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Netzagentur definiert Auflagen

Mobilfunknetze: Fokus auf Ausbau in ländlichen Gebieten

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28 Kommentare 28

In der vergangenen Woche haben wir bereits darüber berichtet, dass die Bundesnetzagentur auf die eigentlich in diesem Zusammenhang vorgesehene Auktion verzichtet und stattdessen die derzeitigen Frequenznutzungsrechte um weitere fünf Jahre verlängert. Allerdings ist dieser Schritt für die Mobilfunknetzbetreiber mit einer Reihe von Auflagen verbunden, zu denen jetzt konkrete Informationen veröffentlicht wurden.

Klaus Mueller Bundesnetzagentur

Wir verbessern die Mobilfunkversorgung für alle Verbraucherinnen und Verbraucher und fördern den Wettbewerb. Die Verlängerung der Frequenzen ist mit ambitionierten Versorgungsauflagen verknüpft. Eine spezifische Versorgungsauflage für den ländlichen Raum und eine Flächenauflage fördern gleichwertige Lebensverhältnisse in der Stadt und auf dem Land. Ab 2030 sollen bundesweit mindestens 99,5 Prozent der Fläche mit mindestens 50 Mbit/s versorgt sein.
-Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur

Im Fokus steht der Bundesnetzagentur zufolge während der kommenden Nutzungsperiode ganz besonders der Ausbau der Mobilfunknetze im ländlichen Raum. Seitens der Netzbetreiber war hier bereits im Vorfeld Kritik zu hören, da die in diesem Bereich anfallenden Kosten unverhältnismäßig hoch seien. Es dürfte niemand wundern, dass die Mobilfunkanbieter vor allem an einem Ausbau in den Ballungsgebieten und der dort vorhandenen deutlich höheren Nutzerdichte interessiert sind.

Insofern ist es nicht nur wichtig, dass die Bundesnetzagentur klare Vorgaben für die Investitionen der Anbieter in kommerziell weniger attraktiven Regionen macht und deren Einhaltung auch kontrolliert wird.

Die neuen Versorgungsauflagen des Bundes

An die Verlängerung der Frequenznutzungsrechte bis Ende 2030 hat die Behörde die folgenden Auflagen geknüpft:

  • Ab 2030 muss bundesweit mindestens 99,5 Prozent der Fläche mit mindestens 50 Mbit/s versorgt sein.
  • Ab 2029 müssen in jedem Bundesland mindestens 99 Prozent der Haushalte in dünn besiedelten Gemeinden mit mindestens 100 Mbit/s versorgt sein.
  • Ab 2029 muss eine Versorgung aller Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s gewährleistet sein.
  • Ab 2029 müssen alle Landes- und Staatsstraßen sowie Binnenwasserstraßen des Kernnetzes des Bundes mit mindestens 50 Mbit/s versorgt sein.
  • Ab 2030 müssen alle Kreisstraßen mit mindestens 50 Mbit/s versorgt sein.

Die Mobilfunknetzbetreiber müssen sich zudem zwingend am Ausbau der Netze entlang der Schienenwege beteiligen.

24. März 2025 um 17:15 Uhr von chris Fehler gefunden?


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  • Eigentlich ein Versorgung, die man heute schon als selbstverständlich erwarten dürfen sollte…

  • Ich lebe auch im ländlichen Raum und finde, dass es gerade in den letzten Jahren sehr viel besser geworden ist.

  • … und 2050 alle Maultierpfade, Wald- und Feldwege. Ich halte es für unwahrscheinlich, dass das Dorf, in dem ich aufwuchs, jemals Mobilanbindung bekommen wird, solange die Betreiber nicht von der Regierung genötigt werden. Die kalkulieren Einwohnerzahl, Altersdurchschnitt, Einkommensverteilung und den Tidenhub auf Enceladus, und falls es negativ ausfällt, wird halt kein Sendemast errichtet…

  • seit gefühlt 30 Jahre will man die ländlichen Gegenden ausbauen. Und wenn es darauf ankommt, ist man stets in den 2%, der nicht vorhandenen Netzabdeckung :-)

    Wir haben in Europa die weitaus höchsten Mobilfunkkosten und bekommen es nicht hin, flächendeckend mit schnellem Netz auszubauen. Solange der ehemalige Monopolist und Staatsunternehmen Telekom die Hoheit über die Netze hat, wird sich daran auch nichts ändern. Einen echten Wettbewerb gibt es in Deutschland nicht. Und an den Lizenzen hat sich unsere Bundesregierung auch ordentliche bereichert. Die Bürger schaut in die Röhre.

  • Eigentlich müßte doch die Versorgung via Mobilfunk einfacher sein als mittels Kabel / Glasfaser. Denn jeder Meter Kabelweg muß für jeden Kunden einzeln gebuddelt und verlegt werden. Ein Sendemast kann mehrere Leute gleichzeitig „erschließen“. Auch ländlich.
    Ich wohne auch ländlich und kann mich nicht beschweren. 50 MBit DSL und 5G bei o2 als Mobilfunk. Ok, die 50 MBit sind jetzt nicht viel aber es genügt.
    Schön, daß es jetzt hier Forderungen gibt. Allerdings sollte der Gesetzgeber auch bei den Planungs-Verfahren auf Geschwindigkeit setzen. Und Einsprüche gegen Funkmasten sollten etwas reduziert werden. Denn einerseits schnelles mobiles Internet fordern, andererseits klappt das auch wieder nicht ohne Sendemast.

  • Immerhin sind die Preise schon deutlich günstiger geworden und man muss nicht unbedingt neidisch ins europäische Ausland schauen.
    Auch wenn noch Luft ist, kommt ich gut hin für 8€ im Monat.

  • Falsch. Focus liegt auf „Fläche“. Bedeutet nicht zwingend, wird auch sicher ohne massiven Zwang nicht passieren, dass das Ländliche Gegend bedeutet. Das in diesem Land im Jahr 2025 selbst schon nicht weit von Betlin GAR KEINE VERBINDUNG vorhanden ist, ist ein desaströses Versagen, und gröbste Verarschung der Steuerzahler seitens Politik, und der Kunden seitens Anbieter. Alles ein erbärmlicher Haufen hirnloser Dilettanten.

  • Blabla, Bahnstrecken überall über 80% keine Verbindung!!! Nur meisten Bahnhöfe möglich, restliche Strecken unterwegs immer keine Verbindung, wo bleibt versprechen 99%, einfach glatt LÜGEN!!!

  • Seit 1,5 Jahren steht der neue Mast hier aufm Dorf… unbestückt.. worauf warten die… Technik drauf und endlich Empfang

  • Und jährlich grüßt das Murmeltier. Fertig ist es immer noch nicht

  • Diese bzw. ähnliche Auflagen gab es bereits bei 3G und LTE.
    Sie wurden von den Netzbetreibern aus Kostengründen und um um den Profit größtenteils ignoriert und bei Zeitablauf als unverhältnismäßig und sehr teuer und nicht leistbar deklariert

    Strafen gab es wie immer- KEINE

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