Schaden ersetzt und er hat eine Anzeige wegen Falschaussage von unserer Versicherung erhalten.

  • Funktioniert die auch im Ausland? Also zb im Mietwagen für usa oder sonst irgendwo?

  • Ups, deutscher Shop nicht mehr erreichbar? Bin dem Link gefolgt, habe dann OK gesagt, als ich gefragt wurde, ob ich den deutschen Shop besuchen möchte. ???

  • Tesla nimmt auch alles auf…..wie sonst soll man die Vollidioten kriege,die beim parken eine Beule reinhauen und verschwinden……

  • Mal wieder hintereinander mit einem Abo. No, thanks.
    Ich suche eine Cam ohne Abo, wenn man Testberichte liest, gibt es Gewinner, die in einem anderen Test mit Pauken und Trompeten durchgefallen sind.
    Hat jemand einen Tipp?

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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