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Kein rechtsfreier Chat: WhatsApp-Beleidigungen haben Konsequenzen

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53 Kommentare 53

Die Überschrift spricht für sich, der Subtext sollte auch ohne abgeschlossene akademische Laufbahn auf der Hand liegen: Beleidigende WhatsApp-Konversationen – seien sie auch noch so unbedacht – können vor Gericht verhandelt werden.

schule

Bilder: Shutterstock

Ein tagesaktuelles Beispiel: Die Entscheidung des VG Stuttgart mit dem Aktenzeichen 12 K 5587/15. So hat das süddeutsche Verwaltungsgericht jetzt einen zweiwöchigen Unterrichtsausschluss eines Schülers abgenickt, der im WhatsApp-Klassenchat durch beleidigende Äußerungen gegen die Schulleiterin aufgefallen war.

Der 14-jähriger Schüler, der die 7. Klassenstufe besucht, hatte über „What’s App“ im Klassenchat vom 12.11.2015 bezüglich der Schulleiterin Folgendes geäußert: „Fr v muss man schlagen „, „Ich schwör Fr v soll weg die foatze“ und – „Also du hast ja nur gesagt das fr v scheise ist“ – „ja ich weis gebe ich auch zu aber nicht das ich sie umbringen möchte“ sowie mündlich am 13.11.2015 gegenüber einem Mitschüler „Die kleine Hure soll sich abstechen“.

Gegen den sofortigen Unterrichtsausschluss, dies geht aus einer Pressemitteilung des VG Stuttgart vom Montag hervor, legte der Schüler Widerspruch beim Regierungspräsidium Stuttgart ein und beantragte außerdem beim Verwaltungsgericht, den sofortigen Vollzug des Unterrichtsausschlusses auszusetzen.

Diesen Eilantrag lehnte das Verwaltungsgericht jedoch ab. Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei den WhatsApp-Äußerungen nicht nur um die „Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Schulleiterin“ sondern auch um eine „schwere Störung des schulischen Friedens“.

Zudem seien die Beleidigungen im Chat nicht der erste Vorfall, bereits in der Vergangenheit habe der Schüler ein schweres und wiederholtes Fehlverhalten an den Tag gelegt („Angrinsen der Lehrkräfte“, „permanente Provokation“, „Nichterscheinen zum Nachsitzen“, Beschimpfung einer Aufsichtsperson im Mittagspausenbereich als „Hurenfotze“) – ein Verhalten, das die Schule nicht dauerhaft hinnehmen muss:

Die gleichzeitig verfügte Androhung des Ausschlusses aus der Schule sei bei dieser Sachlage ebenfalls rechtmäßig und insbesondere verhältnismäßig. Gegen diesen Beschluss ist die Beschwerde an den VGH Mannheim gegeben, die innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung eingelegt werden kann.

via Lawblog

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15. Dez 2015 um 12:02 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Na endlich wird mal durchgegriffen!
    Da haben die Eltern sauber versagt.

    • Das stimmt wohl. Mit 14 solche Ausdrücke ist echt unglaublich.
      Aber dem Text zu urteilen hat er ja „nur“ gesagt sie solle sich selbst das Leben nehmen, was aber auch nicht viel besser ist… So ein Verhalten ist nicht tragbar wie ich finde.

      • Richtig, deswegen ist es auch keine Bedrohung. Die übrigen Äußerungen gehen jedoch als Beleidigungen durch (Geringschätzen / Nichtschätzen / Missachten) …

      • Mit 14? Das wundert dich? Dieses Vokabular gehört bei den Kids ab 10+ dazu.

      • Hmmm, meine Tochter ist 12 und in der 7. Klasse allerdings ist sie ein Jahr früher rein. Dann ist der besagte Schüler entweder ein Jahr zu spät rein oder ein Sitzenbleiber? Auf jedenfall geht so ein Verhalten mal gar nicht, Konsequenzen müssen sein !

    • Und wer hat dann den Anwalt beauftragt? Oder meinst du der Pennäler hat die Anträge vor Gericht selbst gestellt?

  • Grinsen ist ein Fehlverhalten? Oh man, das ist wohl der Spiegel einer negativen Angstgesellschaft.

    • Hab ich genau so schon bei Praktikanten (9te/10te) beobachtet. Grinsen und ein „Guten Tag“ im Pausenraum in der Mittagspause. Er saß mit 2 weiteren Praktikanten am Tisch die sich vorher bereits kanten was wahrscheinlich sein Übermut stärkte. Sowohl der Kollege und der Praktikant hatten sich aber schon den ganzen Vormittag gesehen. In dem Fall hat der Kollege „angemessen“ reagiert. Da fing er dann an sich bei unserem Chef zu beschweren. Abend’s zuhause allerdings muss Ihm dann doch noch mal ein Licht aufgegangen oder angemacht worden sein da er sich dann für die restliche Praktikumszeit Entschuldigen ließ. Ihm war es dann wohl doch zu unangenehm dem Kollegen wieder unter die Augen zu treten.

      Also zwischen grinsen und guten Tag und grinsen und guten Tag können mit abstand Welten liegen.

    • Wohl wahr.
      Demnächst kommt man in Deutschland noch vor Gericht,weil man gegenüber einem Poliizten,nicht glaubwürdig den Respekt gezeigt hat.

      Man wird ja heute schon vom Staat verfolgt,wenn man nicht Union oder SPD wählt,oder Kleidunge trägt die CDU und SPD nicht mögen.

  • Was ist nur in unserer Gesellschaft los, in der es möglich geworden ist, daß ein derartig beschriebener Zustand schon fast an der Tagesordnung ist. Eine mental/geistige Kombination aus grenzenloser Dummheit, Aggressivität, Selbstüberschätzung und div. anderen Dingen. Die Eltern (Erziehungsberechtigte!) ziehen mit diesem Geschöpf dann auch noch vor Gericht, anstatt ihres eigenen völligen Versagens wegen auf die Knie zu gehen. Unfaßbar …

  • 15-tägiger Schulausschluss. … Herzlichen Glückwunsch. Daraus lernt der Junge doch nichts. Das ist für Ihn doch ganz cool, 15 Tage zuhause und Playstation zocken und am Nachmittag dann Kindergartenkinder abziehen. – Armes Land!

  • Wie können Eltern denn nicht versagen?
    Hast du da Erkenntnisse zu?!

  • Leider ist meine Schulzeit in der Mittelschule nicht all zu lange her. Dieses Verhalten ist bedauerlicherweise Alltag an Schulen. Wobei mit zunehmendem Alter und Bildungsgrad der Einrichtung dies erheblich abnimmt. Die Realschulzeit war schon recht verstörend. Und ich bin froh, dass endlich einmal eine Schule durchgegriffen hat und dass ich mittlerweile die Schule verlassen habe und immatrikuliert bin an einer Universität. Hier ist das Niveau merklich anders.

  • Angrinsen der Lehrperson wurde mir auch mal sehr übel genommen.

  • Das kommt davon, wenn man seine Kinder nicht mehr erzieht, sondern nur noch durch das Leben begleitet oder vor der Glotze (ersetze alternativ durch Smartphone, Playstation, Chats etc) parkt, um seine Ruhe zu haben oder sich selber im Job auszuleben (weil das ja heute ein MUSS ist im Leben von Müttern/Eltern im Allgemeinen). Hauptsache die Bälger kommen auf ne Schule, auf der sie ihren Namen tanzen und klatschen lernen – alles andere ist unwichtig. Keine Werte mehr, kein Unrechtsbewußtsein.

  • Das kann ich mir gar nicht vorstellen.. Unsere Gesellschaft wird doch eigentlich immer cleverer und sozialer.

    • Intelligenz ist eine Konstante, nur die Bevölkerung wächst…

      • Twittelatoruser

        @Scotty: Das ist vollkommen falsch. Und man kann IQ sowieso nicht genau messen. Falls du behauptest, man könne dies, könnte und dürfte ich dich als Lügner bezeichnen.

      • Ich denke, dass er das witzig meinte -.-

      • Ich denke, dass Scotty damit meinte, dass die GESAMT-Intelligenz (aller Menschen) eine Konstante ist.
        Wächst nun die Bevölkerung sinkt dann natürlich die durchschnittliche Intelligenz des Einzelnen.
        .
        Dass man sowas erklären muss, gibt ihm irgendwie gleichzeitig recht… ;-)

      • Twittelatoruser

        @Claus: Du erfindest diese Interpretation. Jedoch meinte er mit seiner Behauptung, dass der durchschnittliche IQ nicht mit der Anzahl der Personen wächst (oder sinkt, damit du es auch verstehst). Er wollte somit nur betonen, dass die Menschen nicht klüger werden. Hast du es jetzt endlich verstanden?
        .
        Ich habe lediglich @dny bestätigt, dass laut historischem Wissen der durchschnittliche IQ gestiegen ist. Das ist eine Tatsache! Verstanden? Und ich habe aber zusätzlich noch betont, dass vollkommen objektive IQ-Tests nicht möglich sind und somit diese Einschätzung nur ein wakeliger grober Anhaltspunkt ist.
        .
        Du zeigst, dass du eine Randerscheinung des durchschnittlichen IQs sein musst, da es dir offenbar an Leseverständnis mangelt.

  • diese gruppendynamik auch ausserhalb der schulzeit ermöglicht dieses eskalieren der umgangsformen.
    früher hast du hausaufgaben gemacht, klavier geübt, ne stunde mit der freundin telefoniert und dann ein paar kumpels zum rad-oder rollerfahren getroffen.
    da ging es weniger um die lehrkräfte.
    dieses empathielose geschreibe ist auch nur ein fischen nach likes und ein zwang, in der gruppe eine sonderstellung einzunehmen.
    eltern dieser kinder haben nie wirklich hingeschaut, geschweige denn ihren kindern einen sicheren rückzugsort gegeben. da fehlt es an liebe.
    peace and love!

  • Widerspruch? Mich wundert es, dass der keinen längeren Ausschluss wollte. Wie man an den Texten sieht, scheint er ja nicht allzu gebildet zu sein…

  • Abgesehen, das 14 jährige wohl grundsätzlich Verhaltensstörungen aufweist, wundert mich das Urteil schon, da ich immer davon ausging, das ein Chat unter 4 Augen, unter das Postgeheimnis fällt.

    Bin da aber in kleinster Weise rechtssicher. Das wäre doch mal einen Artikel wert, liebes iFun Team.

  • Den Blagen heute geht es viel zu gut!!! Kriegen alles in den Ars… geschoben und haben vor nichts Respekt.

  • Mein Sohn hat selbstverständlich auch Lehrer, die er leiden kann „Lieblingslehrer“ oder auch welche die er nicht so mag. Ich denke das ist ganz natürlich. Allerdings würde er sie niemals so beschimpfen. Hier sind nach meiner Meinung klar die Eltern gefragt.

  • ….und weil beide Eltern zu sehr damit beschäftigt sind das Geld zu verdienen, welches benötigt wird, um dem Kind ALLES das zu ermöglichen, was sie selbst nicht hatten.
    Deshalb fehlt vielen Kindern dieser gewisse „Respekt“ vor eigenem oder fremden Eigentum. Und die Eltern haben keine Zeit dem Filius das „WAHRE LEBEN“ beizubringen!

  • Mmn gehört viel mehr das Jugendamt eingeschaltet und die Eltern müsste man ans Geld… Es ist deren Aufgabe das Blag zu erziehen und da haben sie grandios versagt…

  • Interessant auch, dass es hier erkennbar am geringsten gemeinsamen Nenner sozialen Verhaltens fehlte, bei der nicht unerwartbaren und gerechtfertigten Reaktion der Schule man dann aber sehr wohl auf seine (vermeintlich) Rechte pochte.
    Immer nach dem Motto: ich bin das Maß der Dinge/Andere / Gesellschaft / Staat sind alle scheiße, aber wenn ich Probleme habe soll der Staat es bitte richten

    Und ja, klar gab es früher schon ‚asoziale‘ Menschen (im Wortsinne zu verstehen, hat nichts mit wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit zu tun), aber das waren sehr viel weniger und die bekamen wesentlich mehr ‚Gegenwind‘

  • Ja früher war ja auch alles besser. Da hat niemand jemanden beleidigt oder sonstiges. Die heutige Jugend ist die schlimmste überhaupt. Das liegt alles an den Smartphones, Fernsehen, Computerspiele und so weiter. Früher war man ständig draußen und hat alten Omas beim Tüten tragen noch geholfen. Fürchterlich!

    Ouh Mann, früher war eins besser: Ihr wart jünger und nicht solche Spießer wie jetzt!

  • Es geht hier nicht um den Jungen, sondern um die Konsequenzen der Whatsapp-Beleidigungen. Entspannt euch mal. Ihr beleidigt euch doch auch ständig gegenseitig im Internet. Völlig normal.

    • Je nach Wortwahl ist docht das Gesetzt ja 1:1 anzuwenden. Nur ist beleidigen und beleidigen ja auch wieder ein riesen Unterschied. Zwischen „Du bist so ein DAU“ und Sätze wo Zielgerichtet von einem Lebensende einer Person Philosophiert wird ist schon nen grosser Bogen. Mir ist die Formulierung, wenn es in einem ernsten Kontext steht, dabei völlig egal. Ich find es sehr traurig wie es soweit kommen kann. Ich finde es aber gut das es anscheinend jemand im Chat gegeben hat der die Lage erkannt hat und gemeldet hat (vermute ich mal).

  • Naja das mit 14 solche Ausdrücke kommen verwundert mich eigentlich nicht mehr. Ich selbst gehe kn die 11. Klasse eines Gymnasiums und wenn ich auf dem Schulweg von einer 5. Klässlerin, welche denn Schulweg kreuzt, höre : „Scheiße, meine verfickte Flasche ist rausgefallen !“, da wunder ich mich mehr als bei diesem Fallbeispiel.

  • In meinen Augen ist das letztlich auch nur ein Ergebnis dieser ganzen Weichspül-Erziehung, die in den letzten Jahren propagiert wird. Wenn man dem Bürschlein zur rechten Zeit des öfteren den Hosenboden strammgezogen hätte, würde er sich heute auch sicher anders gebärden.

  • „Die grösste Hürde kleiner Kinder sind oft Ihre Eltern“

  • Also bei dieser Rechtschreibung wundert mich rein gar nichts. Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß der Schüler es war, welcher in die Schule zurück wollte. ;)

  • Vielleicht haben das seine lieben Eltern alleine angeleiert? Oder denkst Du, der offensichtliche geistige Zustand dieses Früchtchens würde ausreichen, einen Gang zum Gericht in der Agenda zu haben?

  • Edit zu meinem Kommentar zuvor: Diesen wollte ich eigentlich an anderer Stelle gesetzt haben, hier passt er nicht! Sorry …

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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