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Landgericht Landshut: Dashcam-Video als Beweismittel zulässig

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36 Kommentare 36

Auf dem iPhone kümmern sich iOS-Applikationen wie Triprec oder Sygics Dashcam-Option um die kontinuierliche Aufzeichnung der Geschehnisse vor eurem Fahrzeug – Nutzer, die lieber auf spezielle Hardware-Lösungen setzen, greifen zu den iTracker-Modellen oder dem Garmin Dash. Fest steht: Auch hierzulande freut sich die Dashcam – spätestens seit dem Meteoriteneinschlag im russischen Tscheljabinsk – über einen enormen Popularitätszuwachs.

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Problematisch war bislang lediglich die unsichere Rechtslage. Verstößt die Videoaufzeichnung gegen Bundesweit gültige Datenschutz-Auflagen? Sind die Clips im Falle eines Unfalls, ein zulässiges Beweismittel? Müssen sich Fahrer sorge um etwaig verletzte Persönlichkeitsrechte machen?

Fragen mit denen sich das Landgericht Landshut jetzt beschäftigt hat und Freunden der Dashcam nun ein grundsätzlich grünes Licht gibt.

So haben die Landshuter Richter in einem Hinweisbeschluss (Aktenzeichen: 12S2603/15) jetzt festgestellt, dass die Videoaufnahmen grundsätzlich als Beweismittel in Zivilprozessen in Frage kommen. Selbst wenn ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetzt vorliegt, bedeute dies nicht automatisch, dass Dashcam-Videos in einem vorliegenden Verfahren nicht verwendet werden dürfen.

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Anwalt Udo Vetter kommentiert:

Dashcams dürfen in Autos betrieben werden. Jedenfalls sind die Aufnahmen aber als Beweismittel im Zivilprozess zulässig. […] Nicht jeder denkbare Verstoß gegen Rechtsvorschriften führe auch zu einem Beweisverwertungsverbot. Vielmehr könne auch das Interesse einer Prozesspartei vorgehen, einen Schadenshergang zu belegen.

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20. Jan 2016 um 09:36 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Das ist auch korrekt so!
    Für „Hilfssehriffs“, die meinen die Polizei mit Ordnungswidrigkeitsanzeigen per Dashcam zumüllen zu müssen taugten diese halt nichts!
    Bei Straftaten, oder um sich selber vor Gericht zu entlasten, können diese aber vom Richter durchaus zugelassen werden. Das ist aber auch schon länger so!

    • Grundsätzlich ist eine dauerhafte Videoaufzeichnung völlig legal! Man kann Aufnehmen was man will! Es geht um zwei Dinge, die man beachten muss: Dritte auf dem Video haben das Recht auf ihr eigenes Bild (aber wer sich in der Öffentlichkeit aufhält, muss auch damit rechnen, mit auf einem Bild zu sein, sonst dürfte ja keine Zeitung mehr ein Bild von einem Ereignis abdrucken) und zweitens, die Verletzung von Persönlichkeitsrechten aus datenschutzrechtlichen Gründen. Jetzt zur Dashcam: i.d.R. ist so eine Kamera nach vorne (in Fahrtrichtung) gerichtet und nimmt den vorausfahrenden Verkehr (welche für ein Unfallgeschehen in welches man selbst beteiligt ist) von hinten auf. Man sieht also meist nur Fahrzeuge von hinten und deren Kennzeichen. Der Fahrer ist durch die Heckscheibe und Kopfstützen nicht zu erkennen (und wenn dann auch nur von hinten). Außer der Polizei kann kein anderer anhand des Kennzeichens auf den Fahrer schließen und selbst die Polizei kann nicht sagen ob der Fahrzeughalter auch momentan der Fahrzeugführer ist. Lediglich Fahrzeugführer im Gegenverkehr könnten von vorne Videographiert worden sein, doch ob diese erkennbar sind ist fraglich und auch da gilt wiederrum, dass keiner die Fahrzeughalterdaten über das Kennzeichen heraus bekommt und auch der Halter nicht Fahrer sein muss. Somit besteht keine Möglichkeit dem Kennzeichen eine Person zuzuordnen und es werden auch keine Persönlichkeitsrechte verletzt.

    • Ob gut oder schlecht, dennoch begeht man einen Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen, welcher ebenfalls geahndet werden kann…

      • Laut der ct ist es nur dann ein Verstoß wenn pauschal auf Dauer gespeichert wird. Speichert eine Cam zB nur auf Knopfdruck die letzten paar Minuten (keinen Plan wieviele) handelt es sich nicht um eine rechtswidrige Aufnahme. Stand in einer der letzten Ausgaben. Interessant wäre in dem Zusammenhang, wie eine Aufnahme zu werten ist, die automatisch bei einem Unfall gespeichert wurde. Der Lagesensor kann einen Harten Aufprall in jedem Fall sicher erkennen.

      • Wenn der Speicherknopf wegen eines Unfalles gedrückt wurde.

  • Camera Überwachung ist wichtig…
    Jedes Auto sollte eine dashcam von Werk drin haben. Benötigt die Polizei diese Daten sollte diese Zugriff haben.

  • Das heißt wenn ich mein Dashcam-Video als Beweismittel benutzen will droht mir ein anderes Verfahren wegen Verletzung des Bundesdatenschutzgesetzes. Na toll da weiß ich nicht ob es nicht vielleicht besser ist das Video nicht zu zeigen.

    Vielleicht ist ja ein Anwalt unter den Usern und kann mal erläutern was einem bei einem Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz droht.

    • Ich bin zwar kein Anwalt, aber in einem anderen Fall, wo beide Unfallgegner behaupteten keine Schuld zu haben, wurde die Kameraaufnahme des Unfallherganges akzeptiert. Hier wurde die Beweisführung höher eingestuft als der Datenschutz.
      Was ich grundsätzlich in Ordnung finde, wenn die Sachlage nicht eindeutig ist.

  • Die Dashcams sollten so schlau sein und Verstöße anderer Verkehrsteilnehmer automatisch weiterleiten und anzeigen. Roboter mit Senf.

  • Dieser Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz ist nicht bußgeldbewehrt!

  • Die Dashcam User haben doch alle einen Schatten. In Zukunft haben wir russische Verhältnisse und es gibt keine Versicherung ohne Dashcam. Ob dies wirklich der Sicherheit zuträglich ist, wage ich zu bezweifeln.
    Wie wäre es mal wieder mit Paragraph 1 StVO.
    Schönen Tag wünscht
    Paul

  • Also zur Klarstellung: Aufnehmen darf ich alles, was mir im öffentlichen Raum vor die Nase kommt.
    Es ist allerdings nicht gestattet, solches Material Dritten zugänglich zu machen.
    Wenn man für sich zu Hause einen privaten Film daraus bastelt, ist das alles noch im erlaubten Rahmen- man darf diesen Film halt nur selber (privat) nutzen- eine Weitergabe / Veröffentlichung ist ohne Zustimmung der Rechteinhaber („eigenes Bild“, etc.) illegal!
    Das gilt allerdings nur für Aufnahmen aus öffentlichen Raum- bei Aufnahmen von privaten Grund und Boden ist schon ein Kamera-Dummy problematisch (ist ja auch einzusehen).

  • Da ist das letzte Wort noch lang nicht gesprochen, zumal (vorausgesetzt das LG war Tatsacheninstanz) Berufung und Revision (BGH) noch aussehen. Die am BGH warten vermutlich nur drauf, dass das mal zu ihnen durchdringt.

  • Solche Aufnahmen sollen vor Gericht als Beweismittel akzeptiert werden? Wunderbar, dann mache ich mir ja keine Sorgen, denn achtet mal auf den in das Video eingeblendeten Zeitstempel, und wohlgemerkt: alle Aufzeichnungen zeigen den exakt gleichen Vorgang (Meteoriteneinschlag) aus unterschiedlichen Perspektiven:
    15.02.2013, 09:26h
    15.02.2013, 09:20h
    31.12.2012, 18:31h
    06.01.2009, 21:02h
    Solange die Russen noch keine Zeitreisen erfunden haben, sollte auch der schlechteste Anwalt erfolgreich gegen solche „Beweismittel“ vorgehen können. Bzw. kann ich aufgrund so eines Videos einwandfrei belegen, dass das Auto des Unfallgegners ja schon vor 4 Jahren beschädigt wurde. Offensichtlich von einem Auto, das meinem sehr ähnlich ist, ich dieses zum damaligen Zeitpunkt aber noch gar nicht besaß ;-)

    • Moderne Dashcams sind in der Lage Zeit und Datum per GPS exakt zu ermitteln. Wenn man das Datum und die Uhrzeit falsch einstellt, dann wird es eben auch falsch auf dem Video dargestellt (siehe Videos vom Meteoriteneinschlag im Jahr 2012!)

  • Ich scheiss auf Datenschutzrechtliche Bestimmungen wenn dadurch die Wahrheit eine Tat oder ein Unfallhergang aufgeklärt werden kann. Ob auf dem Video jemand in der Nase bohrt oder nackt rumläuft ist da wohl eher lächerlich unwichtig.

  • Wenn der Speicherknopf wegen einem Unfall gedrückt wurde.

  • Es lebe der Datenschutz. Haben übrigens viele Menschen für gekämpft.
    Wird gern geopfert für eine vermeintliche Gerechtigkeit, die es auch mit Dashcam nicht gibt.
    Die Dashcam zeigt immer nur das geschehen vor dem Fahrzeug und lässt viele Aspekte die neben und hinter den Fahrzeug passieren außer acht.
    Ich hoffe das dann wenigstens die Aufnahmen auch gegen den Benutzer der Cam. angewendet werden. Befürchte nur, das solche Aufnahmen dann schnell unter den Fahrersitz verschwinden.

  • Grundsätzlich ist eine dauerhafte Videoaufzeichnung völlig legal! Man kann Aufnehmen was man will! Es geht um zwei Dinge, die man beachten muss: Dritte auf dem Video haben das Recht auf ihr eigenes Bild (aber wer sich in der Öffentlichkeit aufhält, muss auch damit rechnen, mit auf einem Bild zu sein, sonst dürfte ja keine Zeitung mehr ein Bild von einem Ereignis abdrucken) und zweitens, die Verletzung von Persönlichkeitsrechten aus datenschutzrechtlichen Gründen. Jetzt zur Dashcam: i.d.R. ist so eine Kamera nach vorne (in Fahrtrichtung) gerichtet und nimmt den vorausfahrenden Verkehr (welche für ein Unfallgeschehen in welches man selbst beteiligt ist) von hinten auf. Man sieht also meist nur Fahrzeuge von hinten und deren Kennzeichen. Der Fahrer ist durch die Heckscheibe und Kopfstützen nicht zu erkennen (und wenn dann auch nur von hinten). Außer der Polizei kann kein anderer anhand des Kennzeichens auf den Fahrer schließen und selbst die Polizei kann nicht sagen ob der Fahrzeughalter auch momentan der Fahrzeugführer ist. Lediglich Fahrzeugführer im Gegenverkehr könnten von vorne Videographiert worden sein, doch ob diese erkennbar sind ist fraglich und auch da gilt wiederrum, dass keiner die Fahrzeughalterdaten über das Kennzeichen heraus bekommt und auch der Halter nicht Fahrer sein muss. Somit besteht keine Möglichkeit dem Kennzeichen eine Person zuzuordnen und es werden auch keine Persönlichkeitsrechte verletzt.

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