iphone-ticker.de — Alles zum iPhone. Seit 2007. 38 839 Artikel

"Roam like at home"

Neufassung der EU-Roaming-Verordnung jetzt gültig

Artikel auf Mastodon teilen.
27 Kommentare 27

Wenn Mobilfunkanbieter aktuell mit Meldungen wie „Telekom bietet zur Reisezeit 5G-Roaming in über 40 Ländern“ auf sich aufmerksam machen, so liegt sich zweifellos mit auch daran, dass am heutigen 1. Juli die Neufassung der EU-Roaming-Verordnung in Kraft getreten ist. Darin ist unter anderem festgelegt, dass wer in Deutschland Mobilfunkdienste über 5G nutzt, die Möglichkeit dazu ohne Preisaufschlag auch in einem anderen Mitgliedsstaat der europäischen Union haben muss – dies natürlich nur, wenn die Technik dort auch zur Verfügung steht. Die nötigen Voraussetzungen hierfür müssen die Mobilfunkanbieter unter sich aushandeln.

Nach dem offiziell ausgegebenen Motto „Roam like at home“ soll man sein Mobiltelefon im EU-Ausland so nutzen können, als ob man zu Hause wäre. Es dürfen also bei gewöhnlicher Nutzung keine zusätzlichen Kosten entstehen. Die Regelung gilt neben den in der EU organisierten Staaten auch für Liechtenstein, Norwegen und Island. Aufpassen heißt es mit Blick auf die Schweiz. Da es sich hier nicht um ein EU-Land handelt, fallen zusätzliche Kosten an, sofern euer Mobilfunkanbieter keine Sonderregeln anbietet – bei der Telekom ist das Roaming in der Schweiz beispielsweise inklusive.

Berge Unsplash Kate Joie

Bild: Kate Joie

Warnungen vor Gebührenfallen und Notruf-Infos

Ebenfalls im Rahmen der Neufassung der EU-Roaming-Verordnung sollen Anbieter bei der Einreise in andere Mitgliedsstaaten vor möglichen Gebührenfallen warnen und auf Notrufmöglichkeiten hinweisen. Bei den zusätzlichen Gebühren haben die Verfasser der Verordnung kostenpflichtige Mehrwertdienste wie 0180er-Nummern im Kopf, hinsichtlich der Notrufoptionen sollen Nutzer beispielsweise auch auf die Verfügbarkeit von Warn-Apps wie NINA hingewiesen werden.

Die Bundesnetzagentur informiert ausführlich über die mit der Neufassung verbundenen Änderungen und weist auch auf die damit verbundenen Ausnahmen hin. Dazu zählt die sogenannte „unangemessene Nutzung“, beispielsweise wenn man sich dauerhaft im Ausland aufhält oder eine SIM-Karte aufgrund ihres günstigeren Preises im Ausland kauft. Die Neufassung der Verordnung ist für zehn Jahre bis zum 30. Juni 2032 gültig.

01. Jul 2022 um 17:42 Uhr von chris Fehler gefunden?


    Zum Absenden des Formulars muss Google reCAPTCHA geladen werden.
    Google reCAPTCHA Datenschutzerklärung

    Google reCAPTCHA laden

    27 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Wir sind schon über 40 Länder in der eu? Naja solange Uk dabei ist, ist mir der Rest egal

  • Ebenso aufpassen in Monaco. Tun dort so als ob sie Teil von Frankreich sind, aber beim Mobilfunk schlagen sie erbarmungslos zu.

  • Und, noch keiner hier der sich über die Regelungswut von (europäischen) Behörden beklagt?

  • Wichtig ist, dass der Basisfaktor für Datenroaming in den nächsten Jahren weiter bis auf 1€ pro GB fällt. Damit haben wir bald doppelt so viel Roaming-Datenvolumen wie heute.

    • Verstehe ich nicht, ich habe im EU-Ausland genau das selbe Datenvolumen wie in meinem Deutschen Vertrag vereinbart. Unabhängig von irgend welchen Verrechnungssätzen.

      • @P.M.

        Diese Rechnung gilt nur für Verträge ohne Datenvolumen. Denn hier hat man im EU-Ausland nur nach einer Rechnung, die nach dem Grundpreis geht, entsprechendes Datenvolumen, kein unlimitiertes.

        Daher haben wir aktuell die merkwürdige Situation, dass einer mit unlimitiertem Datenvertrag im EU-Ausland weniger Datenvolumen hat, als jemand mit einem sehr hohem Datenvolumen im Inland, da dieses 1:1 auch im Ausland gilt.

      • *ohne Datenvolumenbegrenzung

      • Das kann sein wenn du nur wenig Datenvolumen hast.
        Im Kleingedruckten steht oft das eine Limitierung auf 10GB oder ähnliches dabei ist wenn du im EU-Ausland bist.

  • Was heißt das zB in Bezug auf fraenk?
    Geht das jetzt auch komplett im EU Ausland?

  • Was heißt denn unangemessene Nutzung bei dauerhaften Aufenthalt im Ausland? Sind zwei Monate Home-Office im Wohnmobil schon dauerhafter Aufenthalt?

  • Schön wäre, wenn bei einer Flaterate auch Anrufe IN ein EU-Land in der Flat inkludiert wären.
    Einfach unverständlich, dass man 2022 immer noch für Gespräche innerhalb der EU zu Kasse gebeten wird (zu mindest in D).

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    ifun.de ist das dienstälteste europäische Onlineportal rund um Apples Lifestyle-Produkte.
    Wir informieren täglich über Aktuelles und Interessantes aus der Welt rund um iPhone, iPad, Mac und sonstige Dinge, die uns gefallen.
    Insgesamt haben wir 38839 Artikel in den vergangenen 6322 Tagen veröffentlicht. Und es werden täglich mehr.
    ifun.de — Love it or leave it   ·   Copyright © 2024 aketo GmbH   ·   Impressum   ·   Cookie Einstellungen   ·   Datenschutz   ·   Safari-Push aketo GmbH Powered by SysEleven