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In-App Abos: Apple entschließt sich zur Kehrtwende

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25 Kommentare 25

Gute Nachrichten für Entwickler. Apple hat in der neuveröffentlichten Version seiner App Store-Richtlinien, die seit Anfang des Jahres geltenden Abo-Regelungen entschärft und zwingt Entwickler nun nicht mehr, Abo-Inhalte auch über den AppStore anbieten zu müssen.

Wir erinnern uns an den Januar-Artikel „In-App Käufe: Apple kündigt strengere Handhabe an„. Applikationen, so die Ansage damals, die auf Zusatzinhalte oder kostenpflichtige Abos setzen (Napster für Musik, die ePaper-Reader zahlreicher Zeitungen für ihre Tagesausgaben usw.) müssten den Zugang zu ihren Bezahl-Angeboten auch direkt in ihrer Applikation ermöglichen. Die Preise dürften sich dabei nicht von den Abo-Preisen auf der Webseite des Anbieters unterscheiden.

Vorgaben, mit denen Apple sicherstellen wollte, dass auch 30% aller Abo-Umsätze in Cupertino landen und sich interessierte Nutzer die Zusatzinhalte nicht an Apples Ecosystem vorbei, auf den Webseiten der jeweiligen Anbieter besorgen würden. Die Konsequenz der schon damals umstrittenen Entscheidung, fassten wir am 27. Januar wie folgt zusammen:

Applikationen die ein anderes als Apples System zum Im-App Kauf verwenden, sollen zukünftig bei der AppStore-Eingangskontrolle abgelehnt werden. Applikationen die bereits im AppStore erhältlich sind haben bis zum 30. Juni Zeit ihr Vertriebsmodell so zu überarbeiten, das 30% der Umsätze demnächst an Apple fließen.

Doch die Zeiten haben sich geändert. In den überarbeiteten Entwickler-Richtlinien verzichtet Apple jetzt auf die strenge Angebots-Verpflichtung. Die registrierten iOS-Entwickler können nun wieder frei wählen wo und in welchem Umfang sie ihre Inhalte anbieten. In-App Abos sind nicht mehr vorgeschrieben. Die einzige Voraussetzung: Bietet die App Abonnements oder Zusatzinhalte auf ihrer Homepage an die sich nicht über ein In-App Kauf besorgen lassen, dürfen diese zwar beworben, aber nicht direkt verlinkt werden. Apple schreibt:

Apps can read or play approved content (specifically magazines, newspapers, books, audio, music, and video) that is subscribed to or purchased outside of the app, as long as there is no button or external link in the app to purchase the approved content. Apple will not receive any portion of the revenues for approved content that is subscribed to or purchased outside of the app.

Dieser Artikel enthält Affiliate-Links. Wer darüber einkauft unterstützt uns mit einem Teil des unveränderten Kaufpreises. Was ist das?
09. Jun 2011 um 12:42 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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    25 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
    • Der o.a. ist nicht ganz richtig. Bereits die alte Richtlinie besagte, dass wenn man als Verlag einen Abonennten mitbringt, nicht zu zahlen ist. Was jedoch nicht geht, ist Produkte an erst zu erreichende Neukunden zu bewerben, ohne zumindest einen gleichberechtigten In-App-Kauf anzubieten. So wie Sony es mit Absicht gemacht hat und das erwartete Feedback bekam.

      Der neue Wortlaut ist klarstellend, ändert inhaltlich an den Regeln nichts – auch wenn iFun.de das anders darstellt.

      NB: Der Fall Financial Times hat nur am Rande damit zu tun, der Verlag hat selbst gesagt, dass sie zu Webapp mit Bezahlschranke übergehen, weil sie angesichts eines solch universellen Zugangs keine Lust haben Entwicklerresourchen einzusetzen für Android, Blackberry, Pad und alles, was noch künftig kommen wird.

  • verstehe ich das richtig: der spiegel könnte sein epaper ausgaben also billiger machen? Das wäre ja mal klasse.

  • Gut.
    Und man sieht, dass Apple keine schwerfälliger Cyber-Dinosaurier ist à la Microsoft.

  • Und was bringt das mir als Kunden? Wo ist da mein Zugewinn? Niemand glaubt doch ernsthaft, das jetzt Spiegel oder ZEIT ONLINE günstiger zu haben sein werden.

    • Mit den Usern hat es natürlich nichts zu tun. Die Berichterstattung und die Empörten zerbrechen sich den Kopf über das finanzielle Wohlergehen der Verlage.

      Die Preisgestaltung und ein flüchtiger Blick auf die Prämienwirtschaft der Verlage sagen mehr als die öffentliche Diskussion über Apple als Software-/Contenthändler.

  • Ich persönlich finde nur schade das damit vermutlich nicht mehr alle US Magazine u. Zeitschriften via In-App zu kaufen sind, sondern diese auf deren Web-Seite ausweichen und damit komme ich nicht mehr so leicht an ein Abo ran (weil ich ein US-Kreditkarte benötige) wie über meinen US-App-Store Account, den ich mit iTunes Guthaben befülle, das ich mir auf div. US Reisen besorge.
    (Oh, versteht man was ich sagen will?)

    • Tja, da kann ich nur zustimmen. Darauf bezog sich auch mein o.a. Kommentar zur Preispolitik. Als Zeitung habe ich einen Informations- und Erreichbarkeitsauftrag. Bevor Espressomaschinen als Zugabe zu einem Abo kommen, sollte ein noch billigeres Abo kommen.

      Und bevor gute Printprodukte wie SZ und SPIEGEL sich qualitativ minderwertige Online-Redaktionen ohne journalistischen Anspruch zulegen, die unnütze Bildergalerien in schrulliger Powerpoint-Manier basteln, sollte ein billiger digitaler Zugang da sein. Statt Unfug aber gratis.

  • Naja ich hätte en bisschen auch für den Verbraucher die regelung eingeführt wenn in app Kauf angeboten wird das dieser Preis nicht von dem Webseiten Preis abweichen darf. Oder gilt Die Regel noch??

  • Ich hatte bei den In-App-Käufen/-Abos immer ein gutes Gefühl, daß ein etwaiges Abo auch genau dann endet, wie angegen war und sich nicht stillschweigend verlängert, wenn man den Termin zur Kündigung (beim Anbieter) versäumt hat!
    Ich glaube dieser Tage sind mir solche Abos beim Stöbern durch Magazine/Zeitschriften über das Display gelaufen, die ich genau aus dem Grund dann gar nicht erst geladen habe!
    Selbst mit Zusatz-Apps á la „Abo-Alarm“ hab ich keine Lust mich auch noch darum zu kümmern!
    Im Grunde bevorzuge ich Einzelausgben bei den In-App-Käufen, selbst wenn ich dafür über Apple 30% mehr und den Abo-Rabatt des Anbieters verlustig gehe!

  • Von: http://www.tuaw.com/2011/06/09.....ion-terms/
    „The new conditions, shown below, let providers set their own prices on subscriptions. Newspapers or magazines, for example, can raise the price of their iOS subscription prices to compensate for Apple’s 30% cut.“

    Das sieht nach einer Benachteiligung für iOS-Nutzer aus. Damit werden die Inhalte wohl teurer und nicht billiger. Nun hat der Anbieter/Verlag die Möglichkeit die 30% auf den Kunden umzulegen. Oder ich kaufe meine Inhalte günstiger auf der Website des Anbieters und verzichte dadurch auf den „Komfort“ der einfachen „one tap“ In-App-Käufe.

    Natürlich will Apple Geld verdienen – keine Frage. Aber mit der ursprünglichen Regelung sollte bestimmt auch eine Gleichbehandlung aller Nutzer sichergestellt werden. Das ist nun nicht mehr gegeben.

    • Die Beanchteiligung kommt aber von Apple, schliesslich wollen die am Content anderer mitverdienen!

      • Das sehe ich nicht so. Apple stellt den Marktplatz bzw. die Infrastruktur zur Verfügung. Dafür möchte Apple entlohnt werden. Da ist kein Unterschied zum Buchhändler oder Zeitschriftenkiosk. Der macht das auch nicht umsonst sondern will seinen Anteil bzw. Geld verdienen.

  • Peter Obermeier

    Habe unsere lokale Zeitung als epaper in PDF Format abonniert. Kann ich nach jeweiligem Anmelden runterladen.
    Ist umständlich. Hat jemand eine Idee wie das einfacher geht? Danke!

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