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5. Novelle des TKG

Netzausbau: Strafgelderhöhung so gut wie beschlossen

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20 Kommentare 20

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat der fünften Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) heute den Weg frei gemacht und sich unter anderem auf Zwangs- und Bußgelder bei Verstößen gegen Mobilfunkversorgungsauflagen geeinigt.

Drucksache Tkg

In der Sitzung am Mittwoch stimmten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und AfD für den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen geänderten Fassung.

Die FDP-Fraktion votierte mit Nein. Die Linksfraktion sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

Der Bundestag wird am Donnerstag abschließend über den Gesetzentwurf entscheiden und die Debatte wie immer im Livestream übertragen.

Der Bundestag bietet die aktuelle Fassung als PDF-Dokument auf seinem Online-Portal zum Nachlesen an, die der stellvertretenden Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Ulrich Lange, zufrieden kommentiert:

Mit den deutlich erweiterten Kompetenzen kann die Bundesnetzagentur zukünftig bis auf die einzelne Funkzelle genau bei jedem Netzbetreiber ermitteln, wie die tatsächliche Mobilfunknetzabdeckung vor Ort ist und dieses in Online-Karten veröffentlichen. Damit erhält der Bürger einen vergleichbaren, von einer öffentlichen Stelle zur Verfügung gestellten Überblick, über den aktuellen Mobilfunknetzausbau in seiner Region. Dazu gehören beispielsweise auch Hotspots, an denen es immer wieder zu Verbindungsabbrüchen bei Telefonaten kommt. Das wird gerade für die Mobilfunknutzung während der Auto- oder Zugfahrt von hoher Relevanz sein. Mit dieser Erhöhung der Transparenz wird jeder Mobilfunkkunde schnell und verbraucherfreundlich entscheiden können, welcher Netzbetreiber insbesondere in seiner Region am leistungsfähigsten ist.

[…] Die Mobilfunknetzbetreiber müssen gerade für den Ausbau der Mobilfunknetze im ländlichen Raum Auflagen erfüllen, die sie mit Ersteigerung der jeweiligen Mobilfunkfrequenzen akzeptiert haben. Wenn diese Auflagen nicht erfüllt werden, ist das kein Kavaliersdelikt. Zukünftig kann daher ein Bußgeld mit maximaler Höhe von 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens verhängt werden. Erstmalig werden diese Neuregelungen relevant, wenn zum Ende des Jahres die Auflagen aus der 4G-Versteigerung aus dem Jahr 2015 erfüllt sein müssen.

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26. Jun 2019 um 15:02 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Wie oft habe ich schon Bauaufträge gesehen, die letztlich aufgrund von einzelnen besorgten Bürgern, nicht umgesetzt wurden. Und das ist kein Einzelfall, aber klar nicht die Regel. Es muss nur erwähnt werden.

    • Jepp – wie auch bei den Windrädern.

      Ich bin dafür, dass Gemeinden, die sich gegen Windräder auflehnen in die engere Wahl für Atommüll-Endlager kommen.

      Bei Funkmasten erledigt sich das über den schlechten Empfang ja von allein.

  • So eine Karte wäre wirklich klasse, bin sehr gespannt. Würde gerne wissen, warum FDP mit nein und die Grünen sich enthalten haben.

    • Die Grünen waren 1987 auch gegen ISDN und anderen „Fortschritt“ gemäß ihrer Wahlplakate.

    • FDP schützt Unternehmen und Freiberufler und will das Geld lieber vom Bürger für eine staatlichen Ausbau.

      Grüne Kernkompetenz ist Umweltschutz und jeder Mobilfunkmast ist schlecht für die Umweld und jede zusätzliche Strahlung schlecht für die Menschen, Tiere, Insekten und Mikroben.

      • Komisch daß Sie dann kein Problem damit haben, Wälder abzuholzen und dafür Windräder hinzustellen, die Insekten Schreddern.

      • Wo wird denn angeblich Wald abgeholzt, um Windräder hinzustellen? Das halte ich für ein Gerücht.

        Ebenso schreddern die keine Insekten (aber erschlagen ggf. Vögel).

      • Man kann schon jetzt einen Rückgang der Vogelpopulationen aufgrund von Windrädern nachweisen!

      • Na ob das aufgrund von Windrädern ist oder aus anderem Grund ist wohl schwer zu sagen denke ich. Aber denkbar ist es auf jeden Fall.

        Aber selbst deshalb sollte man nicht weiter auf Kohle usw. setzen denke ich.

      • Wirdschon, hast du für die Aussage auch eine Quelle? Wäre sehr interessiert

      • @Wirdschon: Die Windräder sind natürlich schuld an toten Vögel, aber ganz sicher nicht alleine.
        Straßen-/Schienenverkehr: ca. 100.000
        Windräder: ca. 10.000
        Quelle: BUND

        Aber genauso sterben Vögel durch Strommasten oder durch die Jagt beim Flug in den Süden.
        Dort stehen riesige Fangnetze in die die Vögel fliegen.
        Der Klimawandel wird auch nicht zum Vorteil für unser Vögel sein.

      • Insekten schreddern weniger. Jedoch werden sie durch den erzeugten Luftstrom orientierungslos. Gleichwohl durch die erzeugten Geräusche werden den Insekten teilweise andere „Gezeiten“ vorgetäuscht.

      • Der „Luftstrom “ heißt Wind und ist auch ohne Propeller da.

  • Ob Bußgelder der richtige Weg ist. Ich befürchte die werden auf die Kunden abgewälzt und die zu erfüllenden Auflagen aus, z.B. betriebswirtschaftlichen Gründen oder was auch immer, nicht zeitnah umgesetzt, bzw. durch ein Prüfungsverfahren gebremst/gestoppt. Die hohen Frequenzgebühren sollten direkt in dem Ausbau des 5G Netzes fließen.

  • Der Staat macht alles dafür das Deutschland immer weiter zurückfällt und sich zu einem 3te Welt Land verwandelt.

    Nicht das ich etwas gegen klare Vorgaben/ Regelungen habe, aber erst werden die Frequenzen für horrende Summen versteigert und dann noch das Bußgeld bei Verstößen.

    Hinterher zuckt unsere Regierung wieder mit den Schultern.

    Es geht denen nur noch ums abzocken anstatt um Fortschritt.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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