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Kritik von Kassenärztlicher Vereinigung

Nach Gutachten: Verschreibung von Gesundheits-Apps nicht empfohlen

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28 Kommentare 28

Seit Herbst 2020 haben Ärzte die Möglichkeit sogenannte Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) zu verordnen. Die Apps auf Rezept kosten die Krankenkassen viel Geld, werden gerne in Regionen verschrieben, in denen die App-Anbieter selbst beheimatet sind und werden medizinisch schon länger hinterfragt.

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Apps auf Rezept: Ein Projekt des ehemaligen Gesundheitsministers Spahn

Ein aktuelles Gutachten bemängelt jetzt die fehlende Evidenz bei den am Markt angebotenen Gesundheits-Apps.

Das Gutachten wurde im Auftrag des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) von Experten der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und der Technischen Universität Berlin erstellt und kritisiert unter anderem, dass es den als Medizinprodukten ausgewiesenen DiGAs vielfach an wissenschaftlicher Tiefe fehlen würde – entsprechend schlecht ließe sich die Evidenz bewerten, was die Wirksamkeit der unterschiedlichen Gesundheits-Apps angeht.

Verordnung nicht empfohlen

Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns hat nach dem Sichten der jetzt vorliegenden Analyse drastische Konsequenzen gezogen und empfiehlt ihren Mitgliedern, von der Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen abzusehen.

Problematisch sei unter anderem, dass die Wirksamkeitsstudien, mit denen sich die Anbieter der unterschiedlichen DiGAs um einen Verbleib in der Versorgung bemühen würden, oft keinen wissenschaftlichen Standards genügen und „folglich keine Grundlage haben, in Bezug auf die Wirksamkeit dauerhaft in die ärztliche und psychotherapeutische Versorgung zu gelangen“.

Tk Infografik Apps Auf Rezept Verordnungen Und Kosten Data 1400

Die Kassenärztliche Vereinigung gibt zudem zu bedenken, dass vorläufig zugelassene DiGAs satte zwei Jahre Zeit haben, den Nachweis über ihre Wirksamkeit zu erbringen. Ein Zeitraum, in dem die Anwendungen unter Umständen sogar Schäden verursachen könnten.

Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns kommentiert das Studienergebnis:

[…] Insofern würden aktuell Krankenkassenbeiträge für digitale Anwendungen fragwürdigen Nutzens ausgegeben, die an anderer Stelle im Gesundheitswesen dringend gebraucht würden. Die DiGA seien aktuell nicht mehr als „eine reine Projektionsfläche für die Hoffnungen auf eine zeitgemäße Digitalisierung im Gesundheitswesen“. Der Nachweis eines medizinischen Nutzens ist angesichts der ungenügenden wissenschaftlichen Tiefe der Wirksamkeitsstudien vielfach nicht erbracht. Die Bundespolitik ist nun gefordert, den wissenschaftlichen Erkenntnissen Gehör zu schenken und bei den Aufnahmekriterien der Gesundheits-Apps in das DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nachzubessern.

21. Dez 2022 um 10:17 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Finde die Apps sollten normal im AppStore sein und es gibt maximal 50% Zuschuss oder so.

    Die Preise dafür sind halt einfach Mondpreise

    • GKV Mitarbeiter

      Globuli werden nicht regulär von der Kasse gezahlt, auch wenn immer wieder das Gegenteil behauptet wird. Es gibt EINIGE Kassen, die, um in einigen Zielgruppe attraktiver zu sein, in sehr geringem Umfang (max. 50€) im Jahr homöopathische „Behandlungen“ erstatten. Das gibt es zum Beispiel auch für Osteopathie, die unter Evidenzgesichtpunkten ebenfalls Hokuspokus ist. Die DiGas für deren Wirkung es keine Evidenz gibt und die Hunderte oder gar Tausende von Euro kosten, MÜSSEN von der Kasse gezahlt werden. Dafür dürft Ihr Euch bei Jens Spahn bedanken.

      • Ja, immer auf das evidenzbasierende Verfahren zu verweisen finde ich schwierig. Mir hat 7mind nach meinem Schlaganfall sehr geholfen und ich war froh, dass das teilweise erstattet wurde.
        Letztlich muss ich mit meinen KK Beiträgen auch Krebsbehandlungen von Rauchern finanzieren, auch wenn erwiesen ist, dass diverse Krebsarten direkt durch Rauchen verursacht werden. Letztlich ist wichtig, was wirkt und zwar individuell.

      • @mixmox

        sorry Meditation und Achtsamkeit lernt man in der Reha nach einem cerebralen Insult und nicht über eine völlig überteuerte App, an der mit größter Wahrscheinlichkeit keine Psychotherapeuten, Psychiater oder äquivalent ausgebildete Personen beteiligt waren… was die machen hat mit einer therapeutischen Grundlage nichts zu tun.

        und ganz generell sollte gelten was die Kasse bezahlt muss evidenzbasiert sein.

      • Osteopathie ist seit 2009 wissenschaftlich anerkannt und sogar als Goldstandard für Low Back Pain durch Studien bewiesen

      • 7mind wird aber meines Wissens nicht verschrieben. Die meisten Kassen beteiligen sich im Rahmen der freiwilligen Zusatzleistungen an den Kosten.

      • Zur Osteopathie hätte ich gern die Quelle von 2009. „Goldstandard“ bei Rückenschmerzen ist immer noch gezielter Kraftsport.

      • Stimmt, sorry mein Fehler.

      • @wolf s.

  • Bei Apps wird auf die wissenschaftliche Basis geachtet aber Globulins sind in Ordnung… kannst du dir nicht ausdenken.

  • Na wer hätte gedacht das die Apps nix bringen. Was da ein Geld verbrannt wird damit sich ein paar die Taschen voll machen können.

    • Ich hab keine Ahnung was für Apps dort genau verschrieben werden, muss aber sagen dass ich mit der Balance App ziemlich gute Erfahrungen gemacht habe was Achtsamkeitstraining angeht. Ist am Ende wie Home Office und Teams Meetings. Klappt auch, braucht eventuell etwas mehr Selbstdisziplin als Vororttreffen, das kann dann halt bei undisziplinierten entsprechend nach hinten los gehen.

      • Danke, das ist genau meine Meinung. Natürlich kann grundsätzlich nicht alles für jeden finanziert werden. Ich finde aber Pauschalisierungen in wirkt nicht und wirkt schwierig. Dazu braucht es Langzeitstudien.

        Letztlich zahle ich auch Gebühren für Menschen die meinen sie müssen 20 Jahre keinen Sport machen und haben dann einen Bandscheibenvorfall. Wenn man anfängt ständig die Solidargemeinschaft in Frage zustellen, nur weil es für mich nicht passt, der sollte mal überlegen, ob er/sie sich mal lieber hätte eine Balance App verschreiben lassen sollen, bevor der Bandscheibenvorfall da war. ;-)

      • Kalmeda wäre so ne App…
        mittlerweile sorge ich bei meinem Tinitus einfach nur noch dafür, dass ich im Hintergrund immer Radio oder andere Geräusche habe, die mich ablenken.
        wasser rauschen etc. YouTube ist voll davon!
        Das Geheimnis beim Tinitus ist letztendlich nicht, der muss unbedingt weg (wird er niemals!), sondern er ist da, er tut mir nichts, es ist nur ein Geräusch, du kannst dich auf andere Sachen konzentrieren.
        Wenn dein Unterbewusstsein erst einmal realisiert hat, dieses Geräusch ist völlig ungefährlich.
        Wird es auch aus deinem empfinden heraus gefiltert
        Bei dem einen etwas früher, bei dem anderen etwas später.
        Kommt tatsächlich wirklich auf die Einstellung drauf an bin ich bereit damit zu leben, oder will ich alles versuchen, um dieses Geräusch für immer los zu werden.

      • Raucher +1

  • Naja ganz so Hanebüchen ist das mit den Apps auch nicht. Habe selbst mehrfach eine App zur Behandlung von verschiedenen Knieproblemen verordnet.

    Habe den Pat immer gesagt was die App kostet (ca 350 Euro). ca 80 % waren zufrieden und danach auch beschwerdefrei. Mein Erlös beim verordnen: 2 Euro, Kontrolle gibt dann ggfs nochmal 6 Euro.

    Wenn ich aber 6x Physiotherapie verordne bin ich auch schon bei ca 160 Euro. Nur das momentan Physiotermine bei uns in der Region so gut wie nicht zu bekommen sind.

    Die App für Rückenleiden habe ich noch nicht verordnet.

    Ob die Diabetes-Apps was taugen überlasse ich den Internisten

  • Hoffentlich wird da zwischen den Apps unterschieden und nicht einfach alle über einen Kamm geschert. Es gibt ganz sicher sehr gute und hilfreiche Apps, aber auch solche, die völlig unnütz sind. Vielleicht sollte man die Verfahren zur Zulassung als Gesundheitsapp hinterfragen als pauschal davon abzuraten, diese Apps zu verschreiben.

  • Die haben mit ihrer Gematik noch viel größere Geldprobleme und suchen jetzt wohl Ablenkung.

  • Sorry, das Gutachten ist eben gerade nicht aktuell. Wieso lautet die Überschrift nicht: „KVB fehlinformiert unter Bezugnahme auf veraltetes Gutachten“? Der vorwiegende Mangel war doch, dass die Daten für die Gutachten nicht ausreichend öffentlich abrufbar waren. Das die Evidenz tatsächlich unzureichend sein soll, steht gerade nicht im Gutachten.

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