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Zweistufige Zugriffsfreigabe

Neu in iOS 18: Verschärfte Regeln für den Adressbuch-Zugriff

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21 Kommentare 21

Apple wird mit der Einführung von iOS 18 strengere Vorgaben für Apps einführen, die den Zugriff auf das Adressbuch der Nutzer verlangen oder zum Einsatz voraussetzen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Privatsphäre der Anwender besser zu schützen.

Kontakt Hinzufuegen

Apps, die auf die Kontakte ihrer Nutzer zugreifen möchten, müssen zukünftig ein zweistufiges Zustimmungsverfahren durchlaufen. Zunächst sollen die Nutzer, wie bisher, die Berechtigung zum Zugriff auf ihr Adressbuch erteilen oder verweigern können. Erteilen sie diese Berechtigung, wird ihnen in einem zweiten Schritt die Möglichkeit gegeben, auszuwählen, welche Kontakte geteilt werden sollen.

Die Neuerung wurde im Rahmen der WWDC-Entwicklerkonferenz von Apple vorgestellt, erinnert an einen vergleichbaren Umbau des Foto-Zugriffs und soll Nutzern mehr Kontrolle über persönliche Daten geben.

Zweistufige Zugriffsfreigabe

Bislang erhalten erhalten Drittanbieter-Apps den durchgängigen Zugriff auf alle Kontakte der Nutzer, auch wenn diese einer neu installierten App nur die Daten eines Kontaktes hinzufügen wollten. Die neue, zweistufige Berechtigungsabfrage soll hier nun datensparsamer vorgehen.

Kontakte Auswaehlen Ios 18

Der Eingriff wirkt auch beliebten Marketing-Methoden entgegen, bei denen Nutzer zur Freigabe ihres vollständigen Adressbuchs gezwungen wurden, um bestimmte Apps überhaupt nutzen zu können. Apps wie Clubhouse verlangten zuletzt den vollständigen Adressbuchzugriff, um ihre Netzwerke schnell vergrößern zu können.

Diese Praxis führte oft zu einem schnellen Anwachsen der Nutzerzahlen, war aber selten nachhaltig. Viele Nutzer gewährten interessanten Drittanbieter-Anwendungen den Vollzugriff ihre Kontakte, nur um die Apps nach kurzem Experimentieren wieder von ihren Geräte zu entfernen. Mit iOS 18 soll sich dies nun ändern. Nutzer, die sich entscheiden, ihre Kontakte zu teilen, werden auf eine zweite Seite weitergeleitet, wo sie entweder den vollständigen Zugriff auf ihr Adressbuch gewähren oder einzelne Kontakte oder Konatktlisten auswählen können, die sie freigeben möchten.

13. Jun 2024 um 06:59 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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    21 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Ich würde gerne einfach nur die Nummer teilen können und nicht gleichzeitig auch die anderen Daten wie Geburtstag etc.

  • Was mich bei diesem Vorgehen schon seit immer wundert: hier darf ich einfach frei entscheiden, dass die Daten meiner Kontakte irgendwo hochgeladen werden, ohne dass die Zustimmung meiner Kontakte in irgendeiner Form vorliegt. Was ist, wenn sie das gar nicht wünschen?

    • Ich meine, dass ich laut Gesetz die Zustimmung aller bräuchte. Theoretische!!! Kann das jemand bestätigen?

      • Das sehe ich auch so. !

      • Ja, so sieht es die DSVGO vor.

      • Das Problem ist, dass niemand Tante Erna verklagt, weil sie nicht wusste, was sie da tut. Und es ist auch schwer nachzuweisen, ob die Daten von Tante Erna, Onkel Werner oder Opa Heinz geteilt wurden. Schließlich stehst du bei allen im Adressbuch.

      • @ichy nicht ganz korrekt. Die DSGVO greift nicht bei privaten Adressbüchern. Wird das Smartphone geschäftlich genutzt sieht es wieder anders aus. (Sogenannte Haushaltsausnahme)

        Aber dennoch, vom Mitmenschlichen sollte man sich das überlegen. Auch weil man damit Firmen wie zum Beispiel Meta Infos liefert die denen gar nicht vorliegen. Hilft bei der Erstellung von Schattenprofilen

    • Constantin Opel

      Vielleicht hast Du durch den freiwilligen Empfang der Daten einer anderen Person automatisch die Erlaubnis der Weitergabe wenn diese Person die Weitergabe nicht ausdrücklich untersagt hat.

      Beispiel:
      Ich erlaube Telekom meine Adressdaten in ihre Telefonbücher etc. aufzunehmen. Du schaust da rein und gibst meine Daten an einen anderen weiter …

  • Hey cool. Noch mehr Einstellungsmöglichkeiten- I love it

  • Längst überfällig! Spätestens seit Einführung der Option für Fotos warte ich darauf.

    Immer mehr Apps fordern Daten an, die nicht unbedingt benötigt werden und viele Nutzer klicken zu unbekümmert auf OK. Ist die Büchse der Pandora erstmal offen, geht sie kaum wieder zu.

    Hier wünsche ich mir restriktivere Regeln. Laut DSGVO muss ich den Betroffenen um Erlaubnis bitten, seine Daten teilen zu dürfen. Das Teilen des gesamten Adressbuchs ist also gar keine sinnvolle Option in der EU.
    Nehmen wir TikTok als Beispiel:
    Die fragen regelmäßig nach Zugriff auf die Kontakte „um Freunde und Bekannte auf TikTok zu finden“. Wenn ich meine Kontakte ohnehin fragen muss, kann ich denen auch einfach meinen Nutzernamen mitteilen oder deren Nutzernamen erfragen.

    Es fehlt auch noch eine Option, genauer zu bestimmen, welche Daten man teilen will. TikTok würde z. B. die E-Mail-Adresse reichen. Handynummer, Privatadresse, Geburtsdaten und der Facebook-Nickname sind dafür nicht erforderlich. Daten-Sparsamkeit ist das erste Gebot im Datenschutz!

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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