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Fokus auf ländlichen Raum

Mobilfunkfrequenzen: Netzagentur will Verlängerung statt Neuauktion

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18 Kommentare 18

Die Bundesnetzagentur will keine neue Auktion für die im kommenden Jahr auslaufenden Nutzungsrechte für die Mobilfunkfrequenzen durchführen, sondern stattdessen die aktuelle Aufteilung verlängern. Ein neues wettgewerbliches Verfahren soll dann zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden.

Die Planungen der Behörde sehen eine an konkrete Auflagen gebundene Verlängerung um fünf Jahre vor, die aktuell vergebenen Nutzungsrechte laufen zum Ende nächsten Jahres aus. Der wirksame Wettbewerb werde durch diese Regelung nicht beeinträchtigt.

Fokus liegt auf besserem Mobilfunk im ländlichen Raum

Unsere vorrangigen Ziele sind die Verbesserung der Versorgung für alle Verbraucherinnen und Verbraucher und die weitere Förderung des Wettbewerbs. Die Verlängerung von Frequenzen soll mit ambitionierten Versorgungsauflagen verknüpft werden. Eine spezifische Versorgungsauflage für den ländlichen Raum und eine Flächenauflage können gleichwertige Lebensverhältnisse in der Stadt und auf dem Land fördern. Wir wollen den Wettbewerb im Mobilfunkmarkt weiter stärken. Hierfür soll die Verlängerung mit speziellen Regelungen für den vierten Netzbetreiber und einem Verhandlungsgebot für Diensteanbieter verbunden werden.
-Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur

Klaus Mueller Bundesnetzagentur

Eine besondere Rolle kommt in diesem Zusammenhang dem erst seit Ende vergangenen Jahres in diesem Segment aktiven, neben der Telekom, Vodafone und O2 vierten Netzbetreiber 1&1 Mobilfunk zu. Um diesen durch den Aufschub nicht zu benachteiligen, will die Bundesnetzagentur die bislang drei Mobilfunknetzbetreiber dazu verpflichten, 1&1 eine auf Zusammenarbeit basierende Mitbenutzung von Frequenzen zu gewähren. Falls keine entsprechende Übereinkunft zustande kommt und 1&1 ab 2026 von keinem bundesweiten Netzbetreiber die Mitnutzung gewährt werden, behält sich die Bundesnetzagentur vor, National Roaming verpflichtend anzuordnen.

Nutzbare Mindestraten sollen angehoben werden

Im Rahmen der mit einer Nutzungsverlängerung einhergehenden Versorgungsauflagen sollen konkret nutzbaren Mindestdatenraten in besiedelten und nicht besiedelten Flächen und ebenso Anforderungen an die Versorgung in Gebäuden und Fahrzeugen definiert werden. Die Bundesnetzagentur spricht dabei von Zielen, die insbesondere den ländlichen Raum stärken sollen. Der Entwurf sieht aktuell diese Eckpunkte als Mindest-Versorgungsleistung für die drei etablierten Betreiber Telekom, Vodafone und O2 vor:

  • ab 2030 99,5 Prozent der Fläche mit 50 Mbit/s,
  • ab 2029 in jedem Bundesland 99 Prozent der Haushalte in Gemeinden im ländlichen Raum mit 100 Mbit/s,
  • ab 2029 alle Bundesstraßen mit 100 Mbit/s,
  • ab 2029 alle Landes- und Staatsstraßen sowie Binnenwasserstraßen mit 50 Mbit/s und
  • ab 2030 Kreisstraßen mit 50 Mbit/s

Die Behörde sammelt nun bis zum 8. Juli Stellungnahmen zu dem hier veröffentlichten Entwurf.

14. Mai 2024 um 16:52 Uhr von chris Fehler gefunden?


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    18 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Schade, dass man nicht Band 41 LTE ermöglicht. Das wäre mal innovativ für den deutschen Markt.

    Antworten moderated
  • Klappt niemals. Da wird wieder richtig Lobbyismus betrieben werden ;-)

  • Läuft für 1&1. Seit Jahren den Ausbauverpflichtungen nicht nachkommen und schön als Trittbrettfahrer die Netze der Anderen mitbenutzen. War aber abzusehen.

  • Verstehe nicht, warum nationales Roaming nicht durchgesetzt wird. Das wäre meiner Meinung nach der richtige Schritt.

  • stolzer boomer aus köln

    Was ist mit der sbahn? Da ist oft gar kein Empfang.

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  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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