Musik-Streaming in der Grauzone
Nach App-Store-Ausschluss: Musi verklagt Apple
Die Macher der Musik-Streaming-App Musi haben Klage gegen Apple eingereicht, nachdem man sich in Cupertino Ende des Sommers dafür entschieden hatte, die Anwendung aus dem App Store zu entfernen. Musi wirft Apple vor, seinerseits gegen die Vertragsbedingungen zu verstoßen, die für das Geschäftsverhältnis zwischen Apple und den im App Store aktiven App-Entwicklern gelten.
Konkret kritisieren die Musi-Verantwortlichen, dass Apple die Anwendung ohne ausreichende Begründung aus dem App Store entfernt habe. Laut Musi stützt sich Apple auf eine Beschwerde von YouTube, in der behauptet wird, Musi habe gegen die Nutzungsbedingungen des Video-Portals verstoßen. Bei Musi bestreitet man dies jedoch und fordert nun eine Wiedereinstellung der App.
YouTube-Beschwerde als Auslöser
Aus der Klage von Musi geht hervor: YouTube soll nur eine vage, fünf Worte umfassende Beschwerde eingereicht haben, die lediglich einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen anführte, ohne weitere Details zu liefern. Zudem behauptet Musi, YouTube habe Apple gegenüber fälschlicherweise angegeben, dass man bei Musi nicht auf Schlichtungsversuche eingegangen sei.
Musi existiert seit 2016 und ermöglichte seinen Nutzern, öffentlich zugängliche Musikinhalte zu streamen, während Musi eigene Werbeanzeigen einblendete. Die Musik selbst kam dabei von YouTube – und YouTube beäugte Musis Geschäftsmodell bereits seit 2021 kritisch.
Google wählte „kurzen Dienstweg“
Nach Angaben der US-Reporterin Ashley Belanger soll Google den App-Anbietern vorgeworfen haben, nicht-öffentliche Schnittstellen genutzt zu haben, was gegen die Richtlinien von YouTube verstoße. Die Musi-Verantwortlichen habe diese Bedenken zurückgewiesen und erklärt, dass die App nur öffentlich zugängliche Inhalte nutze und dabei wie jeder andere Browser auch agieren würde – eine rechtliche Grauzone.
Im August 2024 entschied sich Google dann für den kurzen Dienstweg. YouTube forderte Apple auf, die beliebte App aus dem Store zu entfernen und reagierte nicht mehr auf Musis Kontaktversuche. Apple entfernte die App, Musi entschied sich für den Gang vor Gericht. Die App-Anbieter fordern jetzt nicht nur die Wiederaufnahme in den App Store, sondern auch Schadensersatz für entgangene Einnahmen und den erlittenen Image-Schaden.
Während man sich nun also auf eine gerichtliche Auseinandersetzung mit Apple vorbereitet, wird der App Store zur Stunde von Anwendungen geflutet, die einen vergleichbaren Funktionsumfang mit täuschend ähnlichem Logo und Namen anbieten.
Wenn die Musi spielt.. Die Frage ist, ob sie tatsächlich gegen Youtube’s Nutzungsbedingungen verstoßen haben oder nicht. Falls ja, sehe ich hier keinen Anspruch.
Falls nein, wird es für Apple teuer.
Außerdem scheint Apple es ja nicht so genau zu nehmen bei ähnlichen Anbietern.
Trotz Appstoreprüfung gibt es wohl viele Nachmacher.
Also wenn sie YT Werbung entfernt und durch eigene ersetzt haben, dann ist das ziemlich sicher nicht mit den Regeln von YT konform.
Ich sage aber nicht, dass sie es getan haben, weil ich die App nie benutzt habe
Ich finde den letzten Satz eher bedenklich. Das bringt nicht nur Musi einen größeren Image Schaden sonder meiner Meinung nach ist auch genau das ein Problem des AppStores, das es viel zu viele billige Replika gibt weil das offensichtlich auch ein gutes Geschäftsmodell für irgendwelche Trittbrett-Softwareschmieden ist.
Nun, Apple verdient prächtig daran. Solange Apples Image keinen Schaden nimmt, sie im Gegenteil als Kümmerer gelten können, gibt es aus Apples Perspektive kein Problem. ;)
Jaja blablabla. Egal wie Mans macht. Der pöse pöse Apfel. *Gähn*
@hans, schlagkräftige Argumente, die Du da vorbringst. Da hast Du es Piet jetzt aber richtig gezeigt.
Komisch das es esound noch gibt. Mit Abo Modell machen die nix anderes als Musi
Jetzt mal ehrlich, wer soll das denn glauben? Ein Unternehmen wie YouTube/Google soll eine fünf Worte umfassende Beschwerde eingelegt haben? Kann ich mir niemals vorstellen. Das machen dort Rechtsanwälte oder ähnliche Leute, aber nicht mit fünf Worten.
Glaube das bezieht sich eher auf die Begründung.
„Nutzung unserer Plattform auf unzulässige Weise“ oder so.
Ich finde die Klage gut. Es kann nicht angehen, das sich Apple als eine Art Wettbewerbshüter zwischen zwei Streithähne stellt. Dafür gibt es Gerichte. Diese Willkür von Apple geht einfach nicht.
Weltweite privatwirtschaftliche Nutzungsbedingungen haben Rechtsgültigkeit?
Interessante These für einen Rauswurf.
Komisch nur wenn Apps Fake und Hass verbreiten es angeblich keine Möglichkeiten der Sanktionen gibt.