Neue AGB, neue Tarifordnung: Car2go und Car2go Black verschmelzen
Der Car-Sharing-Anbieter Car2go wird seine bislang getrennt angebotenen Dienste Car2go und Car2go Black zukünftig unter einer Marke anbieten. Nach der Veröffentlichung entsprechender Teaser auf der eigenen Webseite hat Car2go den bevorstehenden Umbau heute mit einer E-Mail an seine Bestandskunden bestätigt.
So sollen die Premium-Fahrzeuge von Daimler, die bislang nur in der Car2go Black-Applikation bereitstanden, zukünftig Teil der von Smart-Fahrzeuge dominierten Car2go-Flotte werden:
Aus Car2go Black wird Car2go. Die Mercedes-Benz Fahrzeuge werden bald in die car2go Flotte überführt und du kannst sie ganz einfach per Car2go App mieten. Über die Car2go Black App werden keine Mieten mehr möglich sein.
Ein Ankündigung, die der Car-Sharing-Anbieter mit einer aktualisierten AGB flankiert. Die überarbeiteten Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens werden am 14. Juni in Kraft treten, passen die Tarifordnung an und führen zwei neue Bestimmungen ein.
Zum einen Behält sich Car2go zukünftig das Recht zur fristlosen Vertragsauflösung vor, wenn unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gefahren wurde. Zum anderen wird die Selbstbeteiligung erhöht: Wird das Car2go-Fahrzeug während der Nutzungszeit beschädigt oder verursacht der Kunde einen Schaden, haftet der Kunde hierfür im Rahmen einer Selbstbeteiligung in Höhe von bis zu 500€ bei Fahrzeugen der Marke Smart und, jetzt neu, in Höhe von bis zu 1.000€ bei Fahrzeugen der Marke Mercedes-Benz.
Die neue Tarifordnung: Gültig ab Juni 2016
In den neuen AGB untersagt Car2go zudem das Parken von Fahrzeugen quer zur Fahrbahn. Gegen die Änderung der Car2go Deutschland AGB gesteht das Unternehmen seinen Kunden ein Widerspruchsrecht bis zum 14. Juni 2016 zu.
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Weiß vielleicht schon jemand, welche Mercedes Modelle da kommen?
Es werden nicht nur die bekannten B-Klassen von car2go black überführt, es kommen auch neue Fahrzeuge der Modelle A-Klasse, GLA und GLC hinzu.
Korrektur: CLA, nicht GLC.
Laut MB Blog aber erst mal nur in BER :-/
Wird Zeit. Die Black-App war ne Katastrophe. Hat selten funktioniert, jedenfalls in Berlin. -.-
Ärgerlich, dass man den Smart nicht mehr quer zur Fahrtrichtung parken darf, da konnte man in der Innenstadt so manche Parklücke ausnutzen.
Ist das jetzt in Deutschland erlaubt, einen Smart „quer“ einzuparken, wenn die Parklücke passt? Da gab’s ja mal nen Rechtsstreit.. Und C2G verbietet das jetzt, oder setzen die hier einfach deutsches Recht um? Weil in Großstädten war C2G deswegen eben wegen der Parkplatzsituation ein Hauptgrund..
sehe ich ebenso – schade auch das die Autos eher größer als kleiner werden. Die Städte wachsen ja nicht mit. Eine blödsinnige Entwicklung.
Pff…
Solange deren Geschäftsbereich in Köln ziemlich willkürlich Straßenzüge ausschließt, die definitiv dazu gehören sollten, können die ihren Dreck selber mieten..
AG Viechtach, 23. August 2005, 7 II OWi 605/05. In dem Urteil heißt es: „Nach ständiger Recht-sprechung des Bundesgerichtshofes ist ein Querparken zulässig, wenn dies aus verkehrstechnischen Gründen, namentlich zur besseren Ausnutzung des vorhandenen Parkraums bei genügend breiter Straße zweckmäßig ist und zu keiner Gefahrerhöhung für den fließenden Verkehr führt.“
Ziemliche auslegungssache :)
Finde die Selbstbeteiligung echt hoch. Sollten eventuell sowas einführen wie bei drivenow. Dort kann man die ja gegen einen Obolus senken.
Für mich jetzt völlig uninteressant, da mMn der Sinn von Car2go ja kleine wendige Autos war, die die Stadt nicht noch weiter verstopfen und mit denen man schnell einen Parkplatz findet. Die jetzt größeren Smarts (die ja eher aussehen wie ein Rokokotörtchen) kann man nicht mehr quer parken und die noch größeren Mercedes Kisten braucht in der Stadt sowieso kein Mensch. Dann fahr in in Zukungt besser wieder mit meinem Auto oder nehme Bus und Bahn. Schade – war mal eine gute Idee, aber jetzt unbrauchbar !!!