Entwickler haben bis Juni Zeit
In-App-Pflicht für Gruppenangebote: Apple verlängert Kulanzfrist
Apple gewährt Anbietern von kostenpflichtigen Online-Sessions, beispielsweise Fortbildungsprogrammen oder Fitness-Workshops, erweiterte Kulanz. Die ursprünglich im September definierte Pflicht zur Integration einer Möglichkeit zum In-App-Kauf wird um ein halbes Jahr verschoben.
Apple will sich mit der neuen Reglementierung potenzielle Provisionen auf Kurs- und sonstige Gebühren, die über solche Apps generiert werden können, nicht entgehen lassen. Zusammengefasst wird es zur Pflicht, über die App vermittelte Gebührenzahlungen auch als In-App-Kauf anzubieten. Die Anwendungen sollen nicht mehr dazu dienen, Angebote zu begleiten oder gar nur zu bewerben, deren Bezahlung ausschließlich über andere Kanäle erfolgt. Wohlgemerkt fordert Apple aber nicht, das Angebot von In-App-Käufen als einzige, sondern lediglich als zusätzliche Bezahlmethode zu integrieren.
Angesichts der derzeit großen Nachfrage nach solchen Angeboten kam die von vielen Entwicklern als zu kurzfristig eingestufte Regeländerung in die Kritik. Apple wollte sich schon im September nicht nachsagen lassen, aus der Corona-Situation profitieren zu wollen, und hatte zunächst eine Kulanzfrist bis Jahresende eingeräumt.
In einer Mitteilung an Entwickler wurde dieser Zeitraum nun erweitert. Apple räumt ein, dass die Nachfrage nach den betreffenden Angeboten auch weiterhin sehr groß sei und deren Bereitstellung oberste Priorität habe. Aus diesem Grund habe man entschieden, die Übergangsfrist bis Ende Juni 2021 zu verlängern.
Apple unterscheidet bei den Vorgaben zwischen direkten „Eins zu Eins“-Angeboten und Gruppenveranstaltungen mit mehreren Teilnehmern. Die neuen Bestimmungen greifen nur für die letztgenannten Angebote. Dienstleistungen, die sich direkt an einzelne Personen richten, können dauerhaft auf die Integration von In-App-Käufen verzichten.
Es ist zumindest naheliegend, dass die Verschärfung der App-Store-Richtlinien und deren strengere Durchsetzung vorhandener Regelungen in den letzten Monaten auch darauf basiert, dass Apple zunehmend seine eigene Dienstleistungen verkaufen will, die teils auch direkt mit bestehenden Angeboten konkurrieren. So will Apple beispielsweise mit Fitness+ in Kürze selbst im derzeit extrem beliebten Online-Fitnessbereich aktiv werden. Zusätzlichen Ausschlag dürften aber auch Aktivitäten wie beispielsweise der Wohnungsvermittler Airbnb gegeben haben, die über ihre iOS-App vermehrt auch kostenpflichtige Freizeitaktivitäten angeboten haben.
Wo ist denn Bitte die „Ausbeutung“ wenn man nur etwas parallel anbieten muss, nicht aber ausschließlich? Mal wieder bisschen aus dem Skandal-Modus rauskommen hilft.
Die Ausbeutung startet bei den Bedingungen. Du musst es anbieten. Du darfst auch nicht erwähnen, dass man sich die 15% über andere Kanäle eventuell sparen kann.
YouTube hat nun wirklich jegliche Konkurrenz vom Markt verdrängt. Ich nutze YouTube auch gerne. Das mit der Werbung ist mir allerdings auch aufgefallen. Das mittlerweile bestimmt 3 Werbespots pro Video gezeigt werden. Ich bin ja auch bereit zu zahlen, nur 14,99€ im Monat finde ich stark überzogen und YouTube Music (?) möchte ich nicht nutzen.
Jetzt schlägt eben der Kapitalismus zu.