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Außergerichtliche Einigung erzielt

Kritik an Bonus-App: LIDL lenkt bei Preiswerbung ein

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31 Kommentare 31

Der Lebensmittel-Discounter LIDL hat sich mit der Verbraucherzentrale auf eine außergerichtliche Regelung verständigt und damit ein Verfahren vor dem Landgericht Heilbronn abgewendet. Dies geht aus einer Agenturmeldung hervor, die unter anderem vom SWR aufgegriffen wurde.

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Außergerichtliche Einigung erzielt

Anlass war die Kritik an Werbeanzeigen des Discounters, bei denen Preisvorteile für Nutzer der LIDL-Plus-App nicht eindeutig von den regulären Preisen abgegrenzt gewesen sein sollen – ifun.de berichtete ausführlich.

Konkret bemängelten die Verbraucherschützer, dass in Anzeigen ein auffällig platzierter Preis ausschließlich für App-Nutzer galt, während der Preis für alle anderen Kunden nur klein und durchgestrichen zu erkennen war. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale könne dies zu Missverständnissen führen, da die tatsächlichen Kosten für Kunden ohne App nicht ausreichend deutlich kommuniziert würden. LIDL habe mit dieser Darstellung gegen geltende Vorschriften zur Preiskennzeichnung verstoßen.

Im Zuge der Einigung verpflichtet sich LIDL, künftig in allen gedruckten Prospekten sowohl Gesamt- als auch Grundpreise klar zu kennzeichnen – und zwar für alle Kunden, unabhängig von der App-Nutzung. Ähnliche rechtliche Auseinandersetzungen betreffen derzeit auch andere Lebensmitteleinzelhändler.

Lidl Plus App

Kritik an Umgang mit Nutzerdaten bleibt bestehen

Unabhängig von der Klärung der Preisangaben steht die LIDL-App weiterhin wegen datenschutzrechtlicher Fragen in der Kritik. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht in der bisherigen Kommunikation zur Datennutzung durch LIDL Defizite. Aus Sicht der Organisation werde nicht ausreichend dargelegt, dass persönliche Informationen der Nutzer als Gegenleistung für die angebotenen Preisvorteile verwendet werden.

Der Verband vertritt die Auffassung, dass LIDL seiner Informationspflicht nicht gerecht werde, insbesondere im Hinblick auf die sogenannte vorvertragliche Aufklärung. Nutzer müssten vor Abschluss eines App-Nutzungsverhältnisses verständlich darüber informiert werden, in welchem Umfang ihre Daten verarbeitet und zu kommerziellen Zwecken eingesetzt würden.

Nach Einschätzung des vzbv handelt es sich bei den Rabatten in der App nicht um kostenfreie Leistungen, sondern um Vorteile, die an die Nutzung persönlicher Daten gekoppelt seien. Diese Sichtweise wird derzeit im Rahmen eines Pilotverfahrens rechtlich überprüft, da eine einheitliche Bewertung digitaler Bonusprogramme bislang nicht vorliegt.

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09. Apr. 2025 um 07:55 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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    31 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • In allen gedruckten Prospekten …
    Und am Regal dürfen Kunden weiterhin getäuscht werden, große Klasse.

    • Nein, dürfen sie nicht, auch dort gilt die Preisangabenverordnung (PAngV). Alle Preise müssen gut erkennbar und vergleichbar angezeigt werden, und zwar sowohl der Endpreis wie auch der Grundpreis.
      Es gibt nur wenige Ausnahmen für Preisdarstellungen (geringe Mengen, Auktionen, Sets, etc.)

    • Wer sich heute noch täuschen lässt, der ist in der Welt noch nicht angekommen

    • Hmm bin selten bei Lidl aber ich erinnere mich dass dort Schilder stehen ‚Preis mit Lidl plus/Preis ohne‘ – also eigentlich eindeutig?

      • @tribal-sunrise: ist sehr eindeutig. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Aber es ist auch ausfeichen farblich gekennzeichnet. Evtl. nicht für Farbenblinde, da rot. Aber sonst ….

      • Erklärst das mal bitte einer ü80 Person bitte, worauf diese bei einem Preisschild zu achten hat… ausreichend gekennzeichnet. Nutzt du die App bekommst du generell 1% Rabatt und gut ist. Bekommt auch Obi so hin. Aber nein, hier geht es ja auch um aktives beeinträchtigen der Kaufentscheidung die mit dem Hersteller besprochen wird die zusätzlich neben den generellen Angebotsabsprachen stattfindet.

      • Karol, warum immer automatisch alte Leute für dumm erklären? Von Demenz und Senilität mal abgesehen kann durchaus jeder noch denken und erkennen was er vor sich sieht

      • @Karox: in meinem Umfeld kann ich Deine These widerlegen und sogar umkehren. Die von Dir Ü80 genannte Generation hat das ohne Ausnahme perfekt im Griff – liegt vermutlich daran, dass die Senioren sich mit dem, was sie tun, beschäftigen.
        Dagegen sind die U20 teilweise vollkommen resistent gegen das Lesen und mit der Materie beschäftigen – „lass ma shoppen was kost is egaaal“

        Nein – meine Stichprobe ist nicht repräsentativ
        Nein – meine Stichprobe umfasst nicht nur 2 Leute (von beiden Altersgruppen jeweils über 20)

      • Hartmut Bachmann

        Da stimme ich dir zu 100 Prozent zu

      • Was meinst Du mit ‚worauf zu achten ist‘? Ich bin kein Fan von den Unsinn aber man muss lediglich lesen können. Wer das nicht kann, kann auch den regulären Preis nicht lesen und hat vermutlich ganz andere Probleme als im Supermarkt 30cent mehr oder weniger für eine Tüte Chips zahlen zu müssen.

      • Balthazar Backspace

        @tribal-sunrise
        Es geht um die Prospekte, nicht die Preise im Laden. Wer dann schon mal da ist, geht doch nicht wieder, weil er schon im Prospekt gescamt wurde.

        ###############
        Im Zuge der Einigung verpflichtet sich LIDL, künftig in allen gedruckten *Prospekten* sowohl Gesamt- als auch Grundpreise klar zu kennzeichnen – und zwar für alle Kunden, unabhängig von der App-Nutzung.

    • Lidl lohnt durchaus. Bei uns im Raum Frankfurt haben sie die mit Abstand frischeste und beste Obst-und Gemüse-Abteilung von allen. Da kommt vor allem REWE überhaupt nicht mit.

      Was aber an dem Vergleich verdächtig ist, ist die bewusste Betonung der „gedruckten Prospekte“. Wahrscheinlich machen sie es bald so wie Metro. Die stellen die gedruckten Werbeprospekte Ende April ein. Dann ist die Katze wieder auf den alten Füßen.

      In dem Vergleich die Formulierung „gedruckte Prospekte“ zu akzeptieren ist schon schwach.

      • Kann ich so für meinen Lidl leider überhaupt nicht bestätigen. Wenn man es erst nach dem eigenen Feierabend ab 17 Uhr oder später schafft, einkaufen zu gehen, ist die Obst- und Gemüseabteilung im Lidl sowas von ausgesucht und leer gefegt, dass ich lieber gleich zu Rewe gehe.

  • die lidl app bringt 2-3% preisvorteil aufs ganze jahr gesehen. dafür gibt man seine ganzen daten auf inkl. trackingprofil preis.

  • „Konkret bemängelten die Verbraucherschützer, dass in Anzeigen ein auffällig platzierter Preis ausschließlich für App-Nutzer galt, während der Preis für alle anderen Kunden nur klein und durchgestrichen zu erkennen war.“

    Ok, aber in der Filiale habe ich stehts beide Preise am Regal gesehen. Zumindest im Raum Berlin. Und dort war immer zu sehen, dass der Preis mit der App geringer ist. Und beide Preise sind entsprechend gleich groß.

  • Das Einzige was mich an Lidl stört ist die Stimme der Tussi aus der Lidl-Werbung.
    Ich gebe ja zu, es braucht schon eine besondere Qualifikation so eine Stimme zu produzieren. 3 Jahre verstärkten Alkoholkonsum plus zwei Schachteln Rothändle pro Tag reichen da nicht.

  • Ich habe keine Lust, umsonst für eine Marktforschungsfirma zu arbeiten, denn darum geht es. Für das Erstellen personenbezogener Einkaufsdaten werden andere Leute bezahlt. Ziemlich abgefeimt, subkutan wird den Kunden eingeredet, das Scannen der App wäre regulärer Bestandteil des Einkaufsprozesses, so als wäre es Pflicht, und die Selbstbedienungskassen laufen nur über EC-Karte und anderen Online-Zahlsystemen = personalisierte Zuordnung von Einkaufsdaten; extrem wertvoll. Lidl will nur dein Bestes, am liebsten würden sie den Kunden einen Besen unter dem Arm klemmen, damit sie auf den Weg nach draußen den Boden kehren…

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