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Recht auf vertragliche Datenraten

Mobilfunknutzer sollen Minderungsrecht bei mangelhafter Leistung erhalten

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Im Bereich der Festnetzversorgung besteht bereits die Möglichkeit, vom Anbieter eine Preisminderung zu verlangen, wenn die zugesagten Internetgeschwindigkeiten dauerhaft nicht zur Verfügung stehen. Die Basis hierfür bietet das von der Bundesnetzagentur angebotene Desktop-App Breitbandmessung.

Wenn es nach der Bundesnetzagentur geht, soll es in Zukunft auch entsprechende Min­de­rungs­re­ge­lun­gen für Mo­bil­funk-In­ter­net­zu­gän­ge geben. Die Behörde will einen entsprechenden Entwurf ausarbeiten und hat bereits damit begonnen, Stellungnahmen zu diesem Thema einzuholen. Hier dürften vor allem die Mobilfunkanbieter angesprochen sein, gleichermaßen fordert die Behörde aber auch „interessierte Kreise“ dazu auf, ihre schriftlichen Eingaben zum Thema bis zum 12. Juli 2024 einzureichen.

Klaus Mueller Bundesnetzagentur

Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur

Ziel ist es, den Verbrauchern die Möglichkeit zu geben, eine Gebührenminderung oder gar eine außerordentliche Kündigung ihres Vertrags durchzusetzen, wenn die Leistung des Zugangs regelmäßig oder gar dauerhaft erheblich von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht.

Im nächsten Schritt will die Bundesnetzagentur dann konkrete Vorgaben für Mobilfunk-Internetzugänge und zugleich ein Messwerkzeug entwickeln, mit dessen Hilfe sich der Nachweis für die entsprechende Minderleistung erbringen lässt. Hierbei dürfte es sich um eine erweiterte Version der jetzt bereits verfügbaren iPhone-Version der App „Breitbandmessung“ handeln.

Nachweis schwieriger als im Festnetz

Generell ist der für eine Minderung benötigte Nachweis im Mobilfunknetz deutlich schwieriger zu führen, als dies bei einem Festanschluss der Fall ist. Beim Mobilfunk spielen Faktoren wie die Tatsache, dass die Leistung maßgeblich davon abhängt, wie viele Nutzer gerade gleichzeitig in einer Mobilfunkzelle aktiv sind. Dieser Tatsache will man durch eine zusätzliche Differenzierung abhängig vom jeweiligen Ort gerecht werden:

In Gebieten mit hoher Haushaltsdichte soll der Abschlag 75 Prozent, in Gebieten mit mittlerer Haushaltsdichte 85 Prozent und in Gebieten mit niedriger Haushaltsdichte 90 Prozent betragen. Die Einteilung der Gebiete erfolgt dabei auf Basis von 300m-Rastern, um den lokalen bevölkerungstechnischen Gegebenheiten umfassend Rechnung zu tragen und den Netzausbau bestmöglich abzubilden.

[…]

Die Anzahl der für den Nachweis einer Minderung notwendigen Messungen soll bei 30 Messungen liegen, verteilt auf fünf Kalendertage mit jeweils sechs Messungen pro Tag. Eine erhebliche Abweichung bei der Geschwindigkeit soll für die geschätzte maximale Geschwindigkeit als dann vorliegend angenommen werden, wenn an mindestens drei von fünf Messtagen jeweils einmalig die um die oben genannten Abschläge verringerte vertraglich angegebene geschätzte maximale Geschwindigkeit nicht erreicht wird.

Ein konkreter Zeitplan über die im Juli endende Frist für Stellungnahmen hinaus wurde noch nicht veröffentlicht.

20. Jun 2024 um 10:50 Uhr von chris Fehler gefunden?


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  • Sorry aber das wird doch ein hohler Zahn solange der Anbieter nicht zeitgleich zur Versorgung verpflichtet ist.

    • Solande der kleine Deutsche, die Ausbaumaßnahme per Gericht stoppen kann, halte ich das für eine steile These. Hier aktuell in 06120. Häusle Besitzer wurden nicht über eine gute zukünftige Versorgung informiert und gehen nun auf die Barrikaden. Klar da macht jeder Mobilfunker mit – NICHT.

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      • Ein paar Häuslebesitzer stoppen bestimmt nicht mal eben Ausbau. Wurde hier kürzlich versucht mittels Bürgerinitiative usw. und die Antenne steht (zum Glück wie ich finde aber das sieht eben jeder anders)

        Davon ab hast Du missverstanden was ich meinte. Die Möglichkeit der Kürzung ist völlig theoretisch weil der Anbieter Dir einfach kündigen kann, darum ging es bei meinem Hinweis, nicht um Ausbau!

  • Wie sieht bei der üblichen Vertragsformulierung „bis zu“ aus?
    Gelten nur outdoor-Messungen? Drinnen geht die Bandbreite schließlich technisch bedingt deutlich runter.

  • In der Regionalbahn zwischen der Metropolregion Hamburg und der Innenstadt von Hamburg, teilweise so gut wie kein mobiles Internet verfügbar. Betrifft Telekom, Vodafone und o2, seit nunmehr 10 Jahren. Die (vermutlich) Ausrede der Anbieter: Ein Funkmast ist gestört. Hält dann schon etwas zu lange an. Auf sämtlichen Netzkarten ist angeblich 4G/5G vorhanden. Ich bin gespannt, wann mobiles Internet durchgängig auch in Zügen verfügbar sein wird (und nicht nur an ICE Strecken bzw. durch WLAN in ICEs). Ärgerlich, wenn dies die Pendelstrecke ist auf der man hauptsächlich auf das mobile Internet „angewiesen“ ist.

  • Geil, Ich kenne 2-3 Ecken hier in der Innenstadt wo das Netz zusammen bricht und die Musik Wiedergabe stoppt wenn man da mit Auto lang fährt. Dann muss ich wohl immer dort messen und meinen Vertrag „günstiger“ machen :)

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  • Man sollte sich fragen warum es überhaupt so eine Notwendigkeit im Jahr 2024 geben sollte. An meiner neuen Adresse habe icv tatsächlich 1-2 Balken. Diese A..löcher muss man endlich in den Allerwertesten treten, und zwingen endlich flächendeckende Abdeckung zu sorgen, mit maximaler Bandbreite. Wie lange wird diese Verarsche noch so weiter gehen.

  • Wer hätte gedacht, das O2 mal besser abschneidet als Vodafone. Früher las man hier nur Beschwerden über O2, jetzt nur noch von Vodafone

    • Das kommt ja bekanntlich grundsätzlich auf die Region an. Bei uns hier ist o2 praktisch nicht vorhanden. TK und VF einwandfrei Incl. 5g. Ich könnte jetzt also fleißig über o2 meckern, mache es aber nicht weil ich schlicht TK und VF verwende und es mich somit nicht betrifft …

  • Stefan B. aus H.

    Das ist nur halb praxisgerecht für MOBILfunk. Sieht nach Messungen für das Szenario aus, dass man Zuhause oder am festen Arbeitsplatz keinen ausreichenden Empfang hat. Ein 300m Raster ist dann auch wieder nicht hilfreich. Wir haben beispielsweise die Situation mit Vodafone, dass im Umkreis um ca. 50m unseres Hauses in einer Metropole bei mehreren Messungen in einem Zeitraum von über 2 Jahren niemals über 10 Mbit/s erreicht wurden. Im Haus oftmals gar kein 4/5G oder nur in den oberen Etagen. Beschwerden bei Vodafone waren erfolglos, bei Kündigung waren diese wohl nicht einmal registriert, sonst hätte man uns während der 4 Rückgewinnungsversuche nicht so impertinent nach den Gründen zu fragen brauchen. Diese Ignoranz empfinde ich fast als schlimmer im Vergleich zum technischen Versagen an sich. Laut Netzabdeckungskarte soll nämlich dort alles in Ordnung sein.
    Die Siedlung besteht aus Einfamilien- und Reihenhäusern, dem entsprechend scheint es nicht in der Priorität Vodafones zu liegen, dort die Abdeckung zu verbessern. Umliegende hohe Gewerbebauten bis hin zu Funktürmen der Mitbewerber gäbe es in Sichtweite. An der Hauptstraße in ca. 75-100m Entfernung ist dann auch wieder „normaler“ abgedeckt.

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  • Ich gehe für die Messungen in den Keller, zack günstiger Vertrag. Was diese Theoretiker sich da wieder haben einfallen lassen, unklar.

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  • Das würde ich befürworten.
    Leider bin ich seit Jahren bei O2 und das Netz wird gefühlt immer schlechter.
    In meinem Gym habe ich zwar 5G, oder LTE, aber da kommen absolut keine Daten durch.
    Da ich beruflich im Außendienst bin, habe ich mittlerweile sehr viele deutsche Städte abgeklappert und teilweise ist es wirklich erschreckend, wie oft ich zwar Empfang habe, aber keine Daten durchgehen.
    Das ist wirklich ein Armutszeugnis. Auf dem Land verstehe ich es, aber nicht in einer Stadt.

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  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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