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Zugriff nach dem Tod

Nachlasskontakte: Mit iOS 15.2 digitale Erben ernennen

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39 Kommentare 39

Wenn ihr eure Endgeräte bereits auf iOS 15.2 aktualisiert habt, dann könnt ihr die heutige Mittagspause zum festlegen eines sogenannten Nachlasskontaktes nutzen. Diese haben im Fall eures Todes die Möglichkeit mit einem gesonderten Zugriffsschlüssel auf eure iCloud-Daten zuzugreifen und die Aktivierungssperre von allen Geräten zu entfernen, die im eigenen Besitz gewesen sein sollten.

Die Nachlasskontakte lassen sich direkt in den Einstellungen von iPhone und iPad festlegen. Besucht in den Einstellungen dafür den Bereich iCloud > Passwort & Sicherheit > Nachlasskontakt.

Hier könnt ihr dann beliebige Kontakte aus eurem Adressbuch wählen oder, solltet ihr bereits an einer Familienfreigabe partizipieren, einfach eines der bereits vorhandenen Familienmitglieder.

Nachlasskontakt 1

Bei der Konfiguration werdet ihr von einem Einrichtungs-Assistenten an die Hand genommen, der nochmal darauf hinweist, welche Inhalte im Todesfall übertragen werden. So haben Nachlasskontakte keinen Zugriff auf den iCloud-Schlüsselbund und keinen Zugriff auf lizenzierte Medien wie etwa gekaufte Filme.

Nur mit Sterbeurkunde gültig

Ist der Nachlasskontakt festgelegt und die Zugriffsschlüssel erstellt, bietet euch der Einrichtungs-Assistent an, diese als zusätzliches Backup noch mal auszudrucken. Im Todesfall können Hinterbliebene diese dann, auch ohne eigenes iPhone, auf der Webseite digital-legacy.apple.com nutzen, um Zugriff auf euer digitales Erbe zu erhalten. Hier ist wichtig anzumerken, dass Apple den Zugriff von Nachlasskontakten nur dann zulässt, wenn diese in der Lage sind neben dem Zugriffsschlüssel auch eine gültige Sterbeurkunde vorzulegen.

Nachlasskontakt 2

Apple selbst hat mehrere Support-Einträge zur Funktion der Nachlasskontakte veröffentlicht, die ihr vor der Konfiguration des neuen Features zumindest einmal lesen solltet. Wichtig sind dabei:

  • #HT212360: Einen Nachlasskontakt für deine Apple-ID hinzufügen
  • #HT212361: Anfordern des Zugriffs auf einen Apple-Account als Nachlasskontakt

14. Dez 2021 um 08:08 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Schon eingerichtet, aber schwierig zu Testen ob es auch funktioniert.

  • Dennoch… der Lebenspartner kommt offiziell also nicht an die gekauften Filme. Finde ich irgendwie nicht richtig.

    • Ich hoffe, dass der Partner in dem Fall andere Sorgen hat, als gekaufte Filme.

    • Das habe ich auch gedacht. Da versucht Apple scheinbar, die Angehörigen um das digitale Erbe zu bringen. Das muss dringend klar gesetzlich geregelt werden, da „Käufer“ digitaler Inhalte selbstverständloch und zu Recht davon ausgehen, dass diese Inhalte auch vererbt werden können (unabhängig davon, wie die Anbieter im Kleingedruckten beim Lizenzvertag tricksen, um das zu verhindern).

      • P.S.: Mein Beitrag bezieht sich natürlich auf den von Devil.

      • Ähm ja, hoffe ich doch. Wir haben sicher über 10.000 € bei Apple gelassen, da wir große Filmfans sind. Kaufen tuen wir die immer über meine ID Aber bin ich verstorben, soll mein Partner die natürlich noch sehen können.

      • Jan, auch wenn es dann Ärgerlich ist. So steht dass alles in den Bedingungen die sogar öffentlich einsehbar sind.

        Und kommen sicherlich auch bei jeden Einkauf daher, wo du dann bestätigst.

        Wenn nun 10.000de Ausgeben werden und die sind dann weg. So ist das so und hättet Ihr wissen können, wenn eben das ganze AGB mal gelesen werde und nicht einfach immer sofort auf akzeptiert klicken würdet.

      • Wenn man aber 5 Leute als Erbe einträgt, erben diese 5 die Filme. Vielleicht ist das für apple etwas viel

      • Das ist gesetzlich geregelt. Du kannst Eigentum vererben und nicht zeitlich begrenzte Nutzungsrechte eines digitalen Guts des ursprünglichen Käufers/Vertragspartner.

    • Bei iTunes kann man keine Filme/Musik kaufen, die einem dann gehören. Man erwirbt lediglich die Lizenz, einen Titel für eine gewisse Zeit zu konsumieren – dabei ist die Dauer nicht festgeschrieben.
      Wenn ein Film oder ein Lied aus Apples Portfolio fällt, hast du danach keinen Zugriff mehr darauf.
      Ärgerlich ist es trotzdem, da gebe ich dir recht.

      • Vielleicht ist die Lizenz auch „lebenslang“ es sei denn der Film wird von anderen Seite entfernt.
        Ist dein Leben zu Ende, so ist es auch die Filmlizenz

    • Naja, gib doch einfach das Passwort an den Lebenspartner weiter. Im Todesfall hat er Zugriff auf die Geräte für 2FA. Damit kannst du den Verstorbenen in der Familienfreigabe weiter führen und hast Zugriff auf die Inhalte.
      Aber noch zu deinem -kommt nicht an die gekauften Filme … finde ich nicht richtig-. Das ist (auch wenn ich es auch nicht gut finde) richtig richtig. Lies mal die Bedingungen, die alle zustimmen. Man erwirbt ein lebenslanges Nutzungsrecht und das endet nun mal nach dem Leben. Man kauft nicht den Film, sondern eben bei einem digitalem Gut das Nutzungsrecht. Ausserdem kann Apple sogar jeden Film offline nehmen, egal ob der gekauft ist, und hat keinen Anspruch auf diesen. Auch hier der Verweis auf den Vertrag, den man abgenickt hat. Das war alles auch hier schon Thema.

      • Deswegen kauft man Musik und Filme auch auf einem Datenträger,
        weil einem Anwälte dann nicht das Recht nehmen können,
        damit zu machen was man will.

      • Genau so mache ich das seit einigen Jahre auch wieder. Ebenfalls bei Musik.
        Wir konsumieren halt gezielt und brauchen keine 25 Millionen Lieder etc.

      • Und ich brauche mir meinen Schrank nicht voll Platten und CDs zu stellen. Wenn ich verstorben bin ist es mir egal wer nach meinem Tod noch was hört.oder sieht. Deswegen streame ich, weil es meinen aktuellen Musikgeschmack trifft und nicht den meiner potentiellen Erben. Genauso verhält es sich mit Filmen. Wenn ich den Film 2-3 Mal gesehen habe, gucke ich ihn nicht mehr. Warum soll ich den ganzen Kram irgendwo dauerhaft archivieren? Damit meine Erben sich um meinen ganzen Schrott kümmern müssen? Viele materielle Dinge können nach dem Tod eines geliebten Menschen durchaus zu einer großen Belastung werden. Das habe ich bereits schmerzhaft erfahren müssen.

      • Nö, das nimmt einem dann die Zeit. Irgendwann gibt es dann keine Geräte mehr die Datenträger abspielen können oder Datenträger ist hin.

    • dafür gibt es doch die familienfreigabe.
      damit kann deine lebenspartnerin auch deine gekauften medien schauen während du noch lebst. oO

    • Wenn das dein einziges Problem ist, das deine Lebenspartnerin nach deinen Tod, deine gekauften Filme nicht schauen kann. Ich glaube meine Frau hätte andere Sorgen und Probleme als diese Filme. ;) ;) ;) ;)

      • Dann denke mal weiter. Jede Trauer vergeht irgendwann. Du bist da einfach nicht realistisch genug.

    • Danke für die ausreichenden Kommentare. Resumé: Apple wird nie erfahren wennschon sterbe, die Kennung wird von der Partnwrin weiter genutzt. Schade das genau das theoretisch nicht Gesetzeskonform ist

  • meine Regelung: Nutzer auf dem MBP für einen Bekannten angelegt mit adminrechten. der kann dann meinen Hinterbliebenen einen account erstellen.

    • Du hast nicht ganz verstanden wie das funktioniert, oder? Was bringt es deinem Hinterbliebenen wenn sie einen Account auf deinem Laptop bekommen? Damit haben sie trotzdem keine Zugriff auf deine Apple ID.

  • Eigentlich ne gute Sache aber das mit den Filmen ist ja wohl echt ne Sauerei. Gilt das auch für Apps?

    Wenn man heute Blurays kauft und die rippt, gehören sie einem zu 100% und man kann damit tun und lassen was man möchte….Unter anderem halt auch vererben. Wenn man sie hingegen gleich digital kauft, hat man eigentlich nur ein Nutzungsrecht und kann jederzeit den Zugriff darauf verlieren.
    Ist doch einfach nur lächerlich, dass man sich echt noch physische Datenträger kaufen muss, damit die Daten einem auch wirklich gehören.

    • Du kaufst zwar einen physischen Datenträger, aber immer nur ein Nutzungsrecht, die Inhalte bleiben immer Eigentum vom…Eigentümer…
      Es sei denn Du kaufst die Rechte von Fanta4 oder Co, dann bekommst Du auch die Tantiemen dafür…

      Das Rechtsverständnis der Menschen ist doch oft lustig, aktuell ja gut auf den Demos zu sehen, wie weit man die eigene Freiheit ausdehnt…

      • Warum muss das hier reingetragen werden? Immer kommt jemand ums Eck und meint mit aktuelle politische Ereignisse seinem Text mehr Kraft zu verleihen. Es zeugt nicht von mehr Kompetenz wenn man total zusammenhangslos Brücken schlägt. Dein erster Absatz ist doch gut; einfach so stehen lassen. Der zweite Teil ist doch im Thema hier irrelevant und nur provozierend. Wenn du da bedarf hast zu reden mache es mit Kollegen, Freunden und Familie. Hier wirst du keinen Nenner finden.

  • Mein Nachlasskontakt hat sich sofort ohne Zutun selbst aus der Rolle als mein Nachlasskontakt entfernt! Ich soll eine andere Person auswählen.
    Es steht nicht dabei, warum??

  • Schön das Apple an sowas denkt aber da keine Popup dazu sofort nach der Installation kommt, wird dass nur ein sehr kleiner Teil nun einrichten und von diesen kleinen Teil wird es sicherlich viele geben die das anders schon längst geregelt haben.

    Password Manager und Zugang zu diesen steht im Testament oder liegt auf einen Zettel im Tresor oder oder oder.

    Ich für meinen Teil brauche diese Funktion nicht wirklich.

  • Bitte zweite Überschrift von „Nut“ zu „Nur“ wechseln. Danke.

  • Oder ich gebe meine Zugangsdaten meiner Frau und brauche so einen Mist garnicht erst.

  • „Nut mit Sterbeurkunde gültig“
    Sollte denke ich Nur heissen.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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