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Knapp 1 Mio. Bußgeld in Italien: Apples Garantie und das Care-Paket unter Beschuss

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Apples Garantie-Fristen stehen schon seit einiger Zeit in der Kritik. Ein Thema das wir vor gut einem Jahr mit dem Sonder-Beitrag „Unzulässige Verkürzung der Gewährleistungsfristen beim iPhone“ bedacht haben und damals einen Telekom-Pressesprecher zitieren konnten:

Die Entscheidung, 1 Jahr Garantie und 1 Jahr Gewährleistung auf das iPhone zu gewähren, ist nicht von der Deutschen Telekom, sondern von Apple getroffen worden. Insofern müsste ich Sie auch an den Hersteller Apple verweisen, der auch die Prozesse für Reparaturen und Gewährleistungsabwicklungen aufgesetzt hat.

In Italien hat Apples Informationspolitik in Sachen Garantielaufzeit nun erstmals eine Strafzahlung provoziert. So bemängeln italienische Wettbewerbshüter heute im Anschluss an eine sieben Monate währende Untersuchung Apples einjährige Geräte-Garantie als nicht kompatibel zu europäischem Recht. Zum einen habe Apple seine Kunden nicht transparent genug über die im Euro-Raum geltenden, gesetzlichen Vorschriften aufgeklärt, zum anderen würden die von Apple angebotenen Zusatz-Garantien (Apple Care) die gesetzlich vorgegebenen Gewährleistungsfristen überlappen. Ein unzulässige Praxis.

Apple selbst hat sich sich zum Verfahrensausgang bislang noch nicht geäußert, dürfte etwaige Anpassungen der Garantie-Vorgaben aber Europaweit umsetzen. via SetteB

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27. Dez 2011 um 16:50 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Dirk Peter Küppers
    • Warum können Viele, auch nach inzwischen jahrelanger Umstellung, immer noch nicht zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden? Apple bietet von Haus aus, 12 Monate Garantie, ohne wenn und aber. Da sollten sich viele Firmen mal ne Scheibe von abschneiden. Scheiß auf 24 Monate Gewährleistung, in der der Käufer im Ernstfall nach 6 Monaten in der Beweispflicht steht!

      Für diejenigen unter euch, die den Unterschied Garantie vs Gewährleistung nicht kennen, sollten mal auf Wiki nachsehen. Dort ist es gut beschrieben.

  • ich habe mich gefragt warum jedes gerät in europa 2 jahre garantie hat und iphone 1 jahr?
    sind die iphones so schlecht dass nach ein jahr kaputt gehen.

    • äh, wie wär’s mit informieren was der unterschied zwischen garantie und gewährleistung ist, dann kannst du auch gerne mit deinem wissen prahlen, aber was du da schreibst ist einfach nur blödsinn :o

      • steht aber selbst bei den News blöde: einjährige Geräte-Garantie

        Eine Garantie ist immer freiwillig und hat nichts mit der gesetz. Gwährleistung zu tun …

      • Das stimmt nicht ganz, 6 Monate Garantie ist in Europa gesetzlich vorgeschrieben, längere Garantien wie bei Apple freiwillig. Also wenn ich das richtig lese beschweren sich Leute in Italien, dass Apple länger Garantie gibt als gesetzlich vorgeschrieben :) Auch nicht schlecht, ich klage nächsten Monat auch mal gegen meinen Arbeitgeber, weil er mir viel zu viel Gehalt zahlt xD

    • Schon mal nachgeguckt wie lange Garantie dein Drucker hat? Epson, HP & Co. geben im Normalfall auch nur 1 Jahr Garantie. Im zweiten Jahr kannst du die bei nem Defekt gleich nen Neuen kaufen.

  • Achtung!
    Austausch iPhones haben nur 90 Tage Garantie!
    Das heißt in der Praxis: wenn Apple euch ein fehlerhaftes Gerät verkauft habt ihr nur 90 Tage Garantie, auch wenn der Kauf erst 14 Tage her ist. Zwar nicht Gesetzeskonform, aber auch hier gilt wiedermal: Wo kein Kläger, da kein Richter. Das ist frech!

    • Deine Unwissenheit ist mal grandios. Es ist egal ob neu oder Austausch Gerät. Du hast immer das 1 Jahr.

      • Anderen Unwissenheit unterstellen, aber selbst falsche Sachen posten.

        Bei einem Garantie-Austausch, läuft die Garantie einfach weiter, wie beim alt Gerät. Läuft die Garantie ab, hat man auf das letzte Austauschgerät vom Austausch-Datum ab 90 Tage Garantie (falls die ursprüngliche Garantie früher abläuft).

        Ebenfalls, wenn man sein iPhone kostenpflichtig austauschen lässt (durch Eigenverschulden oder nach der Garantie) hat man auf das Austausch-Gerät nur 90 Tage Garantie.

        Wenn man ein generalüberholtes Gerät aber im Apple Store „neu“ kauft, dann hat man auch auf diese 1 Jahr.

      • Ich habe diese Warnung nich aus einer Bieerlaune heraus verfasst, sondern weil ich neulich im Apple-Store Frankfurt recht dumm aus der Wäsche geschaut, als mich der Mensch im roten Shirt entsprechend aufgeklärt hat. Nachdem ich meinem Unmut darüber lautstark Ausdruck verschafft hatte, bekam ich vom Filialleiter einen Kulanzaustausch zugesprochen.

      • Wo hab ich Unwissenheit? Das 1 Jahr hast du immer, er schrieb aber bei einem neugerät das nicht mal 14 Tage alt ist hat man dann nur 90 Tage. Ließ meinen und seinen Post mal genau!

      • @Flo: schande auf mein Haupt. Hab das mit den 14 tagen Überlesen. Sorry!!!

    • Ich spreche aus eigener Erfahrung. Die Garantie läuft weiter. Also wenn nach 100 Tagen kaputt, hat man noch 265 Tage Restgarantie.
      Musste mein Austausch iPhone 4 schonmal tauschen lassen, deshalb weiß ich das ;)

    • Genau. Die 90 Tage beziehen sich auf den Telefonsupport.

  • Das stimmt so leider nicht ganz.
    1jahr Garantie + 1jahr Gewährleistung ist Pflicht.
    Ich hatte bis jetzt noch nie das Vergnügen eine Gewährleistung in Anspruch nehmen zu müssen, Gott sei dank!
    Würde mich interessieren wie das andere Hersteller handhaben.
    Prinzipiell gilt: bei der gewährleistung muss man beweisen, dass der Mangel schon vorher bestanden hat.

    Wie einfach das in der Praxis möglich ist, sei dahin gestellt.

    • Auch hier stimmt es nicht:

      Pflicht ist ausschließlich für alle Güter: Gewährleistung!
      Garantie, wie auch immer sie genannt wird, ist eine freiwillige Leistung durch Hersteller, Handelspartner oder Dritte!

    • In Europa muss der Hersteller mindestens zwei Jahre Gewährleistung auf seine Produkte gewähren. Alles andere ist unzulässig. Apple hingegen gewährt nur 1 Jahr Garantie, was man ja mit Apple Care auf zwei Jahre verlängern kann. Ich denke mal auch ohne Apple Care bekommt man in Deutschland mindestens das Recht, das Produkt innerhalb von zwei Jahren kostenlos reparieren zu lassen. Apple wird sich zwar weigern, aber damit kann man sicherlich vor Gericht ziehen.

      • Quatsch! Mich ärgern die dummen Sprüche der nicht informierten Verbraucher langsam.

        Nochmals: vom VERKÄUFER des Produkts erhält man 2 Jahre GEWÄHRLEISTUNG und muss den Mangel auch beweisen. In den ersten 6 Monaten wird (in der Regel) vermutet, dass der Mangel schon zu Beginn da war. Dann muss der Verkäufer schon darlegen, weshalb der Mangel später entstanden sein soll und die Ursache hierfür bei Käufer liegt.

        Der HERSTELLER schuldet nichts, egal was mit der Ware ist.

        Der HERSTELLER KANN aber auch FREIWILLIG eine GARANTIE gewähren. Garantie meint, dass der Hersteller für alle Schäden oder Fehler am Gerät aufkommen wird, egal wie die Beweislage ist.

        Der KÄUFER hat somit NEBEN dem Recht auf Gewährleistung gegenüber dem VERKÄUFER ein weiteres Recht auf GARANTIE gegenüber den HERSTELLER.

        Also für Milchmädchen: 2 Jahre gegenüber der Telekom oder Vodafone, daneben 1 Jahr gegen Apple. Hat man bei Apple gekauft, beides gegen Apple.

        Dieses Recht kann nicht eingeschränkt werden, das ist schon in deutschem Recht festgehalten. Das EU-Recht muss gar nicht gesondert bemüht werden. Selbst bei gebrauchten Geräten ist die Gewährleistung mindestens 1 Jahr zu gewähren, wenn der Verkäufer ein Unternehmer ist.

      • Also wenn der Akku nach über ein Jahr kaputt geht, wie will man es beweisen. Bis jetzt musste ich bei keiner Firma wo ich was gekauft habe irgendwas beweisen, bei einem Defekt.

  • Hab bereits mein 3. iPhone4. Ohne Care hätte ich ein Problem gehabt. Vor IOS5 war es nicht selten, das ein iPhone sich beim synchronisieren aufhängt. Aber 1 Jahr Garantie ist eine Frechheit von Apple.

  • Mhm, ….

    Herstellergarantie ist freiwillig, und nicht gesetzlich vorgeschrieben.

    Außerdem hat nicht jedes Gerät in Deutschland eine zweijährige Garantie. Auch andere Namhafte Unternehmen bieten nur ein Jahr an. Dafür gibt es auch wenige, die sogar drei Jahre einräumen :)

    • Du verwechselst Garantie und Gewährleistung…letzteres ist gesetzlich vorgeschrieben!

      • 2 Jahre Gewährleistung, nach 6 Monaten Beweislastumkehr. Alles was drüber hinaus geht ist Garantie und freiwillig

      • wo verwechselt er den was? der hersteller kann dir garantie geben, muss es aber nicht und er redet vom hersteller, gibt eigentlich ziemlich wenig hersteller, die einem länger als 1 jahr garantie gewähren. u ansonsten siehe xtians posting.

      • Das stimmt so nicht. Viele Deutsche Hersteller geben dir zwei Jahren Garantie. Amerikanische Unternehmen aber nur ein Jahr. Ich kaufe mir kein Apple Care mehr, ist in Deutschland nicht notwendig. Apple muss das Produkt innerhalb von zwei Jahren kostenlos reparieren. Ob es jetzt durch Garantie oder Gewährleistung abgedeckt ist, kann uns eigentlich egal sein. Notfalls muss man klagen.

      • Nein, das müssen sie nicht!
        Du hast das recht auf eine 2 jährige Gewährleistung beim Händler wo du das Gerät gekauft hast und stehst nach 6 Monaten in der beweispflicht. Das heisst: geht irgendetwas nach 6 Monaten kaputt, musst DU dem VERKÄUFER beweisen das dieser Mangel bereits bei Kauf bestand. Und das ist in der Regel unmöglich.
        Bei der Garantie, die Apple (freiwillig) gibt, musst du überhaupt nichts beweisen.

      • Ich sage nur wie die Lage am Markt ist und nicht was Hersteller müssen.

  • Richtig so! In der Schule habe ich gelernt dass man 2 Jahre Gewährleistung auf neu gekaufte Dinge hat! Daher ist das Getue von Apple eigentlich eine unverschämtheit.
    Hoffentlich kommt es da bald auch in Deutschland zu einem Prozess.

    • Gewährleistung hast du aber nicht beim Hersteller sondern beim Händler!

      Im Falle eines Kaufes im Apple Online-Shop (wobei hier die Frage ist, ob dieser Shop in Deutschland ist) oder im Apple-Store, muss natürlich auch Apple die zwei Jahre Gewährleistung anbieten.

      • Im Gewährleistungsfall kann aber der Händler die primäre Prüfung der Sache auf Rechtmäßigkeit durchführen und leitet die Ware ab den Hersteller weiter.

      • Trotzdem ist es eine Art abzocke von Apple mit dem protection plan….denn wenn man sowieso 2 Jahre gewährleistung hat braucht man dann nicht noch ein zusatzangebot kaufen
        Egal ob die gewährleistung jetz beim Händler eingefordert werden muss oder wo auch sonst (ist mir als Endkunde egal ob ich zum Händler geh oder den Hersteller kontaktiere)

      • @Ulrich Piesch

        nein es ist eigentlich keine Abzocke, sondern eine Verlängerung der freiwilligen Garantie von 1 auf 2 Jahre. Sicher hast du außerhalb der Garantie anspruch auf Gewährleistung, nur was bringt es? Nach 6 Monaten gilt Beweisumkehr, d.h. du musst dem Händler beweisen, dass das Gerät bereits beim Kauf kaputt war, nun ja, quasi unmöglch …

      • Apple ist wegen seinen Online-Shop gleich Händler. Dieser wird von Apple Deutschland betrieben, was eine Tochterfirma des US-Konzerns ist. Deutsche Kunden müssen also auch die deutsche Vertretung verklagen. Mich wunderst das dies noch niemand gemacht hat. Aber da ich sowieso nur bei deutschen Shops wie Cyberport kaufe, muss ich mir keine Gedanken machen. Mit dem iPad 2 habe ich mich mit Apple Care breitschlagen lassen, weil ich so ein neues iPad innerhalb von einer Woche bekomme. Wäre ich zu einem richtigen Apple Store gegangen, hätte der Austausch am selben Tag stattgefunden und das muss man Apple lassen, dies macht wirklich kein Unternehmen. Apple Care ist eigentlich Pflicht, nur die Preise sind unverschämt.

  • Informiert euch mal über die Unterschiede zwischen Gewährleistung und Garantie (der Herr von der Telekom aber auch).

    Gewährleistung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, und kann bei Neugeräten nicht eingeschränkt werden. Die Gewährleistung kann Apple in den meisten Fällen aber egal sein, da der Händler die Gewährleistung geben muss (außer natürlich der Kunde hat das Gerät direkt bei Apple gekauft, in diesem Fall muss auch Apple 2 Jahre Gewährleistung geben).

    Geäwhrleistung ist aber ziemlich für die Füße, nach 6 Monaten muss der Kunde bei Defekt beweisen dass dieser Defekt schon beim Kauf vorhanden war (durch Gutachten usw.), im Prinzip eigentlich unmöglich oder es kostet mehr wie ein neues Gerät.

    Garantie allerdings ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, und zumindest in Deutschland nicht vorgeschrieben! Da kann Apple auch nur 1 Tag Garantie oder gar keine geben, und dies wäre ok.

  • http://www.apple.com/de/legal/.....warranty/

    Zusätzliche gesetzlich vorgeschriebene Verbraucherschutzrechte

    Kunden, für die in ihrem Kaufland, oder, wenn abweichend, in ihrem Wohnsitzland Verbraucherschutzgesetze oder -vorschriften gelten, erhalten die Vorteile der Apple Garantie zusätzlich zu allen Rechten und Rechtsmitteln, die ihnen durch solche Verbraucherschutzgesetze und -vorschriften zugestanden werden, einschließlich aber nicht beschränkt auf folgende:…..

    Was sagt ihr dazu?

  • Die gesetzliche Gewährleistung ist zwar 2 Jahre, aber mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Nach 6 Monaten muss der Käufer beweisen dass der Fehler schon beim Kauf vorlag. Die 2 Jahre brigen einen dann auch nicht viel, falls man nicht einen Gutachter hat. Meistens geht es aber dann auch auf Kulanz.

    Meine Monitore von Eizo haben übrigens 5 Jahre Garantie. Die waren zwar teuerer als ein Apple Cinema Display, aber das war es mir auch wert. 1000 Euro für einen Monitor und dann nur ein Jahr Garantie, das gibt es wirklich nur bei Apple!

  • Nur zur Info und interssant für die, die in der Nähe eines Apple-Stores wohnen: Apple kann auch sehr kundenfreundlich und kulant sein denn innerhalb der einjährigen Garantie tauscht Apple im Apple-Store defekte Geräte in 5 Minuten aus. Ein Kollege hat sogar ein IPhone mit Glasbruch ausgetauscht bekommen. Habt Ihr eine Apple-Care-Garantieverlängerung werden die Geräte laut Apple-Kundenberater sogar innerhalb der Garantiezeit kostenlos ausgetauscht der Clou: Die Geräte müssen nicht bei Apple gekauft sei!!!.

    • Das ist wirklich gut. Aber wenn man kein Apple Care hat, ist Apple keineswegs Kundenfreundlich. Fängt schon mit dem Telefonsupport an. Den braucht man ja nur, wenn man keinen Apple Store in der Stadt hat. Bei deutschen Unternehmen habe ich es noch nie erlebt, das ich dafür zahlen muss, außer die normalen Gesprächsgebühren halt.

  • Boys … was wollt Ihr bzw. die Welt von Apple?

    1Jahr Garantie + 1Jahr Gewährleistung ist mehr als der gesetzliche Rahmen vorschreibt und somit OK.

  • Ich versuche noch einmal ergänzend zum Beitrag von BG-On etwas Licht ins dunkel zu bringen.
    Was hier über Garantie und Gewährleistung geschrieben wird, klappt einem ja die Fußnägel nach oben …

    1. Gewährleistung und Garantie sind zwei völlig unterschiedliche paar Schuhe !

    2. Fangen wir mit der gesetzlichen Gewährleistung an: Sie gilt in Deutschland (und der EU) 24 Monate und gewährleistet das ein gekaufter Artikel ZUM ZEITPUNKT DER ÜBERGABE (also beim Kauf) frei von Mängeln ist, sprich einwandfrei wie beschrieben funktioniert. Beweisen, das der Artikel zum Zeitpunkt der Übergabe defekt war, muss übrigens ab dem 1. Tag der KUNDE. In den ersten 6 Monaten gilt aber eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung. Das bedeutet in den ersten 6 Mon. wird zum Vorteil des Kunden vermutet, das der Fehler schon bei der Übergabe des Artikels vorhanden war. (Ausnahme: offensichtliche Mängel und Verschleiß).
    Ganz wichtig ! Für die Gewährleistung steht der VERKÄUFER im Tor, und sonst keiner.
    Das was der Herr von der Telekom mal in die Luft geblasen hat, ist folglich völliger Unsinn.

    3. Garantie:
    Die Garantie gibt ein Hersteller völlig unabhängig von der Gewährleistung. Hier kann sich der Hersteller (im Rahmen der Gesetze) auch völlig frei austoben. Die Garantie ist freiwillig und so bestimmt der Hersteller auch die Bedingungen. Eine Herstellergarantie schränkt niemals die Gewährleistungsrechte ein.

    4. Fazit :
    In der ersten 6 Monaten nach dem Kauf eines Artikels ist der Kunde in einer guten Position.
    Wenn der Hersteller Garantie anbietet, kann sich der Kunde praktisch aussuchen, ob der die Herstellergarantie in Anspruch nimmt oder seine Rechte aus dem Gewährleistungsrecht direkt beim Verkäufer geltend macht. Nach 6 Monaten, ist der Kunde in der Regel mit der Herstellergarantie besser bedient, da er hier nicht Beweisen muss, das der Fehler schon beim Kauf vorlag. So ein Beweis ist in der Regel nur mit Gutachten zu führen und loht sich nur bei wirklichen teuren Gütern (Autos, Häuser etc.)
    In der Praxis ist das durchsetzen gerade von Gewährleistungsansprüchen leider immer schwieriger. Dem Handel ist es gelungen, sich durch Dickfelligkeit und Desinformation fast völlig aus der Verantwortung zu stehlen und alles auf die Herstellergarantie abzuwälzen. Nicht selten lassen sich die Rechte nur noch mit rechtlicher Hilfe durchsetzen.
    Apple hat es mit seiner Dreistigkeit nun übertrieben, da sie jegliche Ansprüche nach einem Jahr an sich abprallen lassen und noch nicht mal die Reklamationen überprüfen. Da sie den Kunden auch noch glauben machen wollten, das sei Gesetzeskonform, haben sie zu recht,viel zu spät, die viel zu niedrige Geldbuße eingefahren. Bleibt zu hoffen, das es was bringt…

    • Vollkommen richtig, was deine rechtlichen Ausführungen angeht. Allerdings falsch hinsichtlich des Grundes der Strafzahlung. Nicht wegen der Handhabung der Gewährleistungsansprüche hat Apple die Strafe eingefahren, eher deswegen, weil Apple als Online-Händler über die Rechte falsch informiert hat. Die Durchsetzung der Ansprüche auf Gewährleistung ist immer privat und bleibt unsanktioniert. Dagegen verstößt die falsche Information über die Gewährleistung sowohl gegen nationales als auch EU-Recht. Das letztere war die Ursache der Strafzahlung, weil der Anschein erweckt wurde, man habe nur ein Jahr Garantie (der Unterschied zur Gewährleistung ist mir bekannt, wie die Diskussion hier zeigt, dem durchschnittlichen Verbraucher aber nicht) und man müsse sich die Verlängerung per Care dazu kaufen.

  • Endlich bekommt Apple jetzt mal verstärkt den Gegenwind zu spüren.So langsam ist eben nicht mehr alles so rosarot…Den Frechheiten wird Paroli geboten,was dem Verbraucher nur gut tut.Premiumprodukte mit Billigservice passt eben doch nicht überall auf der Welt…
    Ich glaube Nokia ritt auch mal auf einem hohen Ross…

  • Die kurzen Garantiezeiten bei Apple haben mich schon immer gestört. Wer viel Geld für seine Hardware verlangt, sollte auch den Service einer längeren Garantie anbieten, ohne zusätzlichen Aufpreis. Gerade Macs die über 1.200 Euro kosten und schon nach 12 Monaten keine Garantie mehr haben sind ein finanzielles Risiko.

  • Wenn ich mir einen BMW für 60000€ kaufe, bekomme ich auch keine Garantie sondern nur die Gesetzliche Gewährleistung.

  • Also ich hatte bislang bei der Telekom noch kein Problem mit dem Umtausch innerhalb der Gewährleistung. Mein altes Iphone 3G hatte Probleme mit dem Email Empfang. 3 mal haben Sie es versucht erfolglos zu reparieren. Danach habe ich dann ein Austausch Gerät erhalten ohne wenn und aber 2 Monate vor Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung. Die Telekom wollte mich ja auch als Kunden behalten.

    • Die Telekom ist jetzt auch offizieller Apple-Partner, das heißt die dürfen die Produkte selbst reparieren. Andre müssen es zu Apple einschicken. Deswegen wer Telekom-Kunde ist, benötigt eigentlich kein Apple Care. Nur das Gerät muss eben auch von der Telekom stammen. Alles hat seine Vor- und Nachteile. Ich mache das meistens so, das ich meine Geräte versichern lassen. Beim iPhone und iPad ist das ja nicht so teuer. Eine Versicherung ist bei den Geräten auf jeden Fall schon Pflicht, alleine wegen den Diebstahlschutz.

  • Eigentlich ist das ganze mit der Garantie und Gewährleistung recht einfach erklärt …
    Früher hatte man 1 Jahr Garantie, dies wurde mit dem Europäischem Gesetz jedoch geändert und zwar dahingehend, dass man nun nur noch 6 Monate Garantie und 1 1/2 Jahre Gewährleistung hat.
    Da dies einfach bei den Menschen zu vielen Missverständnissen geführt hat, (die meisten halten garantie und Gewährleistung für das selbe) haben die Meisten Uternehmen zu Gunsten der Kunden entschieden, sprich, sie geben 2 Jahre Garantie ….
    Unterschied zwischen Grantie und Gewährleistung besteht darin,
    Garantie, wird dem Kunden Gewährt, da man davon ausgeht, das der Fehler bereits bei Herstellung bestand!

    Gewährleistung … Der Kunde muss dem Hersteller (notfalls durch Gutachten) beweisen, dass der Fehler in der Ware bzw. Des Herstellungs Prozesses vorhanden war.
    Die Gewährleistung kann bis auf 4 Jahre erhöht werden, wenn der Kunde nachweislich !!! Verhindert war, zb. Krankenhaus etc. Und die Ware aus diesem Grund nicht vorher reklamieren konnte …
    Ich hoffe ich habe das nun alles nach geltendem Recht aufgeschrieben, da der Stand noch von meiner Ausbildung ist.
    Rein Theoretisch muss ein Hersteller nur 6 Monate Garantie geben, 1 Jahr ist quasi schon verdoppelt.
    Alles was über 6 Monate ist, ist also Kulanz! Es sei denn, der Fehler war nachweislich bereits ab Werk!
    Wer einen Zeugen hat, ist nun wieder auf der sicheren Seite und könnte die Reparatur auch nach 4 Jahren noch einklagen …

  • Nur mal so am Rande. Eine PS3 hat auch diese verkürzte Garantie und Gewährleistung von nur 1 Jahr!

    Trotzdem freut es mich, das sich hier etwas tut. Meinem MBP muss ich so vielleicht kein AppleCare erwerben.

  • GhostMaster37083

    Ich arbeite bei einem Apple Service Provider. In der Praxis macht Apple keinen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. Der einzige Unterschied ist, das man um die Gewährleistung einzufordern ein Kaufbeleg vorhanden sein muss. Die ASP s übernehmen übrigens im Normalfall die Abwicklung der Gewährleistung, man braucht also nicht zu seinem Händler, ein Besuch beim ASP geht auch.

  • Wieso muss Apple eigentlich darüber besonders aufklären, das sie zum Borteil des Kunden 12 statt 6 Monate „Garantie“ gewähren?

    Oder ist in Italien das europäische Recht anders, als in Deutschland.

    Meine Aussagen beziehen sich im ünrigen genauso pauschal auf die Rechtslage, wie der Artikel das Urteil darstellt. Wenn das Urteil wirklich so pauschal gefällt wurde kann ich nur den Kopf schütteln. Aber ich vermute eher, es geht um irgendwelche Kommasetzungen oder etwas ähnlich spezielles.

      • Was habe ich nicht verstanden? Das ich nach geltendem EU Recht nach ablauf von 6 Monaten, dem Hersteller einen Fehler an der Sache belegen muss und dieser bereits beim Kauf vorhanden war?
        Oder das dies im Fall von Apple erst nach 12 Monaten der Fall ist?

    • Apple muss in sofern aufklären, wo Kunden hingehen können, wenn die 1 Jahr Garantie seitens von Apple abgelaufen ist.
      Ein Beispiel. Man kauft das Produkt beim deutschen Online-Store (www.apple.de). Das Produkt hat auf einmal ein technischen Defekt. Leider hat das Gerät nach ein Jahr keine Garantie mehr. Man muss also in einem AppleStore oder beim Telefonsupport anrufen. Nach Überprüfung der Seriennummer sehen die direkt, das du keine Garantie mehr hast, sofort sagen die, du brauchst Apple Care, sonst können die es nicht kostenlos bearbeiten. Aber Hallo, man hat doch noch 1 Gewährleistung? Interessiert Apple aber nicht. Also ohne Apple Care oder Garantie ist man aufgeschießen. Bei meinem iPhone 3Gs ging nach über ein Jahr einmal der Akku kaputt, Apple wollte das iPhone ohne Apple Care nicht kostenlos reparieren. Da das Gerät von der Telekom stammte bin ich dort hinund diese haben mir das Gerät kostenlos ausgetauscht. Die folge ist, nie im Online-Shop von Apple kaufen. Damit wird man nicht glücklich.

      • Du willst es nicht kapieren und wirst es nie kapieren. Aber ein Versuch ist es wert. Wenn nach 1 Jahr der Akku defekt ist und somit die freiwillige Herstellergarantie von Apple abeglaufen ist, wieso sollte Apple die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung interessieren? Auch wenn jetzt noch die 1 Jahr Gewährleistung von den 2 Jahren übrig bleiben die vom Gesetzgeber her vorgeschrieben sind, hat man trotzdem die Arschkarte in der Hand weil der Gesetzgeber dem Kunden vorschreibt, dass bei einem Anspruch auf Gewährleistung nach 6 Monaten der Kunde den Verkäufer bzw. dort wo er die Ware gekauft hat, beweisen muss dass die Ware von Anfang an einen defekt aufgewiesen hat. Und wie beweist man sowas? Anhand eines Gutachters. Also zeig mir mal einen Gutachter der beweisen will dass der Akku von Anfang an defekt war. 1 Jahr Garantie von Apple ist zwar nicht viel aber immerhin besser als die 2 Jahre Gewährleistung vom Gesetzgeber. Weil der Gesetzgeber garantiert dir nur in den ersten 6 Monaten dass die Ware schon vom Anfang an defekt war. Von daher müsste der Verkäufer dir mit einem Gutachter nachweisen dass das nicht der Fall war. Also was willst du noch mehr? Der Akku hat die 1 Jahr überstanden die Apple dir garantiert hat. Ist zwar nicht viel aber er hat es überstanden. Wäre er vor dem einem Jahr kaputt gegangen hätte Apple ihn anstandslos ausgetauscht. Oder du hättest dir das Apple Care dazu gekauft. Also beweis Apple das der Defekt schon von Anfang an vorhanden war damit du ein Recht auf ein kostenlosen Tausch hast. Ich glaub diese Texte würde meine 8 jährige Tochter verstehen. Wer es jetzt noch immer nicht auf die Reihe bekommt und den Unterschied zwischen der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung und der unabhängigen freiwilligen Garantie des Herstellers kennt, ist wohl hoffunugslos verloren. Eine Garantie des Herstellers ist immer besser als die gesetzliche Gewährleistung vom Hersteller. Der garantiert dir nur die ersten 6 Monate solange der Verkäufer nicht die Sachlage mit einem Gutachter überprüft.

        Fazit: 1 Jahr Herstellergarantie sind 1000 mal besser als 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung. In der 1 Jahr Herstellergarantie muss ich nichts beweisen dass. In der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung muss ich spätestens nach 6 Monate beweisen die Ware von Anfang an defekt war und mein Recht einräumen.

      • Edit: Eine Garantie des Herstellers ist immer besser als die gesetzliche Gewährleistung vom GESETZGEBER und nicht Hersteller ;-)

  • Letztendlich bleibt für uns, die Kunden, ja doch alles beim Alten. Die Garantie bietet einen im Vergleich mit anderen Herstellern unvergleichbaren Service in den Apple Stores. Zum Versandweg kann ich nichts sagen. Und nach >1 Jahr den Beweis zu führen, dürfte praktisch sehr schwer sein. Gerade bei technischen Geräten, da hier (Buttons, Kratzer, Glasbrüche…) sich sehr leicht der Verschleiß anführen lässt

  • Ändert aber nichts daran, dass sich Apple an Gesetze halten muss.

    • Dem Bericht und eigenen Erfahrungen nach tun sie dies länger als sie müssen. Nämlich 12 statt 6 Monate.
      Andere Hersteller sind da noch kulanter, aber in dem Bericht kann ich keinen Grund für das Urteil erkennen, wie ich oben schon schrieb muss da irgendwas im Kleinstgedruckten stehen, aber bei den im Bericht erwähnten Fristen alleine kann der Fehler micht liegen.

      • Wie die Rechtslage für Apple Deutschland aussieht, kann man nicht so sagen. Apple ist in der EU verpflichtet Geräte innerhalb von zwei Jahren kostenlos zu reparieren. Also wenn jemand in Deutschland klagt, weil Apple sich weigert es kostenlos zu reparieren, wird auch Apple in Deutschland zu einer Geldbuße verdonnert. Der Verbraucher wird recht bekommen. Bis jetzt hat es noch niemand gewagt zu klagen. Eins steht für mich fest, den Apple Care fürs iPhone und iPad werde ich nicht mehr kaufen. Wenn Apple sich weigert bei einem technischen Defekt es nicht kostenlos zu reparieren, werde ich den Schaden einklagen. Noch steht aber nicht fest, wo ich es später kaufen werde.

      • @iDennis

        Apple ist nur nur dann verpflichtet das Gerät kostenlos zu reparieren wenn du nach 6 Monaten (Beweislastumkehr) beweisen kannst dass die Ware von Anfang an defekt war. So schreibt es der Gesetzgeber mit der 2 jährigen Gewährleistung vor. Und was schreibt Apple dir in ihrer 1 Jahr freiwilligen Herstellergarantie vor? Nichts!!! Appler schreibt nicht ihrer 1 jährigen Garantie vor dass du nach 3 Monaten oder nach 6 Monaten beweisen musst dass der Defekt von Anfang an vorhanden war. Apple ist sogar so kulant und tauscht sogar in ihrer Garantizeit Geräte die auf Eigenschuld zurückzuführen sind. Aber vergiss nicht, kein Hersteller musst dir eine Garantie geben. Alles freweilig. Vielleicht sollten die Hersteller ihre freiwillige Garantie mal für kurze Zeit abschaffen damit viele Menschen wissen wie beschnitten eigentlich die gesetzliche Gewährleistung ist. Villeicht erkennen sie dann den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. Vielleicht erkennen dann viele Menschen wie fein so eine freweillige Herstellergarantie eigentlich ist. Weiss anscheind niemand zu schätzen. Natürlich wünsche ich mir auch mehr als 1 Jahr Garantie von Apple. Aber ich weiss die 1 Jahr trotzdem zu schätzen. Und ich bin halt ein optimistischer Mensch der mit positiven Gedanken vorangeht dass ihre Produkte länger als 1 Jahr halten. Anonsten gibt es genug Konkurrenz zu der ich wechseln kann wenn ich unzufrieden mit der langlebigkeit ihrer Dinger bin.

  • Hallo

    Mal ne Frage zur Aufklärung

    Mein iPhone4 ist 1 Jahr und 1 Monat alt.
    Habe Probleme mit dem Homebutton.
    Im Store sagte man mir ich könnte es kostenpflichtig reparieren lassen oder gegen
    Unkosten von ca.200€ ein neues bekommen.

    Das ist alles so richtig,wenn euch euch so verstanden habe?

    PS: den nicht funzenden Vibra hat er mir so fertig gemacht. keine 3min. Staun.

    gruß

    • Das ist die Gretchenfrage… Produktionsfehler oder Selbstverschuldet, wer kann es beweisen?
      Apple ist wenns nicht in Massen auftritt und öffentlich wird fein raus, du mußt beweisen, das der Fehler Produktionsbedingt ist damit Apple das kostenlos macht.

    • Das ist die Frage. Du musst schon beweisen, das der Schaden ein technischen Defekt hat. Kannst du aber wahrscheinlich nicht. Wenn du es bei einem deutschen Händler gekauft hast, schicke es da ein. Hast du es direkt bei Apple gekauft, brauchst du zwingend Apple Care. Vielleicht hast du auch eine Versicherung, die den Schaden abdeckt.

  • Mein Gott

    Ihr seit mir welche.

    Garantie ist eine freiwillige Leistung die der Hersteller gewährt , so in dem er aber entscheiden kann wie er das Gerät ersetzt bzw ob er es nur repariert.

    Gewährleistung die gleichzeitg anfängt beim Kauf ist gesetzlich geregelt im §433 i.V.m. 434 .

    Daraus ergibt sich eine Anwedung des §437 BGB.
    Was man daraus dann weiter ableitet ist jedem überlassen , heißt nachdem man natürlich die nacherfüllung nicht hinbekommen hat.
    Bei der Garantie nicht.

    Einen § direkt für eine Gewährleistung gibt es nicht sondern wird leider umständlich formuliert. Das was es aber gibt ist der § wie auch richtig erwähnt für die Beweislastumkehr im verbraucherrecht geregelt im § 476 BGB . Bei der Gewährleistung kann man sich wie hier alle hier falsch behaupten sich aussuchen wer das Gerät austauscht oder repariert. Der händler ist nur sowas ähnliches wie ein übermittler und kann nicht für die Produktfehler vom Händler haftbar gemacht werden. Der Telekomtyp hat im gegensatz zu allen hier recht. Das ist das schlimme wenn hier Leute ankommen die meinen etwas zu wissen. So aber richtig ist auch das Apple gegen das gesetztverstößt , nicht weil es eine garantie anbietet oder eine Garantie die nur 1 Jahr lang ist , es ist simpler Apple hat ein Handbuch und auch so ein kleines Heft wo Garantiebedienungen stehen und die Gewährleistungsbedienungen , so Apple hat das zu komplixiert gemacht oder schlichtweg falsch.

    Sie haben die Garantie und die Gewährleistung auf 1 Jahr begrenzt.
    So der Telekomtyp aber hätte das wissen müssen und wenn der Kunde verlangt das der Händler das klärt dann muss der telekomtyp das auch machen , wenn die Beweislastumkehr kommt und jeder weiß das es ein fehler bei Apple ist , weil die XY da was vergessen hat und man Pech hatte das es bei einem erst später passiert , so kann man sich auch solche Aussagen stützen. Ein Gutachter kostet schweine Geld , der Hersteller muss zumindest auch prüfen ob es sein verschulden war. Meistens sagen sie nein , bei apple vlt anderes ist auch egal. So wenn man das nicht glaubt hat man die Möglichkeit einen Gutachter zu bestellen. Diesen muss man vorstrecken aber wenn man recht hatte kann man sich das Geld vom Hersteller wiederholen , wissen viele nicht und darum hat jeder Angst die kosten zu übernehmen. Naja kann auch sein das es in die Hose geht mit dem Gutachter ist halt Risiko.

    So Gewährleistung hat noch das Problem des Gefahrenübergangs aber in dem Fall total unwichtig , weil es sich um eine Banale Fehlinformation in einem Handbuch handelt die die gesetzlichen Regeln nicht richtig wiedergibt. Mehr ist es nicht. Sie haben vergessen die neuen EU Regeln zu übernehmen und fertig aus.
    Das mit dem Careless dinges Paket hat das alles nochmal komplixierter gemacht. So für das eine müssen sie 500.000 Euro zahlen und für das anderen 400.000 Euro.

    War ja vieles richtig , wenn es sich speziell um deutsches Recht handelt , da es eine EU richtlinie war muss es übernohmen werden.

    Nach der allgemeinen günstiger Regelung kann aber Italien für den Verbraucher die Beweislastumkehr auch erst nach einem Jahr oder sonst was durchsetzen. Günstiger im Fall für die Verbraucher , weil diese sich nicht so gut gegen Unternehmen wehren können.

    So hoffe ich konnte man alles richtig stellen.

    Es können sich Fehler eingeschlichen haben , wenn die gesetzlichen Regelungen nach 2009 sich wesentlich verändert haben.

    Achja wenn es einem interessiert in DE hätte Deutschland den § 477 nicht eingehalten.

    http://www.gesetze-im-internet.....__477.html

    Kann sich jeder durchlesen ist nicht schwer zu lesen.

    Ansonsten wer lust hat kann sich die anderen § auch durchlesen.

    http://www.gesetze-im-internet......de/bgb/

    Ist jetzt nicht wichtig das ich es nicht perfekt und richtig subsimiert habe , für den Zweck aber völlig ausreichend.

  • Es gibt hier genau zwei sehr gute Beiträge zu den Unterschieden zwischen der gesetzlichen Gewährleistung und der freiwilligen Garantie. Die restlichen Beiträge beinhalten leider oft nur falsches Halbwissen oder unnütze Wiederholungen – vor allem aber jede Menge haarsträubender Rechtschreibfehler.
    Solche Beiträge sind einfach nur eine Plage für den Geist.

  • Mir persönlich ist der juristische Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung bestens bekannt und war mir in der Vergangenheit recht behilflich meine Ansprüche gegenüber Apple und t-mobile geltend zu machen. Ich möchte aber nicht unerwähnt lassen, dass sich Apple, zumindest mir und meinem Sohn gegenüber bei dessen defektem iPod Touch nach Garantieablauf sehr kulant gezeigt hat.

  • Eine Strafzahlung, weil Apple eine freiwillige Garantie gewährt…Da stimmt doch was nicht bei den Italienern

    • Nein Marius, eine Strafzahlung weil Apple versucht die gesetzlichen Gewährleistungsrechte einzuschränken bzw. Die Kunden nicht ordentlich Über ihre Rechte informiert.

    • Ich denke mal, jemand hat dort Apple verklagt, weil die den Schaden nach einem Jahr nicht kostenlos reparieren wollten. Man kennt aber keine Zusammenhänge.

      Ich finde immer Lustig, wie FANBOYS sich für Apple immer einsetzen und alles normal oder gut finden. Das sind mindestens 50 % der Beiträge hier. Die Leute kaufen aber immer brav die neuen Produkte mit Apple Care. Die haben also noch keine Erfahrung wie sich Apple verhält, wenn man weder Apple Care kaufen möchte noch ein Jahr Garantie hat. Ab diesen Zeitpunkt, verflucht man Apple. ABER bei einigen Fällen, wie ich schon mehrfach gelesen und gehört habe, zeigt sich Apple auch außerhalb der Garantiezeit sehr kulant. Bei meinem Fall leider nicht. Dies dürfte für die Mehrheit zutreffen.
      Mir ist es im Endeffekt egal, was Fanboys über Apple denken und schreiben. Wenn für die alles in Ordnung ist und die sich gerne verarschen lassen wollen, finde ich es gut. Apple muss man ja unterstützen, damit die Gehälter bei den Chefs steigen. Ich Wette, wenn niemand mehr Apple Care dazu kauft, wird es entweder günstiger oder sogar kostenlos angeboten.

  • Ich stimme „iDennis“ mit seinem Beitrag vollkommen zu.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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